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Saisonkennzeichen, Tüv abgelaufen, Zeitraum ändern

Themenstarteram 1. September 2013 um 7:34

Hallo,

Ich habe ein Leichtkraftrad bei welchem der Tüv seit 10 Jahren abgelaufen ist. Nun möchte ich nächstes Jahr zur HU damit. Das Problem: Das Kennzeichen ist nicht zu lesen (schwarze Farbe an einigen Buchstaben weg). Und ich möchte gerne den Zeitraum ändern. Wo muss ich zuerst hin?

Neues Kennzeichen dann zum Tüv und dann nochmal Kennzeichen wegen anderem Zeitraum? Oder kann der Prüfer das bemängeln und ich beseitige den Mangel zeitgleich mit dem neuen Kennzeichen. Muss ich dann ganz zuerst zur Versicherung den Zeitraum ändern lassen?

Danke schonmal

Jan

Beste Antwort im Thema

Schön blöd, wer die Zahlen nicht lesen kann, wann er zur HU muss, egal ob 2 Monate oder 2 Jahre drüber dann...macht man das rechtzeitig, zahlt man gar nix extra. Gut, natürlich fällt dann der Grund weg, sich bei MT sinnlos echauffieren zu können, das ist für einige nicht zu verachten...

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Hallo,

ich persönlich würde nachfolgende Reihenfolge einschlagen.

HU, Versicherung, Zulassungstelle, Schilderfritze

Gruß

Ist das Leichtkraftrad denn zugelassen oder abgemeldet? Wenn zugelassen, von wann bis wann geht der Betriebszeitraum im Moment?

Themenstarteram 1. September 2013 um 11:17

Ja es ist zugelassen. Von 03 bis 10. Und ich wollte ab April bis Oktober dann. Hat eben nur keinen Tüv. Versicherung lief aber immer ganz normal die Jahre.

Dann würde ich an deiner Stelle das Teil zum TÜV bringen und dann zur Zulassungsstelle. Ob du die Versicherung vor oder nach der HU kontaktierst, ist egal. Aber bei der Zulassungsstelle kommst du nur mit eVB UND gültiger HU weiter. Die Buchstaben kannst du ja vorher ein bisschen schwärzen mit nem Edding, wenns so gar nicht lesbar sein sollte. Aber da sollte der Prüfer auch gar nicht so ein Problem draus machen denke ich...

Hallo, KaJot,

nur mal aus Neugier:

Was bringt das Saisonkennzeichen bei einem Leichtkraftrad für Vorteile?

Viele Grüße,

Uhu110

Themenstarteram 1. September 2013 um 18:00

Danke für die Infos, werd ich dann mal so in Angriff nehmen.

@uhu: Kostet ein bisschen weniger. Gut sind auch jetzt nur 25€ von März bis Oktober aber ich würde eh nur ab und an wenns warm ist fahren. Von daher muss sie nicht das ganze Jahr laufen.

Zitat:

@uhu: Kostet ein bisschen weniger. Gut sind auch jetzt nur 25€ von März bis Oktober aber ich würde eh nur ab und an wenns warm ist fahren. Von daher muss sie nicht das ganze Jahr laufen.

Wenn du den Betriebszeitraum um einen Monat verkürzt, sparst du also rund drei Euro pro Jahr?

Wie viele Jahre willst du denn das Gerät noch fahren, damit sich der Aufwand für die Gebühren (mindestens 16 Euro für einen neuen Fahrzeugschein) und das neue Kennzeichen (sagen wir mal 8 Euro, wenn es günstig ist), also 24 Euro rechnen?

Wenn keine weiteren bzw. höheren Kosten oder Gebühren anfallen, wären schonmal mindestens 8 Jahre nötig.

Dabei ist die Gefahr noch nicht berücksichtigt, ein Bußgeld wegen der HU-Überschreitung aufgebrummt zu bekommen, wenn du vor Ablauf der Verjährung bei der Zulassungsstelle aufschlägst...

Themenstarteram 4. Oktober 2013 um 17:10

Der Fahrzeugschein muss eh neu da die Adresse nicht mehr stimmt. Überschreitungsgebühr gibts nicht so weit ich weiß. Tüv ist seit 2003 abgelaufen. Das Kennzeichen muss auch neu da nicht lesbar. Ja wirklich Ersparnis ist es nicht hab ich gemerkt, aber was solls.

Zitat:

Original geschrieben von KaJot

Überschreitungsgebühr gibts nicht so weit ich weiß. Tüv ist seit 2003 abgelaufen.

Laut Bußgeldkatalog gibts da sogar Punkte für:

Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt

bei anderen als in Nummer 186.1 genannten Fahrzeugen, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um mehr als 8 Monate 40 €

wenn es denn verfolgt wird...

(aber es stimmt: das ist keine Gebühr, sondern ein Bußgeld. Gebühren kommen noch oben drauf.)

Themenstarteram 11. Oktober 2013 um 20:01

Gelesen hab ich das jetzt auch schon. Aber darf die Kfz Zulassungsstelle ein Bußgeld erheben? Oder darf das nur die Polizei? Dem Tüv Prüfer wirds wahrscheinlich egal sein. Und die Polizei hat ja keine Möglichkeit mich anzuhalten da ich ja nicht fahre.

Zitat:

Original geschrieben von KaJot

Gelesen hab ich das jetzt auch schon. Aber darf die Kfz Zulassungsstelle ein Bußgeld erheben?

nein, das macht dann die Bußgeldstelle.

Die erfährt es von der Zulassungsstelle. Oder halt auch nicht ;-)

(wer das jeweils konkret ist, hängt von der örtlichen Organisation der Verwaltungsbehörde ab)

Zitat:

Dem Tüv Prüfer wirds wahrscheinlich egal sein.

genau.

Auch der Prüfer könnte das melden. bzw. kann es jetzt schon manuell - wie jeder andere Bürger auch - wird er aber kaum tun, keine Sorge.

 

Wäre problemlos sogar automatisch über die Prüforganisationen möglich und nichtmal ein Datenschutzproblem da es sich um einen Halterverstoß handelt und einfach nur das Kennzeichen und die Fälligkeit der HU gemeldet werden müßte.

Leider sind wir noch nicht soweit. :(

am 13. Oktober 2013 um 9:44

Zitat:

Original geschrieben von KaJot

Der Fahrzeugschein muss eh neu da die Adresse nicht mehr stimmt. Überschreitungsgebühr gibts nicht so weit ich weiß. Tüv ist seit 2003 abgelaufen. Das Kennzeichen muss auch neu da nicht lesbar. Ja wirklich Ersparnis ist es nicht hab ich gemerkt, aber was solls.

Hab gerade gestern eine neue Adresse für ein Fahrzeug angemeldet..............Kein neuer Fahrzeugschein sondern Aufkleber mit neuer Adresse und Stempel, fertig. Kosten 10,70€. Musste noch nichtmal zur KFZ-Stelle, hat Rathaus erledigt bei Ummeldung der Personalausweise. Habe das als tollen Service empfunden.....

Gruß Meggs

Themenstarteram 15. Oktober 2013 um 16:44

Auch nicht schlecht. Vom Auto her weiß ich das es bei uns diesen Service leider nicht gibt. Da muss man alles einzeln abklappern.

Na dann lass ich mich nächstes Jahr mal überraschen ob es was gibt wegen dem Tüv.

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