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TÜV gefälscht, oder nicht ...

Themenstarteram 8. August 2011 um 9:41

Hallo zusammen,

wir haben vor 2 Wochen ein Auto gekauft, Opel, Bj 1996, TÜV/ASU angeblich im Juli neu gemacht - TÜV bis 2013 (laut Plakette und Angaben des Verkäufers). Allerdings ist der Auspuff locker und wir haben schon 25 EUR für Glühbirnen ausgegeben.

1000 Euro haben wir bezahlt, haben alle Unterlagen bekommen, außer die TÜV Bescheinigung. Der Verkäufer meinte, er kann sie gerade nicht finden, aber ummelden geht auch ohne die Bescheinigung, hat er auch schon gemacht.

Das Auto war / ist noch auf den Schwiegervater des Verkäufers angemeldet, wir konnten das Auto so mitnehmen und wollten es am nächsten Morgen sofort ummelden.

Der Sachbearbeiter bei der Anmeldung sagte uns, dass man die TÜV-Bescheinigung zum ummelden braucht. Wir können auch beim TÜV direkt anrufen und die faxen sie direkt zur Anmeldestelle...

Mein Mann rief beim TÜV an und gab alle möglichen Nummern durch mit denen der vom TÜV hätte eigentlich was anfangen können, jedoch konnte er keine TÜV-Bescheinigung über das Auto finden. Er sagte zu ihm, dass die Nr eine wild zusammengestellte Nr wäre die es in dieser Form garnicht gibt und mit dem Stempel vom TÜV Prüfer konnte er auch nichts anfangen. Fazit vom TÜV: Der TÜV bei diesem Auto ist sehr wahrscheinlich gefälscht. Wir erst beim Verkäufer angerufen - nicht erreicht - dann beim Autohalter (Schwiegervater) angerufen, der war total sauer, weil sein Schwiegersohn so einen Mist verzapft, er solle doch nur das Auto verkaufen. Er telefoniert mit ihm, meinte er.

 

Der Verkäufer meint, dass der TÜV echt ist, nur seine Tochter hätte die TÜV Bescheinigung verschlampt. Er wollte sie uns von der Werkstatt besorgen, wo er den TÜV hat machen lassen, eine Woche vorbei - nix, wieder tel: In zwei Tagen haben sie sie-nix. Er sagte, er bekäme keine Abschrift der Bescheinigung, aber der Typ der den TÜV bei dem Auto gemacht hat, gab ihm den Tipp, das Auto erst abzumelden, da bekäme man eine Bescheinung darüber, dass das Auto TÜV/ASU hat, womit man das Auto wieder anmelden kann.

Das ist uns nach der Geschichte aber zu heikel, wir haben ihm gesagt, dass wir eine ordentliche TÜV/ASU Bescheinigung haben wollen, vorher wird das Auto nicht abgemeldet. Was läuft hier schief? Wenn das Auto ordnungsgemäßen TÜV hätte, würden die das beim TÜV doch einsehen können, oder etwa nicht?

Was haltet Ihr denn davon?

Wir sind ratlos!

Gruß Sinego

Beste Antwort im Thema
am 8. August 2011 um 13:00

Wenn der durchführende TÜV, in deinem Fall der TÜV-Hessen es gewesen sein soll, muss ein Bericht da sein!

Kein Bericht - kein TÜV Hessen hat das Auto je gesehen! Bedeutet: Fälschung..Straftat..Schadenersatz für Aufwendungen...Anwalt...!

 

Solche Leute müssen kaltgestellt werden! Für Dich und andere!

 

Deswegen Anwalt...weil die Frage aufkam, was ein Anwalt bringen würde....;)

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55 Antworten
Themenstarteram 8. August 2011 um 12:37

Zitat:

Original geschrieben von yalee

Zitat:

Original geschrieben von Sinego

 

TÜV Hessen, war es.

Ich denke die 1000 EURO werden wir als nächstes zurückverlangen. Mal sehen ob er sich darauf einläßt, ansonsten müssen wir uns nochmal an den lieben Schwiegerpapa und Fahrzeughalter wenden.

Mit der Info kannst du den originalen Prüfbericht anfordern. (bzw. eine Kopie)

Das haben wir bereits versucht. Allerdings liegt dem TÜV kein Bericht vor, geschweige denn sonst irgendein Schriftstück wo hervorgeht dass das Auto TÜV hat. Das ist ja das Problem. Der Verkäufer behauptet aber fest, dass das Auto TÜV hat und wir sollen es mit ihm zusammen abmelden, damit wir es dann wieder anmelden können ... weil, wie er ja behauptet bekommt man bei der Abmeldung des Autos einen Bericht, der besagt, das das Auto TÜV hat.

Ist etwas verworren alles.

Danke nochmal für Eure Kommentare! :)

am 8. August 2011 um 13:00

Wenn der durchführende TÜV, in deinem Fall der TÜV-Hessen es gewesen sein soll, muss ein Bericht da sein!

Kein Bericht - kein TÜV Hessen hat das Auto je gesehen! Bedeutet: Fälschung..Straftat..Schadenersatz für Aufwendungen...Anwalt...!

 

Solche Leute müssen kaltgestellt werden! Für Dich und andere!

 

Deswegen Anwalt...weil die Frage aufkam, was ein Anwalt bringen würde....;)

Ich würde den Kauf nicht rückgängig machen. Denn der Te hat ein Fahrzeug im Wert von 1000€ mit zweijähriger Sachmängelhaftung erworben, da diese vertraglich nicht ausgeschlossen wurde (es liegt kein Vertrag vor, alsoauch kein Ausschluss).

 

Ich würde TÜV durchführen lassen und die festgestellten Mängel vom Verkäufer über die Sachmängelhaftung beheben lassen.

 

Da kein Vertrag vorliegt, ist sowieso nicht zu ermitteln, was bzgl. der TÜV Bescheinigung vereinbart wurde.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Wenn der durchführende TÜV, in deinem Fall der TÜV-Hessen es gewesen sein soll, muss ein Bericht da sein!

Kein Bericht - kein TÜV Hessen hat das Auto je gesehen! Bedeutet: Fälschung..Straftat..Schadenersatz für Aufwendungen...Anwalt...!

Solche Leute müssen kaltgestellt werden! Für Dich und andere!

Deswegen Anwalt...weil die Frage aufkam, was ein Anwalt bringen würde....;)

Bei der Schilderung genau so. Beim Abmelden gibt es (zumindest hier in NRW) keine TÜV-Bescheinigung vom Straßenverkehrsamt. Zur Neuanmeldung braucht es einen gültigen TÜV-Bericht.

Mängel beheben lassen wird beim 1000€-Auto schwer, da wird der Händler wenn dann eher das Auto zurücknehmen und versuchen die Karre dem nächsten anzudrehen. Ohne Kaufvertrag ist es aber trotzdem schwer, wie willst du beweisen dass der dir das Auto verkauft hat? Der hat auf einmal Zeugen dass das ein Verkauf im Kundenauftrag war und du keinen Vertrag wolltest. Das ist oft so ein Völkchen ... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

 

Mängel beheben lassen wird beim 1000€-Auto schwer, da wird der Händler wenn dann eher das Auto zurücknehmen und versuchen die Karre dem nächsten anzudrehen. Ohne Kaufvertrag ist es aber trotzdem schwer, wie willst du beweisen dass der dir das Auto verkauft hat? Der hat auf einmal Zeugen dass das ein Verkauf im Kundenauftrag war und du keinen Vertrag wolltest. Das ist oft so ein Völkchen ... :rolleyes:

Wenn Verkauf im Kundenauftrag erfolgte, dann haftet der Kunde.

 

Wenn die Kaufsumme bezahlt wurde und das Fahrzeug übereignet wurde, ist das Eigentum auf den Käufer übergegangen. Es sei denn, Fahrzeug wurde dem Eigentümer entwendet, was offensichtlich nich der Fall ist.

 

O.

 

Eigentlich ganz leicht: Wenn Stempel in Zulassung vom TÜV Hessen und alles echt ist, dann kann der TÜV Hessen in wenigen Sekunden anhand der FIN und/ oder des AKZ herausfinden, ob das Fahrzeug bei ihm wirklich geprüft wurde. Achtung: Schon der kleinste Schreibfehler/ Zahlendreher in der FIN führt manchmal dazu, daß das Fahrzeug nicht im System gefunden wird, also immer erstmal entspannen. Ist mir auch schon passiert, daß ich einen Zahlendreher in der FIN gemacht habe, wo gearbeitet wird, werden auch Fehler gemacht. Dann muß die jeweilige Organisation eben eine (etwas aufwändigere) Wildcard-Suche machen.

Wenn der Stempel in der Zulassung schön leserlich ist, gibt es auch hier mehr Informationen. Bei uns (DEKRA) steht z.B. die Ingenieurnummer mit drauf, der KÜS und TÜV haben, soweit ich mich erinnere, die UB-Nummer mit drin, bei den anderen wird es ähnlich sein, da können sich die betreffenden Kollegen ja mal zu äußern.

Wenn der Stempel in der Zulassung bewußt "schlampig" gesetzt wurde, so daß er schwer zu identifizieren ist, und dann der Prüfbericht noch zusätzlich fehlt, ab zur Polizei und Anzeige gemacht, dann schwirrt wahrscheinlich wieder mal ein geklauter Stempel des TÜH in der Weltgeschichte rum.

Grüsse der Gardiner

Themenstarteram 9. August 2011 um 8:16

Guten Morgen!

Der Verkäufer hat sich wieder gemuckt. Er hat uns vorgeschlagen, entweder, nach wie vor, dass Auto erst abzumelden und wir melden es dann wieder an, oder er nimmt das Auto für 2 Tage mit (der Werkstattmensch meint, neuer TÜV würde 2 Tage dauern) und läßt den TÜV neu machen.

Muss dazu sagen, der Verkäufer ist ein Managertyp / Geschäftsmann, anstrengend also, weil er auch so auf seine Aussagen beharrt.

Ich habe ehrlich gesagt Bauchschmerzen ihm das Auto für 2 Tage mitzugeben, weil er nun auch schon etwas angefressen ist, weil wir auf seine Vorschläge so garnicht eingehen. Vorallem auch weil wir bei uns im Ort und im Nachbarort ebenfalls einige Stellen haben die TÜV machen. Und wir sind auf das Auto angewiesen. Ich frage mich, warum er so darauf beharrt das Auto in Frankfurt zur Werkstatt zu bringen und dann auch noch für 2 Tage ...

Dauert eine TÜV Nachprüfung 2 Tage??

Habt Ihr noch Ideen, Anregungen, Tipps, Tricks, etc, wie wir da jetzt vorgehen könnten? ;)

Würde mich freuen.

Bin wirklich erstaunt wieviele nützliche und brauchbare Antworten hier geschrieben wurden. Danke nochmal! :)

Gruß

Themenstarteram 9. August 2011 um 8:25

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Wenn der durchführende TÜV, in deinem Fall der TÜV-Hessen es gewesen sein soll, muss ein Bericht da sein!

Kein Bericht - kein TÜV Hessen hat das Auto je gesehen! Bedeutet: Fälschung..Straftat..Schadenersatz für Aufwendungen...Anwalt...!

Solche Leute müssen kaltgestellt werden! Für Dich und andere!

Deswegen Anwalt...weil die Frage aufkam, was ein Anwalt bringen würde....;)

Bei der Schilderung genau so. Beim Abmelden gibt es (zumindest hier in NRW) keine TÜV-Bescheinigung vom Straßenverkehrsamt. Zur Neuanmeldung braucht es einen gültigen TÜV-Bericht.

Mängel beheben lassen wird beim 1000€-Auto schwer, da wird der Händler wenn dann eher das Auto zurücknehmen und versuchen die Karre dem nächsten anzudrehen. Ohne Kaufvertrag ist es aber trotzdem schwer, wie willst du beweisen dass der dir das Auto verkauft hat? Der hat auf einmal Zeugen dass das ein Verkauf im Kundenauftrag war und du keinen Vertrag wolltest. Das ist oft so ein Völkchen ... :rolleyes:

Wir haben das Auto von einem Privatmensch gekauft, kein Händler. Immerhin haben wir den Brief des Autos und den Fahrzeugschein und das Auto ;)

Kann mir denn jemand ganz genau sagen, ob man beim abmelden des Autos irgendeine Bescheinigung bekommt, wo drauf steht, das das Auto TÜV hat? Und ob man mit dem Wisch das Auto wieder anmelden kann?

am 9. August 2011 um 8:49

Zitat:

Original geschrieben von Sinego

Guten Morgen!

 

Habt Ihr noch Ideen, Anregungen, Tipps, Tricks, etc, wie wir da jetzt vorgehen könnten? ;)

Würde mich freuen.

Gruß

Ja, zum Rechtsanwalt gehen und die Angelegenheit  einem Fachmann übergeben.

am 9. August 2011 um 8:59

Entweder auf die Ratschläge hier hören, oder es einfach sein lassen!

 

Keiner wird Dir die Lösung juristisch geben können..schön garnicht die verbindlichen Endergebnisse...den Ausgang der Sache!

 

 

Also ich fasse es noch mal zusammen:

Er behauptet, der Wagen hat TÜV. Der TÜV findet nix in seinen Unterlagen zu dem Wagen. Zertifikat gibt es auch keins. Er will, dass Du denWagen abmeldest, weil er dann aus der Nummer raus ist. Dann darfst Du den TÜV neu machen.

Jetzt bietet er an, den Wagen für 2 Tage zu nehmen um den TÜV zu machen. Warum? Er soll doch schon TÜV haben? Warum in "seine" Werkstatt, wo es genug andere Werkstätten gibt?

 

Meine persönliche Meinung: Der TÜV ist ein Fake! Jetzt soll die bastelbude den Kram richten, sprich die falsche Plakette runter und dann korrekt den TÜV durchziehen. Evtl. mit Mängelbeseitigung, oder auch nur mit vorgetäuschter Mängelbeseitigung (neue Teile einbauen, TÜV durchziehen und den Gammel wieder zurückbauen...) D.h. Du hast dann zwar TÜV neu, weißt aber nicht, ob der was taugt!

 

Egal was nun stimmt, da ist was oberfaul! Nimm Pepperdusters Rat an und konsultiere einen Anwalt. Oder fahre zu einem KFZ Sachverständigen, der sich die Kiste mal anschauen sollte (Gebrauchtwagencheck) Sowas bietet auch der ADAC an. Einfach mal um Klarheit über versteckte Mängel zu erhalten. Der Typ tritt schnieke auf und versucht Euch ein Sch...haufen als Bratwurst mit Gütesiegel zu verscheuern....

sorry aber ihr habt doch netmehr alle latten am zaun!

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

Also ich fasse es noch mal zusammen:

Er behauptet, der Wagen hat TÜV. Der TÜV findet nix in seinen Unterlagen zu dem Wagen. Zertifikat gibt es auch keins. Er will, dass Du denWagen abmeldest, weil er dann aus der Nummer raus ist. Dann darfst Du den TÜV neu machen.

ja weil wie schon gesagt EIN dreher in der fin und schon findet man das auto nicht. ausserdem kann ich dir zig beispiele nennen wo der tüv oder eine andere organisation in sachen "kundenfreundlichkeit" eben komplett versagt hat. vielleicht hatte der typ auch keinen bock?

das das "zertifikat" fehlt kommt sehr oft vor weil eben der der verkauft das net weiss und der käufer es auch nicht verlangt/weiss.

den wagen abmelden is natürlich bullshit. somit geht das problem an den käufer über. da lassen wir mal bleiben.

Zitat:

Jetzt bietet er an, den Wagen für 2 Tage zu nehmen um den TÜV zu machen. Warum? Er soll doch schon TÜV haben? Warum in "seine" Werkstatt, wo es genug andere Werkstätten gibt?

ganz einfach...der verkäufer ist sich nun seiner "schuld" bewust und versucht den fall zu klähren. und ihr kommt wieder mit anwalt daher...*kopfschüttel* :rolleyes:

er macht neuen tüv weil er den alten dummerweise dank fehlendem wisch nicht nachweisen kann. somit SERVICE am kunden...und der soll mit einem anwalt belohnt werden?

und 2 tage dauert es weil der tüv nicht jeden tag in eine werkstatt kommt sondern 1-2 mal die woche. und SEINE werkstatt weil man die eben kennt und die ggf auch kostengünstig sofort was repariert? vielleicht is SEINE werkstatt ja auch ein maybach vertragshändler? wir wissen es nicht!

Zitat:

Meine persönliche Meinung: Der TÜV ist ein Fake!

und auf welche FAKTEN beziehst du das? auf dein magengefühl?

Zitat:

Jetzt soll die bastelbude den Kram richten, sprich die falsche Plakette runter und dann korrekt den TÜV durchziehen. Evtl. mit Mängelbeseitigung, oder auch nur mit vorgetäuschter Mängelbeseitigung (neue Teile einbauen, TÜV durchziehen und den Gammel wieder zurückbauen...) D.h. Du hast dann zwar TÜV neu, weißt aber nicht, ob der was taugt!

aha...vermutungen also...nochmals: woher willst du wissen das die bastelbude keine maybach werkstatt ist oder michael schumacher selbst dran rumschraubt? jede werkstatt baut also teile ein um den tüv zu bekommen und dann hinterher den alten mist wieder ein? sorry aber wie dämlich ist diese aussage den bitte? das zeugt nur das du KEINERLEI ahnung von autos hast. den zu 99% kostet das bauteil 10% des preises und der rest is arbeitszeit. jetzt lassen wir also ein 25€ traggelenk nicht drin sondern tauschen das nochmals, stellen die spur wieder ein und verplempern also 3 stunden nur um 25€ zu sparen? mal abgesehen das das was du da behauptest schon eine mehr als böse verleugnung ist. für diesen spruch gehört dir die hammelbeine langgezogen!

Zitat:

Egal was nun stimmt, da ist was oberfaul! Nimm Pepperdusters Rat an und konsultiere einen Anwalt. Oder fahre zu einem KFZ Sachverständigen, der sich die Kiste mal anschauen sollte (Gebrauchtwagencheck) Sowas bietet auch der ADAC an. Einfach mal um Klarheit über versteckte Mängel zu erhalten. Der Typ tritt schnieke auf und versucht Euch ein Sch...haufen als Bratwurst mit Gütesiegel zu verscheuern....

und was is faul? das man einen zettel vergeigt? stell dir vor ich hab sogar schon einen ganzen fahrzeugbrief vergeigt. und noch so ein hinweis für leute wie du die keinerlei ahnung ham von autos/tüv und die wegen jedem 5€ ticket zum anwalt rennen: auf JEDEM tüv bericht steht riesengross drauf: "dieser zettel ist nur eine momentaufnahme wie das fahrzeug JETZT aussieht und KEINE garntie das der wagen die nächsten 2 jahre mängelfrei läuft". aber das überlesen ja alle immer :rolleyes: wen die bremsen eben 1mm noch vor dem verschleiss sind dann sind die eben noch gut. wen die reifen nu 1,7mm profil haben dann sind die gut, wen ein lager spiel hat das man verkraften kann dann hat das ding eben spiel und die plakette gibts trotzdem!

*ironiemoduson*

geh zum anwalt, verklag den typen, rauskommen tut bei nix, du zahlst deinen sb anteil, hast ein auto ohne tüv auf dem hof stehen, der verkäufer verklagt dich weil den karren nicht abmeldets, er bekommt recht, dich kostet der spass nochmehr geld und du hast immernoch ein auto ohne tüv aufdem hof stehen....

*ironiemodusoff*

meine meinung:

geb ihm den eimer, er soll neuen tüv machen und wen die plakette UND den zettel hast DANN kannste ja immernoch vors bundesverfassungsgericht ziehen wegen gefälschtem tüv. dem verkäufer das auto geben ist einzig vernünftige. wen du zweifel hast dann kannst du danach von mir aus immernoch tabularasa machen.

Hallo Sinego

Fahr doch einfach mit dem Auto zum Tüv und mach ne neue Prüfung, fällt der Hocker durch, bringst du den zurück. Das ist wohl die günstigste Variante, Anwalt und hin und her bringen, kostet dich mehr Nerven.

Gruß Dirk

am 9. August 2011 um 10:36

Mit dem Wagen zum TÜV....da wäre ich gerne persönlich dabei!

 

Der Wagen hat ne TÜV-Plakette ohne Bericht..anscheinend ne Fälschung....siehe Thread!

 

Da haste aber einen schönen Erklärungsnotstand.....:rolleyes:

@onkel-howdy: Schalte mal ein bis zwei Gänge in deiner Aggressivität zurück, das bekommt dir sonst nicht gut...

@topic: Warum nicht dem Verkäufer folgenden Vorschlag unterbreiten: der Käufer bringt den Wagen zum TÜV und der Verkäufer zahlt diesen? Dann braucht der Käufer auch kein flaues Gefühl mehr haben, da er ja die untersuchende Stelle wählt. Tauchen dort dann Mängel auf, die die bestandene HU unmöglich machen, kann man immer noch weitere Schritte prüfen...

Gruß Tecci

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