TÜH bei der DEKRA

VW Golf 4 (1J)

Hallo Leute,

am vergangenen Freitag war ich beim TÜH. Der gute Prüfer hat sich richtig angestrengt etwas zu finden. Ich hatte wie vielleicht aus einem anderen Thead bekannt soweit alles machen lassen. Stossdämpfer, Achsmanschetten, Radlager, Achsvermessung und Querlenker.

Es hat dennoch 12 Mängel am Auto gefunden und mir darum natürlich die Plakette verweigert. Danach habe ich Ihn geschnappt, hoch gehoben in die Grube geworfen und die Bühne runter gefahren. Zumindest habe ich es mir so im Geist vorgestellt. :-)

Ich habe natürlich die Mängelliste meinem Werkstattmenschen auf den Tisch geworfen und wollte wissen was hier los ist, der konnte nur den Kopf schütteln. Der Prüfer hat fast eine viertel Stunde gebraucht um am Spurstangengelenk einen Fehler zu finden. Es wackelt wohl etwas, das ist jedoch so auf Anhieb nicht feststellbar. Die Bremsscheibe vorne wäre verschlisssen, wobei mir die Werkstatt versichert hat dass ich damit min. noch 3000 KM fahren kann, eher mehr. Bei der Feststellbremse angeblich ist der Leerweg zu groß hat aber volle Funktion.

Ich habe mir von VW damals Folie einkleben lassen (vor 6 Jahren) war drei mal beim TÜH damit, das erste mal war VW damit beim TÜH nie gab es eine Beanstandung, jetzt ist es ein erheblicher Mangel weil die Bremsleuchte überklebt ist.

Scheibenwischermotor hinten defekt TÜH Berlin sagt, zwei Spiegel ist o.K. kein erheblicher Mangel, Dekra Hessen es ist ein erheblicher Mangel.

Es geht mir mächtig auf den Kranz, dass diese Freaks beim TÜH machen können was sie wollen. Jetzt reichts, ich gehe gegen diesen Prüfer vor.
Rege ich mich hier nur künstlich auf, oder ist hier jemand auch meiner Meinung?

Beste Antwort im Thema

sorry ich kapiers net...

der tüh mensch hat recht!

1) alles was am auto dran ist MUSS funktionieren, auch wens keine pflicht ist. scheibenwischer hinten defekt -> mangel! mit sowas fährt man auch nicht zum tüv!

2) bremsen noch 300km gut heisst -> PLATT! man kann die bremsdicke im falle eines falles auch nachmessen. da gibts nix mit "werkstatt hat gesagt"...da gibts klipp und klare messwerte!

3) scheibenfolie übers bremslich kleben is net zulässig. steht im übrigen so in der abe! und wen die anderen prüfer tomaten auf den augen hatten dann is das deren problem.

4) ein spurstangenkopp is defekt oder net. wens wackelt -> durchgefallen. da es hier keine messwerte gibt liegt das im ermessens des prüfers. und wen der eben auf nummer sicher geht dann fällste eben durch!

im allgemeinen sind prüfer auch nur menschen. und wen man eben manche sachen nicht messen kann dann gehen einige auf nummer sicher. der tüv kümmert sich um DEINE gesundheit und die anderer verkehrsteilnehmer. und wen ich hier täglich sehe das man soch bremsscheiben vorne und hinten nebst blägen für 20euro bei ebay schiesst, dann noch die 225/40/18er auf die teuren alus um baumarkt kauft für n hunni dann prüft der tüv meiner meinung nach viel zu wenig!!!

andersrum soll der tüv am besten gleich beim halle betreten die plakette kleben weil man ja so n schönes auto hat, andersrum wimmelt es im netz zig tausende forenbeiträge die sich mit der problematik "hab neues auto mit neuem tüv gekauft und jetzt is mir 2 wochen später die vorderachse durchgefault"....euch kann mans echt net recht machen. kümmert euch um eure autos dann gibts auch tüv!

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Zitat:

Original geschrieben von Klammerbeutel


Ich habe mir von VW damals Folie einkleben lassen (vor 6 Jahren) war drei mal beim TÜH damit, das erste mal war VW damit beim TÜH nie gab es eine Beanstandung, jetzt ist es ein erheblicher Mangel weil die Bremsleuchte überklebt ist.

Es ist schon erschreckend, daß die Prüfungen über einen Zeitraum von 6 (!) Jahren schlampig durchgeführt wurden.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Klammerbeutel


Ich habe mir von VW damals Folie einkleben lassen (vor 6 Jahren) war drei mal beim TÜH damit, das erste mal war VW damit beim TÜH nie gab es eine Beanstandung, jetzt ist es ein erheblicher Mangel weil die Bremsleuchte überklebt ist.
Es ist schon erschreckend, daß die Prüfungen über einen Zeitraum von 6 (!) Jahren schlampig durchgeführt wurden.

Dann dürfte doch keine einziges Fahrzeug mit dritter Bremsleuchte und getöhnten Scheiben rumfahren?!?

Da gibt es doch eine ABE dazu, vlt steht ja da drin, dass die Lichtdurchlässsigkeit ausreicht für die Bremsleuchte?!? oder sowas...

§ 53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
......
(2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen.
.....

gibt es nicht auch einen pragraphen ab bjh.xy drei bremsleuchten oder sowas?!? vlt hat es damit was zu tun?

mfg

Die Tönungsfolie ist im Bereich der 3. Bremsleuchte auszuschneiden. Das ist die einzig zulässige Variante.

Also, Mahlzeit.
Ich hab mal versucht, mich "schlau" zu machen.
@bora: Der Paragraph ist schon mal der Richtige.
Der Gesetzgeber sagt aber auch:
"Zweck
Eine Leuchte, die dazu dient, anderen Verkehrsteilnehmern hinter dem Fahrzeug anzuzeigen, dass sein Führer die Betriebsbremse betätigt. Mindest- und Höchstwerte der Lichtstärke aller Leuchten sind vorgeschrieben.
Vorhandensein
Kategorien S1 oder S2 für alle Fahrzeugklassen vorgeschrieben Kat. S3 für Fahrzeugklasse M1 vorgeschrieben, sonst zulässig"

Fahrzeugklasse M1 sind gemäß der EG-Fahrzeugklassifizierung alle "Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz".
Somit fällt jeder PKW in diese Kategorie.
Die Vorschriften zum Anbau sind in § 53 Abs. 1 StVO geregelt (Höhe, Briete, blablabla...).
Gemäß Seite 20 der Regelung Nr. 7 der ECE-Regelungen muss die dritte Bremsleuchte eine Mindestlichtstärke von 25cd und eine Maximallichtstärke von 50cd bei Einzelnutzung haben. Wenn alle Bremsleuchten gleichzeitig genutzt werden, dann darf die Summe der Maximallichtstärke aller Leuchten 110cd nicht überschreiten.
Daraus schließe ich die Schlussfolgerung, dass theoretisch die Lichtstärke der Bremslichter geprüft werden müsste, wenn man eine getönte Heckscheibe hat. Und diese dürfte nicht unter 25cd liegen.
Also müsste der TÜH-Kollege des TE eine Prüfung der Lichtstärke durchgeführt haben. Sollte dies nicht der Fall sein, kann er ihm die, durch die "Scheibentönung verdeckte" dritte Bremsleuchte nicht als Mangel zur Laste legen.

Referenzen:
http://mitglied.multimania.de/Autoelektrik/Egh.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen
www.bmvbs.de/static/ECE/R-7-Begrenzungs-Schluss-Bremsleuchten.pdf

Viele Grüße

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Die Tönungsfolie ist im Bereich der 3. Bremsleuchte auszuschneiden. Das ist die einzig zulässige Variante.

Falsch.

@kamikaze schumi
Welche Alternative schlägst du vor für den Fall, daß die Folie zu dunkel ist und du trotzdem die von Bassment genannten Vorgaben erfüllen mußt?

Wenn die Folie zu dunkel ist und die dritte Bremsleuchte nicht mehr als solche wahrzunehmen ist dann muss erst ausgeschnitten werden. Vorher nicht. Deine Aussagen das es grundsätzlich verboten ist die Leuchte zu überkleben ist nach wie vor falsch.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


@kamikaze schumi
Welche Alternative schlägst du vor für den Fall, daß die Folie zu dunkel ist und du trotzdem die von Bassment genannten Vorgaben erfüllen mußt?

ich denke mal wenn der tüv das ankreidet, haste entweder die möglichkeit dir einen anderen zu suchen, der einen anderen objektiven eindruck hat oder du greifst zum skalpel und schneides das stückchen aus

Was ist, wenn er (für den TÜV) die dritte Bremsleuchte ausbaut? Wenn sie nimmer vorhanden ist, muss sie auch nicht gehen? Der Ausbau ist einfach und braucht wenig Zeit?

Zitat:

Original geschrieben von bestaude


Was ist, wenn er (für den TÜV) die dritte Bremsleuchte ausbaut? Wenn sie nimmer vorhanden ist, muss sie auch nicht gehen? Der Ausbau ist einfach und braucht wenig Zeit?

Ab 1998 ist die dritte Bremsleuchte vorgeschrieben, muss ergo angebaut und funktionsfähig sein.

Beim Golf IV war die 3. Bremsleuchte meines Wissens nach bereits Pflichtausstattung.

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi


Wenn die Folie zu dunkel ist und die dritte Bremsleuchte nicht mehr als solche wahrzunehmen ist dann muss erst ausgeschnitten werden. Vorher nicht. Deine Aussagen das es grundsätzlich verboten ist die Leuchte zu überkleben ist nach wie vor falsch.

naja die 3. bremsleuchte hat ne zulassung als selbige....ich kenne zuminderst keine zulassung in der steht "darf bei bedarf überklebt werden"....dann wäre ja auch ein nachträhliches lasieren oder das tönen mittels einer feinstrumpfhose drüberziehen (net lachen wurde so ende der 80er/anfang 90er regelmässig gemacht) zulässig sofern die leuchtkraft nicht beinträchtig wird?!

Genau so siehts aus.
Wenn Du Deine Heckscheibe tönst und die Leuchtkraft der dritten Bremsleuchte nicht weniger als 25cd beträgt, musst Du nix ausschneiden.
Und wenn die Bremsleuchte für Autos ab BJ: 1998 Pflicht ist, beinhalten dies lediglich den Verbot des Ausbaus oder der technischen Veränderung.
Solange Du keinen Aufkleber über das Ding machst, sollte es keine Probleme geben. VORAUSGESETZT, sie funktioniert und leuchtet stark genug.

naja ist überkleben keine technische veränderung?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


naja ist überkleben keine technische veränderung?

Nö, wieso?

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