TÜV: Eines von beiden Rückfahrlichtern defekt
Bei meinem Wagen ist eines von beiden Rückfahrlichtern defekt. Die Birne ist OK - auch der Ersatz leuchtet nicht. Das andere Rückfahrlicht leuchtet allerdings problemlos. Nach meinem Verständnis sollte das prinzipiell OK sein, da ja manche Fahrzeuge überhaupt nur ein Rückfahrlicht haben. Aber da ich diesen Monat zum TÜV muss, bin ich nicht sicher, ob das ein Problem bei der TÜV-Abnahme darstellt. Würde ich damit durch den TÜV kommen?
Besten Dank
Christian
Beste Antwort im Thema
Und dies ist wieder ein Paradebeispiel, warum es immer weniger geringe Mängel geben wird. Der Mangel ist bekannt und wird aufgrund des zu hohen Aufwands nicht abgestellt.
Nur mal so als Randnotiz.
46 Antworten
es gibt einseitige und Einzel-NSL, weil das ja Sinn macht, um NSL nicht mit Bremslichtern zu verwechseln oder diese zu überstrahlen; es gibt Fahrzeuge , die aus Designgründen auf einer Seite die NSL und auf der anderen Seite den RSW an selber Stelle im Rücklichtgehäuse haben....
auch mein Audi A6 4F hatte übrigens nur einen einseitgen RSW, obwohl auf beiden Seiten ein weisses Glas in der Rückleuchte ist; ich habe mich damals auch darüber gewundert - TÜV hat das aber wohl gewusst, gab nie Probleme;
sind schon komische Ideen , die manche Hersteller, Konstrukteure und Designer so haben....
Gruß rmx
Zitat:
@remix schrieb am 25. Juli 2020 um 15:48:21 Uhr:
sind schon komische Ideen , die manche Hersteller, Konstrukteure und Designer so haben....
Naja, wenn die wollten könnten die noch viel mehr machen. Aber gerade die Nebelschlussleuchte macht den Designern das "leben" schwer.
Die Nebelschlussleuchte muss mind. 100mm Abstand zur Bremsleuchte haben.
Es gibt einige Fahrzeuge Golf, Audi A3 usw. da wird ein Teil der Bremsleuchten bei eingeschalteter NSL weggeschaltet.