Touareg Lackquallität
Mal eine Frage in die runde.Sind Eure Touaregs an manchen stellen auch so schlecht lackiert oder nur meiner? Hier ein beispiel Heckklappe..oder wurde hier schon was nachlackiert..
26 Antworten
Schon passiert.War aber bei einem Lackierfachbetrieb.Die habens nachgemessen.
Alle teile in etwa gleiche schichtstärke(beide kotflügel vorne/hinten,alle türen usw.ausser die zwei besagten teile.Stoßstange hinten und heckklappe bis zur kante.da ist die lackschicht dicker.
Dann ist anzunehmen das hinten ein Blechschaden entstanden ist. Gehe zur Garage und mach die auf den Pfusch aufmerksam
Den Pfusch werde ich natürlich reklamieren und wegen einer Wertminderung auf ein Preisnachlaß bestehen.Wenn nicht dann geht die ganze geschichte zum Anwalt.
2800,- für alles zusammen so stehts zumindestens in der VW Rechnung.Stoßstange,Leisten,Sensoren,untere Schürze,Nebelschlußleuchte usw...summiert sich schon zusammen.Dann die Arbeit(VW Stundensatz fast 100,-) und Lackieren..
Wenn sie das Geld der Versicherung abgeknöpft haben dann schreiben Sie natürlich alles mögliche drauf..
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Wenn alles so ist, würde ich zum Händler gehen und eine Wertminderung und eine Nachbesserung verhandeln.
Mehr ist nicht zu machen, da das kein Unfallschaden ist.
Zitat:
@alderan_22 schrieb am 10. August 2016 um 21:07:58 Uhr:
2800 fuer stosstange allein passt nicht. Viel zu hoch.
Nö, ganz normal, je nach Ausstattung. Ich habe hier eine Rechnung von einem Q5 mit "leichtem Heckschaden" (Auffahrunfall mit Schrittgeschwindigkeit). 7.800 EUR, getauscht wurden die Stossstange, Sensoren und die Heckklappe.
Bei Schrittgeschwindigkeit ist die Klappe hin?
Bei meinem Treg ist unter der Stosstange ein massiver Blechquertraeger der muss erst mal nachgeben bevor die Heckklappe kommt.
Bei mir waren es vor kurzem knapp 4000 netto für die Frontstoßstange... Und da war kein einziger Sensor der PDC und ACC defekt... 2800 kommt also hin...
Ich würde da nicht lange fackeln. Wenn im Kaufvertrag "unfallfrei" steht, dann wurdest du arglistig getäuscht.
Bring die Karre zurück und lass dir dein Geld wiedergeben.
Das Recht ist in diesem Fall auf deiner Seite.
Zitat:
@motomo schrieb am 14. August 2016 um 09:10:48 Uhr:
Ich würde da nicht lange fackeln. Wenn im Kaufvertrag "unfallfrei" steht, dann wurdest du arglistig getäuscht.
Bring die Karre zurück und lass dir dein Geld wiedergeben.
Das Recht ist in diesem Fall auf deiner Seite.
Was heißt Unfallfrei. Lies punkt 4
http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-912017.html
In der Schweiz
http://www.carrosserie-steiner.ch/.../
Gruss