tüv bodenfreiheit

Audi A3 8P

Hallo miteinander!!

Wahrscheinlich ist dieses Thema schon tausend mal diskutiert worden, aber ich muss troztdem fragen🙂!!

Hab einen A3 Bj 2004 mit dem Serienfahrwerk und wollte mir jetzt entweder das S-line Fahrwerk einbauen lassen oder ihn einfach mit Eichbachfedern (30-30) tieferlegen lassen.
War jetzt in der Werkstatt und die haben mal die Bodenfreiheit ausgemessen. Die schockierende Nachricht lautete:" Wir haben nur 1cm Spielraum auf die 11cm die mind. dasein müssen um beim Tüv zu bestehen!!

Meine Frage jetzt: "Fahrt ihr alle ohne Tüv oder wie macht ihr das😁 ??"

Außerdem bin ich sehr verwundert darüber, da das Sportfahrwerk vom Ambition oder auch von der S-line nie die nötigen 11cm haben kann!! Selbst wenn ich das orig. S-line Fahrwerk einbauen würde, ist es laut Werkstatt nicht möglich beim Tüv zu bestehen😕!!

Bitte helft mir aus der Patsche, denn es macht echt keinen Spaß mit einem 1meter hohen Radkasten durch die Gegend zu fahren😁

lg

58 Antworten

muss halt jeder selbst für sich wissen

ich bin mit der tiefe gut zurecht gekommen, wobei wenn ich bei mein eltern in der gegnd wohnen würd,wäre mir das auto zu tief gewesen da ich dort ständig aufgesessen hab

mein audi den ich hat, da waren noch so 7cm bodenfreiheit vorhanden,das problem war da aber das er recht groß ist und nen langen radstatnd hat das ich in parkhäusern z.b.öfter mittig aufgesessen hab

Also ich bin letzten Sommer im Sauerland mit 4 Personen und Attraction-Fahrwerk beim Abbiegen von einer abschüssigen, steilen Straße auf eine dazu quer verlaufende Hauptstraße vorne auch aufgesessen...furchtbares Geräusch...zum Glück nur von unten sichtbare Kratzer an der Abdeckung unten...
Von daher brauch ich kein tieferes Fahrwerk, für Leute die öfters mit voll besetztem Auto fahren auch nicht zu empfehlen! 😉

mfg ballex

Egal welches FW, man prügelt ja auch allgemein nicht volle Kanne über Bodenwellen, Querfugen, abgeflachte Randsteine etc. .....

Also ich habe einen Golf IV und bei dem habe ich mit 18 Zoll BBS Le Mans noch zum Achsträger eine Bodenfreiheit von einer flachen Zigarettenschachtel mit TÜV.
Es gibt nämlich in Deutschland auch das Gesetzt wo steht, dass es keine Mindestfreiheit gibt was man einhalten muss sondenr man darf den fließenden Verkehr nicht behindern und man darf nicht Ferkehrsgefährdend sein sprich es sollte nichts schleifen oder so...
ich fahre so schon seit 5 Jahren damit rum...

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Zitat:

Original geschrieben von wima


Also ich habe einen Golf IV und bei dem habe ich mit 18 Zoll BBS Le Mans noch zum Achsträger eine Bodenfreiheit von einer flachen Zigarettenschachtel mit TÜV.
Es gibt nämlich in Deutschland auch das Gesetzt wo steht, dass es keine Mindestfreiheit gibt was man einhalten muss sondenr man darf den fließenden Verkehr nicht behindern und man darf nicht Ferkehrsgefährdend sein sprich es sollte nichts schleifen oder so...
ich fahre so schon seit 5 Jahren damit rum...

Na sowas. Du meinst, es gibt KEIN Gesetz, dass das vorschreibt.

Deine hier genannte Bodenfreiheit halte ich ohnehin für ne tole Schätzug. Wie müste dann wohl die Aufhängung aussehen.
Mir aber auch völlig egal.

Einhalten musst du die Höhen von Scheinwerfern und Kennzeichen.

Ob du nun TÜV hast oder auch seit 25 Jahren rumfährst. Das macht es nicht ein Stück legaler.

Es gibt anhalte und SOLLTE angaben.
80 und 110 mm sind halt richtwerte, die man einhalten SOLLTE.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher



Zitat:

Original geschrieben von wima


Also ich habe einen Golf IV und bei dem habe ich mit 18 Zoll BBS Le Mans noch zum Achsträger eine Bodenfreiheit von einer flachen Zigarettenschachtel mit TÜV.
Es gibt nämlich in Deutschland auch das Gesetzt wo steht, dass es keine Mindestfreiheit gibt was man einhalten muss sondenr man darf den fließenden Verkehr nicht behindern und man darf nicht Ferkehrsgefährdend sein sprich es sollte nichts schleifen oder so...
ich fahre so schon seit 5 Jahren damit rum...
Na sowas. Du meinst, es gibt KEIN Gesetz, dass das vorschreibt.

Deine hier genannte Bodenfreiheit halte ich ohnehin für ne tole Schätzug. Wie müste dann wohl die Aufhängung aussehen.
Mir aber auch völlig egal.

Einhalten musst du die Höhen von Scheinwerfern und Kennzeichen.

Ob du nun TÜV hast oder auch seit 25 Jahren rumfährst. Das macht es nicht ein Stück legaler.

Es gibt anhalte und SOLLTE angaben.
80 und 110 mm sind halt richtwerte, die man einhalten SOLLTE.

Tja das kannst glauben oder nicht aber es ist so..

Ich habe auf der Vorderachse eine Teiferlegung von 120mm

Die Aufhängung und Antriebswellen wurden natürlich dementsprechend angepasst..

Und ein "normaler TÜV" wird Dir das sicher nicht unter die Nase reiben nur das kannst auch glauben oder nicht denn das ist mir auch egal der hat mir sogar das Gesetzt gezeigt wo das drin steht...

Dann musst halt mal zu den richtigen Leuten gehen und es gibt immer noch die Sonderabnahmen...

Man sollte sich schon bisschen auskennen bevor man was sagt denn die Leute fragen ja nicht ohne Grund hier...

Sorry. Kenne mich da nicht so aus...
😉

Es gibt KEIN Gesetz, indem eine Bodenfreiheit beschrieben ist.

Es ist egal, was dir der TÜV durch eine Gefälligkeitsabnahme irgendwo hinschreibt.

5cm Bodenfreiheit halte ich weiterhin für Illusion.

Im Übrigen geht es hier nicht darum, was DU an deinem Auto verbaut und fragwürdigerweise, so es denn stimmt, abgenommen bekommen hast, sondern darum, ob es irgendwelche werte gibt, die als realistische Vorgaben gelten.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Sorry. Kenne mich da nicht so aus...
😉

Es gibt KEIN Gesetz, indem eine Bodenfreiheit beschrieben ist.

Es ist egal, was dir der TÜV durch eine Gefälligkeitsabnahme irgendwo hinschreibt.

5cm Bodenfreiheit halte ich weiterhin für Illusion.

das ist keine Gefälligkeitsabnahme sondern einen Sonderabnahme die auch dementsprechend kostet..

das ist absolut keine Illusion denn man kann alles mit Aufwand so umbauen und so..
Ich bin da halt schon fanatisch das mus sich zugeben...
aber es gibt sie halt die Verrückten....grins

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Im Übrigen geht es hier nicht darum, was DU an deinem Auto verbaut und fragwürdigerweise, so es denn stimmt, abgenommen bekommen hast, sondern darum, ob es irgendwelche werte gibt, die als realistische Vorgaben gelten.

ich wollte damit auch nur ausdrücken das alles möglich ist und so...

aber wenn ich was normales kaufe dann bekomme ich eh nichts was nicht sein darf...

Hies es nicht irgendwo mal Restfederweg 20mm ??

kam irgendwie bei unserem letzten Rieger Besuch zur Sprache....😕

Zitat:

Original geschrieben von wima



Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Sorry. Kenne mich da nicht so aus...
😉

Es gibt KEIN Gesetz, indem eine Bodenfreiheit beschrieben ist.

Es ist egal, was dir der TÜV durch eine Gefälligkeitsabnahme irgendwo hinschreibt.

5cm Bodenfreiheit halte ich weiterhin für Illusion.

das ist keine Gefälligkeitsabnahme sondern einen Sonderabnahme die auch dementsprechend kostet..

das ist absolut keine Illusion denn man kann alles mit Aufwand so umbauen und so..
Ich bin da halt schon fanatisch das mus sich zugeben...
aber es gibt sie halt die Verrückten....grins

Naja, aber bedenke bitte, dass es bei einer Polizeikontrolle, sagen wir: wenig Relevanz hat, ob irgendein teil vom tüv abgenommen ist.

EIne Gefälligkeitsabnahme ist eine Abnahme, die nicht durch eingehende Überprüfung des Ing. sondern durch evtl. ne Schachtel Pils zum Erfolg führt.

Kommt immer wieder vor. Und darum kann man sich als Polizei halt nicht immer drauf verlassen.

Zitat:

Original geschrieben von kawandy85


Hies es nicht irgendwo mal Restfederweg 20mm ??

kam irgendwie bei unserem letzten Rieger Besuch zur Sprache....😕

darüber ist mir nichts bekannt..

wie gesagt ich kann nur sagen was mir der Tüv lesen hat lassen und gesagt hat...

sicherlich ist das korrekt wenn man alles ohne Sonderabnahmen ect. machen möchte und ohne Risiko vom Auto...

Denn man kann es auch sicherlich übertreiben...

glaub ihr, dass es sinn machen würde im vorhinein mal bei der prüfstelle vorbei zu schauen und mit dem Abnehmer reden??
Hab noch nie was mitn tüv zum tun gehabt...deswegen weiß ich jetzt auch nicht, was eine sinnvollle taktik wäre um eventuell ein paar cm mehr rauszukriegen! Oder sagen die generell:"Wenn du die 11cm hast, kriegst die Zulassung, ansonsten pech gehabt"??

Wie schaut die Sache aus, wenn ich das orig. S-line Fahrwerk einbauen lassen würde??typisieren ja/nein?? wär ja da auch unter den 11cm
verstehs irgendwie nicht🙂

Grundsätzlich hilft es dir ja nix, ohne den Umbau da anzutanzen.
Der Prüfer kann dir evtl. sagen, wie ER es überprüft und wo seine Grenzen sind.

Mit Pech fährst du halt wieder heim und schraubst es hoch.

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