Tragfähigkeit

Mercedes E-Klasse S212

Hallo an alle. Habe Frage bezüglich der Tragfähigkeit für den S212. Im Fahrzeugschein steht unter 8.1 980kg und 8.2 1345kg. Winterreifen haben 225 55 16 V99 XL. Ist ja laut Mercedes zugelassen. Kann man auch 225 55 16 H 95 montieren oder muss es strikt "V99" sein.

39 Antworten

Schau mal in Deinen Fahrzeugbrief, da steht aber sicher nichts von Tragfähigkeitsindex 95 sondern beim Kombi nur 99. Das heisst, du musst auf jeden Fall 99er nehmen, Geschwindigkeit H bei Winterreifen geht jedoch mit Geschwindigkeitsbegrenzer, da gibt es explizit eine Ausnahmeregelung im Gesetz.

Du brauchst auch bei Winterreifen den Lastindex 99 oder höher. Kannst aber H Reifen mit Index 99 nutzen, wenn Du im Cockpit einen Aufkleber mit dem Hinweis, dass die Reifen nur bis 210 kmh zugelassenen sind, anbringst.

Ich brauche Reifen für nächsten Winter und habe gutes Angebot gefunden. Der verkauft eben 225 55 16 99H. Der Buchstabe H geht nur mit Aufkleber oder wie ist das. Das ist doch nur für die Geschwindigkeit und im Winter fahre ich sowieso Nie so schnell.

Schau mal in §36 StVZO, da steht es ganz genau. Da steht Schild oder Aufkleber oder Anzeige im Fahrzeug ....
Mein Reifenhändler sagte mir, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung für WR einstellbar im Display ausreicht und Aufkleber nicht nötig sind.

Tragfähigkeit 99 musst Du aber auf alle Fälle haben, deshalb darfst Du das beschriebene Angebot keinesfalls wahrnehmen.

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Lastindex wurde schon korrekt genannt. 99 ist beim Kombi Pflicht, bei der Limo geht z.T. auch 95.

Was den Geschwindigkeitsindex angeht, kommt es auf die Motorisierung an: Der 200CDI ist mit 203km/h eingetragen. Da geht auch "H" ohne Aufkleber.

Nicht ganz. Da wird noch eine Reserve aufgerechnet, glaube von 5%. Da ist der 200 Diesel auch schon drüber.

Hier mal für Alle Besserwisser:

Reifen und Räder. Immer wieder gerne genommen.

Lastindex:
In diesem Fall hier recht bei H-Reifen im Winter auch der Lastindex 95 wenn keine Anhängerkupplung verbaut ist. Ein H-Reifen trägt 690kg. Das sind dann 1380kg maximale Achslast. Das ist also ausreichend wenn keine Anhängerkupplung verbaut ist. Falls doch, liegt die maximale Hinerachslast im Anhängerbetrieb höher. Das steht in den Bemerkungen im FZ-Schein. Im Sommer reicht 95 nicht zwingend, da ab 210km/h Abschläge in der Traglast hingenommen werden müssen. Dafür ist bei LI 95 eben keine Luft mehr.

Thema Aufkleber:
Früher musste tatsächlich immer ein Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers angebracht werden, wenn der Geschwindigkeitsindex niedriger war als die mögliche Höchstgeschwindigkeit. Inzwischen ist auch eine automatische Warneinrichtung des Autos zugelassen, wenn sie “ausreichend“ früh warnt (so ähnlich jedenfalls). Es müsste noch nicht mal ein automatischer Begrenzer sein. Eine Warnung würde ausreichen. Wenn das Limit im KI eingestellt wird, kommt 10km/h vor Erreichen des Limits eine Warnung. Dem Gesetz ist also damit Genüge getan. Ein Aufkleber ist nicht nötig und wurde bei meinem 211er, der immer im Winter zur HU musste auch nie vom TÜV verlangt.

Gruß
Achim

@AtzeKalle
Das PDF ist auf der zweiten Seite leider nicht ganz richtig. Bei Geschwindigkeiten über 210km/h müssen bei SI V Abschläge in der Traglast gemacht werden. Bei SI W und ZR ab 240km/h und bei SI Y ab 270km/h. Das steht im PDF definitiv falsch drin.

Ein V-Reifen trägt beispielsweise bei 240km/h nur 91% seiner nominellen Traglast. Zwischen 210 und 240km/h darf linear interpoliert werden.

Gruß
Achim

Zitat:

@heklenickle schrieb am 1. April 2018 um 21:53:20 Uhr:


Nicht ganz. Da wird noch eine Reserve aufgerechnet, glaube von 5%. Da ist der 200 Diesel auch schon drüber.

Gilt nur für EZ vor 5/2009: siehe hier

Beim LI gibt es Abschläge bei höheren eingetragenen Höchstgeschwindigkeiten. Das hat general1977, glaube ich, schon ganz treffend beschrieben.

Interessant, wusste ich nicht, Danke

OT @AtzeKalle: Ich halte es für unangebracht, Forumsteilnehmer, die ihr Wissen - wie gut oder schlecht es auch immer sei - in einem solchen Forum auf Wunsch eines Themenstarters weitergeben als Besserwisser zu betiteln.

http://www.hu-au.com/pdf/reifen.pdf

Was steht denn bitte in Feld T der Zulassungsbescheinigung Teil I?

8.1 und 8.2 sind wichtig, aber dazu auch noch T.

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