Trike mit B-Führerschein
Hallo. Ich versuche mich Informationen darüber zu finden ob ich mit meinem PKW-Führerschein ein Trike fahren darf. Die neue Regel sagt ja, dass nach 2013 alle Trikes als Motorräder gelten. Nur wenn man den PKW-Führerschein vor 2013 gemacht hat, darf mit diesen ein Trike bewegen. Ich habe meinen 2006 gemacht.
Heute habe ich mir eine Piaggio MP3 250 angeschaut. Diese ist aus dem Jahr 2007 und hat keine Fußbremse aber eine Spurverbreitung auf 460mm. In der Zulassung steht, dass das Bike mit der Kennung L3E Zugelassen ist. Der Händler hat mir jetzt folgendes erklärt: Vor der neuen Führerscheinregel war das Bike wohl als L5E zugelassen. Das Bike wurde 2014 abgemeldet und 2015 angemeldet. Da aber heute alle Trikes als Motorräder gelten, werden diese auch mit der Kennung L3E zugelassen und man darf trotzdem diese mit dem alten B-Führerschein bewegen. Auch sagt er mir, dass die Voraussetzung der Fußbremse jetzt weggefallen ist. Tatsächlich habe ich jetzt in den neuen Regeln auch nirgendwo gefunden, dass eine Fußbremse vorhanden seien muss.
Was ist jetzt der Stand der Dinge? Darf ich das Bike fahren?
54 Antworten
Der neu eingeführte § 6 Abs. 3a der FeV gilt für Fahrerlaubnisse, die vom 27.12.2016 an erworben werden. Für die vorher ausgestellten Fahrerlaubnisse gilt weiterhin die Anlage 3 FeV in der bisherigen Fassung.
Aber darum geht es ja nicht, denn das Teil, um das es geht, ist ja gar kein Trike, sondern ein einspuriges Fahrzeug.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 20. Januar 2017 um 12:31:58 Uhr:
Der neu eingeführte § 6 Abs. 3a der FeV gilt für Fahrerlaubnisse, die vom 27.12.2016 an erworben werden. Für die vorher ausgestellten Fahrerlaubnisse gilt weiterhin die Anlage 3 FeV in der bisherigen Fassung.
Hast du dafür eine Quelle? Für mich liest es sich so als wäre für das Inland (!) lediglich das alter von 21 Jahren notwendig. Dies ist auf einigen Trike-Websites auch entsprechend formuliert. Aber eben ganz klar mit dem Hinweis »nur innerhalb Deutschlands mit Klasse B«.
Das Mindestalter war bereits ab 19.01.2013 auf 21 Jahre angehoben worden - bei Neuerwerb von Klasse A.
Grüße, Martin
Mach ich morgen im Dienst.
Merci!
Grüße, Martin
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Zitat:
@X_FISH schrieb am 22. Januar 2017 um 08:26:28 Uhr:
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 20. Januar 2017 um 12:31:58 Uhr:
Der neu eingeführte § 6 Abs. 3a der FeV gilt für Fahrerlaubnisse, die vom 27.12.2016 an erworben werden. Für die vorher ausgestellten Fahrerlaubnisse gilt weiterhin die Anlage 3 FeV in der bisherigen Fassung.
Hast du dafür eine Quelle? Für mich liest es sich so als wäre für das Inland (!) lediglich das alter von 21 Jahren notwendig. Dies ist auf einigen Trike-Websites auch entsprechend formuliert. Aber eben ganz klar mit dem Hinweis »nur innerhalb Deutschlands mit Klasse B«.Das Mindestalter war bereits ab 19.01.2013 auf 21 Jahre angehoben worden - bei Neuerwerb von Klasse A.
Grüße, Martin
So. Das widerspricht sich doch nicht.
Hier ist der Wortlaut aus der FeV:
§ 6
Abs. 3a: Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Abs. 6: Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013 geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1. Satz 1 gilt für Fahrerlaubnisse im Sinne des Absatzes 3a entsprechend. Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt.
Sprich: Wer mit 18 im Jahre 2013 den B erworben hat (vor dem Stichtag) -> wie früher Trike seit dem er den B hat - auch im Ausland.
Wer mit 18 im Jahre 2013 den B erworben hat (nach dem Stichtag) -> kein Trike bis zum 21. Geburtstag (also 2016). Entsprechend später wenn man z.B. erst 2016 den B erworben hat (dann 21 im Jahr 2019), Trike nur im Inland.
Also B mit Mindestalter 21 - oder vor dem 19.01.2013 erworbene Klasse B unabhängig vom Alter (was sich von alleine erledigt hat).
Richtig so?
Grüße, Martin
Äähhh. Ja, aber das ist jetzt vom Thema weg.
Ich habe Interesse an Piaggio mp3 250 mit l5e. Ich habe seit 2015 Führerschein Klasse B gemacht. Darf ich Piaggio mit Klasse B fahren?
Nur bis 18.1.2013 hat man zu B Klassen A 79.03, A 79.04 bekommen.
Zitat:
@tomS schrieb am 27. April 2019 um 23:36:14 Uhr:
Nur bis 18.1.2013 hat man zu B Klassen A 79.03, A 79.04 bekommen.
Ich habe so was im Internet gefunden, es stimmt nicht?
Die ab dem 19. Januar 2013 erworbene Klasse B umfasst jetzt auch das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Soweit das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Dreistellige Schlüsselzahlen gelten nur national.
Deine Ausgangsfrage war allgemeiner formuliert.
Zitat:
@tomS schrieb am 27. April 2019 um 23:50:17 Uhr:
Dreistellige Schlüsselzahlen gelten nur national.
Deine Ausgangsfrage war allgemeiner formuliert.
Darf ich trotzdem in Deutschland nicht fahren?
In Deutschland darfst Du fahren.
Aber ich weiß nicht, ob Du die Schlüsselzahl erst eintragen lassen musst.
Wiesen Sie, wie das funktioniert?
Soll ich einfach zur Führerscheinstelle vorbei kommen? Oder soll ich auch Prüfung machen?
Darf ich nicht ohne Schlüsselzahl fahren?
Entschuldigung für mein Deutsch. Danke!!
Zumindest kannst du da mal anfragen...