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TÜV: Eines von beiden Rückfahrlichtern defekt

Themenstarteram 7. Juni 2020 um 19:55

Bei meinem Wagen ist eines von beiden Rückfahrlichtern defekt. Die Birne ist OK - auch der Ersatz leuchtet nicht. Das andere Rückfahrlicht leuchtet allerdings problemlos. Nach meinem Verständnis sollte das prinzipiell OK sein, da ja manche Fahrzeuge überhaupt nur ein Rückfahrlicht haben. Aber da ich diesen Monat zum TÜV muss, bin ich nicht sicher, ob das ein Problem bei der TÜV-Abnahme darstellt. Würde ich damit durch den TÜV kommen?

Besten Dank

Christian

Beste Antwort im Thema

Und dies ist wieder ein Paradebeispiel, warum es immer weniger geringe Mängel geben wird. Der Mangel ist bekannt und wird aufgrund des zu hohen Aufwands nicht abgestellt.

Nur mal so als Randnotiz.

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am 7. Juni 2020 um 19:58

Wenn 2 Rückfahrlichter vorhanden sind müssen auch beide funktionieren.

Kein Problem, ist geringer Mangel. Aber wenn du wegen anderer Mängel durchfällst muß bei der Nachkontrolle alles behoben sein.

Und dies ist wieder ein Paradebeispiel, warum es immer weniger geringe Mängel geben wird. Der Mangel ist bekannt und wird aufgrund des zu hohen Aufwands nicht abgestellt.

Nur mal so als Randnotiz.

vorher mal klären, ob das Auto wirklich auf der fraglichen Seite auch einen Rückfahrscheinwerfer haben sollte oder ob der Hersteller das nur aus Gründen der optischen Symmetrie so aussehen lässt...

(ich hatte das Spiel mal mit einer NSL: da war rechts tatsächlich eine Fassung verbaut, zu der aber keine Leiterbahn mit Strom führte!)

am 7. Juni 2020 um 21:45

...mal gucken, ob eine Birnenfassung verbaut ist und ob die angeschlossen ist.

Ggf. wenn da ein Kabel hinführt und sich der Fehler in der Zuleitung nicht finden lässt würde ich einfach von der anderen funktionierenden Seite ne Leitung rüber ziehen - und wenns nur mal schnell provisorisch für den TÜV ist.

In der Zeit in der Du dir Gedanken über die Erstellung dieses Beitrages gemacht hast, hätte ich's wahrscheinlich schon repariert.

Schön für dich, aber nicht jeder ist Kfz-Mechatroniker und so flink im Umgang mit Werkzeug wie du. Diesen Spruch könnte man überall bringen, auch in einem Computerforum oder sonstwo ...

Zitat:

@thommi6081 schrieb am 8. Juni 2020 um 06:35:00 Uhr:

In der Zeit in der Du dir Gedanken über die Erstellung dieses Beitrages gemacht hast, hätte ich's wahrscheinlich schon repariert.

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn?

Defekte Lichtanlage=erheblicher Mangel=keine Plakette.

Pauschal=falsch!

Es gibt bei den LTEs einige geringe Mängel, ein nicht funktionierender Rückfahrscheinwerfer gehört dazu (momentan sogar zwei!).

Zitat:

@hk_do schrieb am 8. Juni 2020 um 07:29:17 Uhr:

Pauschal=falsch!

Es gibt bei den LTEs einige geringe Mängel, ein nicht funktionierender Rückfahrscheinwerfer gehört dazu (momentan sogar zwei!).

Mea culpa.

Hab Rückfahrlicht mit Rücklicht verwechselt.

Das wird der TÜV im Zweifel gar nicht merken, da nicht alle Autos zwei Rückfahrlichter haben.

Rückfahrscheinwerfer ohne Funktion - geringer Mangel

links, rechts oder alle - geringer Mangel

Wenn nicht nur das Glas vorhanden ist sondern auch eine Fassung und eine Leitung kann man schon davon ausgehen dass etwas defekt ist.

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