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Trickbetrüger im Internet, Anwalt gesucht

Themenstarteram 4. Februar 2008 um 8:28

Jetzt bin ich doch tatsächlich Trickbetrügern im Internet aufgesessen:

->MT-Nutzungsbedingungen

Wir reden da über ca. 200€.

Meine Frage:

Gibt's in diesem Forum vielleicht einen Anwalt, der sich mit so was auskennt?

Danke und Faschingsgruesse von:

UG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Warlord_WT

Ich habe das gleiche durch mit ->MT-Nutzungsbedingungen

. Hab zig mal schriftlich gekündigt (innerhalb von 3 Tagen nach Zustandekommen des "Vertrags"), Widerspruch geschrieben, angerufen etc. Nach der "letzten" Mahnung habe ich dann unter Vorbehalt gezahlt. Kann ich da jetzt noch was machen? Das bricht mich an, dass solche Typen offenbar alles in ihrer AGB schreiben können, auch wenn es gegen die gute Sitte ist... meiner Meinung nach sind solche Widerrufsauschlüsse in einer AGB nicht zulässig, aber ich bin ja kein Anwalt...

Hallo,

in Deinem Fall: Vergiss das Geld und verbuche es unter Lebenserfahrung.

Du könntest jetzt klagen, hast es aber durchaus schwer.

In meinen Augen haben solchen kleinen Trickbetrüger eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe: Sie bieten sich als Sparring-Partner an, um mit geringem finanziellem Risiko elementares Grundwissen über Schuld- und Kaufrecht sowie Verbraucherschutz-Gesetze zu erwerben und dieses Wissen zu erproben. Man wird "Gerichts- und Anwalt-fest" und im Idealfall bekommt man sogar Grundwissen über die Zivilprozessordnung.

Bei solchen kleinen Sachen braucht es keinen Anwalt, das Risiko ist überschaubar, derartige Fälle werden regelmäßig in der ersten Instanz geklärt. Aufgrund der Höhe des Schadens möglicherweise sogar im schriftlichen Verfahren.

Zu Deiner Situation: Es ist ein Vertrag zustande gekommen und Du bist daher zunächst in der Zahlschuld, der Webseiten-Betrieber in der Leistungsschuld. ABER: Betreffs Widerrufsausschluss in den AGB: Gucke mal §305(2) BGB (Gelten die AGBs überhaupt) dagegen 305a(2) (vielleicht gelten sie doch...). In jedem Fall dagegen: 305c (Verbot überraschender Klauseln). Zu Prüfen wäre außerdem, ob überhaupt erkennbar war, dass ein durch die Nutzung der Webseite eine Geldschuld entsteht.

Dein Problem nun: Da Du bezahlt hast, müsstest Du klagen um das Geld zurückzubekommen. Die Zahlung unter Vorbehalt hat keinen Wert.

Hättest Du nicht gezahlt, hätte die Betrügerfirma vor Gericht nachweisen müssen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Dazu hätten sie auch beweisen(!) müssen, dass deren AGB gültig sind. Und das wäre spannend geworden.

Viele Grüße

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Ich vermute mal, dass ein Anwalt, etc. teuerer ist als 200 Euro, somit den Vorgang unter Lebenserfahrung verbuchen bzw. Anzeige erstatten, führt dann (nach etwa einem halben bis einem Jahr) ggf zu einer Verhandlung und Verurteilung, falls auch andere Betroffene diesen Schritt unternommen haben. 

am 4. Februar 2008 um 10:48

Hallo Dr. Kloebner,

da die Seite so eindeutig auf Abzocke angelegt ist (Hinweise auf die Kosten sind außerhalb des Bildschirms in einem kleingedruckten Text und den AGB`s versteckt), würde ich einfach nicht bezahlen. Ich glaube nicht, dass außer Drohgebärden einer Inkassofirma tatsächlich ein Mahnbescheid erwirkt wird. Der kostet den Abzocker nämlich Geld, und das ist nicht der Sinn der Aktion, insbesondere, wenn seine Chancen vor Gericht gleich Null sind.

Grüße aus München.....

Zitat:

Original geschrieben von samothRenuaz

Hallo Dr. Kloebner,

da die Seite so eindeutig auf Abzocke angelegt ist (Hinweise auf die Kosten sind außerhalb des Bildschirms in einem kleingedruckten Text und den AGB`s versteckt), würde ich einfach nicht bezahlen. Ich glaube nicht, dass außer Drohgebärden einer Inkassofirma tatsächlich ein Mahnbescheid erwirkt wird. Der kostet den Abzocker nämlich Geld, und das ist nicht der Sinn der Aktion, insbesondere, wenn seine Chancen vor Gericht gleich Null sind.

Grüße aus München.....

Ich bin Deiner Meinung. Lass die doch klagen.

Auch würde ich von allen Seiten einen Ausdruck fertigen und der Staatsanwaltschaft mit der Bitte um rechtliche Prüfung zuleiten.

peso

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http://www.europakonsument.at/.../ek_detail.asp?id=26588&lang=DE

am 4. Februar 2008 um 12:30

Gibt es minderjährige Kinder/Enkel/Neffen/Nichten im Haus? ;)

Themenstarteram 4. Februar 2008 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von lmclehmann

Gibt es minderjährige Kinder/Enkel/Neffen/Nichten im Haus? ;)

Ja

 

UG

Vorsorglich an die in den AGB unter Widerrufsrecht genannte Adresse einen Widerruf schicken und gleichzeitig jede Zahlung ablehnen.

Ich kenne einen ähnlichen Fall wo daraufhin über Monate hinweg 10 (!) Mahnungen eines Inkasso-Büros eintrudelten, danach aber nichts mehr passierte.

am 4. Februar 2008 um 13:02

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Kloebener

Zitat:

Original geschrieben von lmclehmann

Gibt es minderjährige Kinder/Enkel/Neffen/Nichten im Haus? ;)

Ja

UG

Na wenn alle Stricke reißen, wovon bei solchen Internetseiten nicht auszugehen ist, könnte es ja sein, dass die lieben Kleinen einem eine freude machen wollten und sich da irgendwie verklickt haben. Wenn die Zwerge nicht gerade 3 sind, haben die Damen und Herren der Seite wohl Pech gehabt (was sie aus schon genannten Gründen/Artikeln wohl ohnehin schon haben).

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Kloebener

Jetzt bin ich doch tatsächlich Trickbetrügern im Internet aufgesessen:

->MT-Nutzungsbedingungen

 

Wir reden da über ca. 200€.

Meine Frage:

Gibt's in diesem Forum vielleicht einen Anwalt, der sich mit so was auskennt?

Danke und Faschingsgruesse von:

UG

Hallo,

ich habe drei Söhne und auch schon diese Schreiben von Inkasso-Unternehmen bzw. Rechtanwälten bekommen.

Beim ersten Mal habe ich noch Einspruch eingelegt, beim 2. Mal schon nicht mehr.

Allgemein (Verbraucherverbände etc.) wird von jeglicher Reaktion abgeraten.

Die Sache verläuft dann im Sande.

NUR wenn eine Zahlungsaufforderung vom Gericht eintrudelt, dann Einspruch bei dem betreffenden Gericht einlegen.

Das Gericht prüft diese Ansprüche nicht und wenn man nicht dagegen Einspruch einlegt, MUSS man zahlen.

Des Weiteren kann man sich den Sammelanzeigen anschliessen die von jeder Polizeidiensstelle aufgenommen und zentral z.B. bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt verwaltet werden.

Gurgeln im Internet mit den Namen der Inkasso-Unternehmen bzw. Rechtsanwälten bringt dich auch da mit einer Fülle von Informationen weiter.

gruss

19FC

 

am 5. Februar 2008 um 7:39

Ich habe das gleiche durch mit ->MT-Nutzungsbedingungen

. Hab zig mal schriftlich gekündigt (innerhalb von 3 Tagen nach Zustandekommen des "Vertrags"), Widerspruch geschrieben, angerufen etc. Nach der "letzten" Mahnung habe ich dann unter Vorbehalt gezahlt. Kann ich da jetzt noch was machen? Das bricht mich an, dass solche Typen offenbar alles in ihrer AGB schreiben können, auch wenn es gegen die gute Sitte ist... meiner Meinung nach sind solche Widerrufsauschlüsse in einer AGB nicht zulässig, aber ich bin ja kein Anwalt...

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