Totalschaden als Vorschaden

Hallo zusammen,

habe mir im April diesen Jahres ein Auto gekauft. Im gleichen Monat hat das Auto während ich einkaufen war einen heftigen Parkrempler erlitten. Bin dann zum freien Gutachter gegangen. Mit dem erstellten Gutachten bin ich daraufhin zum Rechtsanwalt. Dieser hat das Gutachten der Versicherung weitergeleitet und eine erste Frist gesetzt. Dann ist erstmal nichts passiert (Versicherung hat Kaufvertrag, Vorschäden und Bearbeitungszeit angefordert). Habe währenddessen das Fahrzeug dann wieder fach- und sachgerecht reparieren lassen. Die Reparatur habe ich vom Gutachter dann bestätigen bekommen. Dann hat mein Anwalt der Versicherung eine zweite Frist gesetz und die Reparaturbestätigung verschickt. Nach Ablauf dieser Frist wurde dann der Regulierungsanspruch ohne Begründung abgelehnt. Habe dann Selbstauskunft für das Fahrzeug beim HIS angefordert. Dabei kam folgendes raus. Das Auto hatte letztes Jahr einen Totalschaden und dieses Jahr einen kleineren Schaden. Den Totalschaden hat dieselbe Verischerung reguliert, die jetzt meinen Schaden regulieren sollte. Ich hatte von diesen Vorschäden keine Kentnisse. Der Verkäufer (ein Freund von mir) und der Gutachter auch nicht.

12.300€ habe ich für das Fahrzeug bezahlt

12.000€ ist der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten

5.500€ Restwert

11.900€ Schaden brutto
10.000€ Schaden netto

Was kann und soll ich jetzt nun machen?

Beste Antwort im Thema

Das Problem ist, dass dein Auto aufgrund des Totalschaden in der HIS Datei steht. Und da wird es auch nicht so leicht wieder herauskommen.

Die nun Regulierungspflichtige Versicherung hat ein Gutachten mit Bildern und kennt den damalaigen Zustand des verunfallten PKW.

Du leider nicht.

Du bist hier in der Beweispflicht, dass eine "Fach- und sachgrechechte Instandsetzung nach dem ersten Unfall erfolgt ist.

Und dafür reichen keine Bilder -Never-

Ich schreib dir jetzt mal -nur ein Beispiel- auf:

Durch die erste Kollision wurden der Fahrer- und der Beifahrer- Airbag ausgelöst.

Diese wurden nun durch "Dubletten" aus einem anderen Fahrzeug ersetzt, über dessen Herkunft
sprechen wir jetzt mal nicht, aber was bei Unfallreparaturen alles so abläuft müssen wir sicher nicht diskutieren 😉

Schon ist Essig mit einer "Fach-und Sachgerechten Reparatur.

Du verstehst mein Beispiel?

Lass dich auch bitte nicht von Irgend welchem Gesabbel wie "ich kann bezeugen, der Kumpel ein Freundes hat das genau gesehen", dass wird nix........🙁

Auch wenn ein noch so begabter Fachmann den Totalschaden gerichtet hat, wird dir das im Zweifel wenig nützen.

Ohne Rechnung sieht es da düster aus und das hat die Versicherung längst auf dem Schirm.

Ich glaube dein Anwalt ahnt das auch schon.

Ohne vernünftige Nachweise sehe ich das echt schwarz für dich.

Sorry.

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War nicht direkt als Kredit gedacht. Er braucht Geld und ich ein Auto. Da es aber sein Traumwagen ist, war es ihm wichtig die Möglichkeit zu haben, das Auto irgendwann zurückkaufen zu können.

Ein Kaufvertrag existiert. Ist im Anhang unausgefüllt hinterlegt...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. Juli 2018 um 21:56:47 Uhr:


Man muss hier nicht den Aluhut aufsetzen. Wenn man die Richtigkeit der Angaben des TE unterstellt, dann ist der Gang zum Gericht falsch und die Rückabwicklung des Kaufes (oder als was auch immer man das einsortieren will) der zielführende Weg.

Ich seh hier keinen mit Hut.

Die Chance von vom VK einen EUR einzutreiben ist natürlich deutlich höher als von der gegnerischen HP, aber meinst du nicht auch das es dazu ein ganz klein wenig auf den KV ankommen würde, den hier, wie erwähnt, keiner kennt ?

EDIT: Der vom TE angehängte KV (Stand 22:10) ist ein nicht ausgefülltes Formular ohen Angaben zu Unfall oder Vorschäden.

:???

Der beinhaltet nach den Angaben des TE dazu nichts. Das oben von ihm eingestellte leere Formular sieht dazu auch nichts vor. Da hat dann der Verkäufer Pech gehabt. Die Absprachen kann man ohnehin in Richtung der Rückgewährung und des Aufwendungsersatzes auslegen.

Dass es in der Nase kribbelt ... klar. 😉

Arme Nase. :P

Zitat:

@Imotski-Croatia schrieb am 25. Juli 2018 um 22:04:14 Uhr:


War nicht direkt als Kredit gedacht. Er braucht Geld und ich ein Auto. Da es aber sein Traumwagen ist, war es ihm wichtig die Möglichkeit zu haben, das Auto irgendwann zurückkaufen zu können.

Ich persönlich halte dieses für unglaubwürdig und es fiele mir sehr schwer, dir in der Angelegenheit viel Glück zu wünschen, weswegen ich es lasse.

Ich bin hier dann auch raus.

Wie dieser KV hinsichtlich Rückabwicklung rechtlich zu würdigen ist: Keine Ahnung. Das müssen Juristen wissen.

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Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 25. Juli 2018 um 17:52:02 Uhr:


Was bitte ist denn ein reparierter Unfallschaden -deine Meinung nach- wenn es kein Vorschaden ist?

Du hast Recht, was ich unter Vorschaden verstanden habe nennt man im Versicherungsjargon wohl Altschaden.

Vorschaden = Reparierter Schaden

Altschaden = Nicht reparierter Schaden

An meiner Auffassung zur Regulierungspflicht der Versicherung ändert das aber nichts.
Der Vorschaden war ordnungsgemäß instand gesetzt (davon gehe ich jetzt aufgrund der Aussage des TE und der Tatsache daß auch der Gutachter nichts dazu gesagt hat einfach erst mal aus) und dieser Zustand ist auch wiederherzustellen und von der Versicherung zu bezahlen.

Daß da eine Versicherung gegebenenfalls hellhörig wird ist zwar verständlich, trotzdem würde ich da nicht ohne weiteres auf eine Regulierung verzichten.

Gruß Metalhead

@weiss-blau

Von dem ganzen Gezicke abgesehen kann man auch einen 12k Unfallschaden optisch so herrichten, das der Laie meint das Fahrzeug sei 100% fachgerecht repariert. U.a. deswegen interessiert es keinen was Zeuge Meier glaubt beurteilen zu können wenn dessen Expertise darin besteht unfallfrei an dem betreffenden Fahrzeug vorbeilaufen zu können.

Wäre mal hervor zuheben....

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. Juli 2018 um 21:56:47 Uhr:


Wenn man die Richtigkeit der Angaben des TE unterstellt, dann ist der Gang zum Gericht falsch und die Rückabwicklung des Kaufes (oder als was auch immer man das einsortieren will) der zielführende Weg.

Die Aussage kann ich immer noch nicht nachvollziehen.

Der TE hat ein einwandfreies Auto gekauft (gut hatte mal einen Unfall und wäre damit wohl weniger wert gewesen, das ist zweifelsfrei so). Er kann doch nicht jetzt einfach aufgrund eines neuen Unfalls das Fahrzeug unrepariert zurück geben und die Unfallverursacherin (bzw. deren Versicherung) muß den verursachten Schaden nicht regulieren.

Warum sollte der Vorbesitzer für einen Totalschaden aufkommen (das Auto war beim Verkauf doch mehr wert als 0,-€).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 26. Juli 2018 um 09:14:13 Uhr:



Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 25. Juli 2018 um 17:52:02 Uhr:


Was bitte ist denn ein reparierter Unfallschaden -deine Meinung nach- wenn es kein Vorschaden ist?

Du hast Recht, was ich unter Vorschaden verstanden habe nennt man im Versicherungsjargon wohl Altschaden.
Vorschaden = Reparierter Schaden
Altschaden = Nicht reparierter Schaden

An meiner Auffassung zur Regulierungspflicht der Versicherung ändert das aber nichts.
Der Vorschaden war ordnungsgemäß instand gesetzt (davon gehe ich jetzt aufgrund der Aussage des TE und der Tatsache daß auch der Gutachter nichts dazu gesagt hat einfach erst mal aus) und dieser Zustand ist auch wiederherzustellen und von der Versicherung zu bezahlen.

Daß da eine Versicherung gegebenenfalls hellhörig wird ist zwar verständlich, trotzdem würde ich da nicht ohne weiteres auf eine Regulierung verzichten.

Gruß Metalhead

Vorschäden sind sind Instandgesetzte Schäden
Altschäden sind unreparierte, noch vorhandene Schäden

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. Juli 2018 um 09:14:55 Uhr:


Von dem ganzen Gezicke abgesehen kann man auch einen 12k Unfallschaden optisch so herrichten, das der Laie meint das Fahrzeug sei 100% fachgerecht repariert. U.a. deswegen interessiert es keinen was Zeuge Meier glaubt beurteilen zu können wenn dessen Expertise darin besteht unfallfrei an dem betreffenden Fahrzeug vorbeilaufen zu können.

Richtig, aber das würde doch ein Gutachter feststellen.

Ich meine 12k€ Parkschaden ist schon schwer vorstellbar (wobei ich auch schon mal ein Fahrzeug gesehen habe bei dem nach dem Rückwärts einparken ein Stahlpfosten mitten im Kofferraum stand 😁).
War der neue Crash wirklich so heftig (passen da laut Gutachten die beiden Schadensbilder zusammen?), oder wurde eventuell wirklich ein Altschaden mitbewertet?

Gruß Metalhead

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. Juli 2018 um 09:21:21 Uhr:


Vorschäden sind sind Instandgesetzte Schäden
Altschäden sind unreparierte, noch vorhandene Schäden

Genau, hab ich doch auch so geschrieben. Oder nicht?

Gruß Metalhead

@metalhead79

An meiner Auffassung zur Regulierungspflicht der Versicherung ändert das aber nichts.
Der Vorschaden war ordnungsgemäß instand gesetzt (davon gehe ich jetzt aufgrund der Aussage des TE und der Tatsache daß auch der Gutachter nichts dazu gesagt hat einfach erst mal aus) und dieser Zustand ist auch wiederherzustellen und von der Versicherung zu bezahlen.

Da bleibt dir natürlich unbenommen. Nur dein Glaube macht aus einer Reparatur keine fachgerechte Reparatur.
Die Gründe, warum die fachgerechte Reparatur nicht nachgewiesen wurde sind -wie ich mal Glaube- ausführlich
dargestellt.

Das der Gutachter dazu (bis jetzt) nichts sagt steht dem nicht entgegen und ist alles andere, aber kein Nachweis.

Im übrigen findet sich in nahezu jedem Gutachten ein solcher oderer ähnlicher Text:

Angaben zu Vorschäden
Die Feststellungen bezüglich Vorschäden beruhen auf Inaugenscheinnahme ohne Zerlegung und Freilegung. Am Fahrzeug waren keine Vorschäden erkennbar.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. Juli 2018 um 09:29:30 Uhr:


Nur dein Glaube macht aus einer Reparatur keine fachgerechte Reparatur.

Richtig, ich halte mich halt an die Aussagen des TE (in Ermangelung weiterer Infos).

Zitat:

Die Gründe, warum die Fachgerechte Reparatur nicht nachgewiesen wurde sind -wie ich mal Glaube- ausführlich dargestellt.

Ja, weil sich der TE bzw. dessen Kumpel, die Möhre von unbekannt andrehen haben lassen ohne etwas von dem Schaden zu wissen (und den Verkäufer hat's nicht gestört).

Ok, zugegeben, die Indizien sprechen gegen eine fachgerechte Reparatur (ich denke trotzdem daß einem Gutachter das aufgefallen wäre, dazu muß ja nichts großartig zerlegt werden, sieht man ja von unten).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 26. Juli 2018 um 09:24:02 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. Juli 2018 um 09:14:55 Uhr:


Von dem ganzen Gezicke abgesehen kann man auch einen 12k Unfallschaden optisch so herrichten, das der Laie meint das Fahrzeug sei 100% fachgerecht repariert. U.a. deswegen interessiert es keinen was Zeuge Meier glaubt beurteilen zu können wenn dessen Expertise darin besteht unfallfrei an dem betreffenden Fahrzeug vorbeilaufen zu können.

Richtig, aber das würde doch ein Gutachter feststellen.

Ich meine 12k€ Parkschaden ist schon schwer vorstellbar (wobei ich auch schon mal ein Fahrzeug gesehen habe bei dem nach dem Rückwärts einparken ein Stahlpfosten mitten im Kofferraum stand 😁).
War der neue Crash wirklich so heftig (passen da laut Gutachten die beiden Schadensbilder zusammen?), oder wurde eventuell wirklich ein Altschaden mitbewertet?

Gruß Metalhead

nö.....

Wieder ein Beispiel:

bei einem Frontanstoß (der muss nicht einmal heftig sein) kommt es zum Auslösen der Frontairbags und der Gurtstaffer.

Da sind schon mal so um die 6.000 € weg.

Kühlerpaket und Frontmodul (alles Schraubbar) schlagen mit 2.500 € zu Buche, zwei LED oder Xenon Scheinwerfer
sind mit 1.200 bis 1.500 € zu berücksichtigen. Das sind wir dann mal locker bei 10000 € und du siehst hinterher
nichts von dem Vorschaden.

Auch kein Sachverständiger.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 26. Juli 2018 um 09:34:15 Uhr:


Richtig, ich halte mich halt an die Aussagen des TE (in Ermangelung weiterer Infos).

Schön, aber wem hilft das?

Die Versicherung hält sich an das, was ihr hilft, eine Regulierung abzulehen. Und schon sind wir wieder an dem Punkt, wo es darauf ankommt, was nachweisbar ist.

Und ohne irgendetwas zu unterstellen: wenn der neue Schaden zum Vorschaden deckungsgleich ist, wird er baden gehen.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. Juli 2018 um 09:37:32 Uhr:


bei einem Frontanstoß (der muss nicht einmal heftig sein) kommt es zum Auslösen der Frontairbags und der Gurtstaffer.

Da sind schon mehr als die paar km/h beim Ausparken nötig um Airbags auszulösen (wäre auch Käse, da damit nur der Schaden nach oben getrieben würde und zusätzliche Blessuren durch den Airbag zu befürchten wären). Bei einem geparkten Auto geht ganz sicher kein Airbag auf.

Zitat:

Kühlerpaket und Frontmodul (alles Schraubbar) schlagen mit 2.500 € zu Buche, zwei LED oder Xenon Scheinwerfer

Ok, Scheinwerfer hast du recht, aber beim Ausparken bis zum Kühler vorzudringen muß man auch erst mal schaffen (ok der Opi mit dem E63 der das Gas mit der Bremse verwechselt schafft das eventuell).

War es denn hier so ein schwerer Einschlag?

Gruß Metalhead

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