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"vereinfachtes Fahrtenbuch" für Aussendienstler mit immer gleichen Kunden fürs Finanzamt führen ?

Themenstarteram 25. Januar 2008 um 11:14

Hallo,

da hier bestimmt viele Aussendienstler Passat fahren, stelle ich hier mal meine Frage:

Vorab: natürlich habe ich schon andere Leute gefragt, aber immer andere Antworten erhalten.

Also:

Ich fahre im Aussendienst und besuche immer die gleichen Kunden im Gebiet NRW. Dise Kunden werden allerdings nicht immer in der gleichen Reihenfolge angefahren, sondern je nach Besuchstakt auch erst ein über das andere mal. Ich starte immer im Home Office.

Normaler Weise sollte man im Fahrtenbuch immer die KM Angabe vom Büro zum ersten Kunden, dann KM zum zweiten Kunden etc dann abschließen Fahrt nach Büro, angeben.

Nun habe ich gehört, dass man auch akzeptiert, wenn der KM Stand am Anfang der Fahrt, alle Kunden aufgelistet und abschließend der KM Stand wieder am Büro aufgeschrieben wird.

Ich möchte gern ein manuelles Buch führen. Leider sind die Spalten dort nicht so vorgesehen.

Bei dem PC Fahrtenbuch läßt sich das auch nicht so vereinfachen.

Habt Ihr ähnliche Probleme, wie hat Ihr sie gelöst ?

Ich das richtig, dass man ein solches vereinfachtes Buch füren darf ?

danke für Antworten,

Gruss

Frank

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20 Antworten

wer sagt denn, dass es nur eine version für ein fahrtenbuch gibt.

ich selbst führe eine selbsterstellte excel-tabelle.

es reicht also vollkommen, wenn du startzeit und -ort, deine kunden in listenform und endzeit sowie -ort anführst.

denn in summe bleibts ja gleich.

Themenstarteram 25. Januar 2008 um 11:48

Genau das brauche ich.

Aber eine Exel- Tabelle wird doch nicht anerkannt, oder ?

Frank

wenn man sie ausdruckt und zb. spiralisiert, schon,

für mich reicht es wenn ich die liste monatlich bei meinem ag abgebe.

Nein, Exceltabelle wird vom Finanzamt nicht anerkannt, da man Daten nachträglich editieren kann. Nur handgeschriebenes Fahrtenbuch oder spezielle Fahrtenbuchsoftware die eine nachträgliche Änderung dokumentiert sind zugelassen und bewahren vor einer Aberkennung bei einer Prüfung und somit vor Anwendung der 1% Regelung.

dann drucke einfach die "nackte" tabelle aus und trage es händisch ein. wo ist jetzt das problem?

Geht auch nicht, da man ja einzelne Seiten austauschen kann, nur vorgedruckte gebundene Fahrtenbuchhefte werden anerkannt. Gerade beim Thema Fahrtenbuch suchen die Prüfer gerne nach einem Grund dies abzuerkennen. Ich würde da kein Risiko eingehen, erst die ganze Arbeit und dann später doch mit 1%-Regelung versteuern zu müssen.

Hi,

ein Excel-Fahrtenbuch wird niemals in Deutschland als ordnungsgemäßen Fahrtenbuch akzeptiert!!! ( Keine "geschlossene Form": Niedersächsisches FG vom 05.05.04, Az. 2 K 636/01 oder: http://www.steuerlinks.de/bfh-vir-27-05.html )

Zu den anderen Fragen siehe hier (ab Rz. 16, insbesondere 19/20): http://www.fahrtenbuch.de/service/artikel-bmf02.pdf

Zitat:

Original geschrieben von ralfs1969

Geht auch nicht, da man ja einzelne Seiten austauschen kann, nur vorgedruckte gebundene Fahrtenbuchhefte werden anerkannt. Gerade beim Thema Fahrtenbuch suchen die Prüfer gerne nach einem Grund dies abzuerkennen. Ich würde da kein Risiko eingehen, erst die ganze Arbeit und dann später doch mit 1%-Regelung versteuern zu müssen.

Genau, darum mache ich gleich die 1%-Regelung und spare mir einen Haufen Zeit.

Wenn Fahrtenbuch, dann nur eines, welches man kaufen kann und den Vorgaben des Finanzamtes entspricht, oder ein elektr. Fahrtenbuch, dass alles Fahrten dokumentiert.

Gruß Axel

mein Steuerberater meint, wenn unter 50% gewerbliche Nutzung vorliegt und der km mit 30Ct. abgesetzt wird, reicht eine Exceltabelle aus, da man dann nur jede gewerbliche Fahrt aufzeichnen und kein geschlossenes Fahrtenbuch füren muß.

Aber ich denk mal, die Außendienstler hier setzen das Fahrzeug voll ab und versteuern nur den Privatanteil und da muß alles stimmen. Bei mir ist das Fahrzeug privat und ich setzt nur die gewerblichen km ab...

Gruß

BB

Ich habe keine Ahnung wieviele von euch schon eine Steuerprüfung (nicht Fahndung) mitgemacht haben, aber der PKW ist das erste aus was sich das Finanzamt stürzt. Wenn nur 2-3 kleine Fehler drin sind, wird es sofort nicht anerkannt.

Das mit der Vereinfachung kannst du dir sparen, weil das Papier nicht wert ist auf dem es steht. Das akzeptiert das Finanzamt nie!!!!!!!!!!! Ganz sicher, egal was der Steuerberater oder ähnliches sagt..........

mfg

hansi

Zitat:

Original geschrieben von BBB

mein Steuerberater meint, wenn unter 50% gewerbliche Nutzung vorliegt und der km mit 30Ct. abgesetzt wird, reicht eine Exceltabelle aus, da man dann nur jede gewerbliche Fahrt aufzeichnen und kein geschlossenes Fahrtenbuch füren muß.

Aber ich denk mal, die Außendienstler hier setzen das Fahrzeug voll ab und versteuern nur den Privatanteil und da muß alles stimmen. Bei mir ist das Fahrzeug privat und ich setzt nur die gewerblichen km ab...

Gruß

BB

Hi,

Du musst auch zwei Dinge unterscheiden:

1. Der Außendienstler, den Du ansprichst, ist Angestellter. Bei einer Überlassung an einen Beschäftigten liegt eigentlich immer ein PKW im Betriebs- / Unternehmensvermögen vor. Und dann ist entweder die Privatnutzung pauschal zu versteuern (die sog. 1%-Regelung) oder anhand Fahrtenbuch nachzuweisen.

2. Bei Selbständigen (Unternehmer) muss eine mindestens 50%-ige betriebl. Nutzung vorliegen, damit das Fahrzeug überhaupt Betriebs- / Unternehmensvermögen wird. Dann sind grds. alle Kosten Betriebsausgaben und die Privatnutzung muss versteuert werden (w.o.). Sofern aber die betriebl. Nutzung unter 50% liegt, handelt es sich um Privatvermögen (und die Kosten sind erstmals grds. keine Betriebsausgaben. Nur die nachgewiesenen (oder glaubhaft gemachten) betriebl. veranlassten Kosten stellen dann Betriebsausgaben dar (entweder nachgewiesen Kosten je KM * betriebl. gefahrene KM oder pauschal 0,30 € je betriebl. gefahrenen KM).

Somit ist auch klar, dass im letzten Fall (PKW = Privatvermögen und nur nachgewiesene Kosten sind Betriebsausgaben) nicht die "normalen" Grundsätze eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches gelten.

am 26. Januar 2008 um 13:12

Hallo,

bin seit jetzt mehr als 3 Jahren selbstständig. Zum Thema Exceltabelle und selbst erstellte Formulare wie schon andere sagten werden nicht vom Finanzamt anerkannt. Habe deswegen Anfangs (ca. 6Monate) erst die 1% Regelung gemacht und danach (ca. 1 monat) versucht ein Fahrtenbuch manuell zu führen, was sehr mühsam war. Also habe ich mich auf die Suche auf ein elektronisches Fahrtenbuch gemacht und bei " http://www.flottenmanagement.info/de/fahrtenbuch.asp " fundig geworden (es gibt natürlich auch andere). Jetzt wollte ich vorab auch sicher gehen das es anerkannt wird, da es von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedliche Meinungen gab. Ich schrieb dem Finanzamt und erhielt folgende antwort:

Zitat:

Sehr geehrter Herr ......,

zu Ihrer Anfrage vom ../../.... nehme ich wie folgt Stellung:

Ein elektronisches Fahrtenbuch ist anzuerkennen, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden (BMF vom 28.05.1996, BStBl 1996 I, 654). Ein bestimmtes Gerätefabrikat ist nicht vorgeschrieben.

Also habe ich das Teil bestellt und eingebaut. Bin seitdem sehr zufrieden. Denkemal für jemanden der viele Kundenbesuche an einem Tag machen muss die ideale Lösung. Natürlich sollte es sich auch rentieren, da ein elektronisches Fahrtenbuch doch keine billige Anschaffung ist.

Grüsse Ali

am 28. Januar 2008 um 21:42

Hi,

 

 

dann mal ein Frage. Warum werden in mobilen Navis Fahrtenbuch Funktionen angeboten, wenn diese nicht genutzt werden können?

 

 

O.K. Ich versteure mit der 1% Regelung und fahre damit sicher günstiger, weil

 

 

1. Ich mir sicher nicht diese Arbeit mache, dass ich morgens und abends den KM Stand aufschreibe

2. was mache ich, wenn die Frau mal kurz einkaufen geht

3. Ich in den Urlaub fahre

4. Ich mal spontan Lust habe was zu machen

 

 

@TE

 

Du hattest einen BMW Touring.

Hast Du dich mit deinem neuen Job so verschlechert, dass Du ein Fahrtenbuch führen musst?

Du hattest vor einer Weile ausgeführt, welchen Neuwert dein Passi hat. Ich unterstelle mal, dass die 1% Versteuerung, im Verhältniss zum Aufwand, sicher günstiger ist.

 

 

 

 

Grüße

 

globalwalker

Zitat:

Original geschrieben von globalwalker

Hi,

dann mal ein Frage. Warum werden in mobilen Navis Fahrtenbuch Funktionen angeboten, wenn diese nicht genutzt werden können?

Vielleicht, dass sich die Geräte besser verkaufen? Genauso wie es Excel-Fahrtenbücher zu kaufen gibt, die aber ebenso nicht anerkannt werden.

Ich nutze ebenso die 1%-Regelung. Keine Arbeit (die evtl. bei einer Prüfung umsonst war) und sobald man noch ein Moped (oder 2. Auto) zusätzlich aufs Büro laufen lassen kann, lohnt sich ein Fahrtenbuch eh nicht mehr, weil nur das teureste versteuert werden muss, das 2. aber voll abgeschrieben werden kann.

Gruß Axel

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