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TÜV - geänderte Gesetzeslage zum Ersatz von Nebelscheinwerfern durch Tagfahrlicht?
Hallo,
ich wundere mich gerade sehr, weil mir meine Werkstatt gesagt hat, dass mein A6 C5 keinen TÜV bekommt.
Der relevante Teil ist der, dass der Vorbesitzer vor vielen Jahren die Nebler durch LED-Tagfahrlicht ersetzt hat. Damit kam er auch entsprechend viele Jahre durch den TÜV. Jetzt habe sich irgendwas geändert, weswegen das TFL eben nicht mehr konform sei und ausgebaut werden muss.
Ich werd den Wagen morgen abholen, vielleicht krieg ich da noch mehr Informationen raus. Trotzdem würde es mich sehr interessieren, ob ihr etwas dazu sagen könnt.
Danke schon mal,
Gurke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 31. Juli 2020 um 12:12:24 Uhr:
Das stimmt was nicht. Nebelscheinwerfer dürfen sehr wohl nur mit Standlicht benutzt werden und nicht, wie da drin steht, nur mit Abblendlicht.
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37 Antworten
Das ist hier aber nicht das Thema.
Zitat:
@Ziachspieler schrieb am 1. August 2020 um 23:33:41 Uhr:
Abbiegelicht ist doch nicht Pflicht, genauso wenig wie die Nebler
Zitat:
@Ziachspieler schrieb am 1. August 2020 um 23:33:41 Uhr:
Zitat:
@ULFX schrieb am 1. August 2020 um 21:54:36 Uhr:
hab "mein" prüfer mal gefragt,dem ist nix bekannt. trotzdem müssen wie üblich diverse dinge eingehalten werden.
zb: haben die ein e-zeichen? sind die nsw vom werk aus auch gleichzeitig abbiegelicht (kennzeichnung des nsw: rl)? dann darf man die nicht gegen tfl tauschen. meine aber trifft hier nicht zu, da es das beim dem modell noch nicht gab.
weitere vorschriften siehe bilder (scans gehen nicht besser,ist wohl kopiergeschütztes papier bei denen?)
habe ich auch nie gesagt! aber:hat ein auto nebler und abbiegelicht in einen gehäuse (kennzeichnung rl), darf man die nebler und somit abbiegelich nicht ausbauen und gegen tfl tauschen. da es sowas aber meine wissens bei dem c5 noch gar nicht gab, ist es hier belanglos.
Zitat:
@ULFX schrieb am 2. August 2020 um 11:48:10 Uhr:
..hat ein Auto Nebler und Abbiegelicht in einen Gehäuse.. .., darf man die Nebler und somit Abbiegelicht nicht ausbauen..
Doch, da weder Nebelscheinwerfer noch Abbiegelicht vorgeschrieben sind, kann man beides auch ausbauen und da dann ein TFL anbringen.
Also ich weiß zb, hier ein Ford Mondeo, hier hatte mein Schwager über Ford einen Nachrüstsatz Nebel und TFL integriert einbauen lassen.
Wenn man sich TFL aus dem Handel zulegt, so kenne ich das weil über eine Fachwerkstatt verbauen lassen, es gibt angegebene Maße wo ein TFL anzubringen ist als Nachrüstsatz.
Meistens, so bei mir in der Beschreibung zu einem AEG Nachrüstsatz bebildert und erklärt ausgewiesen.
Wenn Plasikabdeckungen oder ein Verbau für Mögliche Nebler zum Nachrüsten vorhanden sind, wäre die Frage, darf hier ein TFL als Nachrüstsatz verbaut werden da dieses ja eine völlig andere Lichtfunktion hat.
Ebenso, ich hatte es erwähnt, müssen bereits Mögliche Standlicht oder Begrenzungsleuchten deaktiviert /bzw wenn das nicht geht, ausgebaut werden.
Für mich ist nur eins Interessant von seitens des TE, vieleicht besser erklärt oder bebildert, was wo wie verbaut ist und was auch nur vorne noch Leuchtet in verschiedensten Betriebssituationen.
Stichwort wäre hier dann, zb eben eine/mit Verwendung als Positionslicht. Stichwort auch hier wie erwähnt, Maßangaben die Beachtung finden müssen.
So einfach an und umbauen geht meiner Meinung nach so nicht.
mfg
@4Takt hab ich so vom prüfer.
Zitat:
@ULFX schrieb am 2. August 2020 um 13:42:03 Uhr:
@4Takt hab ich so vom Prüfer.
Da ich früher viel umgebaut hatte, weiß ich, das Prüfer oft gar keine Ahnung haben und ging dann nur noch mit ausgedruckten Paragraphen hin. Mein Lieblingsprüfer hat sich die dann oft kopiert, bzw. eingescannt.
@ULFX
Zitat:
aber:hat ein auto nebler und abbiegelicht in einen gehäuse (kennzeichnung rl),
RL ist die Kennung für Tagfahrlicht (Running Light).
K ------------> Abbiegelicht
B (BD, F3) --> Nebellampen
ja,wird so sein. das ganze war fix zwischendurch neben der arbeit und daher wohl falsch aufgenommen.