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TÜV Relevanz Erreichbarkeit der Handbremse

Themenstarteram 1. Mai 2020 um 5:11

Moin.

Ich habe bei meinem Auto die Mittelkonsole modifiziert, so dass man nur noch schwer an die Handbremse kommt. Die Handbremse ziehen geht noch relativ gut. Sie zu lösen ist aber etwas Krampfig. Für mich kein Problem, da ich sie kaum nutze und meistens nur nen Gang rein lege.

Ich frage mich allerdings, was der TÜV dazu sagen würde. Ist das für den TÜV relevant oder ist denen nur wichtig, wie gut die eigentliche Wirkung der Handbremse ist?

Danke schonmal für eure Meinungen!

e.t.chen

Beste Antwort im Thema

Aus meiner Sicht wird der TÜV NEIN sagen. Die Handbremse ist nicht nur zum Sichern des Fahrzeugs da, sondern auch als Notbremse, wenn normale Bremse versagen sollte.

Benutzt man die Handbremse als Notbremse, so muss man diese kräftig ziehen können und auch dosieren können. Das geht nur, wenn man die Handbremse umfassen und gleichzeitig den Entriegelungsknopf drücken kann.

Insofern gehe ich davon aus, dass der TÜV die jetzige Lösung bemängeln wird und aus meiner Sicht durchaus zurecht.

 

Gruß

Uwe

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hoffentlich wie eine nicht funktionierende Handbremse.

Auszug aus dem §30 StVZO:

Zitat:

Die Sperre der Feststellbremse soll sich ohne großen Kraftaufwand lösen lassen.

 

(Rili für die Gestaltung u Ausrüstung der Führerhäuser von Kraftwagen)

RiLi 2007/78/EG

Zitat:

Als Behinderung des Zugangs zu Bedienteilen wird in diesem Zusammenhang

die Verhinderung oder erhebliche Erschwerung der Erkennung

und/oder Bedienung der betreffenden Bedienteile im jeweils

vorgesehenen Bewegungsraum bezeichnet.

Erforderliche Bedienteile sind Gaspedal, Bremse (Kupplung, wenn vorhanden),

Lenkrad, Schalthebel, Feststellbremse, Hupe, Beleuchtungsschalter

und Blinker sowie die für Scheibenwaschanlage und Scheibenwischer

(in allen Betriebsarten und bei allen Geschwindigkeiten),

Warnblinkanlage und Entfroster benötigten Bedienteile.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 1. Mai 2020 um 15:59:21 Uhr:

Oder auf elektrische Parkbremse umbauen

Und wie willst du da mit deiner Eigenkonstruktion ein blockieren der Hinterachse verhindern bei Betätigung während der Fahrt?

Gruß Metalhead

Zitat:

 

 

Und wie Stufst Du sowas ein? GM, EM, VU?

Gruß M

Ich stufe es als erheblichen Mangel ein und denke das die sehr große Mehrheit meiner Kollegen es genauso macht. VU ist für sowas eigentlich eine Nummer zu hart. Man muss ja auch bedenken, dass die Einstufung als VU direkt ans KBA und darüber zur zuständigen Zulassungsbehörde weitergeleitet wird und zusätzlichen Stress/Aufwand für den Halter produziert. Das macht man eigentlich nur wenn eine unmittelbare Gefahr oder Umweltverschmutzung zu erwarten ist.

 

Grüße Blue

Hallo

Da wird wieder einiges durcheinandergeworfen.

Die "Handbremse" ist eine Feststellbremse und dient dazu das abgestellte Fahrzeug gegen wegrollen zu sichern.

Auf keinen Fall als Betriebsbremse während der Fahrt zu benutzen, höchstens im absoluten Notfall. Da bezweifele ich allerdings die ausreichende Wirksamkeit.

Bei der letzten HU am Firmensprinter 3,5to sind die viel zu kleinen Beläge in der Trommel abgerissen, "ja das passiert öfter" so der Prüfer auch bei anderen Autos.

Weil die Bremse eben eine Feststellbremse ist. Bei einigen Modellen wirkt diese auf eine an der Kardanwelle sitzende Trommelbremse. Da steht sogar in der Betriebsanleitung das diese nicht während der Fahrt zu benutzen ist.

Die elektronischen Feststellbremsen in modernen Fahrzeugen sind mit der alten Seilzugbremse überhaupt nicht zu vergleichen und haben völlig andere Wirkungsweisen.

Um zur Frage zu kommen, ich denke der Blaukittel wird meckern.

Gruß Andreas

Soweit ich weiß sind immer noch 2 unabhängig von einander funkionierend Bremsen vorgeschrieben um beim Ausfall einer Bremse mit der 2ten das Fahreug zum stehen bringen zu können......deshalb muss die Handbremse auch als Betriebsbremse zumindest im Notfall nutzbar sein!

Demensprechend verhält sich die ekektrische Feststelkbremse ( zumindest bei meinem Auto) bei rollendem Fahrzeug völlig anders als bei stehendem

Zitat:

@TheBikeman schrieb am 2. Mai 2020 um 13:14:52 Uhr:

Demensprechend verhält sich die ekektrische Feststelkbremse ( zumindest bei meinem Auto) bei rollendem Fahrzeug völlig anders als bei stehendem

Eben und desswegen kann man die auch nicht einfach nachträglich reinschustern.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 23. April 2021 um 9:40

Zur Info: Der Wagen hat anstandslos TÜV bekommen. Steht diesbezüglich auch nichts in den Anmerkungen.

Vermutlich war die Handbremse für den Prüfer "Erreichbar genug".

am 24. April 2021 um 6:23

Zitat:

@E.T.chen schrieb am 23. April 2021 um 11:40:24 Uhr:

Zur Info: Der Wagen hat anstandslos TÜV bekommen. Steht diesbezüglich auch nichts in den Anmerkungen.

Vermutlich war die Handbremse für den Prüfer "Erreichbar genug".

Sehr schön. Freut mich für dich. Du siehst, auf die Meinung mancher Forenexperten muss man nicht unbedingt was geben. Und Danke auch für die Rückmeldung.

Zitat:

@E.T.chen schrieb am 23. April 2021 um 11:40:24 Uhr:

Zur Info: Der Wagen hat anstandslos TÜV bekommen. Steht diesbezüglich auch nichts in den Anmerkungen.

Vermutlich war die Handbremse für den Prüfer "Erreichbar genug".

Danke für die Rückmeldung.

Schön wenn ein Thread „aufgelöst“ wird.

Mich haben die Antworten wie „VU“ oder „EM“ sowieso gewundert, da ich diese Handbremse wahrscheinlich leichter bedienen kann als damals im Mercedes die unglaublich schlechte „Handbremse“, die mit dem Fuß bedient werden musste.

Und wie ich die im Notfall mit dem Fuß „gefühlvoll“ einsetzen sollte, das war mir ein Rätsel.

Es gibt noch Prüfer, die einen gesunden Menschenverstand haben.

Sehr gut.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 24. April 2021 um 08:23:08 Uhr:

Zitat:

@E.T.chen schrieb am 23. April 2021 um 11:40:24 Uhr:

Zur Info: Der Wagen hat anstandslos TÜV bekommen. Steht diesbezüglich auch nichts in den Anmerkungen.

Vermutlich war die Handbremse für den Prüfer "Erreichbar genug".

Sehr schön. Freut mich für dich. Du siehst, auf die Meinung mancher Forenexperten muss man nicht unbedingt was geben. Und Danke auch für die Rückmeldung.

Es war aber auch ein echter Experte bei. Dessen Meinung ich übrigens, nach Sichtung des Bildes, absolut nachvollziehen kann.

Uwe hat es zudem, als Nichtexperte, von der rein logischen Seite her erklärt, die ebenfalls sehr gut nachvollziehbar ist.

Ich kann mir auch gut vorstelen, das man sie im Falle des Falles, wo man sie blitzschnell braucht, ebend nicht mal so rein instinktiv ganz flott anziehen kann.

Es muss ja nicht eine Situation sein, wo einem wärend deer Fahrt die Bremsen ausfallen und man das Auto nur mit der Handbremse zum Stehen bekommt.

Es reicht ja, wenn man aussteigt, schon draußen ist und plötzlich das Auto wegzurollen beginnt und man ganz schnell an die Handbremse ran will/muss.

am 24. April 2021 um 7:32

...nach dem Bild ist doch links etwas Platz... warum drehst du den Hebel der Feststellbremse nicht etwas nach links, dass man rechts grad so ne Hand durch bekommt.

Ich kenne die genaue Konstruktion nicht, aber evtl. ist der Lagerbock am Fahrzeugboden verschraubt. Vielleicht würde das Spiel in den Schrauben schon ausreichen... also Schrauben lösen, Hebel Richtung Sitz drücken und wieder festschrauben.

Ne andere Variante wäre den Hebel einfach mal mit etwas Gewalt Richtung Sitz biegen... so ein Handbremshebel ist normalerweise ein Stahlrohr oder ein Blechteil mit nem Kunststoffüberzug, da sind 1-2cm problemlos möglich.

PS: Handbremshebel links vom Sitz ist der allerletzte Scheixxx... wir haben in der Firma einen Fiat-Transporter, der das so hat... das wäre für mich ein Grund so ein Fahrzeug nicht zu kaufen.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 24. Apr. 2021 um 09:3:59 Uhr:

Es muss ja nicht eine Situation sein, wo einem wärend deer Fahrt die Bremsen ausfallen und man das Auto nur mit der Handbremse zum Stehen bekommt.

Es reicht ja, wenn man aussteigt, schon draußen ist und plötzlich das Auto wegzurollen beginnt und man ganz schnell an die Handbremse ran will/muss.

Nach den Kriterien müsste man allen älteren Mercedes sofort die Betriebserlaubnis entziehen.

Zitat:

@bimota schrieb am 24. April 2021 um 08:49:00 Uhr:

Es gibt noch Prüfer, die einen gesunden Menschenverstand ...

... und kleine Hände haben. ;)

Zitat:

@TheBikeman schrieb am 2. Mai 2020 um 13:14:52 Uhr:

Soweit ich weiß sind immer noch 2 unabhängig von einander funkionierend Bremsen vorgeschrieben um beim Ausfall einer Bremse mit der 2ten das Fahreug zum stehen bringen zu können

Richtig, deshalb ist jede Betriebsbremse als ZWEIKREISBREMSE ausgeführt...

Zitat:

......deshalb muss die Handbremse auch als Betriebsbremse zumindest im Notfall nutzbar sein!

Falsch geschlussfolgert.

Die Feststellbremse ist von der Bremsleistung her nicht geeignet, ein schneller rollendes Fahrzeug sicher abzubremsen. Und dadurch, dass nur die Hinterräder gebremst werden ergibt sich eine direkte Gefahr des Verlustes der Fahrstabilität, heißt die Karre kommt ins Schleudern. Ich empfehle solche Dinge besser zu unterlassen.

Zitat:

Demensprechend verhält sich die ekektrische Feststelkbremse ( zumindest bei meinem Auto) bei rollendem Fahrzeug völlig anders als bei stehendem

Aha, du hast also tatsächlich schon mal bei 80 km/h die elektrische Parkbremse gezogen? Ich glaube kaum, dass da irgendwas passiert ist, die dürfte nämlich inaktiv gewesen sein, um genau solche dummen Späße zu verhindern.

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