ForumAstra F
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Astra, Cascada & Kadett
  6. Astra F
  7. TÜV Mängel

TÜV Mängel

Opel Astra F
Themenstarteram 17. Februar 2012 um 13:31

Hallo Leute,

ich bin heute zum TÜV gewesen und habe folgendes Problem.

Ich habe Tieferlegungsfedern mit Original Stoßdämpfern drin.

Der TÜV Prüfer sagte nun, das die Federn zuviel spiel hätten.

Nun zu meiner Frage:

Was würdet ihr nun machen? Original Federn wieder rein oder gekürzte Stoßdämpfer kaufen?

Original Federn habe ich noch liegen.

Und dann habe ich noch eine frage, muss ich dann wieder eine Eintragung machen lassen, wenn die originalen Federn wieder montiert sind?

Danke euch schon mal für die Hilfe.

Beste Antwort im Thema
am 19. Februar 2012 um 9:35

lass die finger von dem ebay schrott, dann bau lieber die serienfedern wieder ein als sowas

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten

Entweder andere Dämpfer rein (fraglich, warum das bei der Abnahme nicht aufgefallen ist), oder Serienfedern rein und austragen lassen.

Wieviel tiefer sind denn die Federn?

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 16:31

Federn sind 30 mm tiefer.

am 17. Februar 2012 um 18:17

bei 30 mm könntest du "Theoretisch" noch die Originalen Dämpfer verwenden. Ist aber nix halbes nix ganzes.

Natürlich wenn die schon so augeleiert sind und seit 10 Jahren verbaut sind, kannste es vergessen.

Bau dir gekürzte Dämpfer ein. Aber ich versteh nicht wieso gekürzt?

Ich persönlich würde gekürzte erst ab 45-50 verbauen. Ich hab Bilstein B12 Dämpfer drin, nix gekürzt. Und 45VA 35HA Federn.

Eintragung von Federn mit 215/40/16 Alus beim Tüv gar kein Problem.

Und nein, die Original Federn musste nicht eintragen lassen. Ist ja Original. Außerdem fragt die "Rennleitung" nicht nach Original Höhe.

Nur wenn der Karre Tiefer ist schauen die hin.

Aber er muss die Tieferlegung austragen lassen, wenn er wieder die originalen Federn einbaut!

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 21:39

Zitat:

Original geschrieben von Dual-Sport

Aber er muss die Tieferlegung austragen lassen, wenn er wieder die originalen Federn einbaut!

Und was würde es kosten?

Themenstarteram 18. Februar 2012 um 20:59

Hallo,

was würdet ihr den an meiner stelle machen?

Federn oder Stoßdämpfer tauschen?

Ich muss noch dazu sagen, das Auto hat mitlerweile fast 300.000 km gelaufen.

Würde sonst diese Stoßdämpfer nehmen: http://www.ebay.de/.../110730534056?...

Themenstarteram 19. Februar 2012 um 7:54

Hallo,

muss man eigentlich gekürzte Dämpfer eintragen lassen?

MfG Stefan

am 19. Februar 2012 um 8:33

meiner Meinung nach muss man die Federn nicht austragen lassen wenn man wieder originale verbaut... ´ne eingetragene AHK muss man auch nicht austragen lassen wenn man sie abbaut... und wenn man die eingetragenen Felgen/Reifen Kombi (z.B. 205/45/16") nicht aufgezogen hat muss man die ja auch nicht austragen lassen oder seh ich da was falsch???

 

@Stefan1978 an deiner Stelle würde ich mir das mit den TA-Technix nochmal überlegen... die sind zwar preiswert aber adie Qualität ist auch demendsprechend... hab die selben bei mir drin und bin nur am kot... ich merk die kleinste Unebenheit in der Straße...

am 19. Februar 2012 um 9:35

lass die finger von dem ebay schrott, dann bau lieber die serienfedern wieder ein als sowas

Zum Austragen:

Bei der letzten HU hat sich der Prüfer angepinkelt, weil ein Endrohr eingetragen ist, ich aber ein andres Auspuff-Endrohr mit ABE dran hatte.

Ich musste ihm versprechen, das eingetragene Endrohr wieder zu montieren, ansonsten hätte ich es austragen lassen müssen (sofort, sonst keine HU).

am 20. Februar 2012 um 18:00

so... hab eine konkrete Antwort gefunden... war selber erstaunt und wieder ein Stück schlauer...

 

Antwort aus einem Anderen Forum...

 

 

Zitat:

Die BE erlischt, wenn das Fahrwerk, das in dem §19(3)-Nachweis zusammen mit den Rädern eingetragen war, nicht mehr montiert ist, weil Serienfedern drin sind!

 

Kurz gesagt: Wer mehrere Sachen gleichzeitig eintragen lässt und nicht sofort die Papiere bei der Zulassungsstelle ändern lässt, kann den §19(3)-Nachweis (das Blatt, das der Prüfer ausdruckt) in die Tonne hauen, sobald eines der dort aufgeführten Teile nicht mehr am Fahrzeug montiert ist.

 

Grund: Das Fahrzeug wurde bei der Änderungsabnahme so begutachtet, wie es im §19(3)-Nachweis beschrieben ist. Wird jetzt eines der Teile wieder ausgebaut, entspricht es nicht mehr dem begutachteten Zustand.

 

Beispiel: Gleichzeitige Eintragung von Rädern, Tieferlegung, Spoilerstossstange und Endschalldämpfer . Soll's ja geben

Jetzt wird die Tieferlegung ausgebaut, es kommen Serienfedern rein. Man sollte meinen, dass das jetzt sicher noch besser passt als vorher, weil das Auto ja höher kommt. Aber: Was niemand weiß ist, ob nicht die Serienfeder ein anderes Federverhalten hat als die Tieferlegung und jetzt die Freigängigkeit der Räder nicht mehr da ist, weil vielleicht die Serienfeder weicher ist?

 

Man muss nicht diskutieren, ob diese gegenseitige Beeinflussung in dem einen oder anderen Fall überhaupt vorhanden ist. Es geht nicht um die technische Machbarkeit oder Sinnhaftigkeit, es ist ein rein juristischer Aspekt.

 

Aus diesem Grund ist eine Mehrfacheintragung hinfällig, wenn eins der Teile nicht mehr am Fahrzeug verbaut ist.

 

Hätte ich nicht gedacht, hat auch eine lange Diskussion gegeben.

Gruß - Kay

Themenstarteram 20. Februar 2012 um 19:30

Zitat:

Original geschrieben von kai-ko

so... hab eine konkrete Antwort gefunden... war selber erstaunt und wieder ein Stück schlauer...

Antwort aus einem Anderen Forum...

Zitat:

Original geschrieben von kai-ko

Zitat:

Die BE erlischt, wenn das Fahrwerk, das in dem §19(3)-Nachweis zusammen mit den Rädern eingetragen war, nicht mehr montiert ist, weil Serienfedern drin sind!

 

Kurz gesagt: Wer mehrere Sachen gleichzeitig eintragen lässt und nicht sofort die Papiere bei der Zulassungsstelle ändern lässt, kann den §19(3)-Nachweis (das Blatt, das der Prüfer ausdruckt) in die Tonne hauen, sobald eines der dort aufgeführten Teile nicht mehr am Fahrzeug montiert ist.

 

Grund: Das Fahrzeug wurde bei der Änderungsabnahme so begutachtet, wie es im §19(3)-Nachweis beschrieben ist. Wird jetzt eines der Teile wieder ausgebaut, entspricht es nicht mehr dem begutachteten Zustand.

 

Beispiel: Gleichzeitige Eintragung von Rädern, Tieferlegung, Spoilerstossstange und Endschalldämpfer . Soll's ja geben

Jetzt wird die Tieferlegung ausgebaut, es kommen Serienfedern rein. Man sollte meinen, dass das jetzt sicher noch besser passt als vorher, weil das Auto ja höher kommt. Aber: Was niemand weiß ist, ob nicht die Serienfeder ein anderes Federverhalten hat als die Tieferlegung und jetzt die Freigängigkeit der Räder nicht mehr da ist, weil vielleicht die Serienfeder weicher ist?

 

Man muss nicht diskutieren, ob diese gegenseitige Beeinflussung in dem einen oder anderen Fall überhaupt vorhanden ist. Es geht nicht um die technische Machbarkeit oder Sinnhaftigkeit, es ist ein rein juristischer Aspekt.

 

Aus diesem Grund ist eine Mehrfacheintragung hinfällig, wenn eins der Teile nicht mehr am Fahrzeug verbaut ist.

 

Hätte ich nicht gedacht, hat auch eine lange Diskussion gegeben.

Gruß - Kay

Danke für deine Antwort.

Dann werde ich mir wohl mal lieber neue Dämpfer zulegen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen