Trotz Sachverständigengutachten will die Versicherung erneut prüfen
Vor ca. 1 Woche klingelte es an der Tür und man teilte mir mit, dass man mir in das parkendes Fahrzeug gefahren ist, bis auf einen leichten Lackschaden seitlich am linken hinteren Stoßfänger war nichts zu erkennen.
Da es sich um ein Leasingfahrzeug - Verursacher - handelt, sollte i.d.R. die Polizei gerufen werden, nach Rücksprache mit selbigen konnte man jedoch darauf verzichten.
Schadensnr. geben lassen und Sachverhalt geschildert, die nächste „freie“ Karosseriewerkstatt angesteuert mit der Bitte um Sichtung.
Der Mitarbeiter schaute kurz und bot an, ein paar Fotos zu schießen wobei einige „Dellen“ im Plastik – Mit Musterfolie - zu erkennen waren, ein Tausch wäre seiner Ansicht nach aber nicht erforderlich. Die Schadenssumme wurde ca. mit 600.-€ angegeben.
Ein kurzes Gespräch und Übergabe der Schadensnr. und Kopie der VIN habe ich darum gebeten, vor Übergabe an die Assekuranz mit mir Rücksprache zu halten.
2 Tage später erfragte ich den Stand der Dinge und dabei stellte sich heraus, dass die Bezifferung weitaus höher lag – 1500.-€ Euro - und der Kostenvoranschlag bereits an die Versicherung ohne mein Einverständnis übermittelt wurde.
Nix, keine Abtretung, kein Auftrag, nix wurde unterschrieben !!
Da ich keine verbindliche schriftliche Willenserklärung der Werkstatt gab war ich über die fehlende Rücksprache mit mir mehr als verwundert und habe die Versicherung angeschrieben, dass ein Sachverständigengutachten folgt.
Dieses liegt nun mit gut 1800.-€ Euro weit vorne und sieht den Tausch des beschädigten Bauteiles vor, konträr zu der Karosseriewerkstatt, die nur ausbessern wollte.
Nun erwägt die Versicherung eine Nachbesichtigung, die ich ablehnte, da keine glaubhafte Begründung für diese gegeben wurde.
Sollte ich einen Rechtsbeistand mit der Sache beauftragen ?
Möchte nur reparieren lassen, mehr nicht !
Beste Antwort im Thema
Der Versicherungsgutachter hat sicherlich nicht den Auftrag, die Kosten des ersten Gutachtens zu überbieten.
Daher würde ich spätestens jetzt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen und das weitere Vorgehen mit diesem abstimmen.
46 Antworten
Ich wollte dieses hier mit einem Update zum Abschluss bringen.
Es wurde nach Einlassung eines Rechtsbeistandes auf eine neue Begutachtung verzichtet, die Instandsetzung erfolgte beim Opel Händler. Wertminderung wurde in vollem Umfang ausgekehrt, gleiches gilt die die entstandene Reparaturechnung.
Leider war es dann wenig von Erfolg gekrönt, siehe hier.
Also dann einerseits Glückwunsch und andererseits weißt Du ja nun, wo Du am besten mal gleich hinrennst. 🙂