ForumMk5
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Mondeo
  6. Mk5
  7. Traglastbescheinigung für Mondeo Felge

Traglastbescheinigung für Mondeo Felge

Ford Mondeo Mk5 (BA7)
Themenstarteram 14. August 2023 um 10:33

Hi Leute,

vielleicht gibt es hier ja jemanden, der sich meinem Problem annimmt und mir weiterhelfen kann.

Ich habe neulich günstig auf Ebay Kleinanzeigen originale 19" Ford-Felgen für meinen Mondeo gekauft.

Es handelt sich um folgenden Felgentyp:

HS71-1007-A2A (Rock Metallic)

Ford F0054 (Borbet J17KA)

8Jx19H2 ET55

Artikelnummer im Onlineshop: 2238289

Leider sind für mein Fahrzeug nur 16 und 17 Zoll Felgen zugelassen, laut Angabe von Ford angeblich aufgrund der strengen Euro6-Norm, da mein 211ps Diesel angeblich sonst irgendwelche Abgaswerte überschreitet, was meiner Meining nach nicht nachvollziehbar ist, da die Reifenbreite und somit die Auflagefläche des Reifens gleichbleibt (235er Breite).

Naja, jedenfalls wollte ich die Felgen nun durch eine Einzelabnahme beim TÜV abnehmen lassen und hierfür brauche ich leider eine Traglastbescheinigung der Felge. Das ist das einzige woran es aktuell scheitert.

Ich habe mittlerweile bei mehreren Fordhändlern unabhängig voneinander angefragt, ebenso wie bei den Fordwerken in Köln. Leider haben alle angeblich keine Bescheinigung und verweißen mich auf den Felgenhersteller Borbet. Diese verweißen mich widerrum an Ford. Es ist also absolut zum verrückt werden. Aktuell sehe ich mich schon die Felgen wieder verkaufen, weil ich nicht mehr weiter weiß.

Habe mittlerweile auch bei mehreren Gutachtern angerufen (GTÜ, TÜV, KÜS), alle benötigen diese Traglastbescheinigung.

Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen oder hat Kontakte und kann mir eine derartige Bescheinigung geben?

Vielen Dank!

Ähnliche Themen
20 Antworten

Grundsätzlich sollte der Hersteller einer Felge eine Traglastbescheinigung darreichen können. Wie sonst sollte die Felge jemals eine Zulassung erhalten haben!

 

Aber "sollte" zählt hier in Deutschland ja schon lange nichts mehr...

Themenstarteram 14. August 2023 um 11:21

Danke Maulwurf.

Dem bin ich mir bewusst, aber leider hilft es mir nichts. Ich weiß, dass Borbet eine derartige Bescheinigung hat, aber es hilft mir nichts, wenn sie sie nicht rausrücken :(

Versuchs mal bei einem Reifenhändler oder beim TÜV Bayern einem Sachverständigen der das anhand vergleichbarer Modelle sehen kann und entsprechend einträgt.

Die Erfahrung der Vergangenheit hat gezeigt, das ist alles im Server der Prüfinstituten gespeichert. Man will aber nur noch abschreiben.

Also ich habe auch den 2.0 Diesel mit 211 PS. Habe serienmäßig aber 8 x 18 et 55 drauf. Im Schein stehen 8 x 19 !

Also nur 16 od. 17 Zoll für den Bi Turbo 211 Ps kann nicht sein !!!

Hatte den Wagen gebrau ht bei einem großen Ford Händler gekauft ( ehem Leasingfahrzeug)

Themenstarteram 14. August 2023 um 19:31

Was soll ich dir sagen? In meiner COC stehen nur 16 und 17", kann dir gerne die Unterlagen zukommen lassen oder du glaubst es mir :)

Viel interessanter wäre, ob du mir eventuell deinen Schein mit der 19er Eintragung als Kopie zukommen lassen könntest? Das wäre cool...

Die Diskussion gibt es, seit es den Mondeo gibt.

Kommt er ab Werk mit 17", dann stehen nur 16 und 17 Zoll im CoC.

Hat er vom Werk aus 18 oder 19 Zoll, fehlt der Eintrag für 17" im CoC. 16 Zoll ist aber drin, weil es die freigegebene Größe für Schneeketten ist.

Beide haben auch unterschiedliche e-Nummern für die Homologation.

Zumindest gilt das für die vFL Fahrzeuge, worunter auch die großen Diesel fallen.

@mila2019 und @centrio Das könnt ihr ja gerne mal vergleichen.

Themenstarteram 15. August 2023 um 15:11

Es wäre für mich eine mega Hilfe, wenn ich eine Kopie vom Fahrzeugschein und der COC haben könnte, @mila2019

Zitat:

@Peugeotpik schrieb am 15. August 2023 um 16:50:17 Uhr:

Hat er vom Werk aus 18 oder 19 Zoll, fehlt der Eintrag für 17" im CoC. 16 Zoll ist aber drin, weil es die freigegebene Größe für Schneeketten ist.

Das kann ich so nicht bestätigen. Bei mir steht mit serienmäßigen 18" trotzdem 16", 17" u. 19" mit drin (EcoBlue 2.0, Typ BRM mit Euro6d_temp).

Screenshot-20210423-191938
Screenshot-20210423-191911
Themenstarteram 15. August 2023 um 17:00

Dankeschön @gobang.

Wäre es vielleicht möglich, dass du mir deinen vollständigen Fahrzeugschein und die vollständige COC kopieren könntest und zukommen lassen könnstest? Der kleine Ausschnitt bringt mir leider nichts, das könnte ja jedes Auto sein :)

Gerne auch per persönliche Nachricht?

Das würde mir sehr viel weiterhelfen und ich würde mich riesig drüber freuen!

Zitat:

@gobang schrieb am 15. August 2023 um 18:54:47 Uhr:

Das kann ich so nicht bestätigen. Bei mir steht mit serienmäßigen 18" trotzdem 16", 17" u. 19" mit drin (EcoBlue 2.0, Typ BRM mit Euro6d_temp).

Du hast den EcoBlue, also die neue Motorengeneration.

Deswegen habe ich vFL geschrieben, denn für die gilt das. Bei mir fehlt 17", da ab Werk mit 19"!

Themenstarteram 17. August 2023 um 12:28

Ich habe Rückmeldung von den Ford-Werken erhalten.

Kurzgefasst: Alle Reifengrößen, die nicht in der COC gelistet sind, sind unzulässig und sorgen zur Erlöschung der Betriebserlaubnis! Selbst wenn sie durch eine Prüfstelle eingetragen wurden! Das finde ich ziemlich krass, denn wenn ich ein Gebrauchtwagen kaufe und im Schein die Zubehörfelge eingetragen ordnungsgemäß durch den TÜV eingetragen wurde, wiege ich mich als Verbraucher eigentlich auf der sicheren Seite?!?!?!

Wie sieht ihr das?

Hier die ausführliche Antwort:

Für den genannten Ford Mondeo sind jedoch aufgrund der Neufahrzeugkonfiguration keine 18-Zoll-Räder homologiert oder freigegeben und daher auch nicht in den CoC-Papieren, welche dem bestellenden Ford Vertragspartner zum Fahrzeug ausgeliefert wurden, hinterlegt. Zum Verbleib der CoC-Papiere nach Auslieferung können wir uns nicht äußern. Die Montage führt zu einer unzulässigen Abweichung der Reifenkategorie und des Abgasverhaltens, sodass wir hierzu keine Bescheinigung zur Verfügung stellen können. Die Montage wird nicht von der Betriebserlaubnis/EG-Typengenehmigung abgedeckt, eine Eintragung durch eine Technische Prüfstelle, welche die EG-Typengenehmigung und somit möglichen Rad-/Reifenkombinationen einsehen kann, ist nicht zulässig.

Im Rahmen der Typisierung werden unter Beachtung technischer und rechtlicher Gesichtspunkte die Daten zu jeder einzelnen Fahrzeugausführung innerhalb der Modellreihen ermittelt und festgelegt. In Bezug auf die zulässige Bereifung bedeutet dies, dass je nach Konfiguration eines Neufahrzeugs eine Reifenkategorie zugeteilt wird, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet. Eine Abstimmung des Antriebsstrangs auf die jeweilige Reifenkategorie ist daher unumgänglich. Mit Einführung der Euro 6-Norm wurden die Toleranzen jedoch so gering, dass im Rahmen der zugehörigen EG-Typgenehmigung keine Bereifungen zulässig sind, die nicht von der Reifenkategorie des Fahrzeugs abgedeckt werden. Die CoC-Papiere beziehen sich ausschließlich auf originale, vorgesehene und im Rahmen der Typisierung geprüfte und freigegebene Ford Serienräder. Durch den Anbau einer Rad-/Reifenkombination, welche nicht in den CoC-Papieren eingetragen ist oder die Abweichung von der Reifenkategorie erlischt somit die Betriebserlaubnis/EG-Typengenehmigung des Fahrzeugs.

Gemäß §19, Absatz 2 StVZO erlischt durch eine Montage unmittelbar die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs - Zitat:

„…Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

…“

Auch bei Verwendung von Rädern aus dem freien Handel ist daher ein entsprechender Nachweis zur Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien, auch in Bezug auf das Abgasverhalten, erforderlich. Diesen Nachweis zu führen, obliegt ausschließlich dem Hersteller des jeweiligen Rades. Nur, weil ein Angebot verfügbar ist, lässt sich hieraus also keinesfalls eine Zulässigkeit ableiten. Das Fehlen von Hin- und Nachweisen in Zubehörgutachten zu diesem Punkt, wie auch allen weiteren rechtlich relevanten Punkten, liegt allein im Verantwortungsbereich des jeweiligen Zubehörherstellers. Ein fehlender Nachweis bedeutet in diesem Zusammenhang lediglich, dass die Zulässigkeit eben nicht belegt werden kann und somit nicht vorliegt. Wird dies im Rahmen einer Abnahme durch Technische Prüfstellen nicht beachtet oder bemerkt, lässt sich auch hieraus keine Zulässigkeit ableiten sondern vielmehr ein Fehler der Prüfstelle. In der Nachweispflicht bezüglich der Zulässigkeit des Fahrzeugs sieht der Gesetzgeber jedoch letztendlich den Fahrzeughalter/Fahrer.

Entscheidend sind nicht allein Reifenbreite und Abrollumfang. Es spielt auch das tatsächliche Abrollverhalten, welches bei unterschiedlichen Reifengrößen von einander abweicht, im Betrieb eine Rolle. Das 18-Zoll-Rad ist zudem schwerer als ein 16- oder 17-Zoll-Rad, weiterhin hat dieses durch die größere Fläche auch einen höheren Luftwiderstand. Diese Punkte ergeben einen größeren Abrollwiderstand und führen somit im Betrieb zu einem erhöhten Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionswert – gleichbedeutend mit einer Verschlechterung gegenüber den werkseitigen Werten.

 

Auch weitere Schriftverkehr kann daher zu keiner günstigeren Antwort führen.

 

Es geht also in diesem Fall nicht um die technische Frage, ob das Rad passt. Die Auswahl von 18-Zoll-Rädern hätte aufgrund des erhöhten Abrollwiderstands/schlechteren Abrollverhaltens zu einem höheren CO2-Emissionwert und somit einer höheren steuerliche Belastung geführt. Die nachträgliche Montage von 18-Zöllern würde somit zu einer unzulässigen Verschlechterung des Abgasverhaltens im Rahmen der StVZO führen.

Dieser Sachverhalt betrifft nicht nur die Bereifung, sondern seit Einführung der Schadstoffklasse 6c oder besserer Einstufungen im Rahmen des neuen Prüfverfahrens WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) auch weitere optionale Ausstattungen, wie z.B. Anbauteile (Sportstoßfänger, Spoiler, etc.) oder Komfortsysteme, welche entweder die Aerodynamik verschlechtern oder das Gewicht erhöhen und dem folgend den CO2-Ausstoss. Der Sachverhalt wurde 2018 sogar durch den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages aufgegriffen und in der Hinsicht auf die Unzulässigkeit von Modifikationen bejaht, sofern diese auch nur zum Anstieg der CO2-Emissionen um 1 Gramm führen.

Zitat:

Gemäß §19, Absatz 2 StVZO erlischt durch eine Montage unmittelbar die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs - Zitat:

„…Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

…“

Die gesamte Antwort von Ford ist so natürlich richtig und korrekt.

Trotzdem kann ein denkender TÜV-Ingenieur zum selben Schluss kommen, dass ein 19" Reifen mit identischer 235mm Breite, wie für 17" freigegeben, keinen höheren Kraftstoffverbrauch generiert (eher das Gegenteil, da der gefahrene Reifendruck höher ist).

Somit verstößt seine individuell erteilte Freigabe nicht gegen einen dieser 3 Punkte und die Zulassung ist damit auch nicht erloschen.

Leider bewegen wir uns hier im Gebiet der Paragraphen-Reiterei. Und vor Gericht und auf hoher See...

Wenn der Gesetzgeber mit den gemachten Zusagen man nur annähernd so stringent wäre, wie mit seinen Einschränkungen, dann hätten wir all diese Probleme gar nicht erst!

 

Wird denn bei einer TüV-Abnahme oder -eintragung denn nicht auch der Aspekt des Schadstoffaustausches berücksichtigt?

Zitat:

@Peugeotpik schrieb am 16. August 2023 um 16:48:01 Uhr:

Zitat:

@gobang schrieb am 15. August 2023 um 18:54:47 Uhr:

Das kann ich so nicht bestätigen. Bei mir steht mit serienmäßigen 18" trotzdem 16", 17" u. 19" mit drin (EcoBlue 2.0, Typ BRM mit Euro6d_temp).

Du hast den EcoBlue, also die neue Motorengeneration.

Deswegen habe ich vFL geschrieben, denn für die gilt das. Bei mir fehlt 17", da ab Werk mit 19"!

Da waren auch breitere Reifen (235 statt 215) auf der 17"-Felge.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Mondeo
  6. Mk5
  7. Traglastbescheinigung für Mondeo Felge