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TÜV durchgefallen, trotz Inspektion vor 2 Monaten

Themenstarteram 4. Februar 2020 um 15:02

Hi,

komme gerade vom TÜV und der hat erhebliche Mängel festgestellt:

  • Bremsscheibe vorne links und rechts, Tragbild innen mangelhaft
  • Schalldämpfer mitte, Ummantelung beschädigt
  • Fahrtrichtungsanzeiger, Farbbeschichtung abgelöst

Ich war ziemlich überrascht, weil ich vor 2 Monaten erst in der Vertragswerkstatt zur jährlichen Inspektion war - und dort gab es keine Mängel.

Da ich das Fahrzeit seither gerade mal 500km bewegt habe, gehe ich schwer davon aus, dass die Mängel schon zum Zeitpunkt der Inspektion bekannt gewesen sein müssen.

Hab ich irgend eine Chance die Vertragswerkstatt hier in Haftung zu nehmen?

Danke und Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 4. Februar 2020 um 16:30:13 Uhr:

Sobald ein Teil vorhanden ist, muss es Funktionieren - TÜV Logik

Kollege hatte defekten Heckscheibenwischer -> Durchgefallen -> Scheibenwischer abmontiert -> Bestanden (beim gleichen Prüfer)

Mach einfach und gut is

Super Tip. Also TE: Bremsen vorne, Auspuff und Blinker ausbauen und schon macht der TÜV keine Probleme mehr...

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in großen Autohäusern hat der Mechatroniker mit dem Kunden überhaupt nichts zu besprechen, da ist der Serviceberater für zuständig.

Der hat aber in der Regel ein Interesse daran, dass der Kunde zufrieden ist (weil dann die Chance am größten ist, dass er wieder kommt). Wenn er also dem Kunden eine "kostenlose Reparatur" präsentieren kann, wird er das in der Regel auch tun (das Werk zahlt zwar weniger als der Kunde, aber es zahlt).

In einer Werksniederlassung mag das natürlich anders sein, wenn da Werkstattbetreiber und Garantiegeber identisch sind.

Trotzdem gehört auch bei denen die Sichtprüfung im Rahmen der Inspektion nicht nur gemacht, sondern die dabei aufgefallenen HU-Relevanten Dinge auch kommuniziert. Was aber ausdrücklich nicht bedeutet, dass da im Fall des TE groß was schief gelaufen ist, wie schon von anderen geschrieben.

Zitat:

@hk_do schrieb am 4. Februar 2020 um 22:38:59 Uhr:

Ich kenne sogar einen Hersteller, da gibt es eine Inspektion ohne Ölwechsel.

Trotzdem gehört da immer eine Sichtprüfung mit Hebebühne und eine Funktionsprüfung der Außenbeleuchtung dazu.

Eben, kenne ich auch so, wenn ich zum Ölwechsel zu meiner meiner Stammwerkstatt, kleine freie mit drei Mitarbeitern, fahre wird dort immer eine Sichtkontrolle durchgeführt, wenn der Wagen auf der Bühne steht.

Wenn ich eine Werkstatt hätte und ein Kunde mit sowas bei mir ankommen würde, dann würde ich Ihm kostenlos eine Nachprüfung machen und vorher natürlich die Reparaturen auf Kosten des Kunden durchführen, diese müssen ja dann trotzdem gemacht werden. Und nun rate mal wie ich das Geld für die Nachprüfung wieder reinholen würde. ;-)

Warum wurde nicht die Inspektion mit dem TÜV zusammen gelegt, das hätte dir einen Haufen Ärger erspart.

MfG

Mike

na mensch da hätte man doch 2 monate tüv verschenkt + evtl 2-4 monate

und die werstatt hätte das ja nur repariert, weil sie geldgeil ist, und das wäre gar nicht nötig gewesen

:D

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 04. Feb. 2020 um 16:30:13 Uhr:

Sobald ein Teil vorhanden ist, muss es Funktionieren - TÜV Logik

 

Kollege hatte defekten Heckscheibenwischer -> Durchgefallen -> Scheibenwischer abmontiert -> Bestanden (beim gleichen Prüfer)

Bitte nicht so einen Unsinn verbreiten.

Ein defekter Heckscheibenwischer ist weder vorgeschrieben, noch ein Mangel. Insofern er nicht scharfkantig hervorsteht.

 

Auch der Irrglaube alles was dran ist muss funktionieren, stimmt auch nicht.

am 8. Februar 2020 um 12:30

...doch, das gleiche gabs bei uns hier vor Jahren mit einem Golf 2... Heckscheibenwischer ohne Funktion -> keine Plakette.

Scheibenwischer abmontiert und Loch in der Karosserie zugespachtelt -> kein Mangel -> Plakette

Der Mangel existiert seit ein paar Jahren nicht mehr.

 

Vor vier Jahren kann das eventuell noch anders gewesen sein.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Februar 2020 um 13:46:53 Uhr:

Der Mangel existiert seit ein paar Jahren nicht mehr.

Vor vier Jahren kann das eventuell noch anders gewesen sein.

Gebe dir den Rat den aktuellen "Mangelbaum" der HU Richtlinie bzgl. der Wischer anzusehen. Wenn du dann nach dem lesen des EM und GM der Wischer deine Meinung geändert hast das es das nicht gibt, dann kannst deine aktuelle "Meinung" ja zurück ziehen :D

@antonexx - guckst du hier eigentlich nochmal rein?!?

am 8. Februar 2020 um 18:12

Zitat:

@antonexx schrieb am 4. Februar 2020 um 16:02:53 Uhr:

Hi,

komme gerade vom TÜV und der hat erhebliche Mängel festgestellt:

  • Bremsscheibe vorne links und rechts, Tragbild innen mangelhaft
  • Schalldämpfer mitte, Ummantelung beschädigt
  • Fahrtrichtungsanzeiger, Farbbeschichtung abgelöst

Ich war ziemlich überrascht, weil ich vor 2 Monaten erst in der Vertragswerkstatt zur jährlichen Inspektion war - und dort gab es keine Mängel.

Da ich das Fahrzeit seither gerade mal 500km bewegt habe, gehe ich schwer davon aus, dass die Mängel schon zum Zeitpunkt der Inspektion bekannt gewesen sein müssen.

Hab ich irgend eine Chance die Vertragswerkstatt hier in Haftung zu nehmen?

Danke und Grüße

Sei doch froh, dass die Werkstatt das nicht schon vor 2 Monaten bemängelt hatte.

Kostenmäßig kommt das für Dich ungefähr gleich raus, nur dass wenn du jetzt die Teile erneuerst, eben halt 2 Monate jüngere Teile hast,.die sonst 2 Monate älter wären.

Zitat:

@OisBayern schrieb am 8. Februar 2020 um 17:48:46 Uhr:

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Februar 2020 um 13:46:53 Uhr:

Der Mangel existiert seit ein paar Jahren nicht mehr.

Vor vier Jahren kann das eventuell noch anders gewesen sein.

Gebe dir den Rat den aktuellen "Mangelbaum" der HU Richtlinie bzgl. der Wischer anzusehen. Wenn du dann nach dem lesen des EM und GM der Wischer deine Meinung geändert hast das es das nicht gibt, dann kannst deine aktuelle "Meinung" ja zurück ziehen :D

Ich schreibe hier nicht nach meiner "Meinung", sondern nach aktuellem Mangelbaum.

Habe noch mal nachgegraben.

Seit der Zustimmung des AKE 2013 wurde zum Mangelbaum festgelegt, das hintere Scheibenwischer folgender Maßen zu bemängeln sind:

Scheibenwischerblatt hinten mangelhaft - Hinweis

Scheibenwischeranlage hinten Betätigungseinrichtung mangelhaft - Hinweis

Scheibenwaschanlage hinten mangelhaft - Hinweis

Scheibenwischerblatt hinten verschlissen - Hinweis

Heckscheibenwischer ohne Funktion - Hinweis

Scheibenwischerarm hinten mangelhaft - Hinweis

Und das alles schon seit > 6 Jahren.

An diesen Einstufungen hat sich bis heute nichts geändert, zeig doch mal Deine Erkenntnisse :)

 

Zu Befehl :D

Der Einfachheit halber gleich der Link dazu.

https://www.nrw.landbautechnik.de/.../HU-Richtlinie_VkBl-2-2018.pdf

Punkt 3.4 auf Seite 19 ist dann das Ergebnis das es mit den von dir angesprochenen 6 Jahren nicht so ganz klappt ;)

MfG und viel Spaß beim lesen.

Schonmal auf die Idee gekommen, dass damit nur noch die vorderen Wischer gemeint sind?

@MZ-ES-Freak hat völlig recht. Der Wischer hinten ist seit Jahren für die HU irrelevant.

Mfg Blue

Schon auf die Idee gekommen wenn keine Einschränkung vorhanden ist bzgl. der Wischer vo/ hi in der Richtlinie, dass es für vorne und wenn vorhanden für hinten verbindlich ist?

Bevor man die HU-RiLi anwendet muss man aber erstmal prüfen, ob überhaupt ein Mangel vorliegt: Da es für die hinteren Wischer bzw. dessen Funktion überhaupt keine Vorschriften gibt, kann der auch kein Mangel im Sinne von Nr. 3.4 der RiLi sein. Die Vorschriften über Sichtfelder, Scheibenwischer usw. befassen sich nur mit den vorderen 180° vom Fahrer aus.

Dazu gibt es (bei uns) noch die Vorgabe, dass der Heckscheibenwischer eben doch zu bemängeln ist, wenn ein Innenspiegel vorgeschrieben und kein rechter Außenspiegel vorhanden ist. Was sich dann aus den Vorschriften für Spiegel begründet.

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