Türrempler durch Nachbarn

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Weis jemand, wie ich da jetzt vorgehe? Er streitet den Schaden ab. Ein Familienmitglied hat den Kontakt zum Auto aber gehört + gesehen und nachträglich nach dem Waschen ist der Schaden auch deutlich zu erkennen. Er ist 2-3 cm (1 cm bis auf den Lack). Ich weis, das klingt nach einer Lappalie, und wenn er es zugegeben hätte, dann würde ich sagen: "die 2 cm wegpolieren lassen, auf seine Kosten, und gut ist". Aber so? Da wollte ich mal hören, wie der Rechtsweg ausschaut?
Gruß Klaus

P.s: Die Polizei kümmert sich ja nicht darum!? Obwohl der nicht gemeldete Schaden ja eigentlich einer Fahrerflucht gleich kommt. Ich hätte das ohne meine Familie ja nie erfahren und der Nachbar meinte, auf meine Schadensanzeige (1 Std. später), ich könne ja einen Gutachter einschalten, er sehe da bei mir nichts.

Beste Antwort im Thema

Hallo.

Unser Fall ist zwar anders abgelaufen, aber vom Grundsatz dürfte das in die gleiche Richtung gehen. Vielleicht hilft dir das ja bei deiner Entscheidung, wie du vorgehen willst, weiter.

Beim Einparken hat eine Dame unseren Passat leicht hinten berührt. Sie ist ausgestiegen, hat kurz geguckt, stieg dann wieder ein und suchte sich einen anderen Parkplatz. Ein Nachbar hatte das beobachtet und informierte uns. Kurzerhand Polizei gerufen, die dann die Anzeige aufnahm. Die flüchtige wurde gefunden und bekam Post. Natürlich hat sie alles abgestritten. Aber durch den Abgleich der Polizei (Kratzer an unserem Stossfänger und Nummernschildhöhe des anderen PKWs ect.) hatte das wohl wenig Wert. Die Anzeige gegen sie wurde zwar eingestellt, die Versicherung hingegen musste zahlen.

Ich würde also in deinem Fall ebenfalls die Polizei bemühen. Sie muß jeder Anzeige nachgehen.

Grüße

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Zitat:

Original geschrieben von Schliesswinkel


Wenn Dein Familienmitglied, das eindeutig gesehen hat, eine Erklärung, die Hieb u. Sichfest ist, abgeben kann, ist das mit Sicherheit kein Problem.

Nach Zurredestellung, und dem Abstreiten des Nachbarn, ist Anzeige mit Strafantrag, der einzig gangbahre Weg.

Allerdings hast Du, nach meiner Meinung, mit deiner Rumfragerei, schon zuviel Zeit verplempert.

Rechtshilfe in Anspruch nehmen, auch wenn es etwas kostet, sauber formulieren lassen, Anzeige erstatten fertig, und abwarten.

Kenne ähnliches, nachdem der Gegner die Klageschrift in Händen hielt, hat er plötzlich eingelenkt.

Ist in unserem "Rechtsstaat" leider so.

Welche Hausnummer soll denn der Strafantrag bekommen?

Habe jetzt 'nen Rechtsanwalt gesprochen. Der wollte nur sagen, das ich
in der beweispflicht sei. Was soll das jetzt bedeuten? Musste hier schon jemand vor Gericht und nur mittels Zeugen ein Schadenersatz durchsetzen? Was kam dabei raus?

Gruß Klaus

PS: Nochmal: Habe einen Zeugen + den Schaden? Der Unfallgegner hat nichts? Ein Gutachten kostet mehr als der Schaden (so der Gutachter)!

Beweispflicht bedeutet, in der deutschen Rechtssprechung ist es so das Jemand so lange unschuldig ist, bis man ihm eine Tat beweisen kann. (Unschuldsvermutung)

In der Tat ist es so, dass du trotz Zeugen erst mal Beweisen musst, ob der Schaden auch von deinem Nachbar kommt. Er hat wohl seine Tür gegen dein Seitenteil gehauen, aber hat er dann gleichzeitig auch den Schaden verursacht. (Kratzer schon vorher da,etc)
Jetzt rächt sich wahrscheinlich das späte Autowaschen von dir.

Versuch doch einfach mal mit einer geschickten Gesprächstaktik u ein paar Dosen Bier deinen Nachbar von der Schuld zu überzeugen. Dann soll er das seiner privaten Haftpflicht melden u gut is.
Wenn du da den Rechtsweg einschlägst, könnte das auch unangenehme Folgen haben.

Ich drück dir die Daumen

Vor allem kostet ihn die private Haftpflicht nichts extra. Wäre auch gut, wenn man sich (endlich) gütig einigt. Wer will schon einen nervigen Streit mit seinem Nachbarn.

Während diesen Freds hätte ich das schon dreimal reparieren lassen.

Ist mir der Ärger nicht wert.

Zitat:

Original geschrieben von macattacs


Versuch doch einfach mal mit einer geschickten Gesprächstaktik u ein paar Dosen Bier deinen Nachbar von der Schuld zu überzeugen. Dann soll er das seiner privaten Haftpflicht melden u gut is.
Wenn du da den Rechtsweg einschlägst, könnte das auch unangenehme Folgen haben.

Ich drück dir die Daumen

Hm, der Schaden liegt ja schon 3 Wochen zurück. Dann noch ein Schuldeingeständnis des Versicherten zur Freude der Versicherung und dann noch die Rückstufung, die ordentlich Geld kostet.

Alles dumm gelaufen und vermutlich nicht mehr korrigierbar.

Am "Unfallort", wo alle Beteiligte waren musste der Geschädigte handeln, wenn er das unterlässt und 3 Wochen später einen Deal zu Lasten Dritter machen will wird das wohl nichts werden.

Gruß Peter

Zitat:

Original geschrieben von macattacs


Beweispflicht bedeutet, in der deutschen Rechtssprechung ist es so das Jemand so lange unschuldig ist, bis man ihm eine Tat beweisen kann. (Unschuldsvermutung)

In der Tat ist es so, dass du trotz Zeugen erst mal Beweisen musst, ob der Schaden auch von deinem Nachbar kommt. Er hat wohl seine Tür gegen dein Seitenteil gehauen, aber hat er dann gleichzeitig auch den Schaden verursacht. (Kratzer schon vorher da,etc)
Jetzt rächt sich wahrscheinlich das späte Autowaschen von dir.

Ich drück dir die Daumen

Dein Exkurs in das Beweisrecht ist leider falsch , Du verwechselst die gerichtliche Offizialmaxime der STPO und die Verhandlungsmaxime des Zivilprozeßes. Die Unschuldsvermutung entstammt dem Strafprozeß . Im Strafprozeß mußt Du gar nichts beweisen, das Gericht ermittelt selbsstätig und unabhängig vom Angeklagten den sachverhalt. Im Zivilprozeß (also hier ) gilt die Verhandlungsmaxime , das heißt der Richter oder das gericht ermitteln NICHTS, hier sind einzig und alleine die zwei Parteien Kläger und Beklagte beweispflichtig, der Prozeßgegenstand steht alleine zur Disposition der zwei Parteien, zieht der eine die Klage zurück ist das Verfahren beendet, das Gericht kann daran nichts ändern, im Strafprozeß bringt es nichts etwas zurück zuziehen, das Gericht ermittelt unabhängig. das Beweisrecht im Zivilprozeß ist sehr streng, kannst Du nicht beweisen, dass die Tür vorher unbeschädigt war und daß das gegnerische Fahrzeug den Schaden verursacht hat wird die Klage ohne wenn und aber abgewiesen, ein im Zweifel für den Kläger gibt es nicht. Der Beklagte braucht nichts zu beweisen, er braucht nicht seine Unschuld zu beweisen, Du willst was von ihm haben Du must beweisen. Ich denke der Anwalt wollte Dich darauf hinweisen, dass das Ganze nicht rosig aussieht. Aber wenn Zeugen da sind , besteht ja ein Beweis .

In diesem Sinne

Zitat:

Original geschrieben von klaus201


PS: Nochmal: Habe einen Zeugen + den Schaden? Der Unfallgegner hat nichts? Ein Gutachten kostet mehr als der Schaden (so der Gutachter)!

Hallo Klaus,

ich kann mich meinem Vorredner vorbehaltlos anschliessen, bis auf den Zeugen.

Du vermutest, das der Verursacher keine Zeugen hat, durch deine inkonsequente Handlungsweise konnte er sich genug Spielraum schaffen,
1. einen Zeugen zu bennen ( auch wenn dieser nicht am Ort zugegen war ( was schwer zu beweisen ist von deiner Seite aus )
2. einfach alles abzulehnen, sofern keine Lackspuren oder ähnliches von seinem Fahrzeug an deinem gefunden wurden.

Aufgrund des langen Zeitraumes kannst Du die Beweissicherung vergessen.

Gut gemeinter Rat, zahl den Schaden und gut ist, du wirst nicht als "Gewinner" aus der Sache hervorgehen.

Der RAe setzt gerne ein Schriftstück für dich auf, kostet rund 50.-€, aber ob sich dein Unfallgegner sich dadurch einschüchtern läßt ?

Denke eher nicht.

Gruß Markus

dass die Tür vorher unbeschädigt war und daß das gegnerische Fahrzeug den Schaden verursacht hat wird die Klage ohne wenn und aber abgewiesen, ein im Zweifel für den Kläger gibt es nicht. Der Beklagte braucht nichts zu beweisen, er braucht nicht seine Unschuld zu beweisen, Du willst was von ihm haben Du must beweisen. Ich denke der Anwalt wollte Dich darauf hinweisen, dass das Ganze nicht rosig aussieht. Aber wenn Zeugen da sind , besteht ja ein Beweis .

Genau das wollte ich damit sagen !!!!!

Ja, ich habe einen Zeugen und einen weiteren dafür, dass er keinen haben kann. Und einen dritten, dass das Auto im Mangelfreiem Zustand war.
Wir werden sehen.
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Ist doch die gleiche Geschichte, wie wenn ich den Schaden erst zugebe und dann alles abstreite vor der Versicherung (auch hier gäbe es keine Beweise, nichtmal Zeugen etc.). So kann es ja wohl nicht immer ablaufen.

Meiner Erfahrung nach würde ich auch sagen: Aus die Maus. Der TE hat viel zu viel Zeit verplempert, v.a. das muss er vor Gericht erst ´mal glaubhaft machen müssen. Und ob das gelingt? Wohl eher nicht.
Also, smart repair oder ´rauspolieren, damit hat´s sich, und, na ja, evtll ergibt sich ja - im positiven Sinne - ein Folgeschaden an derselben Stelle, den ein verantwortungsbewußter Verkehrsteilnehmer dann auch meldet...
Ärgerlich, aber wohl nicht mehr zu ändern.
Grüße vom Leidgenossen.

Zitat:

Original geschrieben von klaus201


Ja, ich habe einen Zeugen und einen weiteren dafür, dass er keinen haben kann.

Bitte nicht persönlich nehmen (!!), aber weshalb kann der Verursacher keinen Zeugen haben ?

Denke dran, der RAe oder gar das gericht danach fragt und läßt Vermutungen deiner Zeugen nicht zu.

Zitat:

Original geschrieben von klaus201


Und einen dritten, dass das Auto im Mangelfreiem Zustand war.

Und, was beweist dieses ? Du benötigst jemanden, der zum einem direkt den Verursacher bei dem Rempler unmittelbar gesehen und diesen noch besser, darauf angesprochen hat.

Ansonsten hat der Richter hier leichtes Spiel mit dir.

Helfen würden hier z.B. auch Bilder von beiden Fahrzeugen, wie diese gestanden haben.

Zitat:

Original geschrieben von klaus201


So kann es ja wohl nicht immer ablaufen.

Ich verstehe deine Verärgerung, aber die Erfolgsaussichten sind mehr als gering einzustufen.

Gruß Markus.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Und, was beweist dieses ? Du benötigst jemanden, der zum einem direkt den Verursacher bei dem Rempler unmittelbar gesehen und diesen noch besser, darauf angesprochen hat.
Ansonsten hat der Richter hier leichtes Spiel mit dir.

Genau das habe ich ja. Nur wird der Schaden 1,5 Wochen später abgestritten.

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Wo habe ich bisher Zeit "vertrödelt"?

Zitat:

Original geschrieben von klaus201


Ein Familienmitglied hat den Kontakt zum Auto aber gehört + gesehen und nachträglich nach dem Waschen ist der Schaden auch deutlich zu erkennen.

Soweit ja Okay, aber was wurde zwecks Beweissicherung getan - Handyfoto´s oder ähnliches - um den Stand der Fahrzeuge zueinander und deinen Schaden zu dokumentieren ?

Ansonsten steht die Aussage des Familienmitglieds gegen die Aussage des Verursachers der behaupten kann, das er es nicht war.

Wie gesagt, ich verstehe dich, aber wenn dir wirklich was an einer schnellen Schadensbehebung gelegen wäre, hätte ich allerspätestens 2 Tage danach ein KVA erstellen lassen mit dem Hinweis, zahle oder du bekommst Post vom RAe ( wie ich den letzten Teil hasse ) !

Wie gesagt, wir sprechen von fast (!) 18 Tagen, jetzt noch was an dem anderen Wagen festzustellen ist so gut wie ausgeschlossen.

Zitat:

Original geschrieben von klaus201


Und Zuhause hörte ich denn das da was vorgefallen war.

Wie lange danach ?

Gruß Markus.

Nach 2 Monaten kam der Gutachter und nach 2,5 Monaten will die gegnerische Versicherung bezahlen. - Nach Kostenvoranschlag wollte ich abrechnen lassen, da wie erwartet, weitere Rempler dazu kommen.
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Sie wollen so 500 Euro (Netto Reparturkosten) zahlen. Wie sieht es jetzt mit der Wertminderung aus. Habe ich unrepariert, da ein Recht drauf bei einem Lackschaden? Und wie hoch sollte der mindestens ausfallen?
Gruß Klaus

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Neuer Schaden. Durch Türrempler auf höhe der Tür. Lässt sich dort gut Smartrepair anwenden? 3 cm Schaden bis auf die Grundierung! Kosten?

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