TÜV Relevanz Erreichbarkeit der Handbremse
Moin.
Ich habe bei meinem Auto die Mittelkonsole modifiziert, so dass man nur noch schwer an die Handbremse kommt. Die Handbremse ziehen geht noch relativ gut. Sie zu lösen ist aber etwas Krampfig. Für mich kein Problem, da ich sie kaum nutze und meistens nur nen Gang rein lege.
Ich frage mich allerdings, was der TÜV dazu sagen würde. Ist das für den TÜV relevant oder ist denen nur wichtig, wie gut die eigentliche Wirkung der Handbremse ist?
Danke schonmal für eure Meinungen!
e.t.chen
Beste Antwort im Thema
Aus meiner Sicht wird der TÜV NEIN sagen. Die Handbremse ist nicht nur zum Sichern des Fahrzeugs da, sondern auch als Notbremse, wenn normale Bremse versagen sollte.
Benutzt man die Handbremse als Notbremse, so muss man diese kräftig ziehen können und auch dosieren können. Das geht nur, wenn man die Handbremse umfassen und gleichzeitig den Entriegelungsknopf drücken kann.
Insofern gehe ich davon aus, dass der TÜV die jetzige Lösung bemängeln wird und aus meiner Sicht durchaus zurecht.
Gruß
Uwe
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Ja, ich habe es getan! Wirkt auf alle 4 Räder und ABS funktioniert auch!
Die Handbremse ist immer als Notbremse ausgelegt, z.B. wenn der Fahrer fahruntüchtig wird. Wie soll der Beifahrer den Wagen sonst Halten kriegen???
Gruß jaro
@dermondeoreiter
Infomiere dich mal besser Das ist keine Glaubensfrage.
Warum sollte die elektrische Parkbremse während der Fahrt ohne Funktion sein?
@jaro66 ...na dann viel Spaß bei den Autos, die die Feststellbremse auf der linken Seite vom Fahrersitz oder wie bei Mercedes Benz ein kleines Feststellbremspedal ganz links im Fußraum haben.
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 25. April 2021 um 11:48:28 Uhr:
Zitat:
@TheBikeman schrieb am 2. Mai 2020 um 13:14:52 Uhr:
Soweit ich weiß sind immer noch 2 unabhängig von einander funkionierend Bremsen vorgeschrieben um beim Ausfall einer Bremse mit der 2ten das Fahreug zum stehen bringen zu können
Richtig, deshalb ist jede Betriebsbremse als ZWEIKREISBREMSE ausgeführt...
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 25. April 2021 um 11:48:28 Uhr:
Zitat:
......deshalb muss die Handbremse auch als Betriebsbremse zumindest im Notfall nutzbar sein!
Falsch geschlussfolgert.
Die Feststellbremse ist von der Bremsleistung her nicht geeignet, ein schneller rollendes Fahrzeug sicher abzubremsen. Und dadurch, dass nur die Hinterräder gebremst werden ergibt sich eine direkte Gefahr des Verlustes der Fahrstabilität, heißt die Karre kommt ins Schleudern. Ich empfehle solche Dinge besser zu unterlassen.
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 25. April 2021 um 11:48:28 Uhr:
Zitat:
Demensprechend verhält sich die ekektrische Feststelkbremse ( zumindest bei meinem Auto) bei rollendem Fahrzeug völlig anders als bei stehendem
Aha, du hast also tatsächlich schon mal bei 80 km/h die elektrische Parkbremse gezogen? Ich glaube kaum, dass da irgendwas passiert ist, die dürfte nämlich inaktiv gewesen sein, um genau solche dummen Späße zu verhindern.
Die 2 Bremskreise arbeiten nicht völlig unabhängig von einander ....wenn ein Bremskreis undicht ist führt der Bremsflüssigkeitsverlust dazu, dass auch der 2te Kreis irgendwann keinen Bremsdruck mehr aufbauen kann. Die unabhängige zweite Bremse ist die Feststellbremse, die wie Du richtig schreibst nur begrenzt geeignet ist ein Fahrzeug abzubremsen. Aber eine nur bedingt geeignete Bremse ist immer besser als gar keine funktionierende Bremse mehr!
Und ja ich habe meine elektrische Parkbremse während der Fahrt gezogen zwar nicht bei 80 aber bei mehreren Versuchen auf einem Parkplatz mit immer höherem Tempo bis ca 50 km/h.
Deshalb kann ich auch sagen wie sie sich verhält: sie wird so angezogen sodass ihre Wirkung über den Knopf erstaunlich gut zu dosieren ist, sobald ich den Knopf loslasse wird sie wieder frei gegeben. (Im Gegensatz zum stehenden Fahrzeug wo sie fest bleibt, und wenn das Fahrzeug noch einen Mux macht wenn ich die Fußbremse loslasse sogar nochmal selbsttätig nachzieht)
Das Mercedes mit seiner merkwürdigen HB immer her halten muss...keine Ahnung wie das da gelöst ist.
Bei normalen Autos kann man immer das Fz. Mit der HB anhalten.
Gruß jaro
...bei einem Bremsenausfall würde ich noch bevor ich zur Feststellbremse greife die Kupplung treten, 1. Gang und mit der Kupplung bremsen... is zwar alles andere als gut für die Kupplung, bremst aber immer noch besser als die Feststellbremse.
Das glaub ich nicht. Da kannst gleich passend vor der nächsten Werkstatt halten, für ne neue Kupplung.
Gruß jaro
Zitat:
@gast356 schrieb am 25. April 2021 um 12:11:51 Uhr:
...bei einem Bremsenausfall würde ich noch bevor ich zur Feststellbremse greife die Kupplung treten, 1. Gang und mit der Kupplung bremsen... is zwar alles andere als gut für die Kupplung, bremst aber immer noch besser als die Feststellbremse.
Ich glaube das Abbremsen über die Feststellbremse hat immer noch eine bessere Wirkung als die von Dir beschriebene Motorbremse...und lässt sich meiner Meinung nach auch besser dosieren.
Genau wegen ihrer Funktion als Notbremse wird bei der HU auch so viel Wert auf eine ausreichende und einigermaßen gleichmäßig verteilte Wirkung auf beide Räder gelegt.
Die elektrische Feststellbremse (mechanisch) funktioniert nicht über Schrittgeschwindigkeit.
Das ist dann eine abbremsung über das ABS.(hydraulisch)
Die hydraulische Bremse in zwei Kreis gilt nicht als zwei von einander unabhängige Bremsen.
Bei einer elektronischen Handbremse geht die Wirkung ab ca 11km/auf die hydraulischen Kreise samt ABS. Es wird also stark abgebremst über die Betriebsbremse.
Wenn ein Bremskreis ausfällt bleibt der andere intakt, sonst wäre die Geschichte ja witzlos. Der Flüssigkeitsbehälter ist deshalb in zwei Kammern aufgeteilt. Der intakte Kreis sackt bis knapp unter min. ab, dann ist Sense.
Bei 80km/h kriegt man den ersten Gang wohl kaum eingelegt, ohne das Getriebe zu zerstören. Habe ich aber noch nicht ausprobiert, ob die Synchronisation so eine Misshandlung übersteht.
...mit der Kupplung zu bremsen hab ich mal nen Iveco Daily mit defekter Bremse von nem ehem. Arbeitgeber noch ein paar Kilometer nach Hause gefahren.
Bei dem hatten diese Dummköpfe die Betriebsbremse so weit runtergefahren, dass ein Kolben aus einem der Bremssättel geploppt war... und somit nix mehr wirklich gebremst hat.
Ich würde mal ganz pauschal sagen: alle pauschalen Aussagen sind falchs
Richtig ist aber zunächst mal, dass die beiden Kreise der Betriebsbremse tatsächlich unabhängig voneinander sind, meist durch einen Steg im Behälter für die Bremsflüssigkeit (bzw. das Mehrkreisschutzventil bei der Druckluftbremse).
Auch ist es zulässig, dass die beiden Kreise über eine gemeinsame Betätigungseinrichtung bedient werden. wenn "ein Ausfall nicht zu erwarten ist", die Kreise gelten dann trotzdem als unabhängig.
Üblich ist deshalb tatsächlich, dass die Hilfsbremse der noch intakte Kreis der Betriebsbremse ist. Es gibt aber auch Fahrzeuge, bei denen die Hilfsbremswirkung über die Feststellbremse sichergestellt wird. Das sind dann gerne mal Franzosen, bei denen die Feststellbremse auf die Vorderräder (!) wirkt. Bei vielen Fahrzeugen könnte schon wegen der Gewichtsverteilung die Feststellbremse auf der Hinterachse nicht genug Bremswirkung aufbringen, um die geforderte Hilfsbremswirkung zu erreichen. Welches Konzept der Hersteller beim konkreten Fahrzeug gewählt hat muss man im Zweifel in der Fahrzeuggenehmigung nachlesen.
Ob eine elektromechanische Feststellbremse bei Betätigung während der Fahrt mechanisch oder hydraulisch bremst ist auch wieder eine Frage der Auslegung und von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich. Der Prüfer kann es an den Vorgaben für die Gleichmäßigkeit erkennen: Sind nur 50% Abweichung zulässig, bremst sie auch während der Fahrt mechanisch. Sind 95% Abweichung zulässig, wird während der Fahrt hydraulisch gebremst und erst nach Stillstand die mechanische Bremse zugespannt.
Eine Bedienbarkeit der Feststellbremse/Notbremsmöglichkeit durch den Beifahrer ist nicht vorgeschrieben. Es mag aber der eine oder andere Hersteller diesen Aspekt bei seinem Design berücksichtigen.
Ob der Beifahrer an die Handbremse kommen soll dürfte durchaus diskussionswürdig sein. Ich wäre nicht unglücklich wenn z.B. Kinder oder mal der angetrunkene Kollege nicht an die Handbremse gelangen können.
Macht aber jeder Hersteller anders, der Beifahrer existiert in den Bremsenvorgaben nicht. Hat hk_do aber schon alles treffend beschrieben
Der Argumentation folgend müsste man auch das Lenkrad außerhalb der Reichweite anderer Fahrzeuginsassen positionieren. Finde ich engagiert.
Gibt's zum Nachrüsten:
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Gruß Metalhead