Du kannst das Auto nur an dem Ort anmelden, der in deinem Personalausweis als Wohnsitz aufgeführt ist (z.B.: HH) Und von dieser Stadt (HH) sind auch die amtlichen Kennzeichen Pflicht.
Nur wenn man mit einem bereits angemeldeten Auto (HH) den Wohnsitz wechselt (z.B. nach HB), kannst du evtl die bisherigen Kennzeichen behalten. In den meisten Fällen geht das heute schon. Bei einem Fahrzeugwechsel ist das nicht möglich.
DIe KfzVers richtet sich aber immer nach dem Wohnsitz lt. Personalausweis.