Totalschaden durch Werkstatt, Was jetzt tun?
Hallo,
meine Werkstatt hat meinen Opel Astra H OPC BJ2009 auf einer Probefahrt zum wirtschaftlichen Totalschaden gemacht.
Die Motorhaube hat sich wohl auf der Autobahn gelöst, ist hochgeklappt und dadurch ist es zum Überschlag gekommen: Dach, Scheiben, Karoisserie usw.=> Schrott
Der Werkstattmeister hat zum Glück überlebt, ohne größere Verletzungen.
Jetzt hat er es seiner Haftpflicht gemeldet.
=> Mit was muss ich rechnen? Wie soll es weiter gehen?
Was würdet Ihr jetzt machen?
Was zahlt die Haftpflicht? BJ 2009 160tk, allerdings: Alles gerade neu gemacht: Klimakompressor,
8 neue Reifen, neue Felgen, neuer Motor. In Summe habe ich gerade ca. 4000€ investiert.
Sehr sehr ärgerlich.
Danke für euere Ideen.
49 Antworten
Nimm dir einen guten Sachverständiger, der zumindest ein Teil deiner Investitionen berücksichtigt.
Ist der Motor tatsächlich neu, 0km? Vielleicht kommt der dann auf 6000€ und wenn der Schaden leicht darüber ist kannst du es ja reparieren lassen. Der Sachverständige wird dir auch den Schaden genau beziffern 6000€ sind da aber schnell zusammen.
Einfachste Lösung: Anwalt einschalten. Als geschädigter ist er für dich kostenlos (Versicherung des Verursachers zählt die Kosten) und der kümmert sich um die Korrespondenz und weiß was zu tun ist.
Die Werkstätten haben dafür spez VS für Schäden an Fzg "in Werkstattobhut", heisst: von der Bühne kippen bis zur Probefahrt.
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Zitat:
@Hawei1 schrieb am 7. September 2021 um 10:15:15 Uhr:
Die Werkstätten haben dafür spez VS für Schäden an Fzg "in Werkstattobhut", heisst: von der Bühne kippen bis zur Probefahrt.
So dachte ich es doch auch. Ist da ein Anwalt zusätzlich notwendig?
Die Versicherung sollte doch selbstständig daran arbeiten, oder?
Nur kann es wohl sein, dass die wieder einen Sachverständigen einschalten, der es für die Versicherung günstig macht....oder?
Also ggf. Gegengutachter einschalten? Oder wer wählt den aus? Oder kann auch die Werkstatt selbst ein Gutahten machen
Tu dir selber den gefallen und gehe zum Anwalt. Ansonsten guckst du hinterher vielleicht ganz blöd, wenn du kaum was an Geld wiederbekommst. Verzichte da bloß nicht drauf.
Ich wäre da vorsichtig, wenn man keine Privatrechtsschutzversicherung hat.
Für den Geschädigten war es ja kein Unfall und es ist auch nicht davon auszugehen, dass der Schaden nicht von der Werkstattversicherung bezahlt wird. Unter Umstanden kann man da dann auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.
Lass dir von der Versicherung bestätigen, dass die für die Kosten deines Sachverständigen aufkommen und gut.
Den Anwalt kannst du immer noch einschalten, wenn die Versicherung rumzickt.
Denke auch an die Erstattung des Nutzungsausfalls.
Zitat:
@Gerd_7 schrieb am 7. September 2021 um 12:54:34 Uhr:
Ich wäre da vorsichtig, wenn man keine Privatrechtsschutzversicherung hat.
Für den Geschädigten war es ja kein Unfall und es ist auch nicht davon auszugehen, dass der Schaden nicht von der Werkstattversicherung bezahlt wird. Unter Umstanden kann man da dann auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.
Lass dir von der Versicherung bestätigen, dass die für die Kosten deines Sachverständigen aufkommen und gut.
Den Anwalt kannst du immer noch einschalten, wenn die Versicherung rumzickt.
Denke auch an die Erstattung des Nutzungsausfalls.
Rechtsschutz habe ich.
Angefragt, ob übernommen wird, habe ich nun.
Allerdings bekomme ich erst morgen bescheid in einer Erstberatung.
Ich hole heute noch die persönlichen Sachen ab.
Erste Einschätzung Werkstattmeister: 4500€ + 2500€ für die Gasanlage = 7000€
Wenn ich für den Motor, Felgen, Reifen noch die Rechnung habe, soll ich dies bei der Versicherung einreichen.
Aber erst muss die Schadensummer da sein. Und die Versicherung entscheiden, ob Sie einen Sachverständigen schickt.
Die Erfahrungen wären, dass die Sachverständigen den Zustand sehr gut mitbeurteilen.
Generell fehlt dem Auto technisch ja nichts, außer die Schäden. Die aber katastrophal seien.
Super.
Mal noch eine allgemeine Frage:
Hat der H Probleme mit dem Haubenschloss?
Bei meinem G ist es mir schon öfters passiert, dass das Schloss nicht richtig eingerastet war und es wieder aufgesprungen ist und nur in der ersten Rastung gehalten hat. Da ist aber auch bei hohen Geschwindigkeiten nichts passiert.
Okay, dann wird das die Ursache gewesen sein. Nur blöd, wenn die das gesehen hatten, dass die das nicht wieder gängig gemacht haben.
Das Auto hat sich aber nicht überschlagen?
ohh jee... echt schade um diesen schönen OPC...
Ich würde dir abraten den Gutachter der Versicherung anzunehmen (er wird im Sinne der Versicherung den Schaden abwickeln). Als Geschädigter solltest du den Anspruch haben deinen eigenen Gutachter zu beauftragen - der in deinem Sinne den Fall "berechnet". Aber das wird dir dein Anwalt bei der Erstberatung im Detail erklären.
Ein Tip von mir, da ich mit Gutachten schon ein paar Erfahrungen habe. Nim dir selber einen Gutachter. Es wurde dir ein Schaden zugefügt und der muss behoben werden. Du kannst davon ausgehen, dass der Gutachter von der gegnerischen Versicherung dein Auto nicht so hoch bewertet wird wie den, den du selber beauftragst. Am besten du bist bei dem Gutachten mit dabei und erklärst dem den Sachverhalt.
Dann empfehle ich dir auch einen anwaltlichen Rat einzuholen. Zum Beispiel werden Verschleißteile die gerade gewechselt wurden meist nicht Wertsteigernd berücksichtigt. Das wird bestimmt bei dir ein Streitthema sein, weil du ja viel reparieren lassen hast, aber eigentlich nichts, was bei den vielen km nicht auch mal kaputt gehen kann. Dann hab ich die Erfahrung gemacht, dass die Mehrwertsteuer nicht bezahlt wird, wenn man sich das Geld ausbezahlen lässt, oder sich ein Auto von privat kauft. Das wäre auf jeden Fall eine Sache, wo ich mich informieren würde bevor du durch Unwissenheit viel Geld verlierst.
Na da viel Glück bei den bevorstehenden Aufgaben
Grüße Daniel