Trotz Sachverständigengutachten will die Versicherung erneut prüfen
Vor ca. 1 Woche klingelte es an der Tür und man teilte mir mit, dass man mir in das parkendes Fahrzeug gefahren ist, bis auf einen leichten Lackschaden seitlich am linken hinteren Stoßfänger war nichts zu erkennen.
Da es sich um ein Leasingfahrzeug - Verursacher - handelt, sollte i.d.R. die Polizei gerufen werden, nach Rücksprache mit selbigen konnte man jedoch darauf verzichten.
Schadensnr. geben lassen und Sachverhalt geschildert, die nächste „freie“ Karosseriewerkstatt angesteuert mit der Bitte um Sichtung.
Der Mitarbeiter schaute kurz und bot an, ein paar Fotos zu schießen wobei einige „Dellen“ im Plastik – Mit Musterfolie - zu erkennen waren, ein Tausch wäre seiner Ansicht nach aber nicht erforderlich. Die Schadenssumme wurde ca. mit 600.-€ angegeben.
Ein kurzes Gespräch und Übergabe der Schadensnr. und Kopie der VIN habe ich darum gebeten, vor Übergabe an die Assekuranz mit mir Rücksprache zu halten.
2 Tage später erfragte ich den Stand der Dinge und dabei stellte sich heraus, dass die Bezifferung weitaus höher lag – 1500.-€ Euro - und der Kostenvoranschlag bereits an die Versicherung ohne mein Einverständnis übermittelt wurde.
Nix, keine Abtretung, kein Auftrag, nix wurde unterschrieben !!
Da ich keine verbindliche schriftliche Willenserklärung der Werkstatt gab war ich über die fehlende Rücksprache mit mir mehr als verwundert und habe die Versicherung angeschrieben, dass ein Sachverständigengutachten folgt.
Dieses liegt nun mit gut 1800.-€ Euro weit vorne und sieht den Tausch des beschädigten Bauteiles vor, konträr zu der Karosseriewerkstatt, die nur ausbessern wollte.
Nun erwägt die Versicherung eine Nachbesichtigung, die ich ablehnte, da keine glaubhafte Begründung für diese gegeben wurde.
Sollte ich einen Rechtsbeistand mit der Sache beauftragen ?
Möchte nur reparieren lassen, mehr nicht !
Beste Antwort im Thema
Der Versicherungsgutachter hat sicherlich nicht den Auftrag, die Kosten des ersten Gutachtens zu überbieten.
Daher würde ich spätestens jetzt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen und das weitere Vorgehen mit diesem abstimmen.
46 Antworten
Zitat:
@UliBN schrieb am 8. November 2016 um 14:32:53 Uhr:
Seit wann stellt eine gegnerische Versicherung ein Leihfahrzeug?
Die hat sich angeboten, eine Firma zu benennen, die für den Zeitraum der Instandsetzung zu deren Konditionen ein Leihfahrzeug stellt.
Eiern tu ich da nicht, halte mir aktuell nur alle Optionen offen, ohne dass die Assekuranz davon etwas erfährt.
Aktueller Sachstand ist nur der, dass das Gutachten eingetroffen ist und geprüft wird. Donnerstag möchte ich dann den Auftrag bei Händler geben.
Zitat:
@UliBN schrieb am 8. November 2016 um 14:32:53 Uhr:
Seit wann stellt eine gegnerische Versicherung ein Leihfahrzeug?
Gegenfrage: was hindert die gegnerische Versicherung daran, ein Leihfahrzeug anzubieten? Man muss das Angebot ja nicht annehmen.... (ich hab's mal getan und bin im Wortsinn nicht schlecht damit gefahren)
Ich habe mir auch schon von der gegnerischen Versicherung einen Leihwagen vermitteln lassen. habe gar nicht eingesehen selbst einen zu suchen. Die haben auf Zeit gespielt (ich solle doch fiktiv abrechnen) und schon bei Schadensmeldung habe ich meinen gebuchten Urlaub angegeben. Da sie sich Zeit gelassen haben mit der Reperaturfreigabe, haben sie mir halt für drei Wochen Urlaub ein Wohnwagentaugliches Fahrzeug zur Verfügung stellen müssen. Da der Vermieter seinen Vito nicht für drei Wochen blockieren lassen wollte, gabs eine nagelneue T-Klasse (E) . Der Versicherer hätte sich sicher einiges sparen können. Anwalt war nicht im Spiel (wohl aber die Drohung, noch teurer).
Zitat:
@lemonshark schrieb am 8. November 2016 um 17:02:08 Uhr:
Zitat:
@UliBN schrieb am 8. November 2016 um 14:32:53 Uhr:
Seit wann stellt eine gegnerische Versicherung ein Leihfahrzeug?
Gegenfrage: was hindert die gegnerische Versicherung daran, ein Leihfahrzeug anzubieten? Man muss das Angebot ja nicht annehmen.... (ich hab's mal getan und bin im Wortsinn nicht schlecht damit gefahren)
Ein Fahrzeug
stellenund ein Fahrzeug
anbietensind himmelweite Unterschiede.
Was soll das ganze Rumeiern hier?
Nutzungsausfall steht im Gutachten. Das hat nichts mit einem Ersatzfahrzeug oder den Mietkosten zu tun, sondern bezieht sich darauf, wenn man kein Ersatzfahrzeug anmietet. Ein Ersatzfahrzeug wird bezahlt, wenn es eine Klasse tiefer als das eigene ist. Und wer dann Sonderwünsche hat, muss den Mehrpreis aus eigener Tasche zahlen. Dafür braucht man keinen Anwalt.
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Im Schadenfall wie bei Dir hat man Anspruch (im Gutachten 2 Tage) auf ein Fahrzeug.
Nur beläuft sich der Anspruch meist auf eine Klasse niedriger wie man selbst fährt. 59 EUR ist sicher ein Mietwagen der untere Mittelklasse.
Du kannst dir das Geld auch auszahlen lassen und selbst ein Fahrzeug mieten (4 türig) oder eben nicht. Hab ich so gemacht und ein Kleinwagen für 29 EUR / Tag ergattert. Nur ich hatte 10 Tage Ausfall, da summiert es sich.
Eventuell hilft diese Übersicht für eine Recherche. https://de.wikipedia.org/wiki/Mietwagenklassifizierung oder http://www.mietwagen24.de/fahrzeugklassen/
Wo ist da jetzt eigentlich das Problem? Was hast du zu verbergen? Vermutlich nichts, also Gutachter des VR an die Möhre lassen und abwarten.
Der Versicherungsgutachter hat sicherlich nicht den Auftrag, die Kosten des ersten Gutachtens zu überbieten.
Daher würde ich spätestens jetzt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen und das weitere Vorgehen mit diesem abstimmen.
Was habt ihr alle eigentlich für ein Problem?
Das Auto soll doch repariert werden, Ich versteh das ganze rumgeeier hier nicht.
Wagen in die Werkstatt und reparieren lassen.
Bei dem Affentanz den der TE hier veranstaltet (Kostenvoranschlag in Werkstatt A, dann Gutachten, dann reparieren in Werkstatt B) würde ich als Sachbearbeiter der Versicherung auch hellhörig werden.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 9. November 2016 um 01:16:42 Uhr
Bei dem Affentanz den der TE hier veranstaltet (Kostenvoranschlag in Werkstatt A, dann Gutachten, dann reparieren in Werkstatt B) würde ich als Sachbearbeiter der Versicherung auch hellhörig werden.
Du solltest richtig lesen, bevor man hier sein Statement abgibt, was nicht im Ansatz den Kern der Sache betrifft.
Ich habe keinen Kostenvoranschlag in Auftrag gegeben, dieser wurde eigenmächtig erstellt und ohne mein Wissen weitergeleitet.
Noch habe ich diesen jemals postalisch oder per Mail erhalten.
Schwer, gelle ?
Ist schon merkwürdig, woher kennen die die gegnerische Versicherung.
Hast du der Werkstatt die Versicherungsdaten gegeben oder haben die sich diese eigenmächtig besorgt, z. B. über den Zentralruf mit dem Kennzeichen des Gegners und wenn, woher kannten die das?
Hast du der Werkstatt überhaupt irgend einen Auftrag erteilt, mündlich oder schriftlich?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 9. November 2016 um 09:56:08 Uhr:
Hast du der Werkstatt die Versicherungsdaten gegeben oder haben die sich diese eigenmächtig besorgt, z. B. über den Zentralruf?
Hast du der Werkstatt überhaupt irgend einen Auftrag erteilt, mündlich oder schriftlich?
Das Lesen des Eröffnungsbeitrags kann manchmal ungemein hilfreich sein....
Wenn jemand zu einer Werkstatt geht und fragt was die Reparatur kostet, dann ist das erst mal sehr wohl ein Auftrag einen KVA zu erstellen, allerdings natürlich zu lasten des Auftraggeber. Die Versicherung hätte die Werkstatt nicht informieren dürfen.
Zu allem anderem: Reparieren lassen und die Rechnung einreichen, den Minderwert, die Kostenpauschale und den Ausfall auszahlen lassen und dann mal abwarten.
Sorry, das stimmt, aber so verhält man sich auch nicht.
Wenn man vermeiden will, dass so etwas passiert, dann gibt man keine sensiblen Daten heraus.
Es dürfte dem TE schwer fallen, seine Version zu belegen, nachdem er der Werkstatt alle Versicherungsdaten mitgeteilt hat, denn auch mündliche Verträge haben Gültigkeit.
Der TE benötigt IMO einen Rechtsbeistand.
Welche sensiblen Daten ? Eine Kopie der VIn hat dieser erhalten, um die Teile zu berechnen und den Schaden zu beziffern, dem stimmt man doch zu ?
Und wenn ... wenn ein mündlicher Vertrag geschlossen wäre, hat man sich nicht an dessen Absprachen gehalten mich im Vorfeld über die Schadenshohe zu unterrichten, sondern man hat direkt die Assekuranz kontaktiert.
Meine laienhafte Intention war es, den Schaden beheben zu lassen und hierzu ein günstiges Angebot der Versicherung vorzulegen. Dieses sollte jedoch von mir aus geschehen und nicht über Dritte, da ich federführend in der Sache sein wollte.
Und "alle" Versicherungsdaten ... welche ? Die Schadensnr. ist ohne eine unterschriebene Willenserklärung = Abtretung meinerseits ist nutzlos.
Somit sehe ich die vorgebrachten Argumente obsolet an.
Ich gehe eher davon aus, dat der Typ dat schnelle Geld wollte, und nur Teillackieren und Spachteln wollte, mehr nüscht.