Touran FL steht zur Ansicht

VW Touran 1 (1T)

also leuts, soeben habe ich mir das Facelift des Touran mal in Natura angesehen, mein 😁 hat einen draussen stehen.

Sieht nicht schlecht aus, auch wenn ich deswegen nicht wechseln würde. Was mir aber sehr gut gefällt sind die silbernen Applikationen im Innenraum (Mittelkonsole), die werde ich auf jeden Fall nachrüsten, sobald Jan die anbietet.

92 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ralfs1969


Dann hat er dir einen festen Bruttopreis garantiert. Somit hat er bei 19% Mwst. einen geringeren Nettopreis und damit am Fahrzeug weniger verdient. Aber er muss auf jeden Fall bei Lieferung in 2007 die 19% ausweisen.

So ist es! Dann zahlt der Händler eben statt 16 die 19% an den Staat, also macht er weniger Gewinn.

DAS RECHNUNGSDATUM HAT MIT DER STEUER NIX ZU TUN !

UND DAS BESTELLDATUM HAT FÜRS FINANZAMT DAMIT SOVIEL ZU TUN WIE DIE AUSSENTEMPERATUR IN TIMBUKTU BEI VERTRAGSABSCHLUSS.

Entscheidend ist IMMER das Datum, an dem die Verfügungsgewalt über das Auto übergeht, also die Übergabe des Fahrzeugscheins 1/2.

Zitat:

Original geschrieben von Alpen-Touraner


SOVIEL ZU TUN WIE DIE AUSSENTEMPERATUR BEI VERTRAGSABSCHLUSS

Echt ??? Ist das wirklich nicht relevant ?? 😁

Gruß

Afralu

Hast Recht! Es gibt aber trotzdem Möglichkeiten, der ganzen Sache auszuweichen!!
www.adac.de/.../RW_HighLight.asp?...

Sorry! Nächster Versuch!http://www.adac.de/.../RW_HighLight.asp?...

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Danke für die Info. Meine Auftragsbestätigung enthält den Zusatz
-es wird der bei Auslieferung gültige Mehrwertssteuersatz berechnet-

na ja - habe heute mit dem Händler gesprochen. Er rechnet fest mit einer
Lieferinfo der VW Dispo in der nächsten Woche.

Also das könnte dieses Jahr noch was werden. Spannung :-)

@ all!

Meiner kommt am 28.11.06 hole ihn mit Kurzzeitkennzeichen ab ,um dann am 02.01.07 ihn anzumelden. Ist es sicher das nicht die 19% Mwst. fällig werden?
Rechnung bekomme ich am 27.12.06 und werde sogleich auch bezahen.

Mein 😁 sagt das wäre in Ordnung nimmt aber keine Garantie darauf falls es zu einer Nachzahlung kommen sollte warum auch immer!

Also, um zu dem Thema mal ein paar Fakten auf den Tisch zu bringen:

Auf der Seite vom Bund gibt es einen Link zu einem Merkblatt der IHK Mainfranken, wo folgender, sehr interessante Satz zu finden ist:

I. Allgemeines
Mit Wirkung zum 01.01.2007 wird der allgemeine Umsatzsteuersatz von 16 auf 19 % erhöht.
Der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 % wird unverändert beibehalten.
Für die Frage, welcher Steuersatz anzuwenden ist, ist ausschließlich der Zeitpunkt der Ausführung
der Lieferung, sonstigen Leistung, unentgeltlichen Wertabgabe (vormals: Eigenverbrauch),
des innergemeinschaftlichen Erwerbs oder der Einfuhr maßgebend. Der Tag des
Vertragsabschlusses, der Rechnungserteilung oder der Vereinnahmung des Entgelts sind
unerheblich.
Insofern müssen Rechnungen über nach dem 31.12.2006 zu erbringende Leistungen bereits
heute grundsätzlich mit einem Umsatzsteuersatz von 19 % fakturiert werden. Werden dagegen
Rechnungen über bis zum 31.12.2006 erbrachte Leistungen erst nach diesem Zeitpunkt
erteilt, ist noch der Steuersatz von 16 % anzuwenden.
Für Leistungen gilt: Sie werden mit Verschaffung der Verfügungsmacht ausgeführt. Als Zeitpunkt
der Lieferung gilt jedoch im Falle der Versendung deren Aufgabe bei der Post, Bahn,
Spedition usw. Wird die Versendung noch vor dem 01.01.2007 vorgenommen, erfolgt die
Zustellung aber erst danach, so sind 16 % Umsatzsteuer anzusetzen.
Leistungen werden grundsätzlich erst dann ausgeführt, wenn der Empfänger den wirtschaftlichen
Vorteil erhält.

Leider enthält der Rest des Merkblatts keine Beispiele für Fahrzeuge. Da man aber mit dem Brief eines Fahrzeuges dieses bereits anmelden kann, gehe ich mal stark davon aus, dass die "Verfügungsmacht" damit hergestellt ist. Außerdem ist ja auch erwähnt, dass die "Leistung" lediglich verschickt sein muss, d.h. befindet sich das Fahrzeug am 31.12.06 noch auf dem Waggon, ist eigentlich alles in Butter, da es noch im alten Jahr "verschickt" wurde.

Nach meinem Verständnis dürfte es zumindest in dem Fall, wo der Brief noch im alten Jahr ankommt und man die Anmeldung vornimmt, keine Probleme geben.

@touranfaq

danke für die Info's, aber so recht verstehe ich das nicht...

Auto bezahlt, Brief bekommen in 06.
Zuslassung 02.01.07 kann jemand noch 3% Mwst nachfordern? 😕

@Andy:

Mit meinem begrenzten juristischen Sachverstand würde ich mal sagen, es kann keiner was nachfordern. Du kannst ja die Auslieferung des Fahrzeugs z.B. anhand des Übergabeprotokolls nachweisen, oder durch das Datum der Übergabeinspektion im Serviceheft.

Allerdings stellt sich die Frage: Wenn Du Fahrzeug und Brief noch in 06 bekommst, warum dann überhaupt erst in 07 anmelden? Ich würde das nicht riskieren, schon allein aufgrund der Tatsache, dass Du mit den provisorischen Nummern keinen Kaskoschutz (Nur Haftpflicht) hast.

Oder willst Du das Auto "psychologisch" verjüngen (weil sich EZ 01/07 "neuer" anhört als EZ 12/06)? Das wäre mir das Risiko insgesamt nicht wert...

@touranfaq

ist was dran...

Zitat:

Original geschrieben von Andy3615


@ all!

Meiner kommt am 28.11.06 hole ihn mit Kurzzeitkennzeichen ab ,um dann am 02.01.07 ihn anzumelden. Ist es sicher das nicht die 19% Mwst. fällig werden?
Rechnung bekomme ich am 27.12.06 und werde sogleich auch bezahen.

Mein 😁 sagt das wäre in Ordnung nimmt aber keine Garantie darauf falls es zu einer Nachzahlung kommen sollte warum auch immer!

Dann pass aber auf, dass du auf der Abholfahrt keinen Unfall baust... Mit dem Kurzzeitkennzeichen hast Du ohne gesonderte Vereinbarung nur Haftpflicht!! Nicht aber Voll- und Teilkasko!!

@ass1973:

Genau so sehe ich das auch. Wenn Brief und Fahrzeug noch in 06 kommen, dann würde ich es auch gleich anmelden.

@all:

Habe gerade bei GMX einen Artikel zum Thema gelesen, irgendwie ist das alles widersprüchlich:

Zunächst schreiben sie:

Wer heute ein neues Auto oder Möbel bestellt, muss mit Lieferfristen bis ins neue Jahr rechnen. Für die Höhe der Mehrwertsteuer ist das Datum des Kaufvertrags, der Rechnung oder der Zahlung aber egal. Es gilt allein der Liefertermin für die Berechnung der Mehrwertsteuer.

Dann aber der Satz:

Was ist bei Verzögerungen der Lieferung?

Verzögert sich eine fürs alte Jahr vereinbarte Lieferung, müssen aber auch im neuen Jahr nur 16 Prozent gezahlt werden. Es sei denn, der Händler kann nachweisen, dass er für die Verspätung etwa wegen der Pleite eines Zulieferers nicht verantwortlich ist. Dann muss der Kunde die höhere Steuer berappen.

Wer weiß Rat? Ich glaube, ich werde mal parallel eine Anfrage an den ADAC richten... die können mal was tun für meine Beiträge 😁

Ersteinmal:

Mein Versicherungsfuzi meint dazu: Kaufvertrag hat nix mit Erstzulassung zutun. Kaufdatum (Auslieferungsdatum)entscheidet über Höhe der MwSt. Wenn du deinen Wagen am 31.12. bekommst zahlst du 16%, dannach 19% ... der Rest mit Anmeldung und son Kram hat nur was mit der VErsicherungssteuer zutun, nicht aber mit dem Kaufpreis ... du kannst das Auto ja auch kaufen und dann mit nem Transporten zu dir nach Hause fahren und da 10 Jahre in die Garage stellen ... am 28.12.2016 meldest du ihn an ... Erstzulassen: 28.12.2016! Du zahlst dann aber auch nicht erstmal die diversen Steuererhöhungen nach!

Was mir dazu gerade einfällt. Zwar nicht zum Touri, aber zur Steuer.

Für Arbeiten die diese Jahr begonnen werden aber erst im nächsten Jahr fertig werden ist für die komplette Leistung 19% MwSt. fällig!

Beispiel. Bei uns auf dem Bau, die Arbeiten wurden dieses begonnen aber erst im nächsten Jahr fertig (aus welchen gründen auch immer) gestellt. Damit wird auf die gesamte Leistung die neue MwSt von 19% fällig und nicht für die bis zum 31.12.06 ausgeführte Leistungen 16% und danach 19%.

Aufpassen. Da können ein "paar Euros" bei raus kommen.

Ebenso gilt das für so Dinge wie Winterdienst auf dem Fußweg vor dem Haus wenn der Vertrag über das Jahr geht.

Tani

@SemicolonBCL:

Was aber die spannendste Frage immer noch nicht beantwortet:

Wie ist die Lage, wenn der Brief noch im alten Jahr, das Fahrzeug aber erst im neuen Jahr kommt? Oder juristisch gefragt: Wird mit Übergabe des Briefs die Verfügungsgewalt hergestellt?

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