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TÜV - geänderte Gesetzeslage zum Ersatz von Nebelscheinwerfern durch Tagfahrlicht?
Hallo,
ich wundere mich gerade sehr, weil mir meine Werkstatt gesagt hat, dass mein A6 C5 keinen TÜV bekommt.
Der relevante Teil ist der, dass der Vorbesitzer vor vielen Jahren die Nebler durch LED-Tagfahrlicht ersetzt hat. Damit kam er auch entsprechend viele Jahre durch den TÜV. Jetzt habe sich irgendwas geändert, weswegen das TFL eben nicht mehr konform sei und ausgebaut werden muss.
Ich werd den Wagen morgen abholen, vielleicht krieg ich da noch mehr Informationen raus. Trotzdem würde es mich sehr interessieren, ob ihr etwas dazu sagen könnt.
Danke schon mal,
Gurke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 31. Juli 2020 um 12:12:24 Uhr:
Das stimmt was nicht. Nebelscheinwerfer dürfen sehr wohl nur mit Standlicht benutzt werden und nicht, wie da drin steht, nur mit Abblendlicht.
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37 Antworten
Zitat:
@Nomen_est_Omen schrieb am 31. Juli 2020 um 13:37:32 Uhr:
Letzte Möglichkeit:
Der Schalter für das Licht ist mit einer Nebelscheinwerferstellung, aber da vorne keine Nebler mehr da sind, ist die Funktion nicht vorhanden trotz leuchtender Kontrollampe für Nebelscheinwerfer.
So sehe ich es auch.
Wenn dann müssen kombinierte TFL- Nebelscheinwerfer eingebaut werden.
Gibt es von Osram bzw. Hella.
Nicht belegte Schalter sind bei der HU egal. Wenn keine Nebler angeschlossen sind, leuchtet auch keine Kontrollleuchte. Ist daher kein Grund, keine HU zu bekommen.
Dadurch, dass der TE sich bisher nicht mehr geäußert hat, weiß hier aber keiner, wie seine jetzige Schaltung aussieht und von daher ist das Rätselraten.
Es wurde ja vom TE die Frage gestellt, ob die Gesetzeslage sich diesbezüglich geändert hat?
M.E. seit Jahren nicht.
Es ist also gut möglich, dass das TFL des TE schon immer falsch angeschlossen war (oder andere Vorgaben nicht erfüllt wurden) und dies erstmalig bei der letzten HU bemerkt wurde.
Danke @ navec.
AEG
Sorry für die späte Antwort.
Also:
- Nebler sind keine mehr vorhanden
- es leuchtet im Cockpit nichts, wenn ich den alten Nebler-Schalter aktiviere
- Die stattdessen verbauten TFL sind an, wenn der Lichtschalter weder auf Stand-, noch auf Abblendlicht steht
- Für den TÜV musste das TFL abgeklemmt werden
Der Vorbesitzer hat mit dem verbauten TFL jahrelang TÜV bekommen.
Grüße,
Gurke
hab "mein" prüfer mal gefragt,dem ist nix bekannt. trotzdem müssen wie üblich diverse dinge eingehalten werden.
zb: haben die ein e-zeichen? sind die nsw vom werk aus auch gleichzeitig abbiegelicht (kennzeichnung des nsw: rl)? dann darf man die nicht gegen tfl tauschen. meine aber trifft hier nicht zu, da es das beim dem modell noch nicht gab.
weitere vorschriften siehe bilder (scans gehen nicht besser,ist wohl kopiergeschütztes papier bei denen?)
Hm, seltsam.
Die haben ein e-Zeichen, und die Nebler hatten nichts mit Abbiegen/Blinken zu tun.
Ich raff's nicht. Ich glaub ich schließ die an und klemm die in zwei Jahren wieder ab. So ein Kasperletheater.
kann auch einfach nur fehlwissen des prüfers sein. vorschriften usw ändern sich häufig,da steigen die selber kaum noch durch. dafür gibts aber die datenbank.
(sinngemäßes zitat als ich nach den tfl fragte:anwalt müsste man sein, da muß man nur die aktuellen gesetze kennen. als prüfer alle ab 1912, als es losging mit den vorschriften. )
Abbiegelicht ist doch nicht Pflicht, genauso wenig wie die Nebler
Zitat:
@ULFX schrieb am 1. August 2020 um 21:54:36 Uhr:
hab "mein" prüfer mal gefragt,dem ist nix bekannt. trotzdem müssen wie üblich diverse dinge eingehalten werden.
zb: haben die ein e-zeichen? sind die nsw vom werk aus auch gleichzeitig abbiegelicht (kennzeichnung des nsw: rl)? dann darf man die nicht gegen tfl tauschen. meine aber trifft hier nicht zu, da es das beim dem modell noch nicht gab.
weitere vorschriften siehe bilder (scans gehen nicht besser,ist wohl kopiergeschütztes papier bei denen?)
Zitat:
@Gurkenkutscher schrieb am 1. August 2020 um 21:59:57 Uhr:
Hm, seltsam.
Die haben ein e-Zeichen, und die Nebler hatten nichts mit Abbiegen/Blinken zu tun.
Ich raff's nicht. Ich glaub ich schließ die an und klemm die in zwei Jahren wieder ab. So ein Kasperletheater.
Meine Frage wäre, ich kenne die verbauten Scheinwerfer nicht bei dem Modell, wie leuchten die sogenannten Begrenzungsleuchten/Standlichtleuchten?
Oder leuchtet überhaupt ein in jeder Seite verbautes sogenanntes Begrenzungslicht?
Meine Erfahrung bei einem zusätzlich verbauten TFL und TÜV:
Wenn das Fahrzeug so etwas hat, also man normal Licht einschaltet, ein serienmäßig verbautes Begrenzungslicht dann mitleuchtet, muß ein Tagfahrlicht aus bleiben oder eben ein serienmäßig verbautes Stand/Begrenzungslicht muß im Scheinwerfer entfernt werden.
Hat man also das zb so verbaut, mit abdimmender Funktion, übernimmt hier ein TFl auch ein Stand/Begrenzungslicht.
Wenn das so verbaut ist, mit dieser Funktion, denke ich nicht und das muß dir dann der TÜV erklären am Fahrzeug und mit erklärenden Maßangaben am Fahrzeug, wo die verbaut werden können und ob hier die möglichen Aussparungen für Nebler, eben genügen und genutzt werden können.
Für was überhaupt TFL? Nur weil die Fahrer zu blöd und/oder zu faul sind,
ihr Licht den Sichtverhältnissen anzupassen?
Es regnet oder es ist diesig oder es dämmert schon und
trotzdem fahren viele noch ohne Licht.
Und was nutzt einem das das TFL, wenn dann hinten alles dunkel bleibt?
Da wäre der Einbau einer Lichtautomatik viel sinnvoller.
Nur weil einige damit nicht umgehen können ergibt sich zb bei mir die Frage nach einer Sinnhaftigkeit eines TFL allgemein oder deshalb resultierend nicht.
Aber diese Diskussion führt dem TE hier nicht weiter, du kannst ja ein neues Thema aufmachen wenn ein Bedarf besteht.
Zitat:
@4Takt schrieb am 2. August 2020 um 09:10:14 Uhr:
Für was überhaupt TFL? Nur weil die Fahrer zu blöd und/oder zu faul sind,
ihr Licht den Sichtverhältnissen anzupassen?
Es regnet oder es ist diesig oder es dämmert schon und
trotzdem fahren viele noch ohne Licht.
Und was nutzt einem das das TFL, wenn dann hinten alles dunkel bleibt?
Da wäre der Einbau einer Lichtautomatik viel sinnvoller.
oh mein Gott! dieser Beitrag ist absolut nicht sinnvoll!
Zitat:
@4Takt schrieb am 2. August 2020 um 09:10:14 Uhr:
Für was überhaupt TFL? Nur weil die Fahrer zu blöd und/oder zu faul sind,
ihr Licht den Sichtverhältnissen anzupassen?
Weil die Erkennbarkeit vom Gegenverkehr deutlich zunimmt, egal bei welchen Lichtverhältnissen.
Zitat:
Es regnet oder es ist diesig oder es dämmert schon und
trotzdem fahren viele noch ohne Licht.
Das hat wohl mit dem TFL nichts zu tun.
Zitat:
Und was nutzt einem das das TFL, wenn dann hinten alles dunkel bleibt?
Da wäre der Einbau einer Lichtautomatik viel sinnvoller.
TFL nach hinten ist absolut nutzlos. Man erkennt ein Fz. früher als man das eingeschaltete Rücklicht erkennbar wird. Zudem bewegen sich die Fz. nicht aufeinander zu, sodass zum Handeln wesentlich mehr Zeit verbleibt.
Zitat:
@4Takt schrieb am 2. August 2020 um 09:10:14 Uhr:
Es regnet oder es ist diesig oder es dämmert schon und trotzdem fahren viele noch ohne Licht.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 2. August 2020 um 09:26:07 Uhr:
Das hat wohl mit dem TFL nichts zu tun.
Doch, weil die denken, ich habe ja TFL an, dann sehen die mich schon.
Jo, aber nicht von hinten. Das kritisiert auch die Polizei, das sich viele nur auf das TFL verlassen.