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TÜV: Eines von beiden Rückfahrlichtern defekt

Themenstarteram 7. Juni 2020 um 19:55

Bei meinem Wagen ist eines von beiden Rückfahrlichtern defekt. Die Birne ist OK - auch der Ersatz leuchtet nicht. Das andere Rückfahrlicht leuchtet allerdings problemlos. Nach meinem Verständnis sollte das prinzipiell OK sein, da ja manche Fahrzeuge überhaupt nur ein Rückfahrlicht haben. Aber da ich diesen Monat zum TÜV muss, bin ich nicht sicher, ob das ein Problem bei der TÜV-Abnahme darstellt. Würde ich damit durch den TÜV kommen?

Besten Dank

Christian

Beste Antwort im Thema

Und dies ist wieder ein Paradebeispiel, warum es immer weniger geringe Mängel geben wird. Der Mangel ist bekannt und wird aufgrund des zu hohen Aufwands nicht abgestellt.

Nur mal so als Randnotiz.

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Rückfahrscheinwerfer ohne Funktion ist ein erheblicher Mangel -so seit ungefähr 91.

Ist zwar blöd ist aber so-

AEG

Zitat:

@AEG47 schrieb am 08. Juni 2020 um 16:10:24 Uhr:

Rückfahrscheinwerfer ohne Funktion ist ein erheblicher Mangel -so seit ungefähr 91.

Ist zwar blöd ist aber so-

Bist du 1991 stehen geblieben?

Ist natürlich nicht so.

Mangeleinstufung

en. Der TÜV-Verband führt das auch auf die geänderten Rahmenbedingungen zurück. So war es früher nur ein leichter Mangel, wenn der Rückfahrscheinwerfer nicht ging. Heute ist das ein erheblicher Mangel.

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AEG

Der Rückfahrscheinwerfer war zwischendurch mal ein erheblicher Mangel, das ist schon richtig.

Momentan ist es aber ein geringer Mangel. Ich hatte es extra heute morgen noch ausprobiert, bevor ich meine Antwort auf @der_Nordmann geschrieben hatte.

Zitat:

@AEG47 schrieb am 8. Juni 2020 um 18:35:55 Uhr:

en. Der TÜV-Verband führt das auch auf die geänderten Rahmenbedingungen zurück. So war es früher nur ein leichter Mangel, wenn der Rückfahrscheinwerfer nicht ging. Heute ist das ein erheblicher Mangel.

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Fachzeitschrift KFZ Betrieb 2019

AEG

Jo, schon klar. Wahrscheinlich ist das sogar nur ein ganz leichter Mangel, weil die Zeitung das so geschrieben hat.

Ich halte mich dann doch lieber an die amtliche HU-Richtlinie, wie @mz-es-freak das richtig verlinkt hat, und da sind das eben nur "Geringe Mängel".

 

Ob nun geringer oder Mangel mit Todesstrafe, einfach vor dem aufschlagen beim TÜV in Ordnung bringen und fertig ist der Lack.

Themenstarteram 13. Juni 2020 um 19:05

Vielen Dank für all die Antworten und Einschätzungen. Ich habe einfach mal dem TÜV die gleiche Anfrage per Mail geschickt, und die "offizielle" Antwort deckt sich mit der Mehrheit der Antworten:

das Rückfahrlicht ist lediglich als „geringer Mangel“ zu bewerten – die Zuteilung der Plakette ist somit möglich, falls das Fahrzeug ansonsten mängelfrei ist.

Zitat:

@Flamacue schrieb am 13. Juni 2020 um 21:05:02 Uhr:

Vielen Dank für all die Antworten und Einschätzungen. Ich habe einfach mal dem TÜV die gleiche Anfrage per Mail geschickt, und die "offizielle" Antwort deckt sich mit der Mehrheit der Antworten:

das Rückfahrlicht ist lediglich als „geringer Mangel“ zu bewerten – die Zuteilung der Plakette ist somit möglich, falls das Fahrzeug ansonsten mängelfrei ist.

Meine Antwort war schon die offizielle Antwort :):):)

am 13. Juni 2020 um 19:32

Zitat:

@nogel schrieb am 13. Juni 2020 um 21:14:49 Uhr:

 

Meine Antwort war schon die offizielle Antwort :):):)

Bist du einer von den sehr beliebten Prüfern? ;)

Ich glaube, in diesem Thread hatte gleich eine ganze Hand voll Prüfern die "offizielle" Antwort gegeben... ;)

Themenstarteram 22. Juni 2020 um 13:18

Finales Update: Ich habe den Wagen nun beim TÜV vorgefahren. Ergebnis: Ohne festgestellte Mängel. Leider konnte ich bei der Prüfung Corona-bedingt nicht dabei sein und die Übergabe war sehr knapp, so dass ich den Prüfer nicht fragen konnte, ob er das mit dem Rückfahrlicht nur übersehen hatte oder ob es tatsächlich überhaupt kein Mangel war.

(Kurioser Weise war der Prüfer sogar zufällig der gleiche, der mir zuvor auf meine E-Mail geantwortet hat. Und auch der gleiche, der meinen Wagen schon mal vor sechs Jahren geprüft hat.)

Ja, schön.

 

Aber nochmals die Frage: hat dein Auto überhaupt zwei (offizielle)

Rückfahrscheinwerfer?

Wie schon geschrieben, manche sind nicht angeschlossen, weil unterschiedliche Ländervarianten.

genau so hatte ich das beschrieben.

Themenstarteram 22. Juni 2020 um 16:21

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 22. Juni 2020 um 15:20:38 Uhr:

Aber nochmals die Frage: hat dein Auto überhaupt zwei (offizielle)

Rückfahrscheinwerfer?

Wie schon geschrieben, manche sind nicht angeschlossen, weil unterschiedliche Ländervarianten.

Das konnte ich nicht wirklich in Erfahrung bringen. Als ich den Mangel (?) bemerkte, habe ich natürlich das Gehäuse des Rücklichts geöffnet, um die vermutlich defekte Birne zu wechseln bzw. um zu sehen, ob da überhaupt eine Birne drin ist. Tatsächlich war eine Birne drin, die auch nicht durchgebrannt ist. Ich hatte zum Test auch eine nagelneue Birne eingeschraubt, aber das Licht leuchtete immer noch nicht. Da eine Birne drin war, würde ich prinzipiell davon ausgehen, dass sie auch leuchten sollte. Die einzigen anderen Erklärungen, die ich habe:

a) Der Fehler liegt irgendwo anders (z.B. Kabel, Kontakte, etc.)

b) Es ist für VW simpler alle Lichter mit allen Birnen auszustatten, als die Birne wegzulassen, obwohl der Betrieb gar nicht vorgesehen ist.

c) Beide Seiten haben Birnen, so dass falls eines ausfällt, das andere übernimmt (Redundanz). Das scheint mir aber höchst unwahrscheinlich, weil vermutlich zu komplex und übertrieben für so ein relativ unwichtiges Licht.

Vielleicht schreibe ich zum Spaß auch noch dem Kundenservice von VW, um das Rätsel zu lösen....

Welches Rückfahrlicht links oder rechts wenn man auf das Fahrzeug Heck schaut funktioniert denn?

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