Trike mit B-Führerschein
Hallo. Ich versuche mich Informationen darüber zu finden ob ich mit meinem PKW-Führerschein ein Trike fahren darf. Die neue Regel sagt ja, dass nach 2013 alle Trikes als Motorräder gelten. Nur wenn man den PKW-Führerschein vor 2013 gemacht hat, darf mit diesen ein Trike bewegen. Ich habe meinen 2006 gemacht.
Heute habe ich mir eine Piaggio MP3 250 angeschaut. Diese ist aus dem Jahr 2007 und hat keine Fußbremse aber eine Spurverbreitung auf 460mm. In der Zulassung steht, dass das Bike mit der Kennung L3E Zugelassen ist. Der Händler hat mir jetzt folgendes erklärt: Vor der neuen Führerscheinregel war das Bike wohl als L5E zugelassen. Das Bike wurde 2014 abgemeldet und 2015 angemeldet. Da aber heute alle Trikes als Motorräder gelten, werden diese auch mit der Kennung L3E zugelassen und man darf trotzdem diese mit dem alten B-Führerschein bewegen. Auch sagt er mir, dass die Voraussetzung der Fußbremse jetzt weggefallen ist. Tatsächlich habe ich jetzt in den neuen Regeln auch nirgendwo gefunden, dass eine Fußbremse vorhanden seien muss.
Was ist jetzt der Stand der Dinge? Darf ich das Bike fahren?
54 Antworten
Ok :-P dann kann ich nur noch sagen, dass Trikes egal ob ein oder zweispurig, bis 50 ccm und 45km/h Vmax mit B Führerschein gefahren werden dürfen, egal wann dieser gemacht wurde, da diese Fahrzeuge zur Klasse AM gehören
Zitat:
@janniszervas schrieb am 18. Januar 2017 um 14:18:12 Uhr:
Ein Trike ist vorne einspurig und hinten 2 spurig.Sagt adac und Wikipedia
http://www.duden.de/rechtschreibung/Trike
Zitat:
Bedeutungsübersicht:
[motorradähnliches] Fahrzeug mit drei Rädern
Tatsache ist jedenfalls, dass eine Zulassungsstelle von sich aus keine Umschlüsselung von L5e auf L3e vornimmt. Ich würde also davon ausgehen, dass der betreffende MP3 noch nie eine L5e-Zulassung hatte.
Um den von L3e auf L5e umzuschlüsseln ist mindestens ein Gutachten erforderlich, dass bestätigt, dass die technischen Voraussetzungen für eine Umschlüsselung auf L5e vorliegen. Ohne dieses Gutachten geht es schon mal grundsätzlich nicht.
Ich meine aber gelesen zu haben, dass derartige Umschlüsselungen inzwischen generell nicht vorgenommen würden, weiß aber nicht, ob es stimmt. Jedenfalls scheint eine Fußbremse (inzwischen) sehr wohl Voraussetzung für eine L5e-Zulassung zu sein. Nur die allerersten umgerüsteten MP3 konnten ohne Fußbremse auf L5e umgeschlüsselt werden, seit vielen Jahren ist dafür immer die Fußbremse erforderlich. Hintergrund ist wohl, dass bei dieser Fahrzeugklasse eine Bremse erforderlich, bei der mit einem Hebel beide Bremsen betätigt werden können.
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Er wird zum TÜV müssen. Aber da das Teil ja bein Händler steht, ist es sinnvoll, dass der Händler das macht, wenn er das Teil verkaufen will.
Der MP3 gilt als einspuriges Fahrzeug. Nachdem einem pfiffigen Mitarbeiter bei Piaggio auffiel, daß da nur ein paar Millimeter Spurweite fehlen um ein mehrspuriges Fahrzeug daraus zu machen wurde genau das getan und der MP3 mit etwas mehr Spurweite wurde nun als mehrspuriges Fahrzeug unter dem Namen MP3 LT vertrieben. Das LT im Namen steht also für "mit Klasse 3 fahrbar". Und natürlich mit B bis 2013.
Weder die Spurweite noch andere technische Daten ändern sich durch Ab- und Anmeldung. An der Story des Händlers stimmt also einiges nicht. Wahrscheindlich weiß er selber nicht, was er da hat und erzählt irgendwas vom Pferd...
Gruß Michael
Das stimmt nicht ganz, die Idee hatte kein Mitarbeiter bei Piaggio, sondern die stammt von der Firma 3P (Pedalo Power Parts). Die boten lange vor Piaggio Umbauten auf L5e an. Erst als die ziemlichen Erfolg hatten, wurde Piaggio wach und wollte diesen doch recht großen Markt selbst abgrasen und hat den LT auf den Markt gebracht.
Wie man in eingen Großstädten wie z.B. Paris sehen kann durchaus mit Erfolg. Wenn man sich den MP3 genauer ansieht und in Relation zum Preis setzt ist das für Piaggio ein Bombengeschäft.
Der preis ist toll!! Wem da nicht auffällt, dass ein motorradschein+motorrad billiger ist, dem kann man nicht mehr helfen...
Allerdings ist der MP3 schon recht praktisch. Einfaches rangieren und auf/absteigen mit roll lock. 113 Liter serienmäßiger Stauraum. Dank der Durchlade kann man sogar Ski verstauen. Das bietet nicht einmal "das beste Motorrad der Welt" (das übrigens beim Preis noch eine zusätzliche "1" oder gar "2" vorne dran hat, also eher mit Pkw konkurriert).
Dass die Qualität des MP3 nicht so doll ist, merkt man nach der Garantiezeit.
Ich hatte ja selbst ein knappes Jahr lang einen MP3. Praktisch ist er, dass stimmt, das sind viele andere Roller aber auch.
Zuverlässig ist er aber nicht besonders, man kann in der Kiste richtig viel Geld versenken...
Zitat:
@hoinzi schrieb am 20. Januar 2017 um 07:50:07 Uhr:
Das stimmt nicht ganz, die Idee hatte kein Mitarbeiter bei Piaggio, sondern die stammt von der Firma 3P (Pedalo Power Parts). Die boten lange vor Piaggio Umbauten auf L5e an.
Interessant, das war mir neu. Ich wußte nur, dass der MP3 erst durch eine Spurverbreiterung zum mehrspurigen Fahrzeug wurde und das Modell die Zusatzbezeichnung LT erhielt.
Gruß Michael
Das Kürzel "LT" wurde erst durch Piaggio vergeben. Es gibt auch alte umgerüstete (und auf L5e umgeschlüsselte) "RL".
Aber jetzt wird der Umbau nicht mehr abgenommen. Piaggio hatte erfolgreich darauf verwiesen, dass für L5e eigentlich eine Integral-Fußbremse Pflicht sei und das war zu aufwendig nachträglich umzubauen.
Was Piaggio vergessen hat, ist, dass eigentlich auch ein vorderes Kennzeichen Pflicht ist. Passt aber nicht, wegen des Standlichts ganz unten bzw. Kühler etwas weiter oben. Das darf ggf. der Kunde ausbaden.
Zitat:
@janniszervas schrieb am 18. Januar 2017 um 14:18:12 Uhr:
Ein Trike ist vorne einspurig und hinten 2 spurig.Sagt adac und Wikipedia
Und selbst wenn sich Tine Wittler und Eva Brenner sich einig sind was schön sein soll -> im Falle vom Trike sagt der Gesetzgeber was Sache ist und nicht ADAC, Wikipedia oder RTL II. 😉
§6 FeV (zu Klasse A):
Zitat:
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
Wo steht da »die symmetrisch angeordneten Räder dürfen nur hinten weiter auseinanderstehen, vorne ist es verboten, das tut dann kein Trike mehr sein tun«? 😉
Was ist bei dir dann ein Can-am Spyder 990? Ein Fliewatüt? Ne, sicher auch nicht. Denn es kann weder fliegen noch ist es gut im Wasser. 😁
Im Ernst: Nicht symmetrisch angeordnet -> beispielsweise ein Motorrad mit Beiwagen. Symmetrisch angeordnet: z.B. ein kaputter VW Käfer, nach durchzechter Nacht mit halbem Motorrad an Front aufgewacht.
Grüße, Martin
Zitat:
@tomS schrieb am 20. Januar 2017 um 10:40:47 Uhr:
Was Piaggio vergessen hat, ist, dass eigentlich auch ein vorderes Kennzeichen Pflicht ist.
Pflicht war. Wird seit 2014 oder 15 nicht mehr verlangt und ist seit 2015 auch ausdrücklich so geregelt, weiß aber nicht mehr wo.
Ab diesem Jahr wurde der Trikeführerschein doch wieder in die Klasse B mit eingezogen! Das wurde am 27.12.2016 durch die neue Führerscheinverordnung geändert.