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TÜV gefälscht, oder nicht ...

Themenstarteram 8. August 2011 um 9:41

Hallo zusammen,

wir haben vor 2 Wochen ein Auto gekauft, Opel, Bj 1996, TÜV/ASU angeblich im Juli neu gemacht - TÜV bis 2013 (laut Plakette und Angaben des Verkäufers). Allerdings ist der Auspuff locker und wir haben schon 25 EUR für Glühbirnen ausgegeben.

1000 Euro haben wir bezahlt, haben alle Unterlagen bekommen, außer die TÜV Bescheinigung. Der Verkäufer meinte, er kann sie gerade nicht finden, aber ummelden geht auch ohne die Bescheinigung, hat er auch schon gemacht.

Das Auto war / ist noch auf den Schwiegervater des Verkäufers angemeldet, wir konnten das Auto so mitnehmen und wollten es am nächsten Morgen sofort ummelden.

Der Sachbearbeiter bei der Anmeldung sagte uns, dass man die TÜV-Bescheinigung zum ummelden braucht. Wir können auch beim TÜV direkt anrufen und die faxen sie direkt zur Anmeldestelle...

Mein Mann rief beim TÜV an und gab alle möglichen Nummern durch mit denen der vom TÜV hätte eigentlich was anfangen können, jedoch konnte er keine TÜV-Bescheinigung über das Auto finden. Er sagte zu ihm, dass die Nr eine wild zusammengestellte Nr wäre die es in dieser Form garnicht gibt und mit dem Stempel vom TÜV Prüfer konnte er auch nichts anfangen. Fazit vom TÜV: Der TÜV bei diesem Auto ist sehr wahrscheinlich gefälscht. Wir erst beim Verkäufer angerufen - nicht erreicht - dann beim Autohalter (Schwiegervater) angerufen, der war total sauer, weil sein Schwiegersohn so einen Mist verzapft, er solle doch nur das Auto verkaufen. Er telefoniert mit ihm, meinte er.

 

Der Verkäufer meint, dass der TÜV echt ist, nur seine Tochter hätte die TÜV Bescheinigung verschlampt. Er wollte sie uns von der Werkstatt besorgen, wo er den TÜV hat machen lassen, eine Woche vorbei - nix, wieder tel: In zwei Tagen haben sie sie-nix. Er sagte, er bekäme keine Abschrift der Bescheinigung, aber der Typ der den TÜV bei dem Auto gemacht hat, gab ihm den Tipp, das Auto erst abzumelden, da bekäme man eine Bescheinung darüber, dass das Auto TÜV/ASU hat, womit man das Auto wieder anmelden kann.

Das ist uns nach der Geschichte aber zu heikel, wir haben ihm gesagt, dass wir eine ordentliche TÜV/ASU Bescheinigung haben wollen, vorher wird das Auto nicht abgemeldet. Was läuft hier schief? Wenn das Auto ordnungsgemäßen TÜV hätte, würden die das beim TÜV doch einsehen können, oder etwa nicht?

Was haltet Ihr denn davon?

Wir sind ratlos!

Gruß Sinego

Beste Antwort im Thema
am 8. August 2011 um 13:00

Wenn der durchführende TÜV, in deinem Fall der TÜV-Hessen es gewesen sein soll, muss ein Bericht da sein!

Kein Bericht - kein TÜV Hessen hat das Auto je gesehen! Bedeutet: Fälschung..Straftat..Schadenersatz für Aufwendungen...Anwalt...!

 

Solche Leute müssen kaltgestellt werden! Für Dich und andere!

 

Deswegen Anwalt...weil die Frage aufkam, was ein Anwalt bringen würde....;)

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am 8. August 2011 um 9:45

Anwalt einschalten.....! ;)

 

Alles andere ist mühsam und kostet zuviel Nerven.....

War es denn der TÜV, die DEKRA, KÜS oder GTÜ?

Gib ihm ggf. das Auto gegen die 1000 Eier zurück und drohe ihm mit einer Betrugsanzeige.

am 8. August 2011 um 9:46

Zum Zeitpunkt des "TÜVs" war das Auto eben in einem einwandfreinem Zustand. Nur weil Leuchtmittel kaputtgehen, soll der Tüv gefäscht sein?

Bestehe auf das originale Dokument und dann seht ihr weiter. Ansonsten Anwalt einschalten.

Mh, doofe Geschichte.

Als erstes einen bösen Fingerzeig, da ihr ein Auto OHNE TÜV-Gutachten gekauft habt. ;)

Es kommt auch erstmal drauf an, was im Kaufvertrag steht...

-Gibt es eine Frist zum Ummelden?

-habt ihr den "Erhalt" der TÜV-Bescheinigung mit dem Kaufvertrag bestätigt?

Bei der Geschichte würde ich im Falle einer Rechtsschutzversicherung mit dort schon mal ein offenes Ohr suchen.

Entweder geht die Geschichte gut aus, oder ihr habt ein Fass aufegmacht, das euch 3 Jahre älter machen wird.

Ich würd mich jetzt nicht in die Ecke drängen lassen, sondern in die Offensive gehen.

Ob man wirklich nur so schwer an die TÜV-Bescheinigung herankommt (verloren, zerrissen, nicht mehr brauchbar) ist mir schleierhaft.

Auf jeden Fall viel Erfolg!!!

Die Kardinalfrage ist natürlich, ob die HU Teil des Kaufvertrages ist. Oft werden ja solche Fahrzeuge als Bastlerfahrzeug veräußert, dann ist jeglicher Aufwand vergebens.

und WAS soll der anwalt den bringen?! :rolleyes:

@topic

auch wen dir diese antwort nicht gefällt: 100% selber schuld. ihr habt ein auto mit gültigem tüv gekauft. der wagen entspricht somit 100% dem kaufvertrag. somit kannst du dir den anwalt auch bestellen um deinen garten umzugraben. da bringts dir nämlich wenigstens was...ein fahrzeug ohne komplette papiere zu kaufen ist schon seeeeehr naiv. machen kannst du da nix ausser eben nochmals zum tüv fahren. ODER du lässt dich mal zum dienststellenleiter durchstellen. im gesetzt steht NUR das du eine gültige hu nachweisen musst. es spielt dabei KEINE rolle ob du den wisch vom tüv hast, die original kennzeichen oder der stempel im fahrzeugschein. mit etwas überzeugungskunst bekommst du deine zulassung. wiegesagt es steht NIRGENDS das du einen tüv zettel vorlegen musst.

ach ja...DU hast warscheinlich im kaufvertrag zugesichert das du den wagen umgehend ummeldest. somit verstösst DU gegen gesetze wen du den wagen nicht um/abmeldest...das sollte dir immer im hinterkopf bleiben. ist halt antürlich "doof" wen man es nicht ummelden kann. DAS würde ich dem besitzer eben mal mitteilen. vielleicht kann der auf "söhnchen" n bissle druck ausüben das der aus den puschen kommt.

ach ja ich hab hier auch tüv stempel auf diversen scheinen die lieblos im stress dahin gerotzt sind. da erkennst du auch nix. das muss also nix heissen. im übrigen sollte der tüv mensch das auch mal mit dem KENNZEICHEN versuchen...

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Die Kardinalfrage ist natürlich, ob die HU Teil des Kaufvertrages ist. Oft werden ja solche Fahrzeuge als Bastlerfahrzeug veräußert, dann ist jeglicher Aufwand vergebens.

nein, ist er nicht. das auto wurde mit hu verkauft...dieser vertragsinhalt wird erfüllt siehe stempel am kennzeichen und am stempel im schein. der "zettel" steht nirgends als inhalt drin. somit hatsichs....

In vielen Kaufverträgen heißt es "TÜV-Bescheinigung" erhalten...und da würde mir eine Plakette, oder ein Kartoffeldruck nicht reichen!!!

Komisch ist allerdings, dass der TÜV ganz frisch ist, die Unterlagen aber schon verlegt wurden?! Naja...

Und der Anwalt soll nicht den Rasen mähen, sondern Herausfinden (Druck machen), ob der frische TÜV fingiert ist, oder ob es sich beim Verkäufer um einen verrückten Professor handelt. Denn als Privatmann sind einem oft die Hände gebunden, vom Kenntnisstand der Rechtslagen mal ganz abgesehen!

Also, entweder nimmt der Till Eulenspiegel das Auto wieder zurück (ihr bekommt es so nicht umgemeldet), oder ihr bringt mit Anstrengung Licht ins Dunkel.

Interessanter wird die Frage wie der Verkäufer das Auto ohne TÜV-Bescheinigung ummelden konnte.

Vermutlich existiert die mit diversen Mängeln die dem Käufer verschwiegen werden sollten. Da können ja auch diverse Glühbirnchen draufstehen, weiss ja keiner.

Ansonsten hilft nur mal rumtelefonieren, Prüforganisationen gibt es viele. TÜV Nord, Süd, Rheinland, Hessen, ..., Dekra, KÜS, GTÜ, ... leider haben die untereinander keine Vernetzung um die Berichte einzusehen.

Themenstarteram 8. August 2011 um 11:53

Erstmal, vielen Dank für die hilfreichen Antworten von einigen!

Vorab, die die hier meinen einen auf "Oh man bist Du blöd, wie konntest Du nur" zu machen und das vielleicht noch in Großbuchstaben, ihr könnt Euch eure Kommentare echt sparen.

Ich habe nichts gegen Kritik, allerdings sollte diese ein gewisses Niveau beibehalten!

Wir hatten die letzten Jahre immer ein Firmenauto gehabt und mussten uns mit so einem Kram nicht rum plagen - war echt toll, nur jetzt, da mein Mann einen Job in einer anderen Firma hat, die kein Firmenauto anbietet mussten wir uns innerhalb weniger Tage ein bissel Geld zusammen kratzen um ein neues Auto zu kaufen, irgend ne Schüssel die 1 Jahr durchhält. Mit diesem Gedanken haben wir uns auf die Suche nach einem geeigneten Auto gemacht.

Ich muss dazu sagen, mein Mann und ich haben überhaupt keinen Schimmer vom Autokauf, geschweige denn von Mängeln, oder sonst irgendnem Kram, der so dazu gehört.

Wir sind zu den Leuten gefahren, mein Mann hat eine Probefahrt gemacht und sich das Auto genau angeschaut. Einige Blessuren aufgrund des Alters hat das Auto gehabt, und natürlich hat man gemerkt dass er schon etwas älter, aber dafür lief er gut, hat sich gut angehört und war noch recht gut in Schuß. Fahrzeugschein und Brief hat sich mein Mann genau angeschaut, der Halter des Fahrzeuges war der Schwiegervater, der das Auto seiner Enkelin vermacht hat (Fahranfängerin), das Auto lief weiterhin (wie auch jetzt noch) auf den Schwiegerpapa.

Die Leute waren eine normale Familie, mit Kindern, wir hatten auch unseren Kleinen dabei gehabt, haben uns gut verstanden, saßen zusammen auf der Terrasse und mein Mann machte das mit dem Kauf. Einen Kaufvertrag haben wir nicht, (sagt nix, ich weiß - schön blöd, war auch das letzte Mal sowas;) mein Mann und der Verkäufer haben sich mündlich geeinigt und mündliche Verträge sind auch rechtsgültig, nur ma so nebenbei, auch wenn man das bei einem Autokauf nicht macht, ist mir bewusst, hat halt alles so schön gepasst ;) Haben somit aber auch kein Zeitlimit, wann wir das Auto abmelden müssen, oder sonst was. Der Verkäufer sagte sogar noch, dass wir solange damit fahren können, bis er die Bescheinigung für uns hat. Diese hat er allerdings nicht bekommen, warum hat er uns nicht gesagt ... und nu will er das Auto einfach abmelden.

Was den Stempel im Schein und die Nr angeht, das ist klar leserlich und der TÜVmensch konnte mit dem Kennzeichen eben auch nix anfangen, und der Stempel sieht aus wie ein echter Stempel vom TÜVprüfer, aber scheinbar ist da was falsch dran.

Ob es TÜV, DEKRA, KÜS oder was war, weiß ich jetzt nicht. Muss ich nach schauen. Wie gesagt, habe da nich so den Plan, überlasse sowas lieber meinem Mann ;)

Hab grad geguckt... TÜV Hessen war es! Und da haben wir auch angerufen.

Naja, wir gucken jetzt mal wie er sich entscheidet, ob er das Auto nochma nachprüfen lässt, damit wir eine Bescheinigung haben, oder ob er sich weiterhin quer stellt.

Themenstarteram 8. August 2011 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

War es denn der TÜV, die DEKRA, KÜS oder GTÜ?

Gib ihm ggf. das Auto gegen die 1000 Eier zurück und drohe ihm mit einer Betrugsanzeige.

TÜV Hessen, war es.

Ich denke die 1000 EURO werden wir als nächstes zurückverlangen. Mal sehen ob er sich darauf einläßt, ansonsten müssen wir uns nochmal an den lieben Schwiegerpapa und Fahrzeughalter wenden.

am 8. August 2011 um 12:00

Zitat:

Original geschrieben von Sinego

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

War es denn der TÜV, die DEKRA, KÜS oder GTÜ?

Gib ihm ggf. das Auto gegen die 1000 Eier zurück und drohe ihm mit einer Betrugsanzeige.

TÜV Hessen, war es.

Ich denke die 1000 EURO werden wir als nächstes zurückverlangen. Mal sehen ob er sich darauf einläßt, ansonsten müssen wir uns nochmal an den lieben Schwiegerpapa und Fahrzeughalter wenden.

Mit der Info kannst du den originalen Prüfbericht anfordern. (bzw. eine Kopie)

Zitat:

Original geschrieben von yalee

Mit der Info kannst du den originalen Prüfbericht anfordern. (bzw. eine Kopie)

Sofern echt. Anrufen oder ggf. bei der nächsten TÜV-Hessen-Station vorbeigehen. Wenn du den in der Hand hast oder dann definitiv weisst dass es eine Fälschung ist kannst du weitere Schritte überlegen.

Fragt ihn doch mal WO GENAU er den Tüv hat machen lassen. Welche Tüv-Station, oder bei welcher Werkstatt. Als Grund gebt ihr an, dass man so auf Seiten des TÜV besser nach der Bescheinigung forschen kann.

Normalerweise sollte die Antwort kein Problem sein, wenn er anfängt rumzueiern, dann könnt ihr ziemlich sicher sein, dass da was faul ist und ihn direkt mit einem Verdacht eines gefälschten Tüv konfrontieren. Eventuell bringt auch eine Anzeigedrohung ein wenig Einsicht. Dann den Wagen abgeben und die 1000,-€ zurückverlangen. (Natürlich erst das Geld und dann den Wagen abgeben... :) )

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