TÜV Probleme

Audi A6 C6/4F

Hallo zusammen,

ich wollte heute meine A6 BJ 2007 tüven lassen.
Wir habe den Wagen vor 2 Jahren frisch getüvt von Auti gebraucht gekauft.

Heute stellt sich folgendes herraus:

Die Nebelscheinwerfer sind vom Vorbesitzer gegen LED-Tagfahrlicht ausgewechselt worden.

Das LED-Tagfahrlicht wurde an den Stromkreis des alten Tagfahrlichtes gekelmmt und funktioniert so tadellos.

Der Stromkreis der Nebelscheinwerfer wurde an das alte Tagfahrlicht geklemmt. Also geht beim Einschalten des NSW das alte TFL an.

Ist mir in den 2 Jahre nicht aufgefallen 🙁.

Ergebnis: keine Plakette wegen erheblicher Mängel.

Ich seh den einzgen Mangel in dem nicht funktionierenden Schalter des NSW (altes TFL könnte man ja abklemmen) .

Ist mir ein Rätsel, wie Audi damals den Wagen über den hauseigenen TÜV bekommen hat.

Wer weiss hier ggf. mehr.

Danke vorab.

Rainer

Beste Antwort im Thema

Also, der Ton, der hier manchmal an den Tag gelegt wird, ist echt zum k....
Diese ewige Oberlehrer Schulmeisterei ist unerträglich. Meine Fresse.

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Mein Vorgänger hatte auch LED´s in die Nebler rein gelötet und LED´s als Standlicht rein gemacht.
Als ich beim TÜV war, meinte er: "Wenn ich das jetzt als Mangel aufschreibe, du mit den Originalen Leuchten kommst, vom Hof fährst und dein LED Zeugs wieder einbaust, macht ja auch kein Sinn, also lassen wir das ma so durch gehen"

Sehr angenehmer Typ gewesen🙂

Hi @all,

wenn der Gurtwarner deaktiviert ist, ist das dann ein problem
bei der HU???

Vielen dank im voraus

Zitat:

Original geschrieben von sercan29


Hi @all,

wenn der Gurtwarner deaktiviert ist, ist das dann ein problem
bei der HU???

Vielen dank im voraus

ja wuerd mich auch interessieren..

Wollte den naemlich rausmachen 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Sonsy


Mein Vorgänger hatte auch LED´s in die Nebler rein gelötet und LED´s als Standlicht rein gemacht.
Als ich beim TÜV war, meinte er: "Wenn ich das jetzt als Mangel aufschreibe, du mit den Originalen Leuchten kommst, vom Hof fährst und dein LED Zeugs wieder einbaust, macht ja auch kein Sinn, also lassen wir das ma so durch gehen"

Wenn dich die Rennleitung anhält und die Modifizierungen mit einem Mängelschein anmahnt, wirst du es aber doch ändern müssen. Ein TÜV-er allein, der es durchgehen lässt, reicht nicht. Und wie schon gesagt: illegale Umbauten werden durch eine bestandene HU nicht legal. Nächster TÜVer - nächste Bewährungsprobe.

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Der Freundliche hats zurückgebaut, den Wagen getüvt und die Kosten dafür übernommen. An dieser Stelle nochmals allen vielen Dank. Auch den Klugscheissern!

Zitat:

Original geschrieben von quakex



Zitat:

Original geschrieben von sercan29


Hi @all,

wenn der Gurtwarner deaktiviert ist, ist das dann ein problem
bei der HU???

Vielen dank im voraus

ja wuerd mich auch interessieren..
Wollte den naemlich rausmachen 🙂

Der Gurt muss dran sein und funktionstüchtig ! Ob das Gongt oder Klingelt interssiert den TÜV Prüfer erstmal nicht.... solltet ihr ihn aber mit der Nase dauf stossen 🙄

Man kann ihn ja auch 6 sek codieren.... dann bleibt auch das volle Enternainmant erhalten. (Boose Souround- Sitzerkennung-Beifahrer)

Zitat:

Original geschrieben von nikjanko


Der Freundliche hats zurückgebaut, den Wagen getüvt und die Kosten dafür übernommen. An dieser Stelle nochmals allen vielen Dank. Auch den Klugscheissern!

...na,siehst Du...wenigstens ist von Dir noch eine Rückmeldung gekommen,Lobenswert...ich helfe gerne,wo ich kann...aber Du wirst von mir keine Hilfe mehr erhalten...

Hätte er das mit dem klugscheissern weggelassen wäre es ok ...

Auf Deine "Hilfe" verzichte ich gern! Schön, dass Du dich angesprochen gefühlt hast.

Zitat:

Original geschrieben von Airway



Zitat:

Original geschrieben von nikjanko


Der Freundliche hats zurückgebaut, den Wagen getüvt und die Kosten dafür übernommen. An dieser Stelle nochmals allen vielen Dank. Auch den Klugscheissern!
...na,siehst Du...wenigstens ist von Dir noch eine Rückmeldung gekommen,Lobenswert...ich helfe gerne,wo ich kann...aber Du wirst von mir keine Hilfe mehr erhalten...

is doch ok jetzt... problem wurde behoben... alles is gut... nützt doch nix sich jetz gegenseitig zu provozieren... ok ??😁😁

Meiner (fast 7 Jahre alt) ist gestern ohne jegliche Mängel durch den TÜV gekommen.
Interessiert zwar keinen, bin aber trotzdem stolz auf meinen "Dicken" 😎

Angenommen ich habe beim Tüv noch ein Jahr Guthaben, will die Plakette aber vorzeitig erneuern lassen, der Wagen erhält sie aber wegen Mängeln nicht. Gilt dann weiterhin die Restlaufzeit von einem Jahr, oder verfällt die alte Plakette dann?

...die Plakette "verfällt" nicht,sie wird nur nicht erneuert...Du fährst nach einem Jahr wieder zur HU und zahlst wieder die volle Gebühr.....(fährst Du innerhalb 4 Wochen zur Nachprüfung,zahlst Du nur ca. 25 €)....

Zitat:

Original geschrieben von Hellraizer


Angenommen ich habe beim Tüv noch ein Jahr Guthaben, will die Plakette aber vorzeitig erneuern lassen, der Wagen erhält sie aber wegen Mängeln nicht. Gilt dann weiterhin die Restlaufzeit von einem Jahr, oder verfällt die alte Plakette dann?

Wenn an deinem Auto erhebliche Mängel festgestellt werden, sind die zum Zeitpunkt der Feststellung doch vorhanden. Also liegt ein Grund vor, dein Auto stillzulegen.

Wenn dich die Rennleitung 5 Monate nach bestandenem TÜV anhält und verschlissene Reifen feststellt, kannst du dir ja auch nicht weitere 19 Monate bis zur Beseitigung Zeit lassen.

Wird ein erheblicher Mangel festgestellt, wird dein Auto still gelegt, bzw. musst du es eben reparieren lassen, da sonst stillgelegt wird. Das hat mit dem TÜV-Interval doch nichts zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Toshy



Zitat:

Original geschrieben von Hellraizer


Angenommen ich habe beim Tüv noch ein Jahr Guthaben, will die Plakette aber vorzeitig erneuern lassen, der Wagen erhält sie aber wegen Mängeln nicht. Gilt dann weiterhin die Restlaufzeit von einem Jahr, oder verfällt die alte Plakette dann?
Wenn an deinem Auto erhebliche Mängel festgestellt werden, sind die zum Zeitpunkt der Feststellung doch vorhanden. Also liegt ein Grund vor, dein Auto stillzulegen.

Wenn dich die Rennleitung 5 Monate nach bestandenem TÜV anhält und verschlissene Reifen feststellt, kannst du dir ja auch nicht weitere 19 Monate bis zur Beseitigung Zeit lassen.

Wird ein erheblicher Mangel festgestellt, wird dein Auto still gelegt, bzw. musst du es eben reparieren lassen, da sonst stillgelegt wird. Das hat mit dem TÜV-Interval doch nichts zu tun.

...nicht ganz Toshy....bei erheblichen Mängeln MUß das Fahrzeug nur innerhalb 4 Wochen wieder vorgeführt werden...(die Mängel natürlich beseitigt)...die Plakette aber,darf nur entfernt werden,wenn das Fahrzeug "eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellt"....z. B. nicht funktionierende Bremsen/defekte Lenkung😉....

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