TÜV macht Probleme
Hallo, Ihr Lieben.
Habe Probleme mit dem TÜV Freilassung.
Hatte mein schönes Auto vor dem TÜV erst für mehr als 2.000,- € herrichten lassen und technisch war auch alles in Ordnung, aber dann kam der Hammer:
In der ABE meines tiefergelegten Bielsteinfahrwerks war nicht vermerkt, dass AMG - Felgen zugelassen sein.
Ein Dekra - Prüfer, der 2015 den einwandfreien Einbau des Fahrwerks ( wo die AMG - Felgen auch schon montiert und im KFZ - Schein eingetragen waren ), dokumontiert hatte, hatte nach Ansicht des TÜV - Prüfers eine Formfehler begangen.
Der hatte nämlich im Gutachten geschrieben:
"Vorangegangene zulässige Änderungen, die berücksichtigt wurden: - keine - "
Da hätte aber nach Ansicht des TÜV - Prüfers stehen müssen:
" AMG - Räder, wie in der Zulassungsbescheinigung 1 beschrieben. "
Somit sei nun die Betriebserlaubnis für mein Fahrzeug erloschen und eigentlich dürfte er mich nicht vom Hof fahren lassen.
Ich solle froh, sein, dass mich die Polizei nicht erwischt hätte; das wäre dann aber richtig unangenehm geworden.
Mein Hinweis, dass ich nun schon seit 8 Jahren mehr oder weniger legal mit dem Wagen fahre; 2 x problemlos durch den TÜV gekommen sei und 3 x von Polizei kontrolliert worden sei.
Nie hatte jemand etwas einzuwenden gehabt, wenn ich die ABE vorgezeigt hätte.
Seiner großen Güte hatte ich zu verdanken, dass ich nun doch auf eigener Achse nach Hause fahren durfte.
Ist hier zufällig ein Sachverständiger oder jemand mit fundierten Kenntnissen in dieser Runde, der/die mir Hilfestellung geben könnte, wie nun vorzugehen ist?
Ansonsten könnte ich mein schönes Auto still legen und als Ersatzteiträger veräußern und bei dem Gedanken blutet mir das Herz.
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!
Beste Antwort im Thema
So wie du dich aufspielst, würde ich sagen das du das Problem warst und nicht der Prüfer.
Ich hoffe das er bei dir genau hinguckt.
Die Leute hier machen das zum Spaß
66 Antworten
Herzliches Beileid zu deinem Fall !!
Ich an deiner Stelle würde mir einen vergnügten Tag machen und die DEKRA-Stelle aufsuchen , die das Fahrwerk eingetragen hat.
Vielleicht gibt es ja noch den Prüfer , der das Ganze eingetragen hat.
Ich würde ihm schmunzelnd den Vorwurf des TÜV erklären und gleich die Tel.Nr. des TÜV-Prüfers geben .... vielleicht habt ihr Beide ja dann ein bißchen Spaß am Telefon.
Zumindest hat der DEKRA-Mann gleich die Gelegenheit ,den Fehler in den Papieren zu korrigieren.
Wie auch immer ... Viel Erfolg !!
Ja jetzt mach X Zeit kommt der Kunde an.
Ich als Prüfer weiß genau damals war alles ok.
Wenn jetzt jemand mit Felgen ankommt und bla bla.
War damals alles ok sonst hätte ich es nicht eingetragen.
Fertig, was ihr euhh aufregt.
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 29. Juli 2019 um 19:15:41 Uhr:
Zum dritten: Da du wohl aus Rosenheim kommst (da war ich erst) und dass nicht in der DDR ist, kann diese 21er Abnahme im Regelfall nur der TÜV machen. Wenn die Rad/Reifenkombination passt, nicht schleift, etc. dann kannst du die beim TÜV eintragen lassen. Das kann die Dekra im Regelfall gar nicht. Also musst du zum TÜV, sprichst da vor, erzählst die Geschichte und bittest, dass ein zu tragen, oder zu erfahren wer vom TÜV das eintragen KANN.
Das ist Geschichte, seit etwa März diesen Jahres dürfen das alle anderen Prüforganisationen auch wenn eine entsprechende Zusatzausbildung absolviert wurde....war selbst im März bei der GTÜ. Tieferlegung+Sonderfelgen.
Zitat:
Das ist Geschichte, seit etwa März diesen Jahres dürfen das alle anderen Prüforganisationen auch wenn eine entsprechende Zusatzausbildung absolviert wurde....war selbst im März bei der GTÜ. Tieferlegung+Sonderfelgen.
Die Geschichte braucht noch ein bisschen. Bei uns hier in der Gegend TÜV Hoheitsregion heist dass, dass man als Prüfer eine 18 Monatige Zusatzausbildung machen muss in Teilzeit.
Anschließend darf man sich nach dem HU Geschäft einer hier erst einmal recht regieden Qualitätskontrolle (100%, bei manchen Organisationen wird jede 21er Abnahme gegengeprüft) und damit mit 1000 Schwachmaten jeden Tag rumärgern und darf mit seiner Klientel noch diskutieren, warum man Teile die man nicht eintragen darf, nicht einträgt und ist das Arschloch. Da kommen alle bei der TÜV gesagt hat "geht nicht" und stehlen dir als Prüfer deine Arbeitszeit. Dazu ist die Arbeit auch recht kleinteilig, mit normalen HUs haste schneller dein Geld verdient. Wer die Zusatzausbildung nicht macht, spart sich die Zeit und kann entspannt sagen "darf ich nicht" und hat seine Ruhe.
Die einzigen die derzeit bei Dekra, GTÜ & Co Sonderabnahmen machen dürfen, sind Ingenieure die vorher beim TÜV waren und den Arbeitgeber gewechselt haben und daher die Zusatzausbildung schon immer haben. Die kennen aber auch die Vorschriften und Richtlinien und viele gibts davon nicht.
Es ist also theoretisch möglich, praktisch auch, aber in der Praxis fehlt den anderen Prüforganisationen das Personal. Die haben dafür kaum Leute... Und ich denke, dass dauert noch mindestens 2 Jahre bis sich das bessert...
Dazu fehlt den anderen Organisationen die Erfahrung und das Material, grade im Oldtimerbereich. Wenn ich denke, wie oft für mich n Prüfer ins Archiv gegangen ist, was raus gesucht hat, Freigaben, ABEs die nicht digitalisiert sind, Räder / Reifenkataloge bis zum Reichskraftfahrgesetz aus den 20ern, eingetragen bekommen habe ich immer alles und da gings oft um andere Dinge als n paar Räder / Reifen / Federn Kombinationen...
Qualitativ geht da am richtigen TÜV zumindest bei uns nix dran vorbei und wenns dann eingetragen ist, ist dass ordentlich dokumentiert und abgeheftet und wenn es dann mal irgend welche Fragen gibt oder irgend einer von der Rennleitung auf der Straße dass anders sieht, dann ist dass alles Wasserfest und Vernünftig dokumentiert und ordentlich.
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...bin gerade bei der Dekra in Ainring. Hab nun ein neues modifiziertes Änderungsgutachten ( kostenlos ) und die Plakette.
Hurra!
Danke, euch allen hier!
Zitat:
@xxCaptain schrieb am 30. Juli 2019 um 09:53:49 Uhr:
...bin gerade bei der Dekra in Ainring. Hab nun ein neues modifiziertes Änderungsgutachten ( kostenlos ) und die Plakette.
Hurra!
Danke, euch allen hier!
..und das beste: der Dekra Prüfer möchte mein Auto gerne kaufen!
19.500,- € hat er geboten.
Aber ich verkaufe nicht...
Siehste, geht doch.
Übrigends als kleiner Hinweis, die Reifenvoschriften im Fahrzeugschein haben schon seit dem letzten Jahrtausend keine rechtliche Bindung mehr...
Moin Moin !
Zitat:
Übrigends als kleiner Hinweis, die Reifenvoschriften im Fahrzeugschein haben schon seit dem letzten Jahrtausend keine rechtliche Bindung mehr...
Unsinn !
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 31. August 2019 um 21:06:38 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 31. August 2019 um 21:06:38 Uhr:
Zitat:
Übrigends als kleiner Hinweis, die Reifenvoschriften im Fahrzeugschein haben schon seit dem letzten Jahrtausend keine rechtliche Bindung mehr...
Unsinn !
MfG Volker
Stimmt, es war der 04. Februar 2000, in dem die Reifenfabrikatsbindung abgeschafft wurde.
https://www.reifensuchmaschine.de/.../reifen_fabrikat_bindung.htm
Du hast dich da etwas missverständlich ausgedrückt.
Unter "Reifenvorschriften" kann man auch die eingetragene Grösse verstehen. Ich glaube dem Irrtum erging Schreyhalz.
Zitat:
@White.Colors schrieb am 31. August 2019 um 21:41:11 Uhr:
Du hast dich da etwas missverständlich ausgedrückt.
Ja.
Das bezog sich auf die Aussage, dass Reifenhersteller montiert wurden, die nicht im Fahrzeugschein stehen und die Vermutung, dass man es nur mit Idioten zu tun hat.
Hatte ich aber nicht klar genug geschrieben, dass stimmt.
...na toll. Da hätte ich mir eine Menge Ärger ersparen können.
Da hatte mein österreichischer Stammwerkstattmeister wohl Recht wenn er meinte: " Die Deutschen sind doch bekloppt! "
Zitat:
@xxCaptain schrieb am 1. September 2019 um 05:42:22 Uhr:
...na toll. Da hätte ich mir eine Menge Ärger ersparen können.
Da hatte mein österreichischer Stammwerkstattmeister wohl Recht wenn er meinte: " Die Deutschen sind doch bekloppt! "
Du raffst es nur nicht und schiebst die Schuld immer auf andere für sinnvolle Dinge, die du nicht verstehst....