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Fahrzeug nach HU bis auf den dritten Monat überziehen?

Themenstarteram 14. April 2017 um 0:08

Hallo an Alle,

Habe zwei Fragen und wäre für einfache Antworten dankbar...

Bei meinem Auto ist seit Februar dieses Jahres ein neuer TÜV fällig.

Zwei Monate darf man ja straflos überziehen, weswegen ich erst gestern(also im April) bei der HU war. Mein Wagen ist durchgefallen und ich habe jetzt einen Monat Zeit die Fehler zu beseitigen.

Angenommen ich würde erst Anfang nächten Monat(Mai, also innerhalb der NU-Frist) bei der Nachuntersuchung antanzen, würde ich dann:

1. Den neuen TÜV ab April oder Mai bekommen?

2. Abgesehen von den ~13€ NU-Kosten, die ich sowieso zahlen muss, noch 15€(oder ähnlich viel) Überzugs-Strafe zahlen müssen?

Danke für Antworten,

Michael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Zwei Monate darf man ja straflos überziehen, weswegen ich erst gestern(also im April) bei der HU war.

Das steht nochmal genau wo...?

Solche Jungs habe ich am liebsten zur HU. Erst überziehen, dann durchfallen, rumjammern und am liebsten mit der Nachuntersuchung noch nen Monat warten.

Für solche Sparfüchse habe ich den ultimativen Rat: Am besten nur alle 4 Jahre zur HU kommen, gibt dann auch immer eine aktuelle Plakette, kostet auch nur 20% Aufschlag und hat somit das totale Sparpotential.

Manche Leute verstehe ich nicht...

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Hallo,

1. April, das Datum der eigentlichen Untersuchung ist relevant, nicht das der NU.

2. Keine Überzugs-Strafe, nur die normale NU Gebühr. Auch hier ist nur das Datum der eigentlichen HU (wenn man die mehr als 2 Monate überzieht, wird die "erweiterte HU", die mehr kostet, fällig) relevant.

Kurz und knackig.

Grüße

Zitat:

Zwei Monate darf man ja straflos überziehen, weswegen ich erst gestern(also im April) bei der HU war.

Das steht nochmal genau wo...?

Solche Jungs habe ich am liebsten zur HU. Erst überziehen, dann durchfallen, rumjammern und am liebsten mit der Nachuntersuchung noch nen Monat warten.

Für solche Sparfüchse habe ich den ultimativen Rat: Am besten nur alle 4 Jahre zur HU kommen, gibt dann auch immer eine aktuelle Plakette, kostet auch nur 20% Aufschlag und hat somit das totale Sparpotential.

Manche Leute verstehe ich nicht...

Zitat:

@gardiner schrieb am 14. April 2017 um 06:37:10 Uhr:

 

Für solche Sparfüchse...

Bei jeder HU 2 Monate überziehen spart man auf 12 Jahre eine HU.

Ist doch was !:)

am 14. April 2017 um 7:39

Zitat:

@gardiner schrieb am 14. April 2017 um 06:37:10 Uhr:

 

Manche Leute verstehe ich nicht...

Ohhh..hör ich da, wie jemand leise das Lied vom Mimimi singt?

https://pbs.twimg.com/media/C9I2VavXgAAhG34.jpg

Ich überziehe die HU immer um einen Monat^^

Nur Vorteile, keine Nachteile. Warum also sollte ich das nicht tun?

am 14. April 2017 um 11:17

Den Termin für den MX-5 hab ich auch 2 Monate überzogen, weil der im Januar für ein Sommerfahrzeug ziemlich ungünstig liegt. Und in 2 Jahren werde ich das wieder tun. Und 2021 nocheinmal. Solange bis der Termin im Juli oder September liegt.

Was bin ich nur für ein pöser Pursche :(

War da nicht mal eine Änderung (geplant), dass ein Überziehen des HU-Termins keine Verschiebung der HU-Nachfolgetermine mehr auslösen sollte?

Nö, es war tatsächlich andersherum. Bis vor ein paar Jahren startete die neue HU da, wo die alte aufhörte. Das wurde dann geändert.

Zitat:

Mein Wagen ist durchgefallen und ich habe jetzt einen Monat Zeit die Fehler zu beseitigen.

Du vewechselst da etwas.

Inerhalb eines Monats fällt nur die Nachprüfungsgebühr an.

Jap, genaugenommen sollte man mit einem Auto das offensichtlich nicht Verkehrssicher ist nicht mehr fahren. Ausser von der HU zur Werkstatt und nach der Rep wieder zur HU.

Zitat:

@NUVerzug schrieb am 14. April 2017 um 02:08:13 Uhr:

Zwei Monate darf man ja straflos überziehen,

Auch das ist übrigens so nicht richtig:

Schon ab dem ersten Tag der Überziehung begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die grundsätzlich auch geahndet werden kann. Allerdings gibt es für die ersten zwei Monate keinen Regelsatz, so dass es da üblicherweise bei einer mündlichen Verwarnung bleibt. Aber auch (insbesondere, wenn man den Vorsatz so selbstbewusst verkündet) ein Verwarngeldangebot (und bei Verweigerung ein Bußgeld) sind möglich; eine angemessene Höhe wären wohl 10 bis 15 Euro (im Fall des Bußgeldes halt plus 28,50 "Porto und Verpackung").

Ebenfalls kann die Zulassungsstelle den Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit innerhalb einer relativ kurzen Frist (typsich: zwei Wochen) verlangen. Mir ist aber auch ein Fall bekannt, da wurde im ersten Monat der Überziehung bei einer Mängelkarte eine Frist von wenigen Tagen gesetzt. Vermutlich war der Betroffene da etwas zu selbstbewusst mit dem auch hier formulierten Rechtsirrtum aufgetreten...

Fast richtig.

"Früher" war es mehr oder weniger wie heute. Der TÜV konnte (nicht durfte) um einen oder zwei Monate überzogen werden und die Plakette gab es dann ab dem Termin der Prüfung (nicht Nachprüfung). Nur zwischendurch (vielleicht von 2000 bis 2010) gab es die Gesetzgebung, dass der Termin durch Überziehung nicht verlängert wurde.

Gruß

 

Zitat:

@HalbesHaehnchen schrieb am 14. April 2017 um 14:12:15 Uhr:

Nö, es war tatsächlich andersherum. Bis vor ein paar Jahren startete die neue HU da, wo die alte aufhörte. Das wurde dann geändert.

am 14. April 2017 um 18:01

...dazu noch ergänzend...mehr gezahlt haste ganz früher auch nicht und wennst auch noch so lange überzogen hattest. Das mit dem angeblich "höherem Prüfungsaufwand" wenn man erst im 3. Monat nach dem Termin kommt ist auch nur eine Abzockerei der Prüforganisationen.

Hab das z.B. letzten Freitag mit meinem Motorrad durch... fällig wäre die HU irgendwann im Juni oder Juli letztens Jahres gewesen. Da ich es aber letztes Jahr aus bestimmten Gründen die Sicherheit betreffend nicht verantworten konnte die Maschine im Straßenverkehr zu bewegen blieb diese bis zum Saisonende Ende Oktober in der Garage -meiner Meinung nach sollte man nur fit & mit vollkommen freiem Kopf auf so ein Gerät steigen, sonst wirds gefährlich.

Jetzt im April, also zum Saisonstart bin ich zur Dekra... Freitach Nachmittag... also ich konnte nicht erkennen, wo der erhöhte Aufwand für den Aufschlag gewesen sein soll. Im Gegenteil da hat so manche (termingerechte) HU in den letzten Jahren länger gedauert und war ausführlicher als diese.

Bei den Bootstrailern ist das gleiche Spiel... da ich bestimmte Anhänger habe, die eigentlich nur rumstehen ziehe ich da schon mal 1 oder 2 Jahre über den HU-Termin um die erhöhten Prüfgebühren wieder reinzuholen... komischerweise konnte ich noch nie feststellen, dass da irgendwie aufwändiger oder gründlicher geprüft wurde.

Im Gegenteil beim letzten Mal mit dem 2,2 to. Tandem, kam der nicht mal, wie sonst immer in die Prüfhalle auf den Bremsenprüfstand... die ganze Prüfung dauerte mit allem drum und dran keine 10 Minuten, spielte sich komplett im Hof ab -also auch keine Überprüfung eines evtl. vorhandene Radlagerspiels- und dafür dann der Aufschlag.

Also so etwas würde man in allen anderen Branchen Betrug nennen... ein Preisaufschlag für einen höheren Aufwand wird abgerechnet, aber keine entsprechende Leistung erbracht... eigentlich eindeutig Betrug.

Du bist herzlich aufgerufen, diese gesetzliche (!) Regelung vor Gericht anzufechten. ;)

Aus technischer Sicht ist deinen Ausführungen nämlich nichts entgegen zu setzen...

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