TüV fällig, aber Fahrzeug derzeit nicht fahrtüchtig

Moin!

Das Auto meiner Frau ist diesen Monat eigentlich fällig gewesen, was TüV angeht. Ich wollte eigentlich vor 3 Wochen langsam nen Termin machen, als meine Frau dann zwei Tage zuvor liegen geblieben ist.

Ein bisschen überziehen darf man ja, aber wir können leider noch gar nicht abschätzen wie lange das Auto nun benötigen wird um es wieder flott zu machen. Eventuell wird es sich auch gar nicht lohnen, das ist alles noch in Klärung.
Wie sieht das denn jetzt mit dem TüV aus? Muss ich das irgendwo vermerken lassen oder Ähnliches? Oder gar zeitweise abmelden oder solche Scherze?

31 Antworten

😁😁😁😁😁

Zitat:

@gardiner schrieb am 31. Juli 2018 um 18:14:20 Uhr:



Zitat:

@ceinsler schrieb am 31. Juli 2018 um 12:48:12 Uhr:


du kannst 2 Mon. überziehen. Wie lange brauchst Du um zu wissen was Du tun willst, 2 Mon., 6 Mon. oder noch länger?

Das steht nochmal genau wo? Nun mach ich den Job schon so viele Jahre, aber finde einfach nicht die Rechtsquelle, nach der man das genau so machen darf, wie Du beschrieben hast...🙄

Heut sind wir aber wieder genau, du weisst genau wie ich das gemeint hab. Hab ich eben ein paar Wörter vergessen zu schreiben.
Rechtlich gesehen darf der TÜV nicht überzogen werden, Bußgeld wird erst ab 2Mon. drüber erhoben.
Ist es dir so jetzt gefällig?

Falsch. Das ist erst kein "Bußgeld" sondern eine Verwarnung plus Mängelkarte mit Frist. Näheres steht im Tatbestandskatalog. Wird die Frist zur Beseitigung nicht eingehalten, könnte es unangenehm werden. Wenn schon genau, dann richtig 😁

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 31. Juli 2018 um 18:43:45 Uhr:


Falsch. Das ist erst kein "Bußgeld" sondern eine Verwarnung plus Mängelkarte mit Frist. Näheres steht im Tatbestandskatalog. Wird die Frist zur Beseitigung nicht eingehalten, könnte es unangenehm werden.

Dachte ich es mir doch das ich schon wieder ein falsches Wort verwendet hab.

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Zitat:

@ceinsler schrieb am 31. Juli 2018 um 18:45:35 Uhr:


Dachte ich es mir doch das ich schon wieder ein falsches Wort verwendet hab.

😁😁😁😁😉

Nach 2 Monaten überziehen wird eine erhöhte Prüfungsgebühr (12 - 15) erhoben. Gleiches bei einem halben oder einem Jahr. Anders ist es wenn Du von den Blau/Weißen, ab 2 Monaten angehalten wirst, dann wird mit der Härte des Gesetzes zugeschlagen, und die entsprechende Gebühr ( 3 , 7, Monate Überzug) abgeschröpft. Meine Autos überziehe ich bis 2 Monate, hab dann mal 1 Jahr raus 😁. Mit einem bin ich mal frech fast ein halbes Jahr weitergefahren. Die Rostmängel zu beseitigen hätte sich nicht gelohnt, also gefahren bis zum bitteren Ende. Gab mal so ein Aufkleber: Wir bleiben zusammen, bis der TÜV uns scheidet.
Corsa 😕 : Klopf mal Deine Hinterachse auf Durchrostungen ab, bevor es wirklich passiert.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 31. Juli 2018 um 14:49:06 Uhr:


corsa c 17 Jahre Rechne mal die Teile u. Löhne, dafür gibt ein Auto mit TÜV, und Getriebe ist ein Automatisiertes Schaltgetriebe?

Dafür hat man aber Aufwand. Abmelden. Anmelden etc.
Und man hat dann dennoch ein Auto wo man ggf auch erstmal Wartungsstau abarbeiten muss.

In der Preisklasse wird auch nur vernachlässigter Schrott verkauft

Hooooochhiiiiief....

So, wie schon weiter oben geschrieben, habe ich eine ähnliche Problematik.

Mein Oldtimer ist seit einem Jahr überfällig (HU). Ich habe ein paar Sachen zu müssen, nicht alle Teile waren leicht zu beschaffen- aber jetzt ist quasi alles erledigt und ich würde gern zur HU fahren.

Da noch eine andere Radreifen- Kombination dazu kommt, muss ich direkt zur Prüfstelle, das sind ca. 50km. Da ich kein Bußgeld riskieren will, dachte ich, ich nehme Kurzzeitkennzeichnen- nur ist dafür auch eine gültige HU nötig.

Was nun?

Abmelden und mit entwerteten Kennzeichen fahren und nach der HU neu anmelden?

Bei der Prüfstelle anrufen, kostet nix.

Wenn noch angemeldet ist nur noch der direkte Weg zur Prüfstelle möglich. Bestenfalls Vers. informieren, die Zulassungsstellen können hier auch eine Aussage machen.

Kurzzeit-Kennzeichen bis zum TÜV gibt's auch ohne gültige HU.
https://kfz-kennzeichen-abc.de/.../
Nur ob du ein Auto doppelt versichern/anmelden kannst ? ?

Stimmt, ein zweiter wichtiger Einwand.

Das Fahren mit abgelaufener HU ist nicht verboten, erhöht aber natürlich die Gefahr, erwischt zu werden. Bei einem Oldtimer sehe ich gute Chancen, dass ein Polizist von der Ahndung absieht wenn ihm die Hintergründe glaubhaft vorgetragen werden. Vielleicht fällt es ja auch überhaupt nicht auf.

Wenn man das Fahrzeug jetzt abmeldet, konfrontiert man auf jeden Fall eine Behörde (Zulassungsstelle) mit der Überziehung. Ob die das an die andere Behörde (Bußgeldstelle) weiterleitet weiß man ja vorher nicht.

Kurzzeitkennzeichen an einem angemeldeten Fahrzeug sind nicht zulässig.

Also ich würde wohl die Fahrt riskieren...

TÜV Termin bestätigen lassen und diese mitführen zum Nachweis des direkten Weges und schon sollte es gut sein.

Wie schon gesagt: Bei der Prüfstelle anrufen. Sich am besten einen Termin bestätigen lassen.

Eine 100%ige Sicherheit gegen Strafe ist das natürlich nicht, denn selbst wenn das Auto nur am Straßenrand steht, kann es ja schon eine Buße geben. Man ist also so oder so auf die Gnade des Polizisten angewiesen.

Einziger Ausweg: Kennzeichen ab und Auto auf dem Anhänger transportieren. Andererseits: Das ist ein ganz schöner Aufwand. Ich kann mich eigentlich nur hk_do anschließen: Einfach riskieren, das Risiko dürfte gering sein. Außer natürlich, du hast schon ein paar Punkte und der Punkt, den es zu den 60 Euro Bußgeld dazu gäbe, würde richtig weh tun.

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