ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. TÜV Relevanz Erreichbarkeit der Handbremse

TÜV Relevanz Erreichbarkeit der Handbremse

Themenstarteram 1. Mai 2020 um 5:11

Moin.

Ich habe bei meinem Auto die Mittelkonsole modifiziert, so dass man nur noch schwer an die Handbremse kommt. Die Handbremse ziehen geht noch relativ gut. Sie zu lösen ist aber etwas Krampfig. Für mich kein Problem, da ich sie kaum nutze und meistens nur nen Gang rein lege.

Ich frage mich allerdings, was der TÜV dazu sagen würde. Ist das für den TÜV relevant oder ist denen nur wichtig, wie gut die eigentliche Wirkung der Handbremse ist?

Danke schonmal für eure Meinungen!

e.t.chen

Beste Antwort im Thema

Aus meiner Sicht wird der TÜV NEIN sagen. Die Handbremse ist nicht nur zum Sichern des Fahrzeugs da, sondern auch als Notbremse, wenn normale Bremse versagen sollte.

Benutzt man die Handbremse als Notbremse, so muss man diese kräftig ziehen können und auch dosieren können. Das geht nur, wenn man die Handbremse umfassen und gleichzeitig den Entriegelungsknopf drücken kann.

Insofern gehe ich davon aus, dass der TÜV die jetzige Lösung bemängeln wird und aus meiner Sicht durchaus zurecht.

 

Gruß

Uwe

64 weitere Antworten
Ähnliche Themen
64 Antworten

Mach mal bitte ein Bild von der Modifikation der Mittelkonsoole.

Hängt sicher vom Prüfer ab. Die Handbremse dient ja nicht nur zum Abstellen, soll ja auch Hilfsbremse sein,falls die Betriebsbrems schwächelt/ versagt .

Ich denke es gibt Prüfer die die Modifikation bemängeln.

Bild würde mich trotzdem mal interessieren.

Gruß M

Ein Foto wäre interessant, wie du es modifiziert hast.

Moin!

Wird er sicherlich zu Recht bemängeln. Im Übrigen ist die Handbremse kein "Ausstellungsstück", sie muss funktionieren und gut erreichbar sein.

Auch dient sie zu deiner und anderer Sicherheit. Wenn du immer nur einen Gang einlegst, wenn du das Auto abstellst, dann stelle es bitte einmal auf einer abschüssigen Straße ab, und schiebe es abschüssig an. Schau einmal was da passiert. Hinweis: Lass die Tür dabei offen.

G

Themenstarteram 1. Mai 2020 um 11:41

Heyho.

Mir ist das schon bewusst, dass ich bei nem Gefälle die Handbremse nutzen muss. Ich wohne im Flachland wo das relativ selten vorkommt und wenn es der Fall ist, nutze ich natürlich auch die Handbremse. Sie ist ja noch nutzbar, nur nicht mehr so komfortabel...

Im Anhang mal ein Bild.

Man sieht dass sie recht eng an der Mittelkonsole anliegt. Man kann die Hand noch zwischen quetschen da die Konsole etwas flexibel ist. Aber ist halt etwas krampfig...

Ziehen ist einfacher, weil man da den Knopf nicht rein drücken muss. Zum Lösen ist es mit zwei Händen etwas einfacher.

20200501
am 1. Mai 2020 um 11:54

Das kann eng werden. Liegt im Ermessen des Prüfers.

Aus meiner Sicht wird der TÜV NEIN sagen. Die Handbremse ist nicht nur zum Sichern des Fahrzeugs da, sondern auch als Notbremse, wenn normale Bremse versagen sollte.

Benutzt man die Handbremse als Notbremse, so muss man diese kräftig ziehen können und auch dosieren können. Das geht nur, wenn man die Handbremse umfassen und gleichzeitig den Entriegelungsknopf drücken kann.

Insofern gehe ich davon aus, dass der TÜV die jetzige Lösung bemängeln wird und aus meiner Sicht durchaus zurecht.

 

Gruß

Uwe

...und die Konstruktion ist auch bestimmt nicht aus Crash-Test-geprüften Materialien...

---> Insassensicherheit ;-)

Ist überhaupt was wichtiges hinter dem "Brett" ? Ansonsten eben bissl ausbuchten, anders konstruieren (falls überhaupt erlaubt). Oder eben hochklappbar machen, wie andere Armlehnen (mit oder ohne Ablagefach usw.) und solche Dinger auch.

Oder Porsche kaufen, bei meinem 924 z.B. war die Handbremse li. vom Sitz (bei anderen Typen auch).

Oder einen mit Fuß-Feststellbremse.

Bei einem SV , der seinen Job ernst nimmt, könnte ich mir vorstellen, dass es EM geprüft wird.

Evtl VU sogar.

Oder auf elektrische Parkbremse umbauen

am 1. Mai 2020 um 15:42

Zitat:

@windelexpress schrieb am 1. Mai 2020 um 15:59:17 Uhr:

Bei einem SV , der seinen Job ernst nimmt, könnte ich mir vorstellen, dass es EM geprüft wird.

Evtl VU sogar.

Man kann es mit den Fantasie Abkürzungen auch übertreiben. Für die Allgemeinheit nehme ich an du meinst:

SV = Sachverständiger

EM = Erheblicher Mangel

VU = Verkehrsuntauglich (?)

Richtig?

Themenstarteram 1. Mai 2020 um 15:46

Heyho.

Danke für die Antworten. Sehr interessant, auch wenn's nicht unbedingt das ist, was ich hören wollte ;)

Werde mal überlegen, wie ich das regele.

am 1. Mai 2020 um 16:14

Zitat:

@E.T.chen schrieb am 1. Mai 2020 um 17:46:20 Uhr:

...auch wenn's nicht unbedingt das ist, was ich hören wollte ;)

Ach das passiert hier öfter mal :D

Ich würde es und habe auch schon 2-3 mal ähnliche Umbauten im Bereich der Handbremse bemängelt. In der Regel ist es eine selbstgebastelte Mittelarmlehne, die sich nicht verschieben/verstellen lässt und man dadurch die Handbremse nicht mehr ziehen kann.

Grüße der Blue vom Tüv

Zitat:

@Blue1983 schrieb am 1. Mai 2020 um 19:01:36 Uhr:

Ich würde es und habe auch schon 2-3 mal ähnliche Umbauten im Bereich der Handbremse bemängelt. In der Regel ist es eine selbstgebastelte Mittelarmlehne, die sich nicht verschieben/verstellen lässt und man dadurch die Handbremse nicht mehr ziehen kann.

Grüße der Blue vom Tüv

Und wie Stufst Du sowas ein? GM, EM, VU?

Gruß M

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. TÜV Relevanz Erreichbarkeit der Handbremse