TÜV beanstandet unterschiedliche Einpresstiefen vone und hinten

Hallo,
Bei der letzten HU hat der TÜV beanstandet:
"Räder Felgen vorne und hinten unterschiedlich, Einpresstiefe und Felgenbreite stimmen nicht überein"

Wer kennt die einschlägigen Vorschriften? Müssen die Felgen vorn und hinten wirklich gleich sein?

Für meinen VW-Passat Kombi 3BG Bj.2005 habe ich mir nach einem Platten vor 2 1/2 Jahren zwei Fertigräder mit Leichtmetallfelge (Rondell 35 6,5x15 LK5/112 ET40) und M+S Reifen (Uniroyal MS plus 66 195/65 R15 91T) gekauft und vorne montiert. Hinten sind die originalen Stahlfelgen von VW mit gleicher Reifengröße aber anderem Reifenfabrikat geblieben. Die Leichtmetallfelgen haben eine ET=40, die originalen Stahlfelgen ET=37. Die neuen Leichtmetallfelgen haben eine ABE für meinen Passat. Bei der HU vor zwei Jahren gab es bei den selben Rädern keine Beanstandung. Der aktuelle Prüfer schimpfte über seinen Kollegen, der das vor zwei Jahren durchgehen ließ. Mündlich Begründung: So laufen die Reifen nicht in einer Spur.

Mir war bisher nur bekannt, dass die Reifen links und rechts gleich sein müssen, vorn und hinten aber unterschiedlich sein dürfen. Dabei habe ich stillschweigend vorausgesetzt, dass das auch für die Felgen gilt. Nachdem ich hier im Forum verschiedene Diskussionen über unterschiedliche ET vorn und hinten gelesen habe, vermute ich stark, dass sich in meinem Fall der Prüfer irrt. Aus meiner Sicht ist der Unterschied der ET von 3 mm fahrtechnisch ohnehin irrelevant. Die ABE der Leichtmetallfelgen schreibt vor:
"Ferner sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig" Das hat der Prüfer wahrscheinlich nicht realisiert. Ich kann das nicht nachempfinden, unterschiedliche Profile sollten mehr Einfluss haben als unterschiedliche Namen der Hersteller.

Falls die Felgen bzw. ET gleich sein müssen, welche Maßnahme würdet ihr vorschlagen:
1. Die gleichen Leichtmetallfelgen für hinten beschaffen und die Reifen von den Stahlfelgen ummontieren lassen.
2. Fertigräder mit gleichen Felgen aber unterschiedlichem Reifenfabrikat für hinten anschaffen. Das ginge zeitlich am schnellsten. Uniroyal MS plus 66 ist nicht mehr im Handel, der Nachfolger heißt MS plus 77, gleiches Profil ist also nicht mehr zu haben. Fertigräder mit Uniroyal 77 habe ich nicht gefunden, die müssten also erst montiert werden.
3. Die vorderen Reifen von den Leichtmetallfelgen auf die noch vorhandenen alten Stahlfelgen ummontieren lassen. Das ist die billigste Version, gefällt mir am schlechtesten.
4. Die Leichtmetallfelgen vorne durch Abstandscheiben um jeweils 3 mm weiter nach außen setzen. Dann ergäbe sich ebenfalls eine ET=37.
5. Eine andere geniale Idee 😉

Ich freue mich über jeden Hinweis. Vielen Dank schon einmal für eure Geduld und vielleicht Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Den Tip (zulässige) Räder für die TÜV-Abnahme zu leihen ... und anschließend die nicht zugelassenen Räder wieder aufzuziehen, halte ich nicht für gut, um das mal gelinde auszudrücken.

Zitat:

Original geschrieben von A8Raudi


aber unterschiedlich breite Spurplatten sind ok, sofern teuer abgenommen und eingetragen.
Ansonsten 4Räder für die Tüv-abnahme leihen
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Hallo,
herzlichen Dank für die vielen Antworten, Informationen und Tipps. Damit habt ihr mir sehr weiter geholfen.

Der TÜV-Prüfer hat also eindeutig Recht. Ob das wirklich technisch sinnvoll ist, das ist ein anderes Problem. So ist das nun einmal bei Vorschriften.
Ursprünglich wollte ich dem Prüfer auch nicht erklären, dass es bei der letzten Prüfung ohne Beanstandung ging. Ich will ja niemandem beim TÜV Probleme bereiten. Er hat allerdings ganz zum Schluss gefragt, wie lange ich die Felgen bereits habe.

Ich neige dazu, ein weiteres Paar der Leichtmetallfelgen zu kaufen. Allerdings weiß ich noch nicht, wie ich mit dem Kleingedruckten in der ABE umgehen soll, das unterschiedliche Reifentypen praktisch ausschließt:

"A04 .... Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen."

Bedeutet gleiche Profiltypen gleiche Klasse von Profilen (z.B. symmetrisch/unsymmetrisch) oder exakte Übereinstimmung? Exakte Übereinstimmung bedeutet bei einem Reifendefekt in der Regel, drei einwandfreie Reifen wegwerfen.

Genau genommen bedeutet es für mich wahrscheinlich, dass außer den Felgen auch alle Reifen identisch sein müssen (es sei denn, jemand erteilt seinen speziellen Segen). Der TÜV hatte lediglich beanstandet, dass ET und Felgenbreite nicht übereinstimmen. Nichts über die vorhandenen unterschiedlichen Reifenfabrikate (siehe oben). Allerdings verwies er unter Hinweise auf die ABE und deren Auflagen.

Den Tip (zulässige) Räder für die TÜV-Abnahme zu leihen ... und anschließend die nicht zugelassenen Räder wieder aufzuziehen, halte ich nicht für gut, um das mal gelinde auszudrücken.

Zitat:

Original geschrieben von A8Raudi


aber unterschiedlich breite Spurplatten sind ok, sofern teuer abgenommen und eingetragen.
Ansonsten 4Räder für die Tüv-abnahme leihen

Keine Angst,
ich werde sicher keine geliehenen Räder montieren, allein schon, weil ich nicht wüsste, woher ich sie bekäme. Ich würde ja meine auch nicht abbauen, nur um einem Freund einen Gefallen zu tun.

Andererseits, wenn die HU einen Monat später fällig wäre, würde ich das Auto mit Sommerreifen vorführen. Dann gäbe es überhaupt kein Problem. Bei einem eventuellen Unfall müsste im Zweifelsfall bewiesen werden, dass die Felgen die Ursache sind. Das halte ich für unmöglich.

Das ist natürlich auch ein Standpunkt...

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Zitat:

Original geschrieben von pasbernd



"A04 .... Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen."

Diese Auflage soll bei nem Passat mit 15" Allerweltsrädern gültig sein? 😕

Guck mal lieber noch mal.

Zitat:

Original geschrieben von jochjuma



Zitat:

Original geschrieben von pasbernd



"A04 .... Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen."
Diese Auflage soll bei nem Passat mit 15" Allerweltsrädern gültig sein? 😕

Guck mal lieber noch mal.

Hi

Auch meine 16" ATS Felgen haben diese Auflage im Gutachten. Datum 10.03.2009.

VG

Peter

Zitat:

Original geschrieben von pasbernd


...
3. Die vorderen Reifen von den Leichtmetallfelgen auf die noch vorhandenen alten Stahlfelgen ummontieren lassen. Das ist die billigste Version, gefällt mir am schlechtesten.
...

Ok, es gefällt dir am schlechtesten - aber ich stelle mir trotzdem grad die Frage, warum du das nicht gleich gemacht hast ... die Felgen hattest du ja schließlich (beim Platten) "dabei".

Oder gleich 4 Ronal-Felgen und die beiden alten Reifen da drauf, aber auch gleich (beim Platten).

Auch wenn die bei der HU kritisierte "Mischbefelgung" ggf. erlaubt wäre - sieht es nicht einfach sch***** aus, 2 Stahlfelgen und 2 Alufelgen am selben Fahrzeug?

Hallo,

Zitat:

Diese Auflage soll bei nem Passat mit 15" Allerweltsrädern gültig sein?

Die Auflage für vier identische Reifen steht in der ABE der Rondell-Leichtmetallfelgen, und zwar bei allen Fahrzeugtypen. Technisch nicht nachvollziehbar, aber kommerziell verständlich.

Zitat:

Ok, es gefällt dir am schlechtesten - aber ich stelle mir trotzdem grad die Frage, warum du das nicht gleich gemacht hast ... die Felgen hattest du ja schließlich (beim Platten) "dabei". ... - sieht es nicht einfach sch***** aus, 2 Stahlfelgen und 2 Alufelgen am selben Fahrzeug?

Das war im Herbst, und meine Zeit war knapp. Bei den örtlichen Reifendiensten (15 km entfernt) hätte ich zur Beginn der Wintersaison eine recht lange Wartezeit gehabt. Zwei neue Reifen samt Montage hätte ich ohnehin gebraucht. Außerdem sahen die vorderen Stahlfelgen auch nicht mehr so schön aus.

Tja, und die Fertigräder gab es im Versand im Sonderangebot, nicht sehr viel teurer als vor Ort Reifen + Montage. Ich brauchte also nur zu bestellen und zu schrauben. Ich habe nicht im Traum daran gedacht, dass bei der gleichen Reifengröße überhaupt irgendwelche Felgen-ABE existieren. Dafür wird es jetzt teurer 🙁

Für die Serienräder habe ich Abdeckungen, die den neuen Felgen auf den ersten Blick recht ähnlich sind.

Inzwischen habe ich (in einem anderen Versand als damals) die gleichen Felgen mit den gleichen Reifen gefunden und bestellt. Ich habe Lehrgeld bezahlt, aber dafür schönere Felgen und neue Reifen. Hoffentlich gibt es keine weiteren Überraschungen.

Zitat:

Original geschrieben von pasbernd


Der TÜV-Prüfer hat also eindeutig Recht. Ob das wirklich technisch sinnvoll ist, das ist ein anderes Problem. So ist das nun einmal bei Vorschriften.

Natürlich ist das sinnvoll. Unterschiedliche Spuren können grundsätzlich die Fahrstabilität stark verschlechtern.

Ob

und

in welchem Maße

das so ist, hängt natürlich von etlichen Faktoren ab. Reifen, Fahrzeuggeometrie, etc.

Und da das eben alles höchst relativ ist, verbietet man so einen schmu (imho) zurecht.

Hi,
solange Vorschriften sich auf konkrete Messgrößen beziehen, müssen sie auch zulässige Toleranzen berücksichtigen, um sinnvoll zu sein. Bei Luftdruck, Geschwindigkeit, Benzinmenge und Bremskraft ist das selbstverständlich.

Zitat:

Original geschrieben von Gummihoeker


Ja, die Felgen müssen identisch sein. 

Aber beim Smart nicht. Bei dem ist die Einpresstiefe vorne u. hinten unterschiedlich.

Das ist in der Fahrzeug-ABE aber auch expliziet so eingetragen, und daher vom KBA so genehmigt.

Zitat:

Original geschrieben von quali



Zitat:

Original geschrieben von Gummihoeker


Ja, die Felgen müssen identisch sein. 
Aber beim Smart nicht. Bei dem ist die Einpresstiefe vorne u. hinten unterschiedlich.

...der ist hier auch nicht Gegenstand der Besprechung. 😉

Zitat:

Original geschrieben von quali



Zitat:

Original geschrieben von Gummihoeker


Ja, die Felgen müssen identisch sein. 
Aber beim Smart nicht. Bei dem ist die Einpresstiefe vorne u. hinten unterschiedlich.

hiho

na und ....

ist bei manchen Audis auch nicht anders , die fahren vorne sogar breitere reifen als Hinten 😰

Gruss Dirk

Zitat:

Original geschrieben von dtgr



Zitat:

Original geschrieben von quali


Aber beim Smart nicht. Bei dem ist die Einpresstiefe vorne u. hinten unterschiedlich.

hiho

na und ....

ist bei manchen Audis auch nicht anders , die fahren vorne sogar breitere reifen als Hinten 😰

Gruss Dirk

Welche AUDI-Modelle sind das?

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