Totalschaden durch Werkstatt, Was jetzt tun?

Opel Astra H

Hallo,
meine Werkstatt hat meinen Opel Astra H OPC BJ2009 auf einer Probefahrt zum wirtschaftlichen Totalschaden gemacht.

Die Motorhaube hat sich wohl auf der Autobahn gelöst, ist hochgeklappt und dadurch ist es zum Überschlag gekommen: Dach, Scheiben, Karoisserie usw.=> Schrott

Der Werkstattmeister hat zum Glück überlebt, ohne größere Verletzungen.

Jetzt hat er es seiner Haftpflicht gemeldet.

=> Mit was muss ich rechnen? Wie soll es weiter gehen?
Was würdet Ihr jetzt machen?
Was zahlt die Haftpflicht? BJ 2009 160tk, allerdings: Alles gerade neu gemacht: Klimakompressor,
8 neue Reifen, neue Felgen, neuer Motor. In Summe habe ich gerade ca. 4000€ investiert.
Sehr sehr ärgerlich.

Danke für euere Ideen.

49 Antworten

Zitat:

@DerEisMann schrieb am 7. September 2021 um 19:25:33 Uhr:


Das Auto hat sich aber nicht überschlagen?

Nein, ich mache mal Bilder rein.

Zitat:

@impexxx schrieb am 7. September 2021 um 19:33:28 Uhr:


ohh jee... echt schade um diesen schönen OPC...

Ich würde dir abraten den Gutachter der Versicherung anzunehmen (er wird im Sinne der Versicherung den Schaden abwickeln). Als Geschädigter solltest du den Anspruch haben deinen eigenen Gutachter zu beauftragen - der in deinem Sinne den Fall "berechnet". Aber das wird dir dein Anwalt bei der Erstberatung im Detail erklären.

Es war ein allgemeiner Anwalt: Erst muss ein Schaden, in meinen Falle zu geringes Sachgutachten da sein, dann kann erst ein Anwalt hinzugeholt werden.

Erfahrung Werkstatt: Es wird ein Gutachter vor Ort eingeschaltet, der wäre objektiv.

=> Das Gutachten abwarten und dann ggf. Anwalt einschalten.

Zitat:

@impexxx schrieb am 7. September 2021 um 19:33:28 Uhr:


ohh jee... echt schade um diesen schönen OPC...

Ich würde dir abraten den Gutachter der Versicherung anzunehmen (er wird im Sinne der Versicherung den Schaden abwickeln). Als Geschädigter solltest du den Anspruch haben deinen eigenen Gutachter zu beauftragen - der in deinem Sinne den Fall "berechnet". Aber das wird dir dein Anwalt bei der Erstberatung im Detail erklären.

Hallo Motortalkkollegen,

Anbei nun die Bilder!

ich habe im 03.01.2018 mein M32 Getriebe meines Opel Astra H OPC überholen und länger (6ter Gang vom Diesel! Da ich Autobahnfahrer bin) übersetzen lassen.

Jetzt habe ich für 2500€ gerade den Motor auch noch überholen lassen.
Bei der Probefahrt hat die Werkstatt jetzt allerdings mein Auto zum Totalschaden gemacht:
Die Motorhaube hat sich gelößt und die Fahrgastzelle verbogen. Siehe Bilder

Jetzt ist/war es meine Idee, dass Ihr ggf. jemanden kennt, der seinen Opel Astra H OPC oder Astra H 2l Turbo mit Getriebeschaden oder Motorschaden nicht mehr reparieren will/kann.

=> Der Plan ist es jetzt: Entweder diesen meinen Motor/Getriebe zu verkaufen oder diesen seinen Astra abzukaufen, um wieder einen funktionierenden daraus zu machen.

Wenn euch jemand bekannt wäre, der bei einen Astra H einen Motor/Getriebeschaden hätte und Sie mir diesen Kontakt mitteilen könnten, wäre ich dankbar.

MfG

PS: Frage: Soll ich das Auto schon jetzt bei der Versicherung und oder Steuer abmelden?
PPS: Den Gutachter kann ich aber nicht wählen, dieser muss erst objektiv Mist bauen, dann geht es weiter.
PPPS: Oder ich hole mir einen Astra H 2l mit 200 oder 170PS oder gar nur mit 1,8l 125PS, lasse meine Autogasanlage einbauen und fahre noch die Reifen und Felgen auf und gut!

OPC vorne
POC hinten
OPC innen
+2

Zitat:

@Premium888 schrieb am 7. September 2021 um 09:12:04 Uhr:


Hallo,
meine Werkstatt hat meinen Opel Astra H OPC BJ2009 auf einer Probefahrt zum wirtschaftlichen Totalschaden gemacht.

Die Motorhaube hat sich wohl auf der Autobahn gelöst, ist hochgeklappt und dadurch ist es zum Überschlag gekommen: Dach, Scheiben, Karoisserie usw.=> Schrott

Der Werkstattmeister hat zum Glück überlebt, ohne größere Verletzungen.

Jetzt hat er es seiner Haftpflicht gemeldet.

=> Mit was muss ich rechnen? Wie soll es weiter gehen?
Was würdet Ihr jetzt machen?
Was zahlt die Haftpflicht? BJ 2009 160tk, allerdings: Alles gerade neu gemacht: Klimakompressor,
8 neue Reifen, neue Felgen, neuer Motor. In Summe habe ich gerade ca. 4000€ investiert.
Sehr sehr ärgerlich.

Danke für euere Ideen.

Korrektur: Es war doch eine Landstrassenfahrt bei 100km/h und es entstand keinerlei weitere Beschädigung, außer durch die Motorhaube verursachte.

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Ich würde mal bei einem Beulendoktor/Karosseriebauer vorstellig werden wegen des Daches. Vielleicht lässt sich das sogar richten. Neue Haube, Frontscheibe und die Arbeiten am Dach und gut. 🙂

Komisch ist, dass die Haube komplett aufgegangen ist. Selbst wenn das Haubenschloss im Schlossträger einen weg hatte, dann springt die Klappe nur in die erste Raste und geht nicht gleich auf. Da muss der Fanghaken also auch schwergängig gewesen sein und offengestanden haben. Wenn man das als Werkstatt merkt darf man da aber auch einen Tropfen Öl dran tun...

Also die Werkstatt hat aber gemeint: Totalschaden, da Fahrgastzelle, bzw. Dachträger, verbogen ist.
Es wäre per Gesetz verboten dies zu richten.

=> Gibt es hier einen Karosseriebauer, der dies bestätigen kann?

Und falls dies doch nicht stimmt, kann ich es immer noch in Erwägung ziehen.
Das wäre ja genial, wenn das wirklich ginge......
Aber: Wenn es zu schön ist, um wahr zu sein, ist es meistens auch nicht so...

Ich hab mich da vielleicht falsch ausgedrückt. Ich meinte einen Anwalt der sich auch mit Autos und Gutachten auskennt. Der hätte dir auch erklärt, das die Versicherung dir nichts schenkt. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zahlen die nur den Wiederbeschaffungswert ( Wert des Fahrzeuges vor dem Schaden) abzüglich des Restwertes (wert des Fahrzeugs im jetzigen Zustand). Bedenke, dass der Restwert nicht 0€ ist. Vielleicht hat ja jemand deine schönen Felgen gesehen oder Repariert das Auto im Ausland. Ein Streitthema ist dann nochmals die Mehrwertsteuer ob die gezahlt werden muss oder nicht. Die Frage, ob es sich lohnt, das Fahrzeug für den Restwert abzugeben oder zu behalten kann man da erst beantworten, wenn das Gutachten vorliegt.

Nachdem jetzt noch ein weiterer Bekannter gemeint hat, dass ein Anwalt, der sich mit Gutachten auskennt, immer Sinn macht, habe ich jetzt einen Anwalt beauftrag.

Ich halte euch auf den Laufenden, bzw. melde mich, wenn das Gutachten da ist.

Unabhängig davon: Dankeschön für eure Hilfe/Beistand in dieser schweren Zeit.

Meine Erfahrungen insbesondere die der letzten Zeit haben mir gezeigt, dass man von den meisten Versicherungen wenn irgendwie möglich, verarscht wird.
Aus diesem Grund lass ich inzwischen jeden von anderen verursachten Schaden durch einen RA abwickeln. Die große Rechtschutzversicherung mit den früher 3 und jetzt 4 Buchstaben macht da absolut keine Zicken und die Zusage holen sich die RA nach der ersten Kurzberatung idR sowieso kostenlos.
Die Rechtschutzversicherer haben auch nur Unkosten, wenn man selbst schuld ist.😉

So Gutachten ist da:
Wiederbeschaffungswert: 9800€
abzüglich Restwert: 1200€
Somit Fahrzeugschaden 8600€

Was würdet Ihr machen?
Motor und sonstiges OPC spezifisches umbauen in einen anderen Astra mit Motorschaden?
=> Hätte wer einen Astra H mit Motorschaden?

Oder Reparatur des OPC: Dach, Motorhaube, Windschutzscheibe?
=> Neuteile oder Teile von Spenderfahrzeug ggf. mit anderen Farben?
=> Wer wäre in der Nähe Zeil und würde ein Angebot machen wollen?

Mir kommt es nur auf die Leistung an und da es somit eh ein Unfallwagen ist, ist er eh nicht merh weiter verkaufbar.

Dankeschön

Und wie hoch wäre der Reparaturaufwand?

Also ich würde garantiert den für mich nicht mehr wollen. Noch ein Tränchen weinen und weg damit. So ärgerlich das ist.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 22. Oktober 2021 um 11:20:26 Uhr:


Und wie hoch wäre der Reparaturaufwand?

Also ich würde garantiert den für mich nicht mehr wollen. Noch ein Tränchen weinen und weg damit. So ärgerlich das ist.

Hallo, noch habe ich kein Angebot. Aber ich habe schon 2 Karosseriebauer angefragt.

Ja, aber das muss doch mit im Gutachten stehen. Es muss ja ermittelt werden, wie der Reparaturaufwand im Verhältnis zum Wagenwert steht

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 22. Oktober 2021 um 11:49:54 Uhr:


Ja, aber das muss doch mit im Gutachten stehen. Es muss ja ermittelt werden, wie der Reparaturaufwand im Verhältnis zum Wagenwert steht

Ja, da stehen 11280€ drin.

130% Regelung strebe ich aber nicht an.

Wenn du Bock hast und es dir möglich ist, Umbauen.
Das sollte recht günstig zu machen sein.

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