Trotz Sachverständigengutachten will die Versicherung erneut prüfen
Vor ca. 1 Woche klingelte es an der Tür und man teilte mir mit, dass man mir in das parkendes Fahrzeug gefahren ist, bis auf einen leichten Lackschaden seitlich am linken hinteren Stoßfänger war nichts zu erkennen.
Da es sich um ein Leasingfahrzeug - Verursacher - handelt, sollte i.d.R. die Polizei gerufen werden, nach Rücksprache mit selbigen konnte man jedoch darauf verzichten.
Schadensnr. geben lassen und Sachverhalt geschildert, die nächste „freie“ Karosseriewerkstatt angesteuert mit der Bitte um Sichtung.
Der Mitarbeiter schaute kurz und bot an, ein paar Fotos zu schießen wobei einige „Dellen“ im Plastik – Mit Musterfolie - zu erkennen waren, ein Tausch wäre seiner Ansicht nach aber nicht erforderlich. Die Schadenssumme wurde ca. mit 600.-€ angegeben.
Ein kurzes Gespräch und Übergabe der Schadensnr. und Kopie der VIN habe ich darum gebeten, vor Übergabe an die Assekuranz mit mir Rücksprache zu halten.
2 Tage später erfragte ich den Stand der Dinge und dabei stellte sich heraus, dass die Bezifferung weitaus höher lag – 1500.-€ Euro - und der Kostenvoranschlag bereits an die Versicherung ohne mein Einverständnis übermittelt wurde.
Nix, keine Abtretung, kein Auftrag, nix wurde unterschrieben !!
Da ich keine verbindliche schriftliche Willenserklärung der Werkstatt gab war ich über die fehlende Rücksprache mit mir mehr als verwundert und habe die Versicherung angeschrieben, dass ein Sachverständigengutachten folgt.
Dieses liegt nun mit gut 1800.-€ Euro weit vorne und sieht den Tausch des beschädigten Bauteiles vor, konträr zu der Karosseriewerkstatt, die nur ausbessern wollte.
Nun erwägt die Versicherung eine Nachbesichtigung, die ich ablehnte, da keine glaubhafte Begründung für diese gegeben wurde.
Sollte ich einen Rechtsbeistand mit der Sache beauftragen ?
Möchte nur reparieren lassen, mehr nicht !
Beste Antwort im Thema
Der Versicherungsgutachter hat sicherlich nicht den Auftrag, die Kosten des ersten Gutachtens zu überbieten.
Daher würde ich spätestens jetzt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen und das weitere Vorgehen mit diesem abstimmen.
46 Antworten
Wenn du der Werkstatt, neben den Daten der gegnerischen Versicherung sogar die Schadennummer mitgeteilt hast, erweckt das den Anschein eines Auftrags.
Du bist Herr des Geschehens, also kannst du tun was du möchtest, mit allen Folgerungen.
Warum dem Lacker die Schadensnummer einer Versicherungsgesellschaft geben wenn man keine Leistung von ihm möchte?
Um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen erfolgt so etwas erst mit der Beauftragung.
@Hapabla
ich verstehe Deine Intransparenz gegenüber der Versich. nicht. Du hast da einen Stein ins rollen gebracht (eigentlich ja der Schadensverursacher), willst die Regulierung selbst in den Händen halten, etwas läuft schief und beharrst auf Deine Rechte.
Der Versich., die zu den Missverständnissen nicht beigetragen hat und die Behebung des Schaden zahlen soll legst Du Steine in den Weg.
Für mich so erst mal völlig unverständlich.
Und dann schreiben dass Du den Schaden nur repariert haben willst. Ernsthaft jetzt?
Anwalt? Gegen die Werkstatt oder gegen wen?
EDIT: so weit wie @Oetteken wollte ich nicht gehen weil der Lacker ja auch mitten im Leben steht und ohne unterzeichneter Abtretungserklärung nicht beginnen sollte etwas in die Wege zu leiten, der sollte sich eher auskennen als der unwissende Kunden der zum ersten mal einen Schaden erlitten hat
@Oetteken,
aus der Schadensnr. ergibt sich die Versicherung, solltet Ihr doch wissen, oder seit ihr nicht vom Fach ?
Den Anschein eines Auftrages ... da bin ich mal gespannt wie man das rechtlich haltbar in einen verbindlichen Auftrag umsetzen möchte.
@Rufus,
inwiefern bin ich Intransparent ?
Lies mal den Eingangspost, bis dato hat die Versicherung nur den KVA ( gegen meinen Willen ) und das daraus resultierende Gutachten erhalten, mehr nicht.
Weder stehe ich aktuell in Korrespondenz zu denen, noch wurde etwas abgelehnt oder zugestimmt.
Zitat:
@Hapabla schrieb am 9. November 2016 um 11:05:14 Uhr:
@Rufus,
inwiefern bin ich Intransparent ?
Lies mal den Eingangspost, bis dato hat die Versicherung nur den KVA ( gegen meinen Willen ) und das daraus resultierende Gutachten erhalten, mehr nicht.Weder stehe ich aktuell in Korrespondenz zu denen, noch wurde etwas abgelehnt oder zugestimmt.
Intransparent in dem Du der Versicherung die Nachbesichtigung nicht zugestehst. Und das obwohl Du nicht fiktiv abrechnen sondern den Schaden repariert haben möchtest.
Warum das? Die Versich. hätte die Reparaturkostenübernahme schon bescheinigt haben können.
Du wärst damit zum Fachbetrieb, Abtretung unterschrieben und fertig.
... gegen Deinen Willen. und da hängst Du Dich nun dran auf oder wie.
PS: ich habe mir alles durchgelesen, der Eingangspost ist ja soweit eindeutig u. zeigt ja auf was falsch lief, oder Du verstehst nicht was Du geschrieben hast, dann steht ja immer noch eine Bearbeitungszeit des Geschreibsel zur Verfügung
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Wir wollen doch mal auf dem Boden bleiben, gelle und nicht von Geschreibsel reden, oder ist der Hochmut hier immer noch existent !?
Weshalb ich die Nachbesichtigung verweigere ist doch bereits beschrieben, da mir keine Begründung für diese genannt wurde, oder überlesen ?
War rhetorisch gemeint.
Weshalb sollte ich auch dieser zustimmen, da es nun doch ein Sachverständigengutachten gibt.
Damit denke ich, sollte die Sache letztlich auch für euch beendet sein.
Die Meinungen und Kritiken sind zur Kenntnis genommen worden.
Ich denke, der TE weiß genau, was er falsch gemacht hat, bzw. was schief gelaufen ist, nur eigene Fehler zuzugeben ist schwer.
Es ist gar nicht nachvollziehbar, warum eine freie Karosseriewerkstatt aufgesucht wird, wenn man Anspruch auf die Markenwerkstatt hat.
Auch scheint der Irrglaube vorhanden zu sein, dass Kostenvoranschläge kostenlos sind.
Ich glaube etwas ganz anderes, aber lassen wir das.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 9. November 2016 um 12:16:38 Uhr:
Es ist gar nicht nachvollziehbar, warum eine freie Karosseriewerkstatt aufgesucht wird, wenn man Anspruch auf die Markenwerkstatt hat.
Nachvollziehbar ist das für mich schon: ich gehe auch zum Lackierer meines Vertrauens und lasse mir erstmal sagen, was es dort kostet (was in zwei Fällen zur fiktiven Abrechnung und Reparatur bei eben jenem Lackierer geführt hat). Aber ich gebe dem keinerlei Versicherungsdaten. Wozu auch?
Was meistens bei fiktiver Abrechnung raus kommt, kann man in vielen Threads hier nachlesen.
Meistens hat man am Ende nicht viel Geld übrig, dafür aber eine halbgare Reparatur.
Kann man machen, wäre aber nicht mein Ding.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 9. November 2016 um 14:06:51 Uhr:
Was meistens bei fiktiver Abrechnung raus kommt, kann man in vielen Threads hier nachlesen.
Meistens hat man am Ende nicht viel Geld übrig, dafür aber eine halbgare Reparatur.
Kann man machen, wäre aber nicht mein Ding.
Was "meistens" dabei herauskommt, ist mir gepflegt Wurst. Für 500 Euro "Gewinn" tue ich mir das nicht an. Für ein paar Tausender dagegen durchaus. Vor allem bei gut gebrauchten Autos und bei Fahrzeugteilen, die erfahrungsgemäß ohnehin nicht ewig "schön" bleiben.
Irgendwas stimmt hier doch wohl nicht.
In einem Kostenvoranschlag steht nie etwas zu den Kostsätzen eines Ersatzfahrzeugs drin. Wenn überhaupt, dann nur die voraussichtliche Reparaturdauer. Alles andere würde schon in den Bereich einer juristischen Beratung fallenn.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 9. November 2016 um 12:16:38 Uhr
Ich denke, der TE weiß genau, was er falsch gemacht hat, bzw. was schief gelaufen ist, nur eigene Fehler zuzugeben ist schwer.
Falsch, welchen Fehler habe ich begangen ?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 9. November 2016 um 12:16:38 Uhr
Es ist gar nicht nachvollziehbar, warum eine freie Karosseriewerkstatt aufgesucht wird, wenn man Anspruch auf die Markenwerkstatt hat.
Da einige "Markenwerkstätten" keine Instandsetzungen durchführen können, da die entsprechenden Möglichkeiten fehlen und andere Unternehmen damit beauftragen.
Eingangs habe ich erwähnt, dass ich die Kosten gering halten wollte.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 9. November 2016 um 12:16:38 Uhr
Auch scheint der Irrglaube vorhanden zu sein, dass Kostenvoranschläge kostenlos sind.
Ich glaube etwas ganz anderes, aber lassen wir das
Glauben heißt nicht wissen, insofern solltest Du dich auf die von mir beschriebenen Fakten stützen und nichts dergleichen hinein interpretieren.
Das ein KVA kostenfrei sei, habe ich nicht anheim gestellt, wieder so eine Sache die hier einfach unterstellt wird.
Sicher würde ich dafür einen Betrag entrichten, wenn es dazu denn einen Auftrag gegeben hätte !
Es sollte eine Schätzung über die Schadenssumme geben, weder mehr noch weniger.
Erst als ich erfahren habe wie hoch der Schaden geschätzt wurde, habe ich ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Ich glaube du machst dich gerne selbst froh.
Ich möchte mich nicht streiten, daher bin ich jetzt hier raus.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 9. November 2016 um 19:28:22 Uhr:
Ich glaube du machst dich gerne selbst froh.
😁 😁 😁
Zitat:
@Oetteken schrieb am 9. November 2016 um 19:28:22 Uhr:
Ich glaube du machst dich gerne selbst froh.
Ich möchte mich nicht streiten, daher bin ich jetzt hier raus.
Streiten tu ich nicht, nur diskutieren, jedoch habe ich eine solche trotziges Verhalten nicht erwartet.
Man wirft mir etwas vor, ich widerlege es und dann so was.
Wie ich bereits vorab schrieb ... du glaubst ... zuviel.