Trickbetrüger im Internet, Anwalt gesucht

VW Phaeton 3D

Jetzt bin ich doch tatsächlich Trickbetrügern im Internet aufgesessen:

->MT-Nutzungsbedingungen

Wir reden da über ca. 200€.

Meine Frage:
Gibt's in diesem Forum vielleicht einen Anwalt, der sich mit so was auskennt?

Danke und Faschingsgruesse von:
UG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Warlord_WT


Ich habe das gleiche durch mit ->MT-Nutzungsbedingungen
. Hab zig mal schriftlich gekündigt (innerhalb von 3 Tagen nach Zustandekommen des "Vertrags"😉, Widerspruch geschrieben, angerufen etc. Nach der "letzten" Mahnung habe ich dann unter Vorbehalt gezahlt. Kann ich da jetzt noch was machen? Das bricht mich an, dass solche Typen offenbar alles in ihrer AGB schreiben können, auch wenn es gegen die gute Sitte ist... meiner Meinung nach sind solche Widerrufsauschlüsse in einer AGB nicht zulässig, aber ich bin ja kein Anwalt...

Hallo,

in Deinem Fall: Vergiss das Geld und verbuche es unter Lebenserfahrung.

Du könntest jetzt klagen, hast es aber durchaus schwer.

In meinen Augen haben solchen kleinen Trickbetrüger eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe: Sie bieten sich als Sparring-Partner an, um mit geringem finanziellem Risiko elementares Grundwissen über Schuld- und Kaufrecht sowie Verbraucherschutz-Gesetze zu erwerben und dieses Wissen zu erproben. Man wird "Gerichts- und Anwalt-fest" und im Idealfall bekommt man sogar Grundwissen über die Zivilprozessordnung.

Bei solchen kleinen Sachen braucht es keinen Anwalt, das Risiko ist überschaubar, derartige Fälle werden regelmäßig in der ersten Instanz geklärt. Aufgrund der Höhe des Schadens möglicherweise sogar im schriftlichen Verfahren.

Zu Deiner Situation: Es ist ein Vertrag zustande gekommen und Du bist daher zunächst in der Zahlschuld, der Webseiten-Betrieber in der Leistungsschuld. ABER: Betreffs Widerrufsausschluss in den AGB: Gucke mal §305(2) BGB (Gelten die AGBs überhaupt) dagegen 305a(2) (vielleicht gelten sie doch...). In jedem Fall dagegen: 305c (Verbot überraschender Klauseln). Zu Prüfen wäre außerdem, ob überhaupt erkennbar war, dass ein durch die Nutzung der Webseite eine Geldschuld entsteht.

Dein Problem nun: Da Du bezahlt hast, müsstest Du klagen um das Geld zurückzubekommen. Die Zahlung unter Vorbehalt hat keinen Wert.

Hättest Du nicht gezahlt, hätte die Betrügerfirma vor Gericht nachweisen müssen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Dazu hätten sie auch beweisen(!) müssen, dass deren AGB gültig sind. Und das wäre spannend geworden.

Viele Grüße

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Mein Tip: einfach alle Mahnbescheide einfach wegschmeissen, da passiert nichts. Dazu gab es einen passenden und interessanten Artikel auf Spiegel Online: Sexgötter, Porschefahrer, SMS-Schnorrer

Zitat:

Original geschrieben von Warlord_WT


Ich habe das gleiche durch mit ->MT-Nutzungsbedingungen
. Hab zig mal schriftlich gekündigt (innerhalb von 3 Tagen nach Zustandekommen des "Vertrags"😉, Widerspruch geschrieben, angerufen etc. Nach der "letzten" Mahnung habe ich dann unter Vorbehalt gezahlt. Kann ich da jetzt noch was machen? Das bricht mich an, dass solche Typen offenbar alles in ihrer AGB schreiben können, auch wenn es gegen die gute Sitte ist... meiner Meinung nach sind solche Widerrufsauschlüsse in einer AGB nicht zulässig, aber ich bin ja kein Anwalt...

Hallo,

in Deinem Fall: Vergiss das Geld und verbuche es unter Lebenserfahrung.

Du könntest jetzt klagen, hast es aber durchaus schwer.

In meinen Augen haben solchen kleinen Trickbetrüger eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe: Sie bieten sich als Sparring-Partner an, um mit geringem finanziellem Risiko elementares Grundwissen über Schuld- und Kaufrecht sowie Verbraucherschutz-Gesetze zu erwerben und dieses Wissen zu erproben. Man wird "Gerichts- und Anwalt-fest" und im Idealfall bekommt man sogar Grundwissen über die Zivilprozessordnung.

Bei solchen kleinen Sachen braucht es keinen Anwalt, das Risiko ist überschaubar, derartige Fälle werden regelmäßig in der ersten Instanz geklärt. Aufgrund der Höhe des Schadens möglicherweise sogar im schriftlichen Verfahren.

Zu Deiner Situation: Es ist ein Vertrag zustande gekommen und Du bist daher zunächst in der Zahlschuld, der Webseiten-Betrieber in der Leistungsschuld. ABER: Betreffs Widerrufsausschluss in den AGB: Gucke mal §305(2) BGB (Gelten die AGBs überhaupt) dagegen 305a(2) (vielleicht gelten sie doch...). In jedem Fall dagegen: 305c (Verbot überraschender Klauseln). Zu Prüfen wäre außerdem, ob überhaupt erkennbar war, dass ein durch die Nutzung der Webseite eine Geldschuld entsteht.

Dein Problem nun: Da Du bezahlt hast, müsstest Du klagen um das Geld zurückzubekommen. Die Zahlung unter Vorbehalt hat keinen Wert.

Hättest Du nicht gezahlt, hätte die Betrügerfirma vor Gericht nachweisen müssen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Dazu hätten sie auch beweisen(!) müssen, dass deren AGB gültig sind. Und das wäre spannend geworden.

Viele Grüße

Zitat:

In meinen Augen haben solchen kleinen Trickbetrüger eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe: Sie bieten sich als Sparring-Partner an, um mit geringem finanziellem Risiko elementares Grundwissen über Schuld- und Kaufrecht sowie Verbraucherschutz-Gesetze zu erwerben und dieses Wissen zu erproben. Man wird "Gerichts- und Anwalt-fest" und im Idealfall bekommt man sogar Grundwissen über die Zivilprozessordnung.

Stimmt!

UG

Zitat:

Original geschrieben von Tukaram



Zitat:

Original geschrieben von Warlord_WT


Ich habe das gleiche durch mit ->MT-Nutzungsbedingungen
. Hab zig mal schriftlich gekündigt (innerhalb von 3 Tagen nach Zustandekommen des "Vertrags"😉, Widerspruch geschrieben, angerufen etc. Nach der "letzten" Mahnung habe ich dann unter Vorbehalt gezahlt. Kann ich da jetzt noch was machen? Das bricht mich an, dass solche Typen offenbar alles in ihrer AGB schreiben können, auch wenn es gegen die gute Sitte ist... meiner Meinung nach sind solche Widerrufsauschlüsse in einer AGB nicht zulässig, aber ich bin ja kein Anwalt...
Hallo,

in Deinem Fall: Vergiss das Geld und verbuche es unter Lebenserfahrung.

Du könntest jetzt klagen, hast es aber durchaus schwer.

In meinen Augen haben solchen kleinen Trickbetrüger eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe: Sie bieten sich als Sparring-Partner an, um mit geringem finanziellem Risiko elementares Grundwissen über Schuld- und Kaufrecht sowie Verbraucherschutz-Gesetze zu erwerben und dieses Wissen zu erproben. Man wird "Gerichts- und Anwalt-fest" und im Idealfall bekommt man sogar Grundwissen über die Zivilprozessordnung.

Bei solchen kleinen Sachen braucht es keinen Anwalt, das Risiko ist überschaubar, derartige Fälle werden regelmäßig in der ersten Instanz geklärt. Aufgrund der Höhe des Schadens möglicherweise sogar im schriftlichen Verfahren.

Zu Deiner Situation: Es ist ein Vertrag zustande gekommen und Du bist daher zunächst in der Zahlschuld, der Webseiten-Betrieber in der Leistungsschuld. ABER: Betreffs Widerrufsausschluss in den AGB: Gucke mal §305(2) BGB (Gelten die AGBs überhaupt) dagegen 305a(2) (vielleicht gelten sie doch...). In jedem Fall dagegen: 305c (Verbot überraschender Klauseln). Zu Prüfen wäre außerdem, ob überhaupt erkennbar war, dass ein durch die Nutzung der Webseite eine Geldschuld entsteht.

Dein Problem nun: Da Du bezahlt hast, müsstest Du klagen um das Geld zurückzubekommen. Die Zahlung unter Vorbehalt hat keinen Wert.

Hättest Du nicht gezahlt, hätte die Betrügerfirma vor Gericht nachweisen müssen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Dazu hätten sie auch beweisen(!) müssen, dass deren AGB gültig sind. Und das wäre spannend geworden.

Viele Grüße

Hallo,

so schön sich das mit der "gesellschaftlichen Aufgabe" anhört - man vergisst nur eines: was ist mit den vielen!! Internet-Benutzern, die nicht so gewieft sind wie du. Es trifft leider viele Minderjährige, die den Eltern lieber nichts sagen und mit dem Taschengeld dafür blechen oder wo die Eltern aus Unerfahrenheit und Angst vor jeglicher Mahnung sofort und ohne jemanden zu fragen, bezahlen.

Das ist doch die Mehrheit der Zahler, auf die diese Abzock-Verbrecher zählen und damit leider immer noch den größten (Zahlungs-)Erfolg haben.

Allerdings sollte das Ganze hier im motor-talk Forum nicht weiter vertieft werden - es gibt genug andere Foren, die sich damit beschäftigen.

gruss
19FC

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Zitat:

Original geschrieben von 19FC



so schön sich das mit der "gesellschaftlichen Aufgabe" anhört - man vergisst nur eines: was ist mit den vielen!! Internet-Benutzern, die nicht so gewieft sind wie du. Es trifft leider viele Minderjährige, die den Eltern lieber nichts sagen und mit dem Taschengeld dafür blechen oder wo die Eltern aus Unerfahrenheit und Angst vor jeglicher Mahnung sofort und ohne jemanden zu fragen, bezahlen.
Das ist doch die Mehrheit der Zahler, auf die diese Abzock-Verbrecher zählen und damit leider immer noch den größten (Zahlungs-)Erfolg haben.

Meine Lebenserfahrung sagt mir: A) Das Leben ist nicht gerecht. B) Das Leben ist nicht fair. C) Am Ende ist das Leben zu Ende.

Teil des Lebens ist es zu lernen. Ich habe in meinem Leben aus Fehlern gelernt. Dazu gehört auch, dass ich beklaut worden bin (und seit dem auf mein Eigentum aufpasse), dass ich betrogen worden bin (und seit dem "rein fühle"😉 und mancherlei Dummheit gemacht habe. Und weiterhin machen werde.

Bestimmte Dinge muss jeder Mensch lernen. Notfalls wird er vom Leben so oft in eine bestimmte Situation gebracht, bis er die Lehre angenommen hat.

Die kleinen Betrüger kosten nicht viel Lehrgeld. Lehren aber "auf das Kleingedruckte" zu achten. Die Lehre kann auch sein, sich Hilfe zu holen.

Wie schon gesagt: Ist meine Lebenserfahrung. Funktioniert für mich. Ich erhebe keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit.

Viele Grüße

MotorTalk hin oder her, dieser Thread ist sehr unterhaltsam; Vielen Dank dafür!!

Spannend finde ich immer wieder zu lesen, dass Betrogene bezahlen "um keinen Ärger mehr zu haben". Genau damit rechnen doch die Betrüger!
Mir hat der NRW-Kabelfernsehbetreiber die Gebühren -rückwirkend per 1.1.07- um über 40% erhöht. Ich habe den Kampf aufgenommen und bereits Teilerfolge erzielt... Freunde und Bekannte stellten kürzlich bei Prüfung Ihrer Rechnungen fest, dass (natürlich) auch ihre Gebühren ab 2007 erhöht worden waren. "Hätten wir mal..." heißt es jetzt.

Zurück zum Thread:
Ich habe mir mal Kontaktdaten und Impressum auf dieser ominösen die-namens-seite.com angesehen. Es haben sich also die Herren Hampfe und Braun Gedanken gemacht, wie sie ahnungslos I-Net-User abzocken können und waren dabei sehr kreativ. Respekt!
Nur bei der Wahl ihres Limited-Firmennamens ist ihnen offensichtlich die Kreativität ausgegangen. Es wollte ihnen einfach kein Name einfallen, als sie so gedankenverloren am Schreibtisch saßen. Plötzlich fiel der Blick auf eine alte, nutzlose, kleine Speicherkarte aus dem digitalen Fotoapparat: MICRO SD 256. Klingt englisch, "Ltd." dahinter gesetzt und fertig war die neue Firmierung... ;-)

Phaetonisten und MotorTalker aller Länder vereinigt euch und werft den Geiern nicht noch Geld in den Schnabel!!

Gestern haben die Herren ziemlich schmucklos geschrieben, dass sie doch kein Geld mehr von mir haben wollen.
Das hat mich überrascht. War mein Schreiben doch irgendwie so, dass es denen aussichtslos erschien.

Bei der Gelegenheit vielen Dank für die hilfreichen Anregungen, die mich da rausgebracht haben.

Gruesse von:
Ulrich Gaedke

Tach!

Bin zufällig hier gelandet, da mir Ähnliches passiert ist...Hatte mich auf "Die-Namens-Seite" mit Email-Addy und echtem Geburtsdatum sowie Vornamen angemeldet.
Hab schon viel darüber gelesen und mich informiert, z. B. bringt denen die gespeicherte IP-Adresse gar nichts und die Kernaussage in allen Foren lautet: Füße stillhalten und nichts unternehmen! Denn schicke ich erst einmal einen Widerruf per Einschreiben dort hin, erfahren die ja dadurch meine Adresse, um mich dann auf dem Postweg einzuschüchtern.
So habe ich bisher gar nichts unternommen und warte nun auf die erste Rechnung/ Mahnung per Mail, die logischerweise nach 15 Tagen eintreffen wird, denn die Frist für einen Widerruf beträgt ja bekanntlich 14 Tage. Clever, der Herr Braun, was? ;-)

Meine Frage ist nur, ob die mit nem Geburtsdatum und nem Vornamen was anfangen können. Eigentlich kann das Ganze sowieso nicht rechtens sein, denn ein Vertrag wird durch 2 übereinkommende Willenserklärungen abgeschlossen und die ist von meiner Seite aus nicht erfolgt. Das Fenster mit den anfallenden Kosten erschien erst, nachdem man den Anmelde-Button geklickt hatte. Außerdem hätten doch für eine Kostenpflicht meine Bankdaten angefordert werden müssen, oder nicht? Sonst könnte ich ja gleich hier unter diesen Text auch meine AGBs verlinken, die dann z. B. besagen, dass das Lesen dieses Beitrags nen Zehner kostet. Überweisen Sie mal bitte an folgendes Konto...^^

Nee, so nich!!! :-)

Zitat:

Original geschrieben von Schickse



Sonst könnte ich ja gleich hier unter diesen Text auch meine AGBs verlinken, die dann z. B. besagen, dass das Lesen dieses Beitrags nen Zehner kostet. Überweisen Sie mal bitte an folgendes Konto...^^

Ok, Du bist neu hier, daher kannst Du das nicht wissen: Wir haben unsere AGBs bei den Moderatoren abgegeben. 😉

Viele Grüße

...aber doch nicht etwa umsonst?! ;-)

Zitat:

Original geschrieben von lmclehmann



Zitat:

Original geschrieben von Dr.Kloebener



Ja

UG

Na wenn alle Stricke reißen, wovon bei solchen Internetseiten nicht auszugehen ist, könnte es ja sein, dass die lieben Kleinen einem eine freude machen wollten und sich da irgendwie verklickt haben. Wenn die Zwerge nicht gerade 3 sind, haben die Damen und Herren der Seite wohl Pech gehabt (was sie aus schon genannten Gründen/Artikeln wohl ohnehin schon haben).

Erstaunlich, wie hier offen zum Betrug aufgefordert wird. Was kommt als nächstes? Versicherung bescheissen? Tacho frisieren? Bin gespannt!

Die komische Seite ist sicherlich eine Gaunerseite, aber mit derartigen Ratschlägen würde ich mich vielleicht ein wenig zurückhalten.

Gruß,
Daniel

Zitat:

Original geschrieben von MrVette



Zitat:

Original geschrieben von lmclehmann


Na wenn alle Stricke reißen, wovon bei solchen Internetseiten nicht auszugehen ist, könnte es ja sein, dass die lieben Kleinen einem eine freude machen wollten und sich da irgendwie verklickt haben. Wenn die Zwerge nicht gerade 3 sind, haben die Damen und Herren der Seite wohl Pech gehabt (was sie aus schon genannten Gründen/Artikeln wohl ohnehin schon haben).

Erstaunlich, wie hier offen zum Betrug aufgefordert wird. Was kommt als nächstes? Versicherung bescheissen? Tacho frisieren? Bin gespannt!

Die komische Seite ist sicherlich eine Gaunerseite, aber mit derartigen Ratschlägen würde ich mich vielleicht ein wenig zurückhalten.

Gruß,
Daniel

Hallo,

hast du Kinder? Wenn nein, dann kann ich das Wort "Betrug" zumindest aus deiner Sicht etwas verstehen.

Solltest du aber Kinder haben (wollen) oder selbst im Internet mal surfen, dann wirst du sehr schnell merken, daß dieses Wort in diesem Zusammenhang völlig fehl am Platze ist.

b.t.w. sollte dieser Fred nicht schon längst vorüber sein?

gruss

19FC

Zitat:

Original geschrieben von 19FC



Zitat:

Original geschrieben von MrVette


Erstaunlich, wie hier offen zum Betrug aufgefordert wird. Was kommt als nächstes? Versicherung bescheissen? Tacho frisieren? Bin gespannt!

Die komische Seite ist sicherlich eine Gaunerseite, aber mit derartigen Ratschlägen würde ich mich vielleicht ein wenig zurückhalten.

Gruß,
Daniel

Hallo,
hast du Kinder? Wenn nein, dann kann ich das Wort "Betrug" zumindest aus deiner Sicht etwas verstehen.
Solltest du aber Kinder haben (wollen) oder selbst im Internet mal surfen, dann wirst du sehr schnell merken, daß dieses Wort in diesem Zusammenhang völlig fehl am Platze ist.
b.t.w. sollte dieser Fred nicht schon längst vorüber sein?
gruss
19FC

Die Antwort war ganz offenbar so gemeint, dass man behaupten soll, dass die Kinder sich verklickt haben.

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