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Totalschaden als Vorschaden

Themenstarteram 24. Juli 2018 um 15:21

Hallo zusammen,

habe mir im April diesen Jahres ein Auto gekauft. Im gleichen Monat hat das Auto während ich einkaufen war einen heftigen Parkrempler erlitten. Bin dann zum freien Gutachter gegangen. Mit dem erstellten Gutachten bin ich daraufhin zum Rechtsanwalt. Dieser hat das Gutachten der Versicherung weitergeleitet und eine erste Frist gesetzt. Dann ist erstmal nichts passiert (Versicherung hat Kaufvertrag, Vorschäden und Bearbeitungszeit angefordert). Habe währenddessen das Fahrzeug dann wieder fach- und sachgerecht reparieren lassen. Die Reparatur habe ich vom Gutachter dann bestätigen bekommen. Dann hat mein Anwalt der Versicherung eine zweite Frist gesetz und die Reparaturbestätigung verschickt. Nach Ablauf dieser Frist wurde dann der Regulierungsanspruch ohne Begründung abgelehnt. Habe dann Selbstauskunft für das Fahrzeug beim HIS angefordert. Dabei kam folgendes raus. Das Auto hatte letztes Jahr einen Totalschaden und dieses Jahr einen kleineren Schaden. Den Totalschaden hat dieselbe Verischerung reguliert, die jetzt meinen Schaden regulieren sollte. Ich hatte von diesen Vorschäden keine Kentnisse. Der Verkäufer (ein Freund von mir) und der Gutachter auch nicht.

 

12.300€ habe ich für das Fahrzeug bezahlt

12.000€ ist der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten

5.500€ Restwert

11.900€ Schaden brutto

10.000€ Schaden netto

Was kann und soll ich jetzt nun machen?

 

Beste Antwort im Thema

Das Problem ist, dass dein Auto aufgrund des Totalschaden in der HIS Datei steht. Und da wird es auch nicht so leicht wieder herauskommen.

Die nun Regulierungspflichtige Versicherung hat ein Gutachten mit Bildern und kennt den damalaigen Zustand des verunfallten PKW.

Du leider nicht.

Du bist hier in der Beweispflicht, dass eine "Fach- und sachgrechechte Instandsetzung nach dem ersten Unfall erfolgt ist.

Und dafür reichen keine Bilder -Never-

Ich schreib dir jetzt mal -nur ein Beispiel- auf:

Durch die erste Kollision wurden der Fahrer- und der Beifahrer- Airbag ausgelöst.

Diese wurden nun durch "Dubletten" aus einem anderen Fahrzeug ersetzt, über dessen Herkunft

sprechen wir jetzt mal nicht, aber was bei Unfallreparaturen alles so abläuft müssen wir sicher nicht diskutieren ;)

Schon ist Essig mit einer "Fach-und Sachgerechten Reparatur.

Du verstehst mein Beispiel?

Lass dich auch bitte nicht von Irgend welchem Gesabbel wie "ich kann bezeugen, der Kumpel ein Freundes hat das genau gesehen", dass wird nix........:(

Auch wenn ein noch so begabter Fachmann den Totalschaden gerichtet hat, wird dir das im Zweifel wenig nützen.

Ohne Rechnung sieht es da düster aus und das hat die Versicherung längst auf dem Schirm.

Ich glaube dein Anwalt ahnt das auch schon.

Ohne vernünftige Nachweise sehe ich das echt schwarz für dich.

Sorry.

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148 Antworten
am 24. Juli 2018 um 15:48

Also es handelt sich hier um einen finanziellen Totalschaden.

Wiederbeschaffungswert - Restwert ist kleiner den Reperaturkosten.

In Deinem Fall muss die Versicherung den WB - Restwert zahlen.

Du musst nachweisen, dass das FZG vor dem Unfall fachmännisch repariert war, bzw. dass kein (Total)-Schaden bzw. Vorschaden vorlag.

Ansonsten zum Anwalt, der soll den Schädiger auf Zahlung verklagen.

Hallo Gustav,

du schreibst doch sonst meistens gute Beiträge.

Hier hätte die Versicherung die Reparaturkosten zu zahlen, wenn das Fahrzeug weiter genutzt wird und der Nachweis gelingt, dass vorher ordnungsgemäß repariert wurde, bzw. das Gutachten korrekt war.

Der TE hat einen Anwalt und der sollte wissen, was zu tun ist.

Themenstarteram 24. Juli 2018 um 16:00

Erstmal vielen Dank für die rasche Antwort!

 

Der Anwalt hat mich bislang anders darüber beraten/belehrt.

 

Angefordert sind die 10.000€ netto Schadensumme/Reparaturkosten. Weil das Auto inzwischen repariert ist.

 

Den Nachweis, dass das Auto vor dem Parkrempler in einem tadellosem Zustand war, kann ich erbringen.

 

Mein Anwalt sieht viel mehr das Problem darin, dass weder ich noch der Gutachter über die Vorschäden Kenntnis hatten und dieselbe Versicherung, die meinen Schaden jetzt regulieren sollte, den Totalschaden letztes Jahr reguliert hat.

 

Und diese sich jetzt querstellen, weil sie ein Fahrzeug nicht zwei mal wegen Totalschaden regulieren wollen. Zumal ja auch die Zahlen (WDW und Restwert) des Gutachtens darauf basieren, dass das Auto keine Vorschäden hat.

am 24. Juli 2018 um 16:09

Entweder die Versicherung hat einen Fehler gemacht, oder der Vorbesitzer, Dein Freund, hat Dich oder die Versicherung betrogen.

Oder es gab einen Total-Schaden und der wurde repariert (Nachweis erforderlich), dann muss der neue Schaden auch beglichen werden.

Wenn Du auf die Reparatur MwSt. bezahlt hast und Du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist, stehen Dir die Brutto Kosten zu+ das übliche, Nutzungsausfall, telefon, Porto, Rechtsanwalt.

@Ottken, ich war jetzt bei Kasko. In KH darf der Schaden bis zum WB sein.

Themenstarteram 24. Juli 2018 um 16:19

Der Verkäufer von dem ich das Auto habe ist ein Freund von mir. Er hat das Auto ursprünglich gekauft um es selbst zu nutzen. Aus einem finanziellen Engpass heraus hat er es dann an mich weiterverkauft. Er hatte definitiv keine Ahnung von den Vorschäden.

 

Das Problem ist allerdings, dass er keinen Kaufvertrag hat und er den Verkäufer nicht mehr identifizieren bzw. nachverfolgen kann, weil das irgendjemand war, der das Auto gekauft hat um es weiterzuverkaufen (kein offizieller Händler). Dieser hatte ihn nicht über die Vorschäden aufgeklärt sondern das Fahrzeug als unfallfrei deklariert.

 

Das wusste ich nicht. War für mich aber auch nicht wichtig, da das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs in einem extrem guten Zustand war...

 

 

Was kann die Versicherung dann falsch gemacht haben?

 

 

Da wird man im Prozess das Gutachten vom ersten Totalschaden mit dem des zweiten und den jetzigen Zustand gutachterlich vergleichen müssen. Ein ziemliches Prozessrisiko vor dem Hintergrund, dass Du wegen des bestehenden Anscheins, dass es sich um einen klassischen Autobumserfall handelt, im Rahmen der zumindest sekundären Darlegungslast die fachgerechte Reparatur des ersten Totalschadens nachweisen musst. Ohne RS-Versicherung im Rücken kann das teuer werden. Das sieht die gegnerische HP gewiss auch und daher schauen die halt, ob Du dir das leisten kannst.

12.300€ soll das Auto gekostet haben. Dein Freund hat wahrscheinlich damals mehr bezahlt, stimmt? Und das ohne Kaufvertrag, ohne irgendwelche Unterlagen oder Kontaktdaten?

Sorry, aber die Geschichte stinkt bis zum Himmel...

Themenstarteram 24. Juli 2018 um 16:45

@berlin-paul

 

Ich muss also die Reparatur des ersten Totalschadens nachweisen obwohl ich keine Kenntnis darüber hatte? Langen da Fotos vor dem Kauf des Fahrzeugs?

 

@be_crazy

Danke für deinen Beitrag und den direkten Vorwurf. Habe aber solch einen Kommentar schon erwartet.

 

Das Auto hat mich 12.300€ gekostet. Nach der Reparatur sogar noch deutlich mehr...

 

Der Freund hat mir glaubhaft verklickert, dass er keinen Kaufvertrag hat und auch keine Kontaktdaten. Was er für das Auto bezahlt hat, weiß ich natürlich nicht. Aber nach seinen Angaben 12.300€. Er wollte es zu einem späterer Zeitpunkt wieder zu diesem Preis zurückkaufen sobald er liquide ist.

 

Bei einem Parkrempler für 11.900 € brutto sind bei der Versicherung alle rote Lampen und Sirenen angegangen...

Ich denke, dass die Chancen auf Geld gegen 0 tendieren.

Wenn die zeitlich zweifelsfrei zuzuordnen sind, wären solche Fotos zumindest ausgesprochen hilfreich.

Themenstarteram 24. Juli 2018 um 16:57

@tomold

Dass 11.900€ eine enorme Summe ist, ist mir schon bewusst. Allerdings hab ich mir das so nicht ausgesucht. Und die ältere Dame, die meine Fahrzeug verunstaltet hat auch nicht. Es ist eben so passiert und da können bei der Versicherung meinetwegen alle rote Lampen und Sirenen angehen. Ich bestehe trotzdem auf meinen Anspruch.

 

Es wäre mir eine Hilfe, wenn du begründen würdest aus welchem Grund meine Chancen auf Geld gegen 0 tendieren.

 

@berlin-paul

Top. Dankeschön

Du wirst ohne Prozess kein Geld sehen, die bloße Behauptung Deines Freundes, das Auto sei unfallfrei, macht es nicht dazu.

Fotos können hilfreich sein (wie berlin-paul schreibt), die Versicherung wird behaupten, es wurde ein baugleiches aber anderes Fahrzeug fotografiert und das Totalschaden Gutachten auf den Tisch legen.

Vor Gericht ist das nun mal so, dass der, der was haben will, das auch beweisen muss, ich glaube nicht, dass da im Zweifel nicht zuzuordnende Fotos als Beweis reichen. Ein Gutachten wiegt da einfach mehr.

Mit dem folgenden will ich Dir weder zu Nahe treten oder Dich verdächtigen etwas Falsches gemacht zu haben. Der Schwager eines polnischen Freunds von mir hatte als Geschäftsidee: ich kaufe einen Totalschaden mit Papieren, klaue ein baugleiches Modell, transportiere die FIN und lass das dann einen Unfall haben. Das ist ziemlich lange gut gegangen, er ist jetzt nach 3 Jahren Knast wieder draußen. Unfälle ohne großes Risiko für die Fahrer könnten ja manchmal nicht so richtig Unfälle sein...

Das wissen die Gerichte (3 Jahre) und die Versicherungen auch - nochmal - ich unterstelle Dir nichts, das wird wahrscheinlich eine echt teure Nummer für Dich. Ohne RSV würde ich da nicht ran gehen. Du brauchst keine Schuld zu haben um zu bluten.

Das Problem ist, dass dein Auto aufgrund des Totalschaden in der HIS Datei steht. Und da wird es auch nicht so leicht wieder herauskommen.

Die nun Regulierungspflichtige Versicherung hat ein Gutachten mit Bildern und kennt den damalaigen Zustand des verunfallten PKW.

Du leider nicht.

Du bist hier in der Beweispflicht, dass eine "Fach- und sachgrechechte Instandsetzung nach dem ersten Unfall erfolgt ist.

Und dafür reichen keine Bilder -Never-

Ich schreib dir jetzt mal -nur ein Beispiel- auf:

Durch die erste Kollision wurden der Fahrer- und der Beifahrer- Airbag ausgelöst.

Diese wurden nun durch "Dubletten" aus einem anderen Fahrzeug ersetzt, über dessen Herkunft

sprechen wir jetzt mal nicht, aber was bei Unfallreparaturen alles so abläuft müssen wir sicher nicht diskutieren ;)

Schon ist Essig mit einer "Fach-und Sachgerechten Reparatur.

Du verstehst mein Beispiel?

Lass dich auch bitte nicht von Irgend welchem Gesabbel wie "ich kann bezeugen, der Kumpel ein Freundes hat das genau gesehen", dass wird nix........:(

Auch wenn ein noch so begabter Fachmann den Totalschaden gerichtet hat, wird dir das im Zweifel wenig nützen.

Ohne Rechnung sieht es da düster aus und das hat die Versicherung längst auf dem Schirm.

Ich glaube dein Anwalt ahnt das auch schon.

Ohne vernünftige Nachweise sehe ich das echt schwarz für dich.

Sorry.

Themenstarteram 24. Juli 2018 um 17:54

@tomold

Okay, habe verstanden. Danke für die ausführliche Antwort.

 

Ich wäre ja bereit eine Klage einzureichen, wenn die Chancen gerecht verteilt wären.

 

Nur mit Fotos in der Hand gegen die Versicherung zu gehen ist tatsächlich bisschen rar.

 

Schade. Jetzt bleib ich auf den Kosten eben sitzen...

 

 

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