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Totalschaden

BMW 5er E39

Hallo
mir ist was passiert,das glaubt man kaum.
Ich war Vorgestern mit meiner Freundin in der Kneipe und weil wir nicht mit Alk fahren sind wir mit dem Taxi Heim. Nachts um 3 Klingelt es an der Tür und wer steht da???? Die Günen .
Die wollten unseren Autoschlüssel sehen,meine Freundin holt Ihre Jacke und siehe da nix Schlüssel. Dann sagten Sie uns das der Wagen Totalschaden hat und er Sichergestellt wurde.Den Täter einen Gast aus der Kneipe haben Sie gleich mitgenommen 2,94 Atü.
Was passiert nun mit dem Wagen ,wie komme ich an mein Geld ,wie wird der Wagen bewertet,kriegen wir eine Mitschuld weil der Schlüssel aus der Jacke gestohlen wird????
Sowas ist mir ja noch nie passiert undich hab keine Ahnung davon

Toddi

19 Antworten

WOW mein Beileid!
Welche Versicherung hast Du denn?
Mitschuld hast Du keine was den Unfall angeht.

Erstmal mein Beilied.
War die Jacke bei euch am Platz oder an der Garderobe. Falls die Jacke an der Garderobe hing siehts schelcht für euch aus, da hier eine grobe Fahrlässigkeit unterstellen könnte das ihr nicht auf den Schlüssel aufgepasst habt. Am Unfall selbst tragt ihr Selbstverständlich keinerlei Mitschuld.
Wer letzendlich den Schaden bezahlt kommt auf eure Deckung an, evtl die TK da es ein Diebstahlsschaden war andernfalls der Fahrer privat (wenn dort was zu holen ist).
Halt uns bitte auf dem laufenden wie es nachher ausgegangen ist!

Hallo
bei dem Fahrer ist nix zu holen.
Versicherung ist der Volkswohlbund und TK hab ich auch.

Toddi

Schwieriges Thema, ich hoffe, du hast eine Rechtsschutzversicherung. Und falls ja, hast du diese (dann auch hoffentlich) nicht bei der Gesellschaft, wo dein Wagen versichert ist.

Weil: Verweigert dir die Versicherung den Ersatz des Schadens, weil der Schlüssel in der Jacke war, und so weiter, dann kannst du wenigstens noch gegen deine Versicherung auf Ersatz des Schadens klagen.

Viel Erfolg!

Hallo,

erst mal herzliches Beileid. Das hört sich ja verdammt scheisse an. Kann Dir leider nicht helfen aber schreib unseren Moderator RolandHB1 mal ne freudliche PN. Der arbeitet bei einer Versicherung und hat hier schon das eine oder andere mal gute Tipps gegeben.

Gruss
Stephan

Hier die Polizeimeldung

POL-IZ: Heide: Alkoholisierte Kraftfahrerin zeigte sich selbst an - Sie hatte auch keinen Führerschein

26.05.2006 - 11:22 Uhr

Kreis Dithmarschen (ots) - "Ich bin betrunken und ohne
Fahrerlaubnis gefahren." - Mit diesen Worten meldete sich am
Donnerstag, 0.40 Uhr, eine 39-jährige Heiderin bei der Polizei.
Gleichzeitig teilte sie das Ergebnis der Trunkenheitsfahrt mit: "Mit
dem Auto eines Bekannten bin ich gegen die Wand gefahren." Unfallort:
die Bürgermeister-Vehrs-Straße.
Als die Polizei dort ankam, bestätigten sich die Worte der Frau im
wesentlichen. Zu sehen war ein beschädigter Gartenzaun. Ob letztlich
auch die angrenzende Hausmauer beeinträchtigt ist, müssen die
Untersuchungen ergeben. Vor Ort bestätigte die Frau auch, dass sie
das Auto ihres "entfernten" Bekannten "unerlaubt" benutzt hatte.
Die Beamten stellten mittels Atemalkoholkontrolle den Promille-Wert
bei der Anruferin fest: 2,94.
Der beschädigte Pkw wurde von der Polizei sichergestellt, eine
Anzeige gegen die Fahrerin gefertigt. Sie blieb bei dem Unfall
unverletzt.

Zitat:

Original geschrieben von Toddi44


Hallo
beide Airbags sind ausgelöst,und die Polizei meint nun es hätten womöglich zwei Personen im Wagen gesessen.Kann man das feststellen????
Toddi

der beifahrerairbag sollte nur auslösen wenn dort jemand sitzt, da hat's extra diese sitzbelegungsmatten im sitz integriert, damit das vom auto festgestellt werden kann.

hi,

auf jedem fall rechtsanwalt einschalten.

könnte mir auch gut vorstellen, dass die versicherung die zahlung verweigert evtl. und dich an die betroffene fahrerin weiterschickt... und wenn da nix außer nem titel zu holen ist...

blöde sache, echt... hoffe mal du hast glück und kannst dein geld halbwegs rausziehen...

und dass deine bekannte dich nmicht unnötig belastet, da sie sich sonst selber z.b. wegen diebstahl strafbar macht... wenn sie sagt du wärst einverstanden gewesen, könnte sie sich eventuell deswegen schon einmal rausziehen...

viel erfolg

Hallo

die Fahrerin kann mich nicht belasten weil ich ja schon gar nicht mehr da war .Die Polizei hatte sich auch in der gleichen Nacht noch mit dem Taxiunternehmen kurzgeschlossen und meine Angaben überprüft.
Was mich nur stutzig macht ist das auch der Beifahrerairbag auf war obwohl die Frau behauptet Sie war aöllein im Auto.
Kann sich der denn auch so irgendwie lösen??

Toddi

Habe mal mit mehreren Leuten darüber gesprochen. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass du deinen Schaden ( wenn überhaupt) entweder von einer bestehenden Vollkasko mit entsprechender Rückstufung oder von der Unfallverursacherin persönlich ersetzt bekommen kannst (sofern bei ihr was zu holen ist).

Anderenfalls bleibst du wahrscheinlich auf deinem Schaden sitzen (keine schönen Aussichten, sorry).

Wie alt ist denn der Wagen, was ist der denn noch wert, d.h. wie hoch ist der Schaden für dich?

Hallo
der Wagen ist von 05/98 mit nem Haufen Extras und ne Vollkasko hab ich nicht nur Teilkasko.Aber eigentlich zahlt die doch Diebstahlschäden oder nicht?
Und wenn bei der Dame nichts zu holen ist muß da nicht Trotzdem die Versicherung in Vorkasse treten und sich das Geld dann bei der Diebin zurückholen ???
Toddi

Diebstahl ja, soweit würde die TK greifen. Nun hat die Olle aber unter Alkohol nen Unfall damit gemacht und deinen eigenen Schaden verursacht. Und zudem noch Frendschaden, der dann auch von deiner Haftpflicht zu regulieren ist.

Natürlich werden alle Beteiligten versuchen, sich das Geld dort wieder zu holen. Haste schon mal mit deiner Versicherung wegen Schadnersatz gesprochen?

Für dich persönlich hoffe ich, dass alle meine Informationen falsch sind und deine Versicherung dir den Schaden zahlt.

Ich werde das mal beobachten, wenn du uns ne Information dazu gibst! Trotzdem nettes Wochenende!

Zitat:

Original geschrieben von Toddi44


Hallo
der Wagen ist von 05/98 mit nem Haufen Extras und ne Vollkasko hab ich nicht nur Teilkasko.Aber eigentlich zahlt die doch Diebstahlschäden oder nicht?
Und wenn bei der Dame nichts zu holen ist muß da nicht Trotzdem die Versicherung in Vorkasse treten und sich das Geld dann bei der Diebin zurückholen ???
Toddi

ihre haftpflicht müsste vorlegen und sie wegen fahrlässigen bzw mutwilligen verhaltens regredieren. aber ob die eine hat ist eben die frage wie ob ausreichendes vermögen.

grüße

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