tüv bodenfreiheit

Audi A3 8P

Hallo miteinander!!

Wahrscheinlich ist dieses Thema schon tausend mal diskutiert worden, aber ich muss troztdem fragen🙂!!

Hab einen A3 Bj 2004 mit dem Serienfahrwerk und wollte mir jetzt entweder das S-line Fahrwerk einbauen lassen oder ihn einfach mit Eichbachfedern (30-30) tieferlegen lassen.
War jetzt in der Werkstatt und die haben mal die Bodenfreiheit ausgemessen. Die schockierende Nachricht lautete:" Wir haben nur 1cm Spielraum auf die 11cm die mind. dasein müssen um beim Tüv zu bestehen!!

Meine Frage jetzt: "Fahrt ihr alle ohne Tüv oder wie macht ihr das😁 ??"

Außerdem bin ich sehr verwundert darüber, da das Sportfahrwerk vom Ambition oder auch von der S-line nie die nötigen 11cm haben kann!! Selbst wenn ich das orig. S-line Fahrwerk einbauen würde, ist es laut Werkstatt nicht möglich beim Tüv zu bestehen😕!!

Bitte helft mir aus der Patsche, denn es macht echt keinen Spaß mit einem 1meter hohen Radkasten durch die Gegend zu fahren😁

lg

58 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher



Zitat:

Original geschrieben von wima


das ist keine Gefälligkeitsabnahme sondern einen Sonderabnahme die auch dementsprechend kostet..

das ist absolut keine Illusion denn man kann alles mit Aufwand so umbauen und so..
Ich bin da halt schon fanatisch das mus sich zugeben...
aber es gibt sie halt die Verrückten....grins

Naja, aber bedenke bitte, dass es bei einer Polizeikontrolle, sagen wir: wenig Relevanz hat, ob irgendein teil vom tüv abgenommen ist.

EIne Gefälligkeitsabnahme ist eine Abnahme, die nicht durch eingehende Überprüfung des Ing. sondern durch evtl. ne Schachtel Pils zum Erfolg führt.

Kommt immer wieder vor. Und darum kann man sich als Polizei halt nicht immer drauf verlassen.

es ist alles legal gelaufen und ich wurde dadurch schon verdammt oft von der Polizei aufgehalten worden auch in Österreich denn es gibt ja das Wörtherseetreffen und alles ohne Probleme...

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Grundsätzlich hilft es dir ja nix, ohne den Umbau da anzutanzen.
Der Prüfer kann dir evtl. sagen, wie ER es überprüft und wo seine Grenzen sind.

Mit Pech fährst du halt wieder heim und schraubst es hoch.

da muss ich Dir vollkommen recht geben..

Sowas ist abhängig wie er drauf ist und was man für einen erwischt..

Aber wenn man ein Original - Fahrwerk vom Hersteller einbaut darf das eigentlich absolut kein Thema sein...

Mag alles sein.
Das Wörtherseetrefen ist eh so eine fragwürdige sache. Kontrolltechnisch gesehen.

Dein Fahrzeug unterliegt von der Zulasung her NUR deutschen bestimmungen.
Dich dürfen die eigentlich nicht abkassieren.

Ich sags nochmal, weil es ständig wiederkommt.

Nur, weil du 100 Jahre fährst und 1000 mal kontrolliert wurdest, ist es dadurch nicht legaler.

Die hatten keine AHnung, haben nicht genau geschaut oder sonstwas.
KANN alles sein.

mit dem originalen S-Line Fahrwerk kommst du bestimmt nicht unter die 11cm.
11cm bei festen Teilen, wie Schweller, Unterboden, Ölwanne...
8cm auf bewegliche Teile, wie Frontlippen...
so steht es in der Anleitung von meinem Gewindefahrwerk und mein bester Kumpel ist TÜV Beamter.
Ich hab meinen Wagen VA ca.55mm und HA ca.45mm tiefergelegt und bin vorne in der mitte mit dem Unterboden 11cm vom Boden entfernt.

Gruss Denis

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Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Mag alles sein.
Das Wörtherseetrefen ist eh so eine fragwürdige sache. Kontrolltechnisch gesehen.

Dein Fahrzeug unterliegt von der Zulasung her NUR deutschen bestimmungen.
Dich dürfen die eigentlich nicht abkassieren.

Ich sags nochmal, weil es ständig wiederkommt.

Nur, weil du 100 Jahre fährst und 1000 mal kontrolliert wurdest, ist es dadurch nicht legaler.

Die hatten keine AHnung, haben nicht genau geschaut oder sonstwas.
KANN alles sein.

naja die messen schon nach und es werden auch Autos wo die Eintragungen nicht passen stillgelegt und das dürfen sie auch machen habe ich mir auch in Deutschland sagen lassen

Zitat:

Original geschrieben von S/ist/nicht/genug


mit dem originalen S-Line Fahrwerk kommst du bestimmt nicht unter die 11cm.
11cm bei festen Teilen, wie Schweller, Unterboden, Ölwanne...
8cm auf bewegliche Teile, wie Frontlippen...
so steht es in der Anleitung von meinem Gewindefahrwerk und mein bester Kumpel ist TÜV Beamter.
Ich hab meinen Wagen VA ca.55mm und HA ca.45mm tiefergelegt und bin vorne in der mitte mit dem Unterboden 11cm vom Boden entfernt.

Gruss Denis

das ist richtig solange man keine Sonderabnahme machen lässt.

und das denke ich auch das wenn man sowas verbaut da keine Probleme bekommen dürfte...

Auch das mag sein.
In D fasst man nur Ausländer an, bei denen das Fzg. nicht verkehrssicher ist.

Und frag nicht, warum ich das weiß.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Auch das mag sein.
In D fasst man nur Ausländer an, bei denen das Fzg. nicht verkehrssicher ist.

Und frag nicht, warum ich das weiß.

ist ja jetzt egal...

warum was ist dir denn passiert wenn ich fragen darf?

Nix. Aber ich machs jeden Tag. Andere Seite quasi.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Nix. Aber ich machs jeden Tag. Andere Seite quasi.

darf ich das so verstehen das du ein Polizist bist?grins

dann müsstest du ja wissen was sache ist und was alles geht....

Was glaubst du, warum ich das geschrieben habe, dass es wurst ist, was tüv einträgt. zumindest im weitesten sinne.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Was glaubst du, warum ich das geschrieben habe, dass es wurst ist, was tüv einträgt. zumindest im weitesten sinne.

jetzt muss ich mal einen respekt aussprechen...

das ist jetzt ehrlich gemeint..

das so jemand mal neutral ist und nicht immer nur seinem Beruf nachgeht und so..

ja natürlich kommt es auch darauf an wie man mit jemanden spricht und alles und wie er drauf ist aber ich bin von natur aus der höfliche und das glaube ich macht schon auch was aus wenn man die Polizei nicht immer voll dumm anmacht oder so..

machen ja auch nur ihrern job...

ein risiko ist bei so einem Auto immer dabei aber man muss auch sagen das wenn er was finden möchte auch was findet egal ob das dann mit der Tiefe zusammen hängt...grins

Ich machs halt gerne, also Autos. darum fahr ich auch das auto, dass da unten steht.

Ansonsten sag ich Danke!

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Ich machs halt gerne, also Autos. darum fahr ich auch das auto, dass da unten steht.

das finde ich immer am schönsten wenn es bei solchen Personen solche auch gibt die das auch machen...

habe mich am Wörthersee selber lange mit einem unterhalten und dan nist herausgekommen das er seinen Job macht und so und er selber voll rumschraubt...grins

voll genial finde ich das...

wie gesagt ich mache alles so das nichts schleift oder sonst was also alles profesionell...

Zitat:

Original geschrieben von S/ist/nicht/genug


mit dem originalen S-Line Fahrwerk kommst du bestimmt nicht unter die 11cm.
11cm bei festen Teilen, wie Schweller, Unterboden, Ölwanne...
8cm auf bewegliche Teile, wie Frontlippen...
so steht es in der Anleitung von meinem Gewindefahrwerk und mein bester Kumpel ist TÜV Beamter.
Ich hab meinen Wagen VA ca.55mm und HA ca.45mm tiefergelegt und bin vorne in der mitte mit dem Unterboden 11cm vom Boden entfernt.

Gruss Denis

Also dann müssen die Leute von der Werkstatt einen totalen Dachschaden haben!! Die haben ihn gemessen und sagten nämlich, dass da nur 1 cm spielraum wäre!! ...sprich an der tiefsten Stelle wären es 12cm! Und wie gesagt hab ich das Standardfahrwerk drinnen!

Also eins von beiden kann da jetzt nicht stimmen! Kann man es beim Tüv auch kostenlos nachmessen lassen vor dem Umbau?

lg

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