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Totalschaden-Restwert/Verkaufberechtigung

Themenstarteram 23. August 2008 um 18:24

Hallo,

vor genau 2 Wochen in meiner Abwesenheit ist mir einer auf'm Parkplatz reingefahren.

Die Folge ist Totalschaden. Laut Begutachtung:Wiederbeshaffungswert 12000 Euro, Restwert 2500 Euro.Wiederbeschaffungsdauer 10-12 Arbeitstage.

Vorgestern habe ich das Auto an das Autohaus als Restwert für 3000 Euro verkauft und heute erhielt ich einen Brief der gegnerischen Versicherung:

"Geehrte Damen und Herren,

Das uns vorgelegte Sachverständigengutachten haben wir geprüft. Bei der Ermittlung des Restwertes haben wir festgestellt,

dass für das im Gutachten beschriebene Fahrzeug tatsächlichEUR 6.870,00 zu erzielen sind.

Die Firma so und so macht Ihnen ein VERBINDLICHES Angebot, das Fahrzeug von Ihnen zu diesem Preis zu erwerben und auf eigene Kosten abzuholen.

Dieses Angebot liegt erheblich über dem Restwert laut Gutachten und gilt für 2 Wochen. Setzen Sie sich bitte mit der genannten Firma

zwecks Terminabsprach in Verbindung, damit der höhere Verkaufspreis realisiert werden kann."

Ich meine die Versicherung soll den Verkauf,der sogar über dem augewiesenen vom Begutachter 2500 Euro Rechtswerten liegt,akzeptieren.

Inwieferne ist das Angebot der Versicherung verbindlich? Nun habe ich grosse Sorgen dass die Versicherung vom Wiederbeschaffungswert von 12000 Euro mir was abzieht.

Ich brauche Hilfe, bitte, wenn jemand es weiss, sagt doch wie meine rechtliche Lage aussieht!!!

Ich will ja dass ich nur meinen Schaden ersetzt bekomme und nichts an dem Unfall, für den ich ja nichts kann, verdiene.

Danke im Voraus! Xeni7

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Dann bring du mal genaues.

So sehr ich deine Meinung in der Regel schätze fällt doch auf das du sofort angepisst reagierst wenn es gegen Gutachter und Versicherungen geht.

 

Ja da gebe ich dir Recht.

 

Nämlich dann, wenn Gerüchte und Halbwarheiten gestreut werden.

Egal ob das gegen Gutachter oder gegen die Versicherungen geht. Ich sehe da keinen Unterschied.

 

Du hast doch auch in diesem Fred sicherlich mitbekommen, dass der TE das Auto schon bereits für 3.000 Euro weiterverkauft hat. Ich möchte mit dir wetten, dass diese 500 Euronen "Gewinn" keine großen Anstengungen beim Verkäufer verursacht haben ;) Von seinem Gewinn hat der Käufer ganz schnell und sicherlich auch ganz freiwillig innerhalb von ein paar Minuten ein bisschen was agegeben (wird sicherlich gleich bestritten, aber so sieht das aus in der Praxis)

 

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

-genau der an den dein Händler das Fahrzeug ohne Skrupel weiterverkauft hätte, wenn der Toto gepasst hätte-

Hätte er nicht da es ja nicht sein Auto war sondern eines der Leasinggesellschaft.damit kann er höchstens selbst ein Angebot abgeben und schauen ob er den Zuschlag bekommt.Er hatte das Angebot schon berechnet aber in der Restwertbörse lag der Preis höher obwohl er nicht mal Arbeitszeit eingerechnet hatte da er das Auto für sich nutzen wollte.

Dem Aufkäufer war es egal da der Preis des Autos eh an der Obergrenze dessen was er kauft lag,wäre nett gewesen aber nicht notwendig.

 

Dieser Aufkäufer kauft Unfallwagen,exportiert die und verkauft sie so wie sie dastehen als Unfallwagen.Ist ein reiner Händler der nichts repariert,deswegen kann es ihm relativ egal sein so lange ihm ein paar 100er pro Fahrzeug hängenbleiben.Das dann die reparierten Fahrzeuge möglicherweise wieder in Deutschland auftauchen ist ein anderes Thema.

 

Du musst aber zugeben, dass diese Aussagen deines Händlers doch ein wenig widersprüchlich sind. Wollte dein Händler das Auto nun behalten, Reparieren und selber nutzen, oder nun doch unrepariert an den "östlichen Aufkäufer" weiter verkaufen ?

 

Im übrigen darfst du mal davon ausgehen, dass jeder der das Auto gerne haben möchte, es natürlich selber fahren möchte (so lange bis das Rote Nummer Buch voll ist:D) 

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zahlen die weit über Restwert laut Gutachten 

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Dellenzaehler

 

 

Worauf du dich verlassen kannst..

Hmmmm,da der Endpreismehr nach der Reparatur oder weniger feststeht und die Kosten für die Reparatur ebenso bleibt nur was hängen wenn man den höheren Einkaufspreis irgendwo wieder einspart.

Sind das dann die angeblich unfallfreien Fahrzeuge die man den Kunden unterjubelt?Oder die mit angeblich leichtenm Schaden am Kotflügel der sich bei genauer Betrachtung als annähernd Totalschaden rausstellt?

Zaubern kann keiner,also muß es andere Gründe haben wenn ein Aufkäufer mehr als das Doppelte des Restwerts laut Gutachten hinblättert.Alternativ besteht natürlich das der Gutachter unfähig war einen realistischen Restwert zu ermitteln.Ich nehme aber mal an das die Gutachter auch in den Restwertbörsen rumstöbern und wissen was realistisch ist.

 

wenn du wüssest, wie die Kalkulation in solchen Fällen tatsächlich aussieht, würdest du sicherlich anders über die Sache denken. Glaubst du, da wird mit den normalen Stundensätzen und ET Preisen kalkuliert ? nein mit Sicherheit nicht. Aber ich möchte hier jetzt nicht so unbedingt aus der Schule plaudern... :cool:

 

Aber mal völlig unabhängig davon.

 

Gehe einfach mal davon aus, dass dein Händler genau das selbe macht wie der "östliche.

Autos ankaufen und mit einem Aufschlag weiterverkaufen. 

 

Das ist ja auch legitim und nicht zu beanstanden. Nur, die Gewinnspannen sind halt ewas geringer geworden.

Früher waren es 3000 Euro pro Auto und heute vielleicht noch 300 Euro (Soviel zum Thema genaueres, auch ich kenne ein paar von diesen Aufkäufern und unterhalte mich ab und an mal mit diesen :D)

 

Und zum Abschluß: Thema Reparaturen in Osteuropa.

 

Wars du schon einmal z.b in einem VW Betrieb in Lodz ?

Ist wirklich sehenswert. Schau dir ruhig mal die Technik das Know-How und die Stundenlöhne an.

 

Und dann setze diese Parameter mal in deine Rechnung ein. Da wirst du sehr Interessante und neue Eindrücke bekommen. 

 

Das hier keine Missverständnisse aufkommen.

 

Ich bin sicherlich kein Freund von Reparatur-Tourismus und dem damit verbundenen wirtschaflichen Schaden sowie dem Abbau der Arbeitsplätze für unser Handwerk in der Bundesrepublik Deutschland. 

 

Aber die Leute, welche am lautesten darüber schreien, dass mit Restwerten in den Börsen Geld verdient wird, sollten sich mal an die eigene Nase fassen. Denen ist das Hemd nämlich genauso näher wie die Hose.... 

 

Disskussion über die Restwerte oder den Sinn oder Unsinn, OK da bin ich dabei. 

 

Aber nicht mit solchen fadenscheinigen Argumenten wie "die bösen Bieter aus den Börsen machen uns kaputt..." 

Das ist fadenscheinig und falsch.

 

Ich habe fertig.... :p

 

Gruß

 

Delle

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Hallo,

ich glaube Du hast den Wagen zu früh verkauft.

Versicherungen sind bestrebt, so wenig wie möglich zu bezahlen.

Das Auto geht bei Schadensregulierung in das Eigentum der Versicherung über.

Falls nicht (wie zb alte Autos) wird der Wiederbeschaffungswert abzg. Restwert gezahlt.

Die Versicherungen schicken die Daten des Autos an verschiedene Händler, oder setzen ihn in verschiedene Börsen.

Hier geben dann Händler ihre Gebote ab, bzw. machen Sie den Versicherungen Angebote.

In deinem Fall hat ein Händler ein entsprechendes Gebot abgebeben, was im Sinne der Versicherung ist, da sie ja weniger bezahlen muss.

Somit beträgt der Restwert nicht mehr 3000€ sondern 6870€, die als Berechnungsgrundlage angenommen werden.

Der Händler zahlt seinen Teil, die Versicherung den anderen.

 

Aus meiner Sicht, wenn du Pech hast, wirst du auf dem Differenzbetrag (6870,00 - 3000,00€) sitzenbleiben, da die versicherung ja jemand hatte, der mehr bezahlt hätte.

Ich würde das so schnell wie möglich regeln!

 

Gruß Dennis

Themenstarteram 23. August 2008 um 19:17

Danke für die Antwort.

Die Frage wäre dann: wofür gibts überhaupt ein ausgewiesener Urteil des Begutachters über den Restwert von 2500 Euro.

Ein Urteil ist eine wertende Entscheidung. Es hätte ja dann gar keine Bedeutung....

Besprich das mal mit deinem Gutachter, das Auto geht auch nicht in den Besitz der gegnerischen Vers. über. Wenn hier jemand dafür haftbar gemacht werden kann ist es dein Gutachter, da für dich sein Gutachten maßgeblich ist.(Der wird denen aber was husten :D) Die Versicherung hat ja noch nicht mal das Fzg live gesehen. Woher haben die also die Werte bzw Bilder. Die dürften dann wohl das Gutachten veröffentlicht haben....mal schauen was dein Gutachter dazu sagt....;)

Ich würd mir mal keine große Sorgen machen, da hier die Schuld wohl 100% beim gegner ist kannst du auch auf "dessen" kosten einen Anwalt zu rate ziehen. Oft reicht auch schon ein Hinweis darauf und der gegnerische Versicherer lässt es gut sein ;)

Wer ist denn die gegnerische Versicherung...nur so aus Neugier :D

 

Grüße

Steini

Themenstarteram 23. August 2008 um 20:05

Danke Steini,

die gegnerische Versicherung ist R+V Algemeine Versicherung AG

Viele Grüße...

Hi,

Schick der Versicherung den Kaufvertrag. Dann dürfte das Problem gelöst sein.

 

Gruß

Hafi

Zitat:

Das Auto geht bei Schadensregulierung in das Eigentum der Versicherung über.

absolut falsch!!

@ Xeni7

Dieses Thema wird hier öfters diskutiert, ich mach die Antwort mal ganz kurz, schau Dir einfach die Urteile des BGH zu diesem Thema an.

Desweiteren wurde dieses Thema auch in der Plusminus Sendung am 12.8.08 behandelt, im Internet gibt es auf der Seite www.daserste.de/plusminus/.... einen Bericht dazu.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Hi,

Schick der Versicherung den Kaufvertrag. Dann dürfte das Problem gelöst sein.

 

Gruß

Hafi

Das wird das Problem zumindest für dich lösen. Dir wird dann aber der tasächliche erzielte Restwert von 3000 Euro angerechnet und nicht die 2.500 Euro.

 

Aber für deinen Sachverständigen wird das wohl nicht so schnell und einfach vorbei sein. Bei dieser Differenz muss er sich schon erklären.....

 

Ob der RW von deinem Sachverständigen realistisch, kann von hier im Moment nicht beurteilt werden. Dazu sind zu wenig Fakten bekannt. Nur der WBW als bekannte Größe reicht dafür nicht aus. 

 

Gruß

 

Delle   

 

Zitat:

Original geschrieben von Xeni7

Danke für die Antwort.

Die Frage wäre dann: wofür gibts überhaupt ein ausgewiesener Urteil des Begutachters über den Restwert von 2500 Euro.

Ein Urteil ist eine wertende Entscheidung. Es hätte ja dann gar keine Bedeutung....

Es ist aber auch kein Persilschein für den Sachverständigen um den Restwert nach gut Dünken ins Gutachten zu malen. Leider gibt es immer noch Kollegen, die meinen, wenn Sie drei Restwertaufkäufer "um die Ecke" anrufen haben Sie die BGH Richtlinie zur Restwertermittlung beachtet.

 

Gerade hat man in unserem Gerichtsbezirk zwei (!) von diesen Küchentisch-Sachverständigen verurteilt, die sich genauso verhalten haben, weil sie irgendwo mal sowas gehöhrt haben (oder Sie haben es aus dem WWW, da wird ja auch viel Dünnpfiff und so manche Halbwahrheiten verbreitet:mad:)

 

Ärgerlich für alle redlichen Sachverständige, die vernüftige Gutachten schreiben und unter so etwas dann mit zu leiden haben.

 

Gruß

 

Delle

Ich meine es gibt Urteile auf die sich Versicherungen im KH Schadenfall beziehen können, nachdem dem TE hier der komplette, von der Versicherung ermittelte "reale" Restwert angerechnet werden kann mit der Begründung: "Warum verkauft der Geschädigte das FZG obwohl er noch keine Abrechnung des VR bekommen hat?". Das könnte dem TE hier ganz schon teuer zu stehen bekommen und der GA des Geschädigten sitzt hoffentlich mit in der Patsche und muss für seinen Mist haften...

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Ich meine es gibt Urteile auf die sich Versicherungen im KH Schadenfall beziehen können, nachdem dem TE hier der komplette, von der Versicherung ermittelte "reale" Restwert angerechnet werden kann mit der Begründung: "Warum verkauft der Geschädigte das FZG obwohl er noch keine Abrechnung des VR bekommen hat?". Das könnte dem TE hier ganz schon teuer zu stehen bekommen und der GA des Geschädigten sitzt hoffentlich mit in der Patsche und muss für seinen Mist haften...

Dem TE dürfte hier nur wenig passieren. Das Prognoserisiko geht nicht zu lasten des Geschädigten. Und wenn man ihm kein Auswahlverschulden bei der Wahl eines Gutachters vorwerfen kann (was der Versicheurng nicht gelingen wird) hat er nichts zu befürchten.

 

Die Versicherung hat hier auch gepennt. Nach 2 Wochen ein Angebot für den RW zu machen ist mehr wie Lahmarschig. 

 

Gruß

 

Delle  

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Die Versicherung hat hier auch gepennt. Nach 2 Wochen ein Angebot für den RW zu machen ist mehr wie Lahmarschig.

Gruß

Delle

2 Wochen nennst du lahm? Versicherung ist nicht gleich Versicherung, aber ich wäre glücklich innerhalb von 14 Tagen eine Reaktion zu bekommen. Und das Ergebniss das die Versicherung erzielt hat rechtfertigt in meinen Augen die Wartezeit.

Klar macht die Versicherung das nicht aus Nächstenliebe sondern um zu sparen, aber bei der Differenz hat wohl irgendjemand Mist gebaut.

Für einige wird klar sein das es die böse, böse Versicherung war. Die anderen werden vermuten das da ein Gefälligkeitsgutachten im Spiel ist. Wer nun den schwarzen Peter hat wird sich wohl noch zeigen.

Mir persönlich wäre es egal von wem ich mein Geld bekomme. Ob nun 10.000 von der Versicherung und 2000 vom Aufkäufer oder 6000 von der Versicherung und 6000 vom Aufkäufer.

 

P.S bei 6870€ Restwert ist es kein Totalschaden mehr. Da müßte dann sowieso noch mal ein Gutachter ran.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

 

2 Wochen nennst du lahm? Versicherung ist nicht gleich Versicherung, aber ich wäre glücklich innerhalb von 14 Tagen eine Reaktion zu bekommen. Und das Ergebniss das die Versicherung erzielt hat rechtfertigt in meinen Augen die Wartezeit.

 

Was hat denn das Ergebnis hier mit der Wartezeit zu tun? Wenn hier ein Totalschaden vorliegt ist der Geschädigte ohne Auto, oder er fährt einen Mietwagen. Und den gibt es im Totalschaden in der Regel nur für 14 Tage. Nach Eingang des Gutachten ist der Geschädigte gut beraten, wenn er reagiert und seine Entscheidung trifft. Natürlich ist der Schadenfall nicht in 14 Tagen abgewickelt, aber man weis dann schon mit was man rechnen kann. 

 

Klar macht die Versicherung das nicht aus Nächstenliebe sondern um zu sparen, aber bei der Differenz hat wohl irgendjemand Mist gebaut.

Für einige wird klar sein das es die böse, böse Versicherung war. Die anderen werden vermuten das da ein Gefälligkeitsgutachten im Spiel ist. Wer nun den schwarzen Peter hat wird sich wohl noch zeigen.

 

Mir persönlich wäre es egal von wem ich mein Geld bekomme. Ob nun 10.000 von der Versicherung und 2000 vom Aufkäufer oder 6000 von der Versicherung und 6000 vom Aufkäufer.

 

 

P.S bei 6870€ Restwert ist es kein Totalschaden mehr. Da müßte dann sowieso noch mal ein Gutachter ran.

 

Was ist es denn dann, bei einem WBW von 12.000 Euro ? Ein Reparaturschaden oder was meinst du ....??

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

P.S bei 6870€ Restwert ist es kein Totalschaden mehr. Da müßte dann sowieso noch mal ein Gutachter ran.

Was ist es denn dann, bei einem WBW von 12.000 Euro ? Ein Reparaturschaden oder was meinst du ....??

Deshalb schreibe ich ja, das da noch mal ein Gutachter ran müßte. Zum Schadensbild selbst weiß man ja nichts, könnte aber sein das es ein Reperaturschaden ist.

Sorry, aber das ergibt keinen Sinn:

Es stimmt, dass wir  die Rep-Kosten nicht kennen.

Aber wenn es nach den Zahlen des ersten SV bereits ein Totalschaden war, dann ist es jetzt erst recht einer.

Wie soll denn da noch ein Reparaturschaden daraus werden???

 

Außerdem ist das Fahrzeug verkauft. Eine Nachbesichtigung wäre daher sehr schwierig und ist vollkommen unnötig.

Das Schadensbild ist dokumentiert. Und das genügt den Restwertaufkäufern, um ein Angebot abzugeben.

Die haben nämlich alle schon mal ein kaputtes KFZ gesehen.

 

Für den SV könnte eine so krasse Fehleinschätzung durchaus ein Nachspiel haben.

Leider kommen solche Differenzen häufiger vor.

 

Woran das liegt, wurde ja hier schon oft genug dargestellt.

 

Gruß

Hafi

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