tüv bodenfreiheit
Hallo miteinander!!
Wahrscheinlich ist dieses Thema schon tausend mal diskutiert worden, aber ich muss troztdem fragen🙂!!
Hab einen A3 Bj 2004 mit dem Serienfahrwerk und wollte mir jetzt entweder das S-line Fahrwerk einbauen lassen oder ihn einfach mit Eichbachfedern (30-30) tieferlegen lassen.
War jetzt in der Werkstatt und die haben mal die Bodenfreiheit ausgemessen. Die schockierende Nachricht lautete:" Wir haben nur 1cm Spielraum auf die 11cm die mind. dasein müssen um beim Tüv zu bestehen!!
Meine Frage jetzt: "Fahrt ihr alle ohne Tüv oder wie macht ihr das😁 ??"
Außerdem bin ich sehr verwundert darüber, da das Sportfahrwerk vom Ambition oder auch von der S-line nie die nötigen 11cm haben kann!! Selbst wenn ich das orig. S-line Fahrwerk einbauen würde, ist es laut Werkstatt nicht möglich beim Tüv zu bestehen😕!!
Bitte helft mir aus der Patsche, denn es macht echt keinen Spaß mit einem 1meter hohen Radkasten durch die Gegend zu fahren😁
lg
58 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Richmaster_33
Also dann müssen die Leute von der Werkstatt einen totalen Dachschaden haben!! Die haben ihn gemessen und sagten nämlich, dass da nur 1 cm spielraum wäre!! ...sprich an der tiefsten Stelle wären es 12cm! Und wie gesagt hab ich das Standardfahrwerk drinnen!Zitat:
Original geschrieben von S/ist/nicht/genug
mit dem originalen S-Line Fahrwerk kommst du bestimmt nicht unter die 11cm.
11cm bei festen Teilen, wie Schweller, Unterboden, Ölwanne...
8cm auf bewegliche Teile, wie Frontlippen...
so steht es in der Anleitung von meinem Gewindefahrwerk und mein bester Kumpel ist TÜV Beamter.
Ich hab meinen Wagen VA ca.55mm und HA ca.45mm tiefergelegt und bin vorne in der mitte mit dem Unterboden 11cm vom Boden entfernt.Gruss Denis
Also eins von beiden kann da jetzt nicht stimmen! Kann man es beim Tüv auch kostenlos nachmessen lassen vor dem Umbau?
lg
also da passt sicherlich was nicht zusammen...
ich würde das jetzt ganz einfach machen um Ärger zu vermeiden..
ich würde da jetzt zum Tüv fahren und das mit einem dort durchsprechen...
und normaler weise wenn man denen freundlich kommt dann kümmern sie sich auch richtig darum und das ganze sogar kostenlos würde ich sagen..
ich habe mal einen Schaden an der Aufhängung bei einem alten Aute gehbat und wollte wissen wie gefährlich das ganze ist denn es ging da um Garantie was der Hersteller nicht zahlen wollte und da habe ich die Aussage bekommen das sie für solche Fragen und Anliegen da sind und das kostete mich auch nichts..
Zitat:
Original geschrieben von wima
also da passt sicherlich was nicht zusammen...Zitat:
Original geschrieben von Richmaster_33
Also dann müssen die Leute von der Werkstatt einen totalen Dachschaden haben!! Die haben ihn gemessen und sagten nämlich, dass da nur 1 cm spielraum wäre!! ...sprich an der tiefsten Stelle wären es 12cm! Und wie gesagt hab ich das Standardfahrwerk drinnen!
Also eins von beiden kann da jetzt nicht stimmen! Kann man es beim Tüv auch kostenlos nachmessen lassen vor dem Umbau?
lg
ich würde das jetzt ganz einfach machen um Ärger zu vermeiden..
ich würde da jetzt zum Tüv fahren und das mit einem dort durchsprechen...
und normaler weise wenn man denen freundlich kommt dann kümmern sie sich auch richtig darum und das ganze sogar kostenlos würde ich sagen..
ich habe mal einen Schaden an der Aufhängung bei einem alten Aute gehbat und wollte wissen wie gefährlich das ganze ist denn es ging da um Garantie was der Hersteller nicht zahlen wollte und da habe ich die Aussage bekommen das sie für solche Fragen und Anliegen da sind und das kostete mich auch nichts..
es geht ja um die Sicherheit hat der gesagt..
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Rischtisch. Fragen kostet in dem Fall evtl. aber was.
gut das kann ich jetzt leider nicht sagen aber versuchen kann man es ja mal und dann wären mir das auch paar Euromark wert..
und wie heisst es so schön, wie man in den Wald reinschreit so kommt es auch zurück...
So ist es.
Hier können wir noch stunden diskutieren. AM ende zählt ja das, was der tüv-mann dann will.
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
So ist es.Hier können wir noch stunden diskutieren. AM ende zählt ja das, was der tüv-mann dann will.
das stimmt und daher wie schon vorher mein Tipp einfach hinfahren und da smit dem besprechen und gleich ausmachen wenn man das so macht das er das dann auch abnimmt und dann auch er das gleich macht..
denn ein andere kann schon wieder anders denken...
denn der rest ist Theorie denn jeder ist anders...
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
So ist es.Hier können wir noch stunden diskutieren. AM ende zählt ja das, was der tüv-mann dann will.
aber es ist schön das es auch von der "anderes Seite" auch sehr vernünftige gibt...
Recht herzlichen Dank für eure Antworten!!
Ich denke es führt sowieso kein vernünftiger Weg vorbei, deswegen werd ich mal zur Prüfstelle fahren und einen kleinen Schleimscheißer runterspielen🙂!!Viel. hilfts ja und ich komm mit dem Herrn auf einen gemeinsamen Nenner...ansonsten bin ich beim nächsten Autokauf um eine Erfahrung reicher!!
Grüße
Hallo,
ich wollt euch jetzt mal Fragen wie wiel Bodenfreiheit noch Fahrbar ist???
Das mann 11cm haben muss glaub ich nicht, ich hatte früher bei meinem golf 5cm Bodenfreiheit, kein Tüv hat was beanstande!
Ich möchte jetzt wissen, wie viel Bodenfreiheit ok ist??
Damit man auch noch vernüftig damit fahren kann??
mfg
gabs jetzt aber oft genug hier zu lesen.
Und wichtig ist, was die polizei beanstandet, und nicht der tüv
der tüv SOLL als grobe regel die genannten 8 und 11 nehmen.
aber wchtig ist halt, dass du niemanden bhinderst.
will sagen: is der wagen so tief, dass du über ordnungsgemäß angelegte straßen, und das sind in der regel alle gewidmeten, also öffentlichen, nicht mehr fahren kannst, ohne in schlangenlinien zu fahren oder ständig zu bremsen und über schnittkanten mit 3 km/h fahren musst, musst du damit rechnen, dass die schmiere abkassiert.
mit recht übrigens.
Die schon mehrfach angesprochenen Höhen beziehen sich ja bisher ausschließlich auf TÜV-Merkblätter, die als Empfehlung gelten. Nach -VdTÜV Merkblatt 751- muß das tiefergelegt Fzg, mit einer Person besetzt und vollem Tank, ein Hindernis von 800mm Breite und 110mm Höhe mittig berührungslos überfahren können. Davon unberührt bleiben elastische Teile. Ob der Prüfer es einträgt/ durchgehen läßt oder nicht ist ihm schließlich überlassen. Jedoch halten sich die meisten Prüfer an die TÜV-Merkblätter.
Bei einer zu großen Tieferlegung kann es in Einzelfällen aber passieren, dass durch die Tieferlegung eine andere Rechtsnorm berührt wird. In der StVZO sind alle Höhen für Beleuchtungseinrichtungen und Kennzeichen festgelegt.
Z.B.: Die Spiegelkante bei Fern - und Abblendlicht muß nach §50 Abs. 1 500mm betragen.