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Trike mit B-Führerschein

Themenstarteram 17. Januar 2017 um 21:56

Hallo. Ich versuche mich Informationen darüber zu finden ob ich mit meinem PKW-Führerschein ein Trike fahren darf. Die neue Regel sagt ja, dass nach 2013 alle Trikes als Motorräder gelten. Nur wenn man den PKW-Führerschein vor 2013 gemacht hat, darf mit diesen ein Trike bewegen. Ich habe meinen 2006 gemacht.

Heute habe ich mir eine Piaggio MP3 250 angeschaut. Diese ist aus dem Jahr 2007 und hat keine Fußbremse aber eine Spurverbreitung auf 460mm. In der Zulassung steht, dass das Bike mit der Kennung L3E Zugelassen ist. Der Händler hat mir jetzt folgendes erklärt: Vor der neuen Führerscheinregel war das Bike wohl als L5E zugelassen. Das Bike wurde 2014 abgemeldet und 2015 angemeldet. Da aber heute alle Trikes als Motorräder gelten, werden diese auch mit der Kennung L3E zugelassen und man darf trotzdem diese mit dem alten B-Führerschein bewegen. Auch sagt er mir, dass die Voraussetzung der Fußbremse jetzt weggefallen ist. Tatsächlich habe ich jetzt in den neuen Regeln auch nirgendwo gefunden, dass eine Fußbremse vorhanden seien muss.

Was ist jetzt der Stand der Dinge? Darf ich das Bike fahren?

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54 Antworten
am 17. Januar 2017 um 22:38

Ja. Du hast A mit 79.3 und 79.4.

Bei einer L3e-Zulassung? Bezweifle ich...

Zitat:

@Snboy2008 schrieb am 17. Januar 2017 um 22:56:58 Uhr:

Hallo. Ich versuche mich Informationen darüber zu finden ob ich mit meinem PKW-Führerschein ein Trike fahren darf.

Ausstellungsdatum Deines Führerscheins? Eingetragene Klassen?

Das sind ja wohl die wichtigsten Daten!

Den MP3 250 kennen wir. (Habe selbst einen.)

In der serienmäßigen LT Version ist er als L5e eingetragen und wird _nicht_ umgeschlüsselt.

In der serienmäßigen RL Version als L3e und kann umgerüstet (und dann auch umgeschlüsselt) werden.

Die EU-Fahrzeugklassen sind 19.1.2013 gar nicht geändert worden, nur die Fahrerlaubnisklassen.

Dein Händler erzählt Schmarrn oder Du hast ihn falsch verstanden.

Fußbremse ist offiziell nicht nötig, manche (wenige) Zulassungsstellen stellen sich Kraft ihrer Macht und Herrlichkeit trotzdem quer. Ist aber nur beim Umrüsten von Belang, denn Original haben sie ja eine EU-Betriebserlaubnis und keiner schaut sich das Fahrzeug an.

Schlimmer beim manchmal verlangten vorderen Kennzeichen, hier gab es sogar im Originalzustand Probleme. (Toitsches Recht vs EU-Recht)

Aber ganz ehrlich?

Mach den Motorrad-Führerschein!

Der MP3 ist qualitätsmäßig nicht so der Brüller. Auch selbst erfahren.

Mein Pia-Vertragshändler sagt, dass er aus billigsten chinesischen Teilen zusammengeklatscht wurde und die Händler die Wartung nicht gerne machen.

am 18. Januar 2017 um 8:52

Er redet von Trike, also mehrspurigem Fahrzeug.

Wenn es kein mehrspuriges Fahrzeug ist ... dann nicht. Aber dann ist es keine Frage der Fahrerlaubnisverordnung, sondern eine Frage des Zulassungsrechts.

Ich weiß, was ein Trike ist. "L5e" in Zeile J der Zulassungsbescheinigung.

Fahrerlaubnisse der Klasse B ausgestellt bis zum 18.1.2013 galten auch für diese Fahrzeuge. Würde der Führerschein neu augestellt, bekäme er die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 unter Klasse A. Aber er muß nicht neu ausgestellt werden, diese Berechtigung gilt automatisch.

Ich weiß aber nicht, wann sein Führerschein ausgestellt wurde und welche Klassen eingetragen sind.

Daran hängt alles!

Bekanntlich gilt der uralte Pkw-Führerschein auch für alle Motorräder: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html

(Früher nur bis 250ccm, aber diese Klasse gibt es nicht mehr.)

Vielleicht darf er also mit seinem (uralten) "Pkw-Führerschein" auch eine Turbo-Hayabusa fahren?!

Wenn das Ding auf L3e zugelassen ist, ist es rechtlich ein Motorrad, für das er mindestens A2 braucht. Deswegen ist die Aussage, er darf es fahren, wohl falsch. Sein Lappen ist von 2006, da darf er einen MP3 mit L3e Zulassung nie fahren.

am 18. Januar 2017 um 10:31

Das hat er alles im Eingangspost geschrieben. Führerschein (B) ist von 2006.

Dann hat er A mit den Schlüselzahlen 79.3 und 79.4 also A für Dreiräder.

Wenn nun die Karre kein Dreirad ist, sondern ein einspuriges Fahrzeug, dann darf er sie nicht fahren. Wenn man das Fahrzeug aber anders (als Dreirad) anmelden kann, dann darf er es fahren.

Wie gesagt, keine Frage des Führerscheins, sondern der Zulassung.

Schon richtig. Aber dann muss das Ding halt auch erst auf L5e umgeschlüsselt werden, was möglicherweise Probleme bereitet. Das sollte also der Händer bitteschön erledigen, bevor man das Ding kauft.

MP3 ohne L5e-Zulassung sind nur mit extremen Preisabschlägen verkäuflich.

Ein Trike ist seinem Aufbau nach dem Kraftrad sehr ähnlich. Sicherheitsgurte schützen den Fahrer und Beifahrer meist nicht ausreichend. § 21a Abs. 2 StVO ordnet daher an, dass bei Benutzung eines dreirädrigen Kraftfahrzeuges („Trikes“) ein geeigneter Schutzhelm zu tragen ist. Dies gilt dann nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. z.b. Piaggio ape

 

 

Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung  des Trikes: Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM (bis 19.01.2013 Klasse S) genügt für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nennleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.  Für Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich. Stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW benötigen Klasse A.

 

 

Wer dagegen eine Fahrerlaubnis für Pkw (Klasse B oder 3) besitzt, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, darf damit alle Trikes fahren. Nur in diesem Fall ist auch das Mitführen eines Anhängers am Trike erlaubt.

 

 

Neuregelung

Die ab dem 19.01.2013 erworbene Klasse B umfasst jetzt auch das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Soweit das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist. 

 

 

Quelle:adac

am 18. Januar 2017 um 13:07

schön abgeschrieben. Löst aber das Problem nicht.

Da steht nichts von Schlüsseln, wie le5. Ich wollte nur zeigen, dass es laut adac keine rolle spielt.

am 18. Januar 2017 um 13:11

Lies mal hier den zweiten Absatz.

https://de.wikipedia.org/wiki/Piaggio_MP3

Der mp3 ist aber kein Trike, er hat vorne eine zweispurige Achse und hinten nur eine einspurige Achse. Ein Trike ist vorne einspurig und hinten 2 spurig.

 

 

Sagt adac und Wikipedia

am 18. Januar 2017 um 13:23

Ja, darum geht es. Man kann den sowohl als Trike (zweispurig) als auch als Bike (einspurig) zulassen mit geringfügigen Änderungen.

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