Tragfähigkeit

Mercedes E-Klasse S212

Hallo an alle. Habe Frage bezüglich der Tragfähigkeit für den S212. Im Fahrzeugschein steht unter 8.1 980kg und 8.2 1345kg. Winterreifen haben 225 55 16 V99 XL. Ist ja laut Mercedes zugelassen. Kann man auch 225 55 16 H 95 montieren oder muss es strikt "V99" sein.

39 Antworten

Wo kommt das T denn her? Vielleicht war das früher das Textfeld für Bemerkungen (jetzt 22)? Da können nämlich unter Anderem auch abweichende Achslasten zu 8.1 und 8.2 drinstehen.

Gruß
Achim

In Feld T der Zulassungsbescheinigung Teil I steht die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Man findet es ganz in der Ecke rechts oben.

Tatsächlich. Gefühlte zehnmal über den ganzen Schein gelesen und trotzdem übersehen. 🙄
Relevante Angaben können wie gesagt auch in Feld 22 (Textfeld ganz unten) stehen. So ist z.B. oft die zulässige Hinterachslast bei verbauter Anhängerkupplung höher als in 8.2 angegeben.

Gruß
Achim

Moin!

Hier findet sich eigentlich ganz gut, was bzgl Traglast zu beachten ist.

Beim S212 ist es wichtig zu beachten, welche Traglast an der Hinterachse vorhanden ist (Achtung bei Anhängerkupplung ist diese 100kg höher als ohne) und dass die Reifen in Abhängigkeit vom Geschwindigkeitsindex teilweise verminderte Traglasten aufweisen!

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Wieso 100Kg?
die Stützlast beträgt 84kg, steht auch im Fzg und auch sonst überall................

Die Anhängerkupplung selber wiegt auch etwas.....

und wenn Du es nicht glaubst, guck mal in Deinen Fahrzeugschein bei Punkt 22 rein...

Bei meinem 350 Bluetec:
zGG ohne AHK: 2550 kg
zGG mit AHK: 2650 kg

gehört zur Stützlast!

Die im Auto verbaute AHK gehört zur Stützlast? Sag mal, Du bist Dir sicher, dass Du alles kannst? 😁

Die AHK gehört zum zul. Gesamtgewicht und wurde mit hineinkalkuliert. Wenn eine AHK verbaut ist, erhöht sich dieses um 84Kg!

Das zul. Gesamtgwicht heißt nicht aus spass so, darin sind schon alle eventualitäten wie eine AHK und eine Dachbox mit Träger (100Kg), eingerechnet!

Oder haste schon mal gesehen das die bei TÜV dein Fzg wiegen, wenn Räder/Reifen abgenommen werden?

Eben!

Du hast alle theoretische Möglichkeiten zu erfüllen, ob es nun so ist oder nicht. Ausnahme, du lässt dein Fzg "ablasten", um die Tragfähikeit herabzusetzten.

Dann kann man das zul. Gesamtgewicht um 184Kg mindern, aber keine Dachbox und AHK verbauen!

Edit:
Habe eben erst dein Nachtrag zur Ziffer 22 gesehen.
Das ist natürlich richtig und beinhaltet dann aber auch schon die Stützlast plus Sicherheitszuschlag für Fzg die über 210Km/h fahren können.
Denn ich kenn keine AHK die 100 oder 16Kg wiegt, das eine zu viel, das andere zu wenig. Wer jetzt keine Angabe unter 22 stehen hat, muss zum zul. GG die Stützl. hinzurechnen, um die nötige Tragfähigkeit zu berechnen.

Jeder, der einmal einen Anhänger an sein Fahrzeug gekoppelt hat, weiß, dass dann der Hinterwagen einsinkt und sich gleichzeitig der Vorderwagen anhebt.

Das ist Physik/Mechanik/Statik und lässt sich berechnen, wenn man richtig annimmt, dass die Summe aller Kräfte und die Summe aller Drehmomente gleich Null sein muss.
(Falls nicht, würde das Fahrzeug ja um die Querachse rotieren.)

Wie sich die Lasten auf Achsen 1 und 2 verändern, hängt ab vom Radstand und dem Abstand von Achse 2 zum Kugelkopf der Anhängerkupplung.

So kann eine Deichsellast von 75 kg durchaus zu einer Mehrbelastung von Achse 2 von 100 kg führen, aber auch gleichzeitig zu einer Entlastung von Achse 1 von -25 kg.
Damit haben wir in der Summe der Kräfte wieder ein Gleichgewicht.

Das ist nicht nur bei Anhängerbetrieb der Fall, sondern auch schon bei Beladung des Kofferraums.

Wenn man schwere Gegenstände transportiert, hängt es davon ab, ob man sie vor oder hinter Achse 2 verstaut.

  • vor Achse 2: die Masse verteilt sich auf beide Achsen, aber vorne geringer als hinten.
  • auf Achse 2: die Masse wirkt nur auf Achse 2.
  • hinter Achse 2: die Masse wirkt stärker auf Achse 2, Achse 1 wird entlastet.

Gruß
bcar2016

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 04. Apr. 2018 um 15:18:36 Uhr:


Das ist natürlich richtig und beinhaltet dann aber auch schon die Stützlast plus Sicherheitszuschlag für Fzg die über 210Km/h fahren können.

Es ist echt kompliziert genug, ohne dass du hier wirre Sachen schreibst. Die erhöhte Achslast in Ziffer 22 gilt nur im Anhängerbetrieb. Wo spielen da die 210km/h eine Rolle? Das einzig Richtige, dass ich da mit viel gutem Willen rauslesen kann ist, dass vom Reifen tatsächlich verlangt wird, dass die Traglast bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (incl. eventueller Abzüge in der Traglast) tatsächlich auch für die erhöhte Achslast reichen muss. Sinnlos aber scheinbar Tatsache.

Gruß
Achim

Ich kann jetzt nur noch lachen.

Beim Betrieb mit Anhänger sind doch nur 80 km/h oder 100 km/h erlaubt!

Wie bitte kommt man da jetzt auf 210 km/h?

Zitat:

Es ist echt kompliziert genug, ohne dass du hier wirre Sachen schreibst. Die erhöhte Achslast in Ziffer 22 gilt nur im Anhängerbetrieb

genau das habe ich doch geschrieben, steht ja auch schliesslich dabei, das mit dem AHK Betrieb, aber nicht bei jedem. Bis 210Km/h ist es nur die Stützlast, ab...............
wer hier wirr ist.........

hast du wirklich nicht gewusst das rechts ober auf'm Fzg-Schein die Höchstgeschwindigkeit steht?
mit einem bisschen guten Willen...............😉

Zitat:

@bcar2016 schrieb am 4. April 2018 um 20:55:16 Uhr:


Ich kann jetzt nur noch lachen.

Beim Betrieb mit Anhänger sind doch nur 80 km/h oder 100 km/h erlaubt!

Wie bitte kommt man da jetzt auf 210 km/h?

Doch verwirrend,

die AHK hat was mit dem zul.GG zu tun, dieses wiederum bestimmt den Tragfähikeitsindex und dein möglicher V-max wirkt sich ab 210Km/h auf den wieder aus, ganz einfach!

Egal, aber so wie es aussieht, sollte "Ich kann alles" besser "Ich kann nichts" heißen.
Very Sorry!

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