Totalschaden als Vorschaden
Hallo zusammen,
habe mir im April diesen Jahres ein Auto gekauft. Im gleichen Monat hat das Auto während ich einkaufen war einen heftigen Parkrempler erlitten. Bin dann zum freien Gutachter gegangen. Mit dem erstellten Gutachten bin ich daraufhin zum Rechtsanwalt. Dieser hat das Gutachten der Versicherung weitergeleitet und eine erste Frist gesetzt. Dann ist erstmal nichts passiert (Versicherung hat Kaufvertrag, Vorschäden und Bearbeitungszeit angefordert). Habe währenddessen das Fahrzeug dann wieder fach- und sachgerecht reparieren lassen. Die Reparatur habe ich vom Gutachter dann bestätigen bekommen. Dann hat mein Anwalt der Versicherung eine zweite Frist gesetz und die Reparaturbestätigung verschickt. Nach Ablauf dieser Frist wurde dann der Regulierungsanspruch ohne Begründung abgelehnt. Habe dann Selbstauskunft für das Fahrzeug beim HIS angefordert. Dabei kam folgendes raus. Das Auto hatte letztes Jahr einen Totalschaden und dieses Jahr einen kleineren Schaden. Den Totalschaden hat dieselbe Verischerung reguliert, die jetzt meinen Schaden regulieren sollte. Ich hatte von diesen Vorschäden keine Kentnisse. Der Verkäufer (ein Freund von mir) und der Gutachter auch nicht.
12.300€ habe ich für das Fahrzeug bezahlt
12.000€ ist der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten
5.500€ Restwert
11.900€ Schaden brutto
10.000€ Schaden netto
Was kann und soll ich jetzt nun machen?
Beste Antwort im Thema
Das Problem ist, dass dein Auto aufgrund des Totalschaden in der HIS Datei steht. Und da wird es auch nicht so leicht wieder herauskommen.
Die nun Regulierungspflichtige Versicherung hat ein Gutachten mit Bildern und kennt den damalaigen Zustand des verunfallten PKW.
Du leider nicht.
Du bist hier in der Beweispflicht, dass eine "Fach- und sachgrechechte Instandsetzung nach dem ersten Unfall erfolgt ist.
Und dafür reichen keine Bilder -Never-
Ich schreib dir jetzt mal -nur ein Beispiel- auf:
Durch die erste Kollision wurden der Fahrer- und der Beifahrer- Airbag ausgelöst.
Diese wurden nun durch "Dubletten" aus einem anderen Fahrzeug ersetzt, über dessen Herkunft
sprechen wir jetzt mal nicht, aber was bei Unfallreparaturen alles so abläuft müssen wir sicher nicht diskutieren 😉
Schon ist Essig mit einer "Fach-und Sachgerechten Reparatur.
Du verstehst mein Beispiel?
Lass dich auch bitte nicht von Irgend welchem Gesabbel wie "ich kann bezeugen, der Kumpel ein Freundes hat das genau gesehen", dass wird nix........🙁
Auch wenn ein noch so begabter Fachmann den Totalschaden gerichtet hat, wird dir das im Zweifel wenig nützen.
Ohne Rechnung sieht es da düster aus und das hat die Versicherung längst auf dem Schirm.
Ich glaube dein Anwalt ahnt das auch schon.
Ohne vernünftige Nachweise sehe ich das echt schwarz für dich.
Sorry.
148 Antworten
Zitat:
@Astra1.6_16V schrieb am 25. Juli 2018 um 11:27:13 Uhr:
Wäre da nicht der verschwiegene Vorschaden, der unter Umständen zum Erlöschen der eigenen Ersatzansprüche führen kann. Dazu ist es auch erst einmal egal, ob der TE diesen wissentlich oder unwissentlich verschwiegen hat. Das gilt dann wieder separat zu klären und darf der Versicherung erstmal egal sein. Fakt ist, das Fahrzeug hat einen (nicht unerheblichen) Vorschaden und dieser wurde verschwiegen.
Vollkommener Unsinn.
Es gibt keinen verschwiegenen Vorschaden, es gibt nur einen offensichtlich fachgerecht reparierten Vorschaden. Ich kann nur dann etwas verschweigen, wenn ich davon weiß! Bedeutet im Umkehrschluss, ich kann nur das angeben, von dem ich Kenntnis habe!
Spielt im Übrigen für den aktuellen Schaden allenfalls eine untergeordnete Rolle, nämlich in Bezug auf den Wiederbeschaffungswert, der möglicherweise etwas niedriger anzusetzen wäre. Obwohl gerade Versicherungen immer wieder behaupten, einen merkantilen Minderwert auf Grund eines Unfalls gäbe es nicht...😁
Zitat:
Der TE hätte seiner erhöhten Nachweispflicht bei Vorschäden nachkommen müssen.
Was für ein Quatsch ist das denn?
Zitat:
Deswegen ist der Fall mit Vorsicht zu genießen. Die Versicherung hat womöglich aufgrund des verschwiegenen Vorschadens korrekt entschieden.
Hat sie nach den bisher geschilderten Angaben mit Sicherheit nicht.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 25. Juli 2018 um 10:19:47 Uhr:
Es ist in diesem Forum leider so, dass eine Vielzahl von Beiträgen eher destruktiver Natur sind, anstatt konstruktiv über Lösungsmöglichkeiten für Problemstellungen nachzudenken...Zitat:
@Imotski-Croatia schrieb am 25. Juli 2018 um 09:37:41 Uhr:
@rrwraith
Allerdings wurde ich von den anderen hier im Forum bisher ziemlich verunsichert bzw. davon abgeschreckt eine Klage einzureichen. Viele haben mir keine gute Prognose offenbart oder schlechte Erfarhung in diesem Bereich gesammelt.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 25. Juli 2018 um 10:19:47 Uhr:
Zitat:
Ich weiss nicht was die richtige Entscheidung an dieser Stelle ist...
Ganz sicher nicht, den Kopf in den Sand zu stecken und Alles hinzunehmen.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 25. Juli 2018 um 10:19:47 Uhr:
Zitat:
Die Versicherung hat eben nicht nur die Information, dass es einen wirtschaftlichen Totalschaden (Januar 2017) gab, sondern sie hat auch das Gutachten von diesem Schaden, da sie reguliert (vllt. auch nicht) hat.
Und was besagt das? Dass das Fahrzeug mal einen Unfallschaden hatte. Über den Zustand vor dem aktuellen Schaden besagt es genau gar nichts!
Du bist für den aktuellen Schaden beweispflichtig, das hast Du mit Deinem Gutachten erledigt.
Wenn die Versicherung einfach ohne jegliche Substanz ins Blaue hinein behauptet, es bestand ein nicht reparierter Altschaden, muss sie dafür auch den Beweis antreten!
Zitat:
@rrwraith schrieb am 25. Juli 2018 um 10:19:47 Uhr:
Zitat:
Reichen mir Freunde, Bekannte etc. als Beweis, dass das Auto vor dem Unfall tadellos war?
Normalerweise schon, vergiss nicht, den Gutachter mit ins Boot zu nehmen. Damit hast Du wesentlich mehr in der Hand als die Versicherung, die hat nämlich nach bisheriger Schilderung nichts.
Entschuldige, aber das ist wirklich Mumpitz was du hier schreibst !
Du macht dem TE hier Hoffnung, der lässt sich eventuell auf einen Prozess ein, der er ganz sicher verlieren wird.
Wie kannst du als Fachmann (!) denn hier einfach so behaupten, das "Zeugenaussagen" die fach- und sachgrechte Instandsetzungen belegen können?
Wie kanst du hier einfach so ins Blaue behaupten, dass die Versicherung nichts in der Hand hat?
Die hat ein Gutachten mit einer Fotodokumentation und du sagt das ist gar nichts?
Sorry, das geht gar nicht !! 🙁
Es gibt keinen verschwiegenen Vorschaden, es gibt nur einen offensichtlich fachgerecht reparierten Vorschaden.
Bist du Hellseher ?
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 25. Juli 2018 um 12:00:56 Uhr:
@rrwraithEs gibt keinen verschwiegenen Vorschaden, es gibt nur einen offensichtlich fachgerecht reparierten Vorschaden.
Bist du Hellseher ?
Warum sollte er Hellseher sein?
Laut TE (und dessen Gutachter) war das Fahrzeug vor dem Unfall in einwandfreiem Zustand und es gab keinen Vorschaden.
Ein reparierter Unfallschaden ist doch kein Vorschaden.
Gruß Metalhead
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Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 25. Juli 2018 um 12:00:56 Uhr:
Bist du Hellseher ?
Guckst Du hier: "Hat sie nach den bisher geschilderten Angaben mit Sicherheit nicht."
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 25. Juli 2018 um 11:58:56 Uhr:
Wie kannst du als Fachmann (!) denn hier einfach so behaupten, das "Zeugenaussagen" die fach- und sachgrechte Instandsetzungen belegen können?
Habe ich doch gar nicht behauptet. Sie können aber bezeugen, dass das Fahrzeug keine sichtbaren Altschäden hatte. Zur fachgerechten Reparatur kann aber sicher der Sachverständige etwas sagen.
Zitat:
Wie kanst du hier einfach so ins Blaue behaupten, dass die Versicherung nichts in der Hand hat?
Die hat ein Gutachten mit einer Fotodokumentation und du sagt das ist gar nichts?
Ja, sage ich, denn was besagt das? Dass das Fahrzeug mal einen Unfall hatte. Dies wird doch gar nicht bestritten.
Über den Zustand des Fahrzeugs vor dem aktuellen Schaden besagt es absolut gar nichts!
Ich wiederhole mich zwar ungern, aber der TE ist im Prozess in der sekundären Darlegungslast hinsichtlich der vollständig fachgerechten Reparatur des im HIS vermerkten Schadens, wenn er gegen die gegnerische HP vorgehen will. Da hat er leider kaum etwas durchgreifendes in der Hand.
Gegen den Verkäufer braucht er nur den nicht angegebenen vorherigen wirtschaftlichen Totalschaden. Dafür reicht der HIS-Eintrag zunächst mal. Das ist der sichere Lösungsweg.
Es gibt solche Kumpels, die reparieren inoffiziell Unfaller die sie kaufen und wieder abstoßen. Und wenn man die "günstig" abstoßen will, dann eignet sich das vom TE geschilderte Modell absolut gut als "Vertriebsmasche". Vertrauen ist so 'ne Sache ...
Sehr dubios,
Auto geht nach dem letzten Halter durch mehrere unbekannte Hände und landet dann bei einem Kumpel des Käufers. Der Käufer hat dann (leider) einen weiteren Totalschaden wobei er (angeblich) nichts vom ersten Totalschaden weiss. Zwischenzeitlich wird dann auch noch ohne Kostenzusage repariert.
Dass da die Versicherung hellhörig wird, sollte wohl jedem klar sein.
Sorry, aber das hört sich für mich nach der typischen Verschleierungstaktik mancher Kiesplatz-Händler an, bei der die Autos nach jedem Besitzerwechsel weniger KM und weniger bekannte Mängel haben.
Dass es sich u.U. überhaupt nicht um das selbe Fahrzeug sondern nur um die selbe FIN handeln könnte wurde ja auch schon mal angesprochen
Vielleicht solltest du doch noch mal mit deinem "Freund" reden.
Was mich aber ein wenig wundert, vielleicht kann @Dellenzaehler was dazu sagen:
Sollte einem qualifizierten und gewissenhaften Gutachter nicht auch ein vorheriger Totalschaden auffallen, selbst wenn dieser fachgerecht repariert wurde?
könnte, könnte, Fahrradkette (wie Loddar der Weise immer so sagt)....
Fakt (nach den Einlassungen des TE) ist, dass der Vorschaden im Gutachten nicht auftaucht. Über das "warum" kann man hier sowieso nur spekulieren. Die Möglichkeiten reichen von "mangelnde Qualifikation des Gutachters" über "Gefälligkeitsgutachten" bis hin zum fachgerecht reparierten Vorschaden. Such dir was aus....
Und genauso müßig ist es, über die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits zu spekulieren, wenn wir gerade mal einen Bruchteil der "Fakten" kennen und die auch nur aus der Sicht eines Betroffenen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Juli 2018 um 12:21:19 Uhr:
Ich wiederhole mich zwar ungern, aber der TE ist im Prozess in der sekundären Darlegungslast hinsichtlich der vollständig fachgerechten Reparatur des im HIS vermerkten Schadens, wenn er gegen die gegnerische HP vorgehen will. Da hat er leider kaum etwas durchgreifendes in der Hand.Gegen den Verkäufer braucht er nur den nicht angegebenen vorherigen wirtschaftlichen Totalschaden. Dafür reicht der HIS-Eintrag zunächst mal. Das ist der sichere Lösungsweg.
Es gibt solche Kumpels, die reparieren inoffiziell Unfaller die sie kaufen und wieder abstoßen. Und wenn man die "günstig" abstoßen will, dann eignet sich das vom TE geschilderte Modell absolut gut als "Vertriebsmasche". Vertrauen ist so 'ne Sache ...
Und genau das ist der springende Punkt !
Wir sprechen hier von einem vollständig und fach- sowie sachgerechten Reparaturweg gemäß dem Gutachten.
Und dafür reicht eben kein Kumpel- Zeugnis.
Siehe hierzu noch einmal mein Beispiel!
Ich bin mal gespannt, wenn der zweite Gutachter nun mit dem vorliegenden Totalschaden konfrontiert wird. Ob dieser dann eventuell sein Gutachten respektive seine Stellungnahme ändert, oder alles so lässt, wird man sehen (oder auch nicht)
Im übrigen stellen die Gerichte gerade in solchen Fällen, wie hier vorliegend einen hohen Anspruch bezüglich der Reparaturduchführung.
Auf Märchenstunden zum Reparaturweg wird sich da ganz sicher nicht eingelassen, das könnt Ihr mir mal einfach so glauben...
Die Frage ist ja auch: was wurde beim 1. Unfall beschädigt, was beim 2.?
War z.B. der eine Schaden links, der andere rechts, ließe sich auch heute problemlos feststellen. ob Nr. 1 fachgerecht instandgesetzt wurde.
@metalhead79
Warum sollte er Hellseher sein?
Laut TE (und dessen Gutachter) war das Fahrzeug vor dem Unfall in einwandfreiem Zustand und es gab keinen Vorschaden.
Ein reparierter Unfallschaden ist doch kein Vorschaden.
Aha, hast du das eigentlich alles hier mal sorgfältig gelesen? Ich glaube du hast das alles nur mal überflogen....
Was bitte ist denn ein reparierter Unfallschaden -deine Meinung nach- wenn es kein Vorschaden ist?
Zitat:
@lemonshark schrieb am 25. Juli 2018 um 14:20:35 Uhr:
Die Frage ist ja auch: was wurde beim 1. Unfall beschädigt, was beim 2.?War z.B. der eine Schaden links, der andere rechts, ließe sich auch heute problemlos feststellen. ob Nr. 1 fachgerecht instandgesetzt wurde.
...leider wurde auf diese wichtige Frage (1× DANKE!) noch nicht nachvollziehbar geantwortet. ..
Ansonsten verstehe ich auch nicht weshalb ohne Freigabe repariert wurde. Nichts kann doch wichtiger gewesen sein als eine klare Reparaturfreigabe!
Da wurde die Versicherung m.E. schlichtweg vorsätzlich vor vollendete Tatsachen gestellt 😮. Und nun ging der Schuss nach hinten los 😁
@lemonshark
Leider weiss ich nicht an welcher Stelle/Seite/Bereich das Fahrzeug beim ersten Mal beschädigt war.
Frage: Was wäre wenn es jetzt der gleiche Bereich am Fahrzeug ist wie beim ersten Schaden?
Repariert wurde, weil ich fest davon überzeugt war die Kosten erstattet zu bekommen und ich ein fahrbereites Auto brauche.
Zitat:
@Imotski-Croatia schrieb am 25. Juli 2018 um 20:42:49 Uhr:
......@Mosel-Manfred
Repariert wurde, weil ich fest davon überzeugt war die Kosten erstattet zu bekommen und ich ein fahrbereites Auto brauche.
Wovon du überzeugt warst interessiert aber m.E. níemanden:
Du hättest einfach abwarten müssen... .