Touran FL steht zur Ansicht
also leuts, soeben habe ich mir das Facelift des Touran mal in Natura angesehen, mein 😁 hat einen draussen stehen.
Sieht nicht schlecht aus, auch wenn ich deswegen nicht wechseln würde. Was mir aber sehr gut gefällt sind die silbernen Applikationen im Innenraum (Mittelkonsole), die werde ich auf jeden Fall nachrüsten, sobald Jan die anbietet.
92 Antworten
Jap. Sobald du den Brief in der Hand hälst, hast du auch Verfügungsgewalt drüber. Sonst könntest du das Auto ja auch nicht anmelden ... mit anderen Worten: Normalerweise bekommst du das Auto und den Brief gemeinsam. Du darfst das Auto aber nicht gleich mitnehmen, weil du es erst anmelden musst, oder du hast Überführungszeugs ... Wenn du deinen Brief bekommst, ist der Auftrag eigentlich erfüllt. Solltest du deinen Wagen aber in WOB z.B. abholen, hast du eine Zusatzoption gebucht, die den Vertrag erst bei Übergabe in WOB gänzlich erfüllt bzw. vervollständigt. Hast du den Brief in der Hand, musst du eigentlich das Geld für den Touri gleich auf den Tisch legen. Die Herstellen handhaben es aber so, dass man das Auto bekommt und dann erst zahlen muss. (2 Wochen Zahlungsfrist nach Übergabe Auto), wesshalb die Übergabe des Autos auch normalerweise immer innerhalb von 2 Wochen nach Aushändigung der Briefe stattfinden soll. Ausnahmen haben die Regel, womit sich auch das Zahlungsverhältnis anpasst.
@SemicolonBCL:
Danke für deine Auskunft, das deckt sich mit dem, was mir mein Händler gesagt hat.
Bei mir wird (wahrscheinlich) genau dieser Fall auftreten, denn avisierter Liefertermin ist der 02.01.07, den Brief werde ich aber schon in der KW 52/06 erhalten. Natürlich lasse ich dann die Karre auch gleich zu 😁
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
@SemicolonBCL:
Danke für deine Auskunft, das deckt sich mit dem, was mir mein Händler gesagt hat.
Bei mir wird (wahrscheinlich) genau dieser Fall auftreten, denn avisierter Liefertermin ist der 02.01.07, den Brief werde ich aber schon in der KW 52/06 erhalten. Natürlich lasse ich dann die Karre auch gleich zu 😁
Und wann benennst du dich in ToyotaFAQ um? 😉 ... oder AvensisFAQ? ... 😁
Zitat:
Original geschrieben von SemiconBCL
Und wann benennst du dich in ToyotaFAQ um? 😉
Umbenennen geht ja leider nicht. Hab mir deshalb einen neuen Account angelegt. Wirst Du dann schon sehen 😁
Ein FAQ-Projekt habe ich für den Toyota auch noch nicht geplant. Gehe davon aus, dass es da nicht so viel festzuhalten gibt 🙂 Aber was nicht ist, kann ja vielleicht noch werden...
Ähnliche Themen
Antwort vom ADAC
So, hab jetzt vom ADAC folgende Auskunft bekommen:
Lieferung im Rechtssinne ist tatsächlich die körperliche Entgegennahme. Der Fahrzeugbrief und die verwaltungsrechtliche Zulassung ersetzen dies nicht. Daher ist der Zeitpunkt der Fahrzeugentgegennahme entscheidend.
Für mich natürlich schlecht 🙁 Muss nochmal mit dem Dealer darüber reden...
Na Klasse ... der eine sagt einem dies, der andere wieder was anderes ... ganz toll ... was letztlich stimmt weiß niemand ... einige Hersteller werben ja damit, dass man bis zum 31.12. sein Fahrzeug bestellen kann und dann auf jeden Fall 16% MwSt. zahlt ... egal wann es kommt ... was natürlich total der Gegensatz zu dem ist, was dein ADAC sagt ... hm
@FAQ: Das mit der FAQ wirst shcon sehen ... vielleicht bekommst ja nen Montagsauto oder so ... Arbeitet Toyota nicht ausschließlich montags 😉 😁
Zitat:
Original geschrieben von SemiconBCL
Na Klasse ... der eine sagt einem dies, der andere wieder was anderes ... ganz toll ... was letztlich stimmt weiß niemand ... einige Hersteller werben ja damit, dass man bis zum 31.12. sein Fahrzeug bestellen kann und dann auf jeden Fall 16% MwSt. zahlt ... egal wann es kommt ... was natürlich total der Gegensatz zu dem ist, was dein ADAC sagt ... hm
Die Werbung sagt nur dass man vom Lieferanten den gleichen Bruttopreis (also der Preis egal ob incl. 16/19% Mwst.) bekommt. Wenn dann 19% Mwst. beinhaltet sind, sinkt halt der Nettopreis und somit der Verdienst des Lieferanten/Hersteller.
@ralfs1969:
Ja, das denke ich auch, ist eben "nur" ein zusätzlicher Rabatt, die 19% zahlt man trotzdem.
Ich werde mir jetzt (in meiner Sache) einfach keinen Kopf machen und das so machen, wie der Händler es vorgeschlagen hat, schliesslich muss er wissen, was er tut.
Die Bild hat heute auch was zum Thema "online"
...Wobei die Frage 2) interessant ist: "Sofa Kauf"... Wer ein Sofa kauft, es sofort (somit in 2006) bezahlt und das Sofa erst in 2007 geliefert wird, zahlt trotzdem nur die 16% MWST. Das könnte die Lösung für die sein, die ihren Wagen unmittelbar Anfang Januar 2007 bekommen. Hängt natürlich davon ab, ob die 🙂 mitspielen...
@ass1973
Zitat:
Original geschrieben von ass1973
Dann pass aber auf, dass du auf der Abholfahrt keinen Unfall baust... Mit dem Kurzzeitkennzeichen hast Du ohne gesonderte Vereinbarung nur Haftpflicht!! Nicht aber Voll- und Teilkasko!!
Nach Rücksprache mit meiner Versicherung gibt es hierbei keine Probleme, die VK ist in dem Kurzzeitkennzeichen enthalten. 😉
@ass1973:
Das widerspricht aber allen anderen Informationen zu dem Thema, z.B. dem oben verlinkten IHK-Merkblatt.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Lieferung, egal ob Auto oder Sofa.
Zitat:
Original geschrieben von Andy3615
@ass1973
Nach Rücksprache mit meiner Versicherung gibt es hierbei keine Probleme, die VK ist in dem Kurzzeitkennzeichen enthalten. 😉
Ja, aber das ist nicht automatisch so... Wenn man ein Kurzkennzeichen holt, hat man normalerweise nur Haftpflicht-Schutz. Wenn man aber mit der Versicherung eine gesonderte Vereinbarung trifft, insbesondere den Folgevertrag für die normale Zulassung bereits unterschreibt, datieren die den Vertrag vor. So war es zumindest vor ein paar Jahren bei meinem Vater. Der hat in Rostock (ca. 500km entfernt) ein EG-Import Passat (TDM 14 unter Liste!!) abgeholt. Den Brief hat er erst bei Abholung bekommen, so dass er nur mit Kurzzeitkennzeichen hinfahren konnte. Nebenbei wurde er von der Versicherung auf den Umstand hingewiesen, dass das Auto damit nur Haftpflicht versichert sei. Man könne aber... usw.
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
@ass1973:
Das widerspricht aber allen anderen Informationen zu dem Thema, z.B. dem oben verlinkten IHK-Merkblatt.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Lieferung, egal ob Auto oder Sofa.
Du willst doch wohl nicht sagen, dass die BILD-Zeitung lügt 😎
Beim Sofakauf-Fall wurde sofort nach Unterzeichnung des Kaufvertrages eine Rechnung geschrieben bzw. der Kassenbon im Geschäft ausgedruckt. Der Kunde tritt in diesem Fall, unabhängig vom Lieferzeitpunkt, in Vorleistung. Grund dafür ist (möglicherweise), dass mit Abschluss eines Kaufvertrages im Möbelhaus eine Anzahlung gefordert wird, bevor die Bestellung raus geht...
M.E. können die Parteien (Käufer/Verkäufer) frei vereinbaren, wann eine Rechnung gestellt und fällig wird... Natürlich nur im Voraus... Nicht das jemand auf den gedanken kommt und 2007 ein Auto kauft und vereinbaren, dass die Rechnung rückwirkend auf 2006 datiert wird.
Zitat:
Original geschrieben von ass1973
Du willst doch wohl nicht sagen, dass die BILD-Zeitung lügt 😎
Nee, würde ich nicht 😁 Kann sein, dass da juristisch ein Unterschied besteht, da, wenn man ein Auto bestellt, dieses erst gebaut werden muss und gar nicht mehr vor 2007 geliefert werden kann. Im Falle des Sofas "existiert" das Sofa wohl aber schon in irgendeinem Lager, weshalb man mit dem Kauf (theoretisch) auch gleich die "Verfügingsgewalt" hat. Vielleicht ist das der Unterschied.
Hier mal 2 Beispiele von der Verbraucherzentrale:
Beispiel1 Zitat:
Haben Sie einen Vertrag beispielsweise mit einem Möbelhändler über die Lieferung eines Schrankes nach dem 31.August 2006 abgeschlossen, kann er nachträglich keine
höhere Mehrwertsteuer verlangen, wenn er erst im Jahr 2007 liefert und selbst an das Finanzamt 19 Prozent Mehrwertsteuer
abführen muss. Das gilt unabhängig davon, ob der Liefertermin für 2007 vereinbart war oder ein für 2006 vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten werden kann.
Wurde der Vertrag vor dem 1. September 2006, also mehr als vier Monate vor der Mehrwertsteuererhöhung, abgeschlossen, dürfen Unternehmen für Lieferungen oder Leistungen, die 2007 erbracht werden, grundsätzlich die höhere Mehrwertsteuer von 19 Prozent berechnen. Dies gilt auch, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, die Sie erst 2007 antreten werden.
Wir meinen, eine Preiserhöhung kann aber auch in diesen
Fällen nicht verlangt werden, wenn dem Unternehmen die Steuererhöhung schon bei Abschluss des Vertrages bekannt war. Unternehmen konnten seit dem 1. Juli 2006 von der offiziell verkündeten Steuererhöhung Kenntnis nehmen. Hat sich ein Unternehmen dennoch auf 16 Prozent Mehrwertsteuer eingelassen, kann es im Nachhinein keinen Ausgleich vom Kunden verlangen.
Beispiel2 Zitat:
Sie haben im August 2006 ein Auto zum Preis von 23.200 Euro inklusive 16 Prozent Mehrwertsteuer (also 20.000 Euro netto) bestellt. Das Fahrzeug wird, wie vereinbart, im Januar 2007 geliefert. Der Händler verlangt nun 23. 800 Euro und argumentiert, dass zwischenzeitlich die Mehrwertsteuer erhöht worden sei.
In diesem Fall müssen Sie aus unserer Sicht nur 16 Prozent Mehrwertsteuer zahlen. Dies gilt auch, wenn der Händler eine Preisanpassungsklausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet hat, nach der er unvorhersehbare Kostensteigerungen an den Kunden weitergeben darf. Denn die Mehrwertsteuer war vorhersehbar. Wäre der Vertrag Anfang Juni 2006 geschlossen worden, könnte das Unternehmen die höhere Mehrwertsteuer verlangen.
Gruß
Afralu