Traum geplatzt? // Bonität nachweisen - Euer Rat

Porsche Macan 95B

Liebe Porsche Enthusiasten,

schon seit ich ein kleiner Junge bin, begeistere ich mich für die Marke und über drei Zufälle wäre ich ihr fast zum greifen nah gekommen... jetzt droht dieses Ereignis aber aufgrund eines in meinen Augen einfachen Sachverhaltes leider zu zerplatzen...

Und bevor es jetzt final doch nichts mit dem Fahrzeug einer sehr schönen Marke wird, wollte ich nochmal nach Euren Meinungen und eventuell Ideen fragen.

Es geht um ein Firmenleasing.

Wieso es nichts werden würde, erkläre ich hier:

- Mein Vater hatte sich einen Macan zusammen mit dem Verkäufer konfiguriert (Listenpreis bei um die 90 TEur, also jetzt auch kein teurer Exot oder so etwas)

- Am Ende sagte der Verkäufer man müsse Dinge wie die BWA des Unternehmens zwecks Bonitätsprüfung vorlegen -> Sowas war bis dato nie nötig, weil andere Firmen sich anhand der Scores orientieren

- Dies möchte mein Vater bei seinem Einzelunternehmen nicht tun. Dafür hat er seine Gründe, die niemand in Frage stellen möchte und ich respektiere

- Was er aber hat ist sowohl mit der Firma als auch als Privatperson eine tadellose Bonität bei den gängigen Stellen mit einem sehr hohen Score, das Unternehmen besteht auch seit 20 Jahren und auch in der Pandemie läuft es zum Glück gut

- Darüber hinaus sind wir mit zwei Fahrzeugen seit über 10 Jahren Kunde bei Audi, welches hier zur gleichen Autohaus Gruppe gehört, es wurde niemals auch nur eine Rechnung verspätet gezahlt oder ähnliches

Jetzt hatte jemand der Porsche Financial Services mit ihm gesprochen um doch eine Lösung zu finden, es gäbe da ja auch noch andere Wege. Er fragte um Erlaubnis, sich von der Audi Bank die positiven Historie / Erfahrungen mit meinem Vater einzuholen, was er bejahte. Doch dann kam nach zwei Tage nur via Mail die Auskunft, dass Audi diese aus Datenschutzgründen nicht geben wolle und damit das Thema Porsche vom Tisch sei...

Können wir nicht bei Audi / der Autohaus-Gruppe so eine Auskunft selbst einholen und die dann weiterleiten oder ähnliches? Ungefragt ist das mit dem Datenschutz ja klar, aber wir haben ja eingewilligt...

Da ich viel Zeit und Mühen in das Thema gesteckt habe und der Meinung bin, dass das Auto perfekt zu ihm passen würde, wollte ich hier mal in die Runde fragen, bevor ich mich "so leicht" geschlagen gebe... am Ende sollte es doch eigentlich möglich sein, weil alle Parameter soweit passen...

Ich bedanke mich herzlichst und wünsche einen schönen Sonntag!

68 Antworten

Und wie verhält es sich mit einer Echtzeitüberweisung? Oder ist die Höhe der Überweisungssumme begrenzt?
Die Gutschrift erfolgt ja in der Regel innerhalb von 20 Minuten auf dem Empfängerkonto.

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei manchen Konten ist bei 2.000 Euro Schluss.

Ja, man kann das Limit natürlich anheben, auch temporär. Als ich meinen 993 von privat gekauft habe, habe ich bei Übergabe per Sofort-Überweisung bezahlt und nicht vorher oder mit dem Geldkoffer.

Zitat:

@SixDriver640 schrieb am 29. März 2021 um 08:13:56 Uhr:



Da magst Du sogar recht haben. Tatsächlich mache ich mir jedoch aktuell Gedanken, wie ich mir den Anspruch auf das Fahrzeug sichere, wenn ich vor Abholung bezahlt haben soll.

Da besteht grundsätzlich ein Risiko und durch COVID-19, die wirtschaftlichen Folgen und das CovInsAG ist das sehr unübersichtlich geworden.

Vertragserfüllungsbürgschaft Hausbank?

Liebe Grüße

R.

Sofortüberweisung vor Ort könnte gehen. Bis Du die Einweisung hast, sollte auch die Kohle da sein.

XF-Coupe

Ähnliche Themen

Ich habe mir überlegt, vor Zahlung eine Sicherungsübereignung des Fahrzeuges gegenzeichnen zu lassen, die unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung in Kraft tritt. Sobald bezahlt wurde, ist das Fahrzeug mein Sicherungseigentum mit Absonderungsrecht in der Insolvenz. Das sollte funktionieren und ist auch für das PZ unproblematisch, da es ja nur um die Zeit zwischen Zahlung und Übergabe geht und mit der Zahlung mein Teil der Leistungspflicht erfüllt wurde.

Danke an @Yasid; das mit der Geldwäschethematik hatte ich tatsächlich nicht auf dem Schirm. Und mit dem Köfferchrn hätte ich mich auch irgendwie unwohl gefühlt ... Schönes Beispiel dafür, dass ein Forum wie dieses nützlich ist.

In der heutigen Zeit muss man unglaublich aufpassen. Durch die wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 weiß man oft nicht mehr, in welchem Zustand sich der Geschäftspartner auf der anderen Seite befindet. Und eine sechsstellige Summe fahrlässig zu riskieren würde ich mir selbst nicht verzeihen ...

In Köln gab es vor einigen Jahren eine größere Insolvenz eines Autohauses. Wenn ich das recht in Erinnerung habe, waren dort auch Betrugsvorwürfe im Spiel, da die Geschäftsleitung von Käufern noch Anzahlungen vereinnahmt hatte, als bereits klar war, dass der Laden insolvenzreif war und eine Auslieferung der bestellten Fahrzeuge nie stattfinden würde. Also, Augen auf beim Autokauf ...

Liebe Grüße

R.

Zitat:

@Twinni schrieb am 29. März 2021 um 00:50:08 Uhr:


Aber ganz sicher nicht beim Neuwagenkauf

Ich verbrenne ja auch kein geld, den Wertverlust der Erstzulassung, dürfen andere Bezahlen.

aber auch Gebrauchtwagen Händler, gehen Insolvenz.

Jeder muss selber entscheiden, ob er Geld für eine nicht erhaltene Sache überweist, ohne Sicherheit.

Ich habe für meine Frau auch gerade eine Auto gekauft und der VK musste es von der Bank ablösen.

Ablöse hingelegt, Auto mitgenommen, rest gabs bei Briefübergabe.

Habe ich jetzt genauso (Sicherungsübereignungsvertrag) umsetzen können. Ist m. E. für beide Seiten eine faire Lösung.

Liebe Grüße

R.

Tach,
ist doch ganz einfach.
PZ schickt Brief, damit kann ich das Auto anmelden und kann das Geld überweisen.
So war's bei mir schon mehrmals.

Walter

Zitat:

@droversrun schrieb am 29. März 2021 um 19:51:14 Uhr:


Tach,
ist doch ganz einfach.
PZ schickt Brief, damit kann ich das Auto anmelden und kann das Geld überweisen.
So war's bei mir schon mehrmals.

Walter

Und? Bist Du der Meinung, der KfZ-Brief sei ein Eigentumsnachweis?

Liebe Grüße

R.

Tach,
genauso isses.
Hab Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Nachweis über Zahlung der Ware. Somit ist im Zweifelsfall einer Insolvenz der Nachweis des Eigentums jederzeit möglich.

Walter

Tja, der Kfz-Brief ist rechtlich tatsächlich kein Eigentumsnachweis. Das kannst Du gerne mal googeln.

Ich habe mit der Zahlung ein verbrieftes Sicherungseigentum und damit im Fall der Fälle ein rechtlich definiertes Absonderungsrecht, egal was bis zur Eintragung im Brief oder bis zur Fahrzeugübergabe geschieht.

Insolvenzrecht ist ein besonderes Recht. Ich will den Test da weder machen, noch bestehen müssen, fühle mich mit der jetzt getroffenen Regelung aber wohler. Zu 99 % wäre es vermutlich auch ohne eine zusätzliche Regelung gut gegangen, aber es gibt Millionen Leute, die bei noch geringeren Wahrscheinlichkeiten jede Woche Lotto spielen ...

Ich für mich kenne die Risiken, habe gute Anhaltspunkte, dass es eine gewisse Eintrittswahrscheinlichkeit gibt, weil ich die wirtschaftlichen Eckdaten des Geschäftspartners geprüft habe und zudem Corona + die Aussetzung von Insolvenzantragspflichten für eine zusätzliche Unübersichtlichkeit sorgen.

Zu handeln wie ein ordentlicher Kaufmann hat m. E. noch nie geschadet.

Liebe Grüße

R.

Was ist jetzt eigentlich beim Themenersteller heraus gekommen?
Wäre dann doch interessant ob es noch geklappt hat.
Man gönnt ja jedem ein schönes Auto 🙂

Er probiert es jetz bei Ferrari
🙂

Über den www.bundesanzeiger.de kann man mit dem Firmennamen zumindest mal die Bilanz(en) ansehen...
Ist manchmal sehr interessant...

Zitat:

@Kuh3und5 schrieb am 28. April 2021 um 22:13:09 Uhr:


Über den www.bundesanzeiger.de kann man mit dem Firmennamen zumindest mal die Bilanz(en) ansehen...
Ist manchmal sehr interessant...

nicht bei Einzelunternehmer möglich 😉 (Wenn ich richtig verstanden habe, ist unser TE's Firma ein Einzelunternehmen)

Also, vielleicht hätte ich eine Lösung für den TE... wenn ich richtig verstanden habe, ist die private Bonität deines Vaters ausreichend "gut" für ein Leasing. Ich würde dann einfach privat leasen und denn Wagen dann nachträglich ins Anlagevermögen, bzw. in die Firma nehmen. Anzahlung + monatliche Leasingraten. Das ist steuertechnisch überhaupt kein Problem...

Deine Antwort
Ähnliche Themen