TT ohne Heckspoiler

Audi TT 8N

Moin,
ich habe gestern mal den Spoiler abmontiert um zu sehen wie es drunter aussieht (Schmutz, Rost) da er locker war und auf Kopfsteinpflaster nervig vibriert hat. Ich hab' 'nen Schock gekriegt als ich den Rost an allen vier Löchern gesehen habe!
Kann ich das bei Audi reklamieren? Wie lange gibt es eigentlich Garantie für den Lack und Rost?

Was ich eigentlich fragen wollte 😁 : Ist es bedenklich ohne Spoiler zu fahren? Und ist es gesetzlich erlaubt?
Mir gefällt es nämlich so viel besser! Ich bin heute Morgen ca. 120km auf der Autobahn gefahren, auch über 230. und ich muss sagen, dass ein Unterschied zu bemerken war. Der TT fühlt sich wie eine Limousine an, richtig schwammig.

Hat jemand von euch den Spoiler schon abgemacht? Wie wurden die Löcher zugemacht (zugeschweisst, verzinnt etc.)? Fotos und Erfahrungen wären hilfreich...Danke.

33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von patrick1977


...Ich fahre einen TT Coupe 11/2001. Hat jemand zufällig denselben ohne Spoiler und wie ist die Resonanz darauf...

Den wirst Du in Deutschland wahrscheinlich nicht finden.

Nachdem der Spoiler serienmäßig verbaut wurde (2000?), gabs auch ne neue Gesamt-ABE für den TT.

Und da macht Audi keine Ausnahme - zumindest hab ich nie davon gehört.

Gruß

TT-Fun

Zitat:

Original geschrieben von TT-Fun


Und da macht Audi keine Ausnahme - zumindest hab ich nie davon gehört.

Gruß

TT-Fun

Hallo,

so kann man das nicht sagen siehe Bild.

Gruß
TT-Eifel

Zitat:

Original geschrieben von TT-Eifel


Hallo,
ne das ist nicht so, es ist genau anders herum.
Bei den nachgerüsteten Modellen muss eine Bescheinigung mitgeführt werden, dass der Spoiler erlaubt ist.
Diese wurde mit jedem nachgerüsteten Modell von Audi mit ausgeliefert.

Gruß
TT-Eifel

Hallo Eifel,

doch, schon. Da es sich um eine aerodynamische Änderung handelt, ist der An- als auch der Abbau eintragungspflichtig (mit Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Audi wird das Fahrzeug dort zudem als "ohne Spoiler" vermerkt).

Wir hatten doch genau dazu eine Diskussion (hab den Thread leider nicht mehr gefunden - vielleicht kennt ihn moerf noch).

Gruß

TT-Fun

Zitat:

Original geschrieben von TT-Eifel


Hallo,
so kann man das nicht sagen siehe Bild.

Gruß
TT-Eifel

Ah, prima. Steht da nicht drin, daß der Abbau eintragungspflichtig ist ? 😉

Gruß

TT-Fun

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Zitat:

Original geschrieben von TT-Fun


Ah, prima. Steht da nicht drin, daß der Abbau eintragungspflichtig ist ? 😉

Gruß

TT-Fun

Hallo,

ja für alle die ab Werk damit ausgeliefert wurden, für die Nachrüstmodelle ist das anders.

Nach der Spoiler Nachrüstung bekam jeder eine Bescheinigung.
Auszug:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt nach dem Ein-und Ausbau der o.a. Fahrzeugteile bei Einhaltung der ggf. genannten Randbedingungen und Auflagen bestehen.

Eine Ein-bzw Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für Kraftfahrzeugverkehr ist nicht erforderlich.

Der Fahrzeugführer hat diesen Auszug einschließlich der erforderlichen Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- bzw. Anbaus der AUDI-Fachwerkstatt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlagen auszuhändigen.
Auszugende

Das heißt auf gut deutsch.
Wenn der Spoiler nachgerüstet wurde kann ich ihn abbauen und die Bescheinigung zu Hause lassen.
Dann entspricht das Fahrzeug wieder der EG Betriebserlaubnis
e1*97/27*0089*00-*01 oder e1*98/14*0089*02-*04
und damit ist alles i.O.

Gruß
TT-Eifel

Interessanterweise sind hier

http://www.icarde.com/audi-9/audi-tt-213.html

Fragmente des Threads abgebildet 😰

Bin sehr erstaunt.

Zurück zur Diskussion:

Aber der Abbau des Spoilers ist eine bauliche Veränderung, deren Ordnungsmäßigkeit vom Tüv bestätigt werden muß.

Und: die ABE der Nachrüstmodelle bleibt natürlich erhalten.

Gruß

TT-Fun

Aber wie geht der TÜV da vor...? Einfach hinfahren und den Spoiler austragen lassen oder sollte man sich vorher das Schreiben von Audi besorgen?

Zitat:

Original geschrieben von MrNase


Aber wie geht der TÜV da vor...? Einfach hinfahren und den Spoiler austragen lassen oder sollte man sich vorher das Schreiben von Audi besorgen?

Frag mal den User SamTTQ - der ist von der DEKRA.

Gruß

TT-Fun

Letztendlich stellt sich doch nur die Frage:
Wie gross ist das Risiko wenn ich Ihn entferne?
Tu ich es oder lass ich es bleiben?

Habt Ihr noch ein paar Meinungen auf Lager ?

Gruss ;-)

Zitat:

Original geschrieben von TT-Fun


Zurück zur Diskussion:

Aber der Abbau des Spoilers ist eine bauliche Veränderung, deren Ordnungsmäßigkeit vom Tüv bestätigt werden muß.

Und: die ABE der Nachrüstmodelle bleibt natürlich erhalten.

Gruß

TT-Fun

Hallo,

ich glaube wir reden da aneinader vorbei.

Etwas das ab Werk nicht ausgeliefert wurde und nie motiert war braucht man wenn es nicht eingetragen ist auch nicht austragen.

Sonst müssten alle die nicht haben nachrüsten lassen auch zum austragen fahren, aber was sollen die denn austragen lassen.

Also bei den Nachrüstmodellen kann man den Spoiler einfach abbauen und die Bescheinigung zu Hause lassen.
das trifft aber nur für die TT mit der EG-Betriebserlaubins Nr
e1*97*/27*0089*.. oder e1*98/14*0089*.. zu.

Ab 2001 gab es eine neue EG-Betriebserlaubnis e1*2001/116*0089*.. da muss dann der Spolier auch ausgetragen werden.

@ patrick1977
das kommt auf Dich und dein Können und Fahrweise an.
Ich kenn Leute die schon oft mit dem TT auf der Nordschleife waren und nie einen Spolier hatten.
Ich kenne auch TT-Fahrer die suchen wie verrückt nach den Querlenkern der ersten TT vor der Umrüstung das ist eine echte Rarität.

Gruß
TT-Eifel

Ich hab ein GWF verbaut und ESP an Bord: hätte keine Bedenken, ohne Spoiler zu fahren.

Letztendlich gefällt er mir aber MIT besser.

Gruß

TT-Fun

Zitat:

Original geschrieben von TT-Eifel


Hallo,
ich glaube wir reden da aneinader vorbei.
Etwas das ab Werk nicht ausgeliefert wurde und nie motiert war braucht man wenn es nicht eingetragen ist auch nicht austragen....

Richtig. Wenn er aber mit der Bescheinigung und Anbau von der Maßnahme zurück kam, würde ich mich lieber beim Tüv erkundigen.

Denn hier hat eine bauliche Veränderung stattgefunden. Diese findet nochmal statt, wenn ich ihn wieder entferne.

Da ich kein Rechtsexperte bin, würde ich mich lieber vorher erkundigen.

Gruß

TT-Fun

Schon mal jemand dran gedacht den Spoiler vom neuen TT zu verbauen?

Zitat:

Original geschrieben von smhb0310


Schon mal jemand dran gedacht den Spoiler vom neuen TT zu verbauen?

wohin denn?

Muss das mal so fragen, weil die Heckklappe vom 8J doch etwas von der 8N abweicht....

Zitat:

Original geschrieben von smhb0310


Schon mal jemand dran gedacht den Spoiler vom neuen TT zu verbauen?

Hallo,

die Idee von einem ausfahrbaren Spoiler kommt doch von einem 8N Fahrer.

8N Spoiler ausfahren

Gruß
TT-Eifel

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