TÜV: Eines von beiden Rückfahrlichtern defekt
Bei meinem Wagen ist eines von beiden Rückfahrlichtern defekt. Die Birne ist OK - auch der Ersatz leuchtet nicht. Das andere Rückfahrlicht leuchtet allerdings problemlos. Nach meinem Verständnis sollte das prinzipiell OK sein, da ja manche Fahrzeuge überhaupt nur ein Rückfahrlicht haben. Aber da ich diesen Monat zum TÜV muss, bin ich nicht sicher, ob das ein Problem bei der TÜV-Abnahme darstellt. Würde ich damit durch den TÜV kommen?
Besten Dank
Christian
Beste Antwort im Thema
Und dies ist wieder ein Paradebeispiel, warum es immer weniger geringe Mängel geben wird. Der Mangel ist bekannt und wird aufgrund des zu hohen Aufwands nicht abgestellt.
Nur mal so als Randnotiz.
46 Antworten
Zitat:
@Flamacue schrieb am 22. Juni 2020 um 18:21:45 Uhr:
Die einzigen anderen Erklärungen, die ich habe:
a) Der Fehler liegt irgendwo anders (z.B. Kabel, Kontakte, etc.)
b) Es ist für VW simpler alle Lichter mit allen Birnen auszustatten, als die Birne wegzulassen, obwohl der Betrieb gar nicht vorgesehen ist.
c) Beide Seiten haben Birnen, so dass falls eines ausfällt, das andere übernimmt (Redundanz). Das scheint mir aber höchst unwahrscheinlich, weil vermutlich zu komplex und übertrieben für so ein relativ unwichtiges Licht.
d) eigentlich ist da weder Kabel noch Birne vorgesehen, aber es hatte in der Vergangenheit schonmal jemand bei einem "Reparaturversuch" eine Birne eingesetzt und dann aufgegeben (und sie drin gelassen) 😉
...wer weiß...
Zitat:
@Tomy 69 schrieb am 22. Juni 2020 um 20:06:05 Uhr:
Welches Rückfahrlicht links oder rechts wenn man auf das Fahrzeug Heck schaut funktioniert denn?
Das rechte Licht funktioniert.
Dann schalte mal die Nebelschlussleuchte ein und schau was dann leuchtet.
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Man könnte auch einfach das Modell bekannt geben.
Vllt. hat ja jemand das gleiche...
Gruß jaro
Zu wissen, welches Fahrzeug (Hersteller, Typ Baujahr) wäre schon nicht schlecht... bei einigen Modellen kenne ich es, dass es lediglich ein Massefehler im Lampenträger ist (oder ein korrodierter Stecker)... einfach zu beheben.
Nach mehreren Wochen habe ich nun doch noch eine Antwort vom VW-Kundenservice bekommen:
"Ihr Golf VI Variant mit der oben genannten Fahrgestellnummer ist ab Werk mit einem Rückfahrlicht ausgeliefert worden. Die Leuchte auf der linken Seite ist nur bei Rechtslenkern aktiv."
Damit wäre das Rätsel nun also gelöst.
Zitat:
@Flamacue schrieb am 23. Juli 2020 um 21:57:13 Uhr:
Nach mehreren Wochen habe ich nun doch noch eine Antwort vom VW-Kundenservice bekommen:"Ihr Golf VI Variant mit der oben genannten Fahrgestellnummer ist ab Werk mit einem Rückfahrlicht ausgeliefert worden. Die Leuchte auf der linken Seite ist nur bei Rechtslenkern aktiv."
Damit wäre das Rätsel nun also gelöst.
Gott sei Dank ! 😉
Tja, manchmal irren halt auch TÜV und Co.
Kürzlich wurde bei einer Probefahrt mit einer absolut originalen Corvette C7 Z06 von Polizeibeamten vermutet, dass es sich hier um illegales Tuning handelt. Dann stelle sich heraus: Alles ok und original. Kann passieren. Alles nur Menschen.
Zitat:
@Bert1967 schrieb am 24. Juli 2020 um 10:44:43 Uhr:
Tja, manchmal irren halt auch TÜV und Co.
Wieso?
HU Ergebnis bestanden, ohne Mängel.
Man muss auch Mal lesen.
Zitat:
@Flamacue schrieb am 22. Juni 2020 um 15:18:52 Uhr:
Finales Update: Ich habe den Wagen nun beim TÜV vorgefahren. Ergebnis: Ohne festgestellte Mängel.
Beide Rückfahrscheinwerfer haben Birnen, aber eine ist nicht aktiv?
Das ergibt überhaupt keinen Sinn - Welchen Vorteil hat es, nur einen RSW aktiv zu haben, und welchen Nachteil hätte VW, wenn man beide aktiv schalten würde? An den Kosten kann es ja kaum liegen...
Bei der Nebelschlussleuchte ergibt es absolut Sinn, nur eine aktiv zu schalten, denn 2 NSL können leicht mit Bremslicht verwechselt werden. (Man könnte sogar im Setup, wenn die Scheinwerfer auf Linksverkehr umgestellt werden, bei der Gelegenheit auch gleich die rechte NSL statt der linken aktivieren). Aber beim RSW??
Zitat:
@CV626 schrieb am 24. Juli 2020 um 22:24:15 Uhr:
Beide Rückfahrscheinwerfer haben Birnen, aber eine ist nicht aktiv?Das ergibt überhaupt keinen Sinn - Welchen Vorteil hat es, nur einen RSW aktiv zu haben, und welchen Nachteil hätte VW, wenn man beide aktiv schalten würde? An den Kosten kann es ja kaum liegen...
Wer weiß warum das produktionstechnisch nicht sogar billiger ist. Vielleicht gibt es Exportländer, wo beide leuchten sollen/müssen, und hier spart man die Verkabelung?
Jedenfalls gab es schon vor Jahren den kuriosen Fall, daß Fzge. gegen Aufpreis mit Sitzheizung bestellbar waren. In Wahrheit hat bei denen ohne Sitzheizung nur der Schalter gefehlt, Verkabelung und Heizmatten waren in ALLEN Fahrzeugen...
Zitat:
Wer weiß warum das produktionstechnisch nicht sogar billiger ist. Vielleicht gibt es Exportländer, wo beide leuchten sollen/müssen, und hier spart man die Verkabelung?
Dass grundsätzlich beide verbaut und verkabelt sind, ergibt durchaus Sinn - man braucht für Rechts- und Linksverkehr keine 2 verschiedenen Fertigungsprozesse, da dürfte schon Kostensparpotenzial sein. Das einzige, was ich nicht verstehe, ist, warum nicht einfach BEIDE Lampen bei ALLEN Autos leuchten. Länder, in denen man nur einen RSW haben darf, dürfte es keine geben.
Möglicherweise eine Designentscheidung? Dann aber eine äußerst dumme.
Was leuchtet denn wen der TE die NSL einschaltet? Ein Bild mit eingelegtem Rückwärtsgang und eingeschalteter Nebelschlussleuchte wäre nicht schlecht.
Achso, weil vllt die NSL und der RSW sich ins Gehege kommen könnten?
Naja. Dafür müsste man aber beim Rückwärtsfahren die NSL einschalten, was nur bedingt Sinn ergibt.