TÜV mit den Reifen?
Eine Bekannte hat gestern beim Händler ein Audi gekauft.
Frisch tüv bekommen ohne Mängel.
Jetzt haben wir das entdeckt. Diesen Riss. Sogar gelb umrandet.
Hat der Händler uns verarscht?
Und wie kann man da so TÜV bekommen?
Händler stellt auf Stur und weiß von nichts.
Ist ein ca. 5cm Riss in der seitenflanke
64 Antworten
Normaler Kaufvertrag über den Händler. Inklusive Gebrauchtwagen Garantie.
Sie war bei der Dekra heute. An dem Reifen ist deutlich das Drahtgestell sichtbar und mit dem Reifen kann man also so nicht mehr fahren.
Hat sie sich schriftlich geben lassen. Und geht damit nächste Woche zum Anwalt.
Der Dekra man sagte das billigend in Kauf genommen wurde das hätte was passieren können.
Strafanzeige soll sie deshalb auch stellen
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Autoreifen haben in der Seitenwand keinerlei Draht. Folglich kann auch kein „Drahtgestell“ sichtbar sein.
Zitat:
@nogel schrieb am 12. November 2022 um 18:47:55 Uhr:
Wow Strafanzeige. Gehts auch eine Nummer kleiner?
warum nicht? Muss erst was passieren? Zumindest könnte man "grobe Fahrlässigkeit" annehmen. Und wenn der DEKRA-Mensch das auch so sieht und die Gefährlichkeit schriftlich bestätigt, könnte es durchaus "ungemütlich" für den Händler werden.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 12. November 2022 um 19:14:36 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 12. November 2022 um 18:47:55 Uhr:
Wow Strafanzeige. Gehts auch eine Nummer kleiner?warum nicht? Zumindest könnte man "grobe Fahrlässigkeit" annehmen. Und wenn der DEKRA-Mensch das auch so sieht und die Gefährlichkeit schriftlich bestätigt, könnte es etwas "ungemütlich" für den Händler werden.
Wenn man ihm beweisen kann das er das Fahrzeug so übergeben hat, kann man (oder Frau) aber nicht.
In meinen Augen Zeit und Geldverschwendung. Zumindest wenn es bei dem Reifen bleibt, da macht man 2 neue drauf und fertig.
Kann natürlich sein das an dem Wagen noch mehr im Argen liegt das könnte die Lage ändern aber wegen dem Reifen ein riesen Fass auf zu machen!?
Nebenbei erwähnt als Fahrer ist man für den Verkehrssicheren Zustand verantwortlich, streng genommen müsste man vor Übernahme eines neuen Fahrzeuge ( oder Mietwagen oder ausgeliehenes Fahrzeug ec.) eine kurze Sichtkontrolle machen ob alles soweit passt ( Reifen, Lichter etc.)
Sollte der Reifen überall die an der Seite sichtbare geringe Profiltiefe aufweisen, muss er sowieso bald erneuert werden. Unabhängig vom Schaden. Da kann man sich den Rechtstreit also sparen.
Auch das prüft man natürlich beim Kauf und kalkuliert neue Reifen entsprechend ein.
Schon die Forderung auf Nachbesserung mit dem ganzen Paragraphengedöns und Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein gestellt?
Wie schon erwähnt wurde .. in den ersten Monaten muss dir der Händler bei Übergabe beweisen, dass das Auto frei von Mängeln war. Wird bei der Markierung am Reifen schwer.
Außer bei "gekauft wie gesehen". Und selbst da wird nicht alles durchgewunken.
Ansonsten könnt ihr ja mal, wenn es bspw. ein Dekra-Prüfingenieur war, mit den vorliegenden Bildern und nachfolgenden Bewertungen eine Stellungnahme der Dekra erbitten.
Sollten die Reifen vor der Übergabe doch noch gewechselt worden sein, hätte man ja durchaus den Hinweis anbringen können/müssen, dass die Räder nach der etablierten Strecke noch einmal nachgezogen werden sollen.
Ihr müsst euch jedenfalls nicht dafür schämen, das ihr ein scheinbares Wrack übernommen habt, welches von einem Prüfingenieur seinen Segen bekommen hat. Selbst auf den Ämtern wird man oftmals vorsätzlich über den Tisch gezogen, also nicht vor irgendwelchen Titeln zurückschrecken.
Er möchte jetzt freiwillig nachbessern und angeblich einen neuen Reifen aufziehen.
Er flippt aber auch regelmäßig aus und sagt mal das und mal dieses.
Im Prinzip möchte sie den Wagen zurück geben. Aufgrund der Mängel.
Natürlich hat er ja das Recht auf Nachbessrung.
Aber hier liegt laut der Dekra eben auch eine Arglistige Täuschung vor.
Und mit dem Reifen hätte sie so niemals fahren dürfen. So seine Aussage.
Der Händler hat aber auch nicht abgestritten das diese Reifen beim tüv drauf waren.
Er hat gelacht und gesagt viel Spaß. Der TÜV hat den Reifen nicht bemängelt. Dieser Riss wäre eine Lapalie. Somit hat er das ja zugegeben
Er hat den Kontakt gänzlich auf allen Wegen abgebrochen.
Geht dann eben nur noch mit Anwalt.
Der Rest wird sich ja dann zeigen
Wegen der Lampe. Nach abstellen und 5 min warten ging die aus.
Der ADAC hatte ausgelesen und gemeint. Entweder Diesel Filter verstopft oder Hochdruckpumpe im Eimer.
Irgend ein Fehler mit P0 und keine Ahnung wie es weiter ging.
Irgendwas mit Kraftstoffversorgung
Wie kann der Händler denn jetzt nachbessern wollen, wenn er den Kontakt zur Käuferin schon vor zwei Tagen „geblockt“ hat?
Seriöse Händler wissen, dass die erste Reklamation immer die billigste ist. Wenn er von seinem Recht zur Nacherfüllung Gebrauch macht, kommt er mit ein bis zwei billigen Reifen davon, eventuell sogar mit gebrauchten, die er noch liegen hat. Dieses blocken und anblaffen ist nicht produktiv und hilft keinem.
Aber das Thema "Strafanzeige" und "arglistische Täuschung" ist trotzdem Quatsch, weil hier die juristischen Hürden einfach zu hoch sind.
Was ein Dekra-Mann so alles sagt (und ob er es auch schriftlich wiederholt) hat keine hohe Relevanz, und das Verhalten des Händlers war sicher auch im Bereich der Fahrlässigkeit und nicht Vorsatz.
Um solche Nummern durchzuziehen braucht es anders gelagerte Fälle; z.B. wenn ein Händler ein stark verunfalltes Auto ankauft, repariert und dann als "unfallfrei" weiterverkauft. Dann kommen wir in den Bereich von "Strafanzeige" und "arglistische Täuschung".
Natürlich würde ich trotzdem Gewährleistung/Nachbesserung einfordern, das ist unstrittig.